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Beschlussvorlage (Weiterbewilligung städtische Zuschüsse (Platzpauschale) an Tagesmütter)

                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: 502
Isenmann

Datum: 18.03.2021 Az.: 454.451

Drucksache Nr.: 60/2021

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Ausschuss für Soziales, Schulen und
Sport

28.04.2021

vorberatend

nichtöffentlich

Einstimmig

Gemeinderat

17.05.2021

beschließend

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Mitwirkung

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Stabsstelle
Recht

Betreff:

Weiterbewilligung städtische Zuschüsse (Platzpauschale) an Tagesmütter
Beschlussvorschlag:

1. Tagesmütter/-väter erhalten, befristet für die Jahre 2022 und 2023 ergänzend zur
laufenden Geldleistung von in der Regel 6,50 Euro pro Kind pro Stunde für jedes
betreute Kind im Alter von 0-6 Jahren mit Hauptwohnsitz in der Stadt Lahr eine
monatliche Pauschale von:




30 Euro/Monat bei 5-15 Stunden/Woche
60 Euro/Monat bei mehr als 15 Stunden/Woche
10 Euro/Monat für regelmäßige Betreuung zu außergewöhnlichen Zeiten (vor
7:30Uhr, nach 17:30 Uhr, Wochenende, über Nacht)
bei einer Betreuungsdauer von mindestens einem Kalendermonat.

Hierfür sind im Haushalt bei der KSt. 36505056 für die Jahre 2022 und 2023 Mittel
i.H.v. jeweils 36.000 Euro zu veranschlagen.
2. Tagemüttern/-vätern, die ein oder mehrere Kinder in einer Kindertagesstätte in
Lahr außerhalb der Öffnungszeiten betreuen, werden die Räume in den Kitas
unentgeltlich überlassen.
Anlagen:
Stellungnahme Diakonisches Werk
Anlage 0

BERATUNGSERGEBNIS

Sitzungstag:

Bearbeitungsvermerk

 Einstimmig  lt. Beschlussvorschlag  abweichender Beschluss (s. Anlage)
 mit Stimmenmehrheit

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 60/2021

Seite - 2 -

Angaben über finanzielle und personelle Auswirkungen
☐ Die Maßnahme hat keine finanziellen und personellen (i.S.v. Personalmehrbedarf) Auswirkungen
☐ Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen weniger als 50 T EUR und die dauerhaft entstehenden
Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich weniger als 20 T EUR
☐ Die finanziellen/personellen Auswirkungen können aufgrund ihrer Komplexität nicht sinnvoll in der Tabelle dargestellt werden und sind daher in der Sachdarstellung enthalten oder als Anlage beigefügt
-In diesen Fällen ist die Tabelle nicht auszufüllenFinanzielle und personelle Auswirkungen (Prognose)
☐ Investition

Nicht investive
☒ Maßnahme oder
Projekt
Aufwand/ Einmalig
verminderter Ertrag
Ertrag / Einmalig verminderter Aufwand
SALDO:
Überschuss (+) /
Fehlbetrag (-)

Investition/
Auszahlung
Zuschüsse/Drittmittel
(ohne Kredite)
SALDO: Finanzierungsbedarf:
Eigenmittel oder Kredite
Folgekosten p.a. /
Aufwendungen und Erträge
Aufwand (inklusive Personalmehrkosten, s.u.) /
Verminderung von Ertrag
Ertrag /
Verminderung von Aufwand

2020

2021

2022

2023

2024 ff.

in EUR
36.000

36.000

Jährlich ab Inbetriebnahme /
nach Abschluss der Maßnahme in EUR

SALDO: Überschuss (+) / Fehlbetrag (-)
Personalmehrbedarf (dauerhaft)
Entgeltgruppe/ BeArbeitgeberaufwand p.a.
Stelle / Bezeichnung
soldungsgruppe
(Lohn- und Nebenkosten) in EUR
1.
2.
3.
SUMME Personalmehrkosten (dauerhaft)
Ist die Maßnahme im Haushaltsplan berücksichtigt?
☒Ja, mit den angegebenen Kosten ☐Ja, mit abweichenden Kosten (Erläuterung in der Begründung)
☐Nein
Ist die Maßnahme in der mittelfristigen Planung berücksichtigt?
☒Ja, mit den angegebenen Kosten ☐Ja, mit abweichenden Kosten (Erläuterung in der Begründung)
☐Nein

Drucksache 60/2021

Seite - 3 -

Sachdarstellung:
Mit Beschluss vom 23.10.2017 hat der Gemeinderat der Stadt Lahr einen städtischen Zuschuss in
Form einer monatlichen Platzpauschale für Tagesmütter/-väter ab dem Jahr 2018 mit dem Ziel gewährt, die Kindertagespflege als gute, alternative Betreuungsform sowie zur Entlastung bei der Betreuung von 0-6 jährigen Kindern zu fördern.
Seit Anfang 2018 erfolgt die Abrechnung der monatlichen Platzpauschale zweimal im Jahr. Entscheidend für die Abrechnung ist dabei die Betreuungsdauer der einzelnen Kinder pro Woche sowie die
Randzeiten vor 7:30Uhr und nach 17:30Uhr. Ein/e Tagesmutter/-vater kann dadurch zu den zusätzlichen Geldleistungen des Ortenaukreises i.H.v. in der Regel 6,50 Euro pro Kind pro Stunde für jedes
betreute Kind einen Zuschuss bis zu maximal 70 Euro pro Monat erhalten. Die Tagesmütter/-väter
reichen Ihre Anträge zunächst beim Diakonischen Werk Ortenau ein. Dort werden die Anträge vorgeprüft, gesammelt und zur endgültigen Abwicklung der Auszahlung an das Amt für Soziales, Schulen
und Sport der Stadt Lahr weitergeleitet. Die Auszahlung der Platzpauschalen in den Jahren 2018,
2019 und 2020 wurde stellt sich wie folgt dar:
Betrachtungszeitraum
1. Halbjahr 2018
2. Halbjahr 2018
1. Halbjahr 2019
2. Halbjahr 2019
1. Halbjahr 2020
2. Halbjahr 2020

Ausbezahlte
Platzpauschale
15.060 Euro
17.310 Euro
19.030 Euro
16.700 Euro
18.450 Euro
13.680 Euro

Anzahl Tagesmütter/-väter
23
25
24
25
23
23

Anzahl betreute
Kinder
61
75
70
81
71
71

Nach Rückmeldung des Diakonischen Werks Ortenau, dem Träger der Kindertagespflege in der südlichen Ortenau, hat sich die Platzpauschale in den vergangenen drei Jahren bewährt und trägt zunehmend zur Zufriedenheit der Tagespflegepersonen bei und wird von diesen als Zeichen der Anerkennung wahrgenommen. Durch die Abrechnung der Pauschalen sind die Tagesmütter/-väter in engem Kontakt mit der Stadt und fühlen ihre Arbeit durch die Geldleistung deutlich aufgewertet. Mit
Ausnahme des von der Corona-Pandemie bestimmten Jahres 2020 konnte das Diakonische Werk
zudem einen Anstieg in der Betreuung der unter Dreijährigen wahrnehmen (s. Stellungnahme in der
Anlage).
Aufgrund der Tatsache, dass die investiven Ausgaben für einen Kindergarten- bzw. Krippenplatz zwischenzeitlich zwischen 50.000 bis 105.000 Euro und die jährlichen Betriebskosten, je nach Betreuungsform, bei 5.101 Euro für die Betreuung im Regelkindergarten und bis zu 21.861 Euro für einen
Ganztagskrippenplatz liegen (diese Zahlen beruhen auf den Berechnungen des Städtetags mit den
Empfehlungen zum Interkommunalen Kostenausgleich gemäß § 8a KitaG), ist es aus finanzieller
Sicht sinnvoll und attraktiv, dass das Angebot der Kindertagespflege durch die Stadt Lahr auch weiterhin gefördert wird. Neben den hohen investiven Ausgaben und den relativ hohen Ausgaben für
den Betrieb ist auch zu berücksichtigen, dass derzeit nach wie vor pädagogisches Fachpersonal für
zusätzliche Kindertageseinrichtungen schwer zu gewinnen ist.
Die Verwaltung spricht sich dafür aus, die Kindertagespflege als attraktives Betreuungsangebot für
Eltern und Kinder für die Jahre 2022 und 2023 weiterhin finanziell zu unterstützen. Im Haushalt sind
für die Jahre 2022 und 2023 jeweils 36.000 Euro zu veranschlagen.

Guido Schöneboom
Erster Bürgermeister

Senja Töpfer
Amtsleitung