Beschlussvorlage (Bewilligung von überplanmäßigen Aufwendungen in den Budgeteinheiten des BGL für Grün und Friedhof. (Haushaltsjahr 2020))
28. Juni 2021
Beschlussvorlage Amt: 602 Sottru Datum: 25.03.2021 Az.: 60/602 Drucksache Nr.: 70/2021 Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Haupt- und Personalausschuss 14.06.2021 vorberatend nichtöffentlich Einstimmig Gemeinderat 28.06.2021 beschließend öffentlich Beteiligungsvermerke Amt Mitwirkung Eingangsvermerke Oberbürgermeister Erster Bürgermeister Bürgermeister Haupt- und Personalamt Abt. 10/101 Kämmerei Stabsstelle Recht Betreff: Bewilligung von überplanmäßigen Aufwendungen in den Budgeteinheiten des BGL für Grün und Friedhof. (Haushaltsjahr 2020) Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat der Stadt Lahr bewilligt gemäß § 84 der Gemeindeordnung für B aden-Württemberg (GemO) für das Haushaltsjahr 2020 auf der Budgeteinheit „BGLKosten Grün“ überplanmäßige Aufwendungen in Höhe von 153.000 €. Die Deckung der Mehraufwendungen erfolgt durch Einsparungen in der Kostenstelle 42405001 Stegmattensee Kostenart 4271000 in Höhe von 86.000 € und durch Mehrerträge bei der Kostenstelle 61105000 „Steuern, Zuweisungen, Umlagen“ mit Kostenart 31110000 „Schlüsselzuweisungen in der Höhe von 67.000 € Der Gemeinderat der Stadt Lahr bewilligt gemäß § 84 der Gemeindeordnung für B aden-Württemberg (GemO) für das Haushaltsjahr 2020 auf der Budgeteinheit „BGLKosten Friedhof“ überplanmäßige Aufwendungen in Höhe von 178.000 €. Die Deckung der Mehraufwendungen erfolgt durch Einsparungen in der Kostenstelle 55305000 Bestattungswesen, Kostenart 4212000 in Höhe von 31.000 €, sowie durch Mehrerträge bei der Kostenstelle 61105000 „Steuern, Zuweisungen, Umlagen“ mit Kostenart 31110000 „Schlüsselzuweisungen in der Höhe von 147.000€ Anlage(n): Budget BGL-Kosten Friedhof 2020 Budget BGL-Kosten Grün 2020 Anlage 0 BERATUNGSERGEBNIS Sitzungstag: Einstimmig lt. Beschlussvorschlag mit Stimmenmehrheit Bearbeitungsvermerk abweichender Beschluss (s. Anlage) Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthalt. Datum Handzeichen Drucksache 70/2021 Seite - 2 - Drucksache 70/2021 Seite - 3 - Angaben über finanzielle und personelle Auswirkungen ☒ Die Maßnahme hat keine finanziellen und personellen (i.S.v. Personalmehrbedarf) Auswirkungen ☐ Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen weniger als 50 T EUR und die dauerhaft entstehenden Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich weniger als 20 T EUR ☐ Die finanziellen/personellen Auswirkungen können aufgrund ihrer Komplexität nicht sinnvoll in der Tabelle dargestellt werden und sind daher in der Sachdarstellung enthalten oder als Anlage beigefügt -In diesen Fällen ist die Tabelle nicht auszufüllenFinanzielle und personelle Auswirkungen (Prognose) ☒ Investition Nicht investive ☐ Maßnahme oder Projekt Aufwand/ Einmalig verminderter Ertrag Ertrag / Einmalig verminderter Aufwand SALDO: Überschuss (+) / Fehlbetrag (-) Investition/ Auszahlung Zuschüsse/Drittmittel (ohne Kredite) SALDO: Finanzierungsbedarf: Eigenmittel oder Kredite Folgekosten p.a. / Aufwendungen und Erträge Aufwand (inklusive Personalmehrkosten, s.u.) / Verminderung von Ertrag Ertrag / Verminderung von Aufwand 2020 2021 2022 2023 2024 ff. in EUR Jährlich ab Inbetriebnahme / nach Abschluss der Maßnahme in EUR SALDO: Überschuss (+) / Fehlbetrag (-) Personalmehrbedarf (dauerhaft) Entgeltgruppe/ BeStelle / Bezeichnung soldungsgruppe 1. 2. 3. SUMME Personalmehrkosten (dauerhaft) Ist die Maßnahme im Haushaltsplan berücksichtigt? Arbeitgeberaufwand p.a. (Lohn- und Nebenkosten) in EUR ☐Ja, mit den angegebenen Kosten ☐Ja, mit abweichenden Kosten (Erläuterung in der Begründung) Ist die Maßnahme in der mittelfristigen Planung berücksichtigt? ☐Nein ☐Ja, mit den angegebenen Kosten ☐Nein ☐Ja, mit abweichenden Kosten (Erläuterung in der Begründung) Drucksache 70/2021 Seite - 4 - Sachdarstellung: Im der Budgeteinheit „BGL-Kosten Grün“ kam es im Jahr 2020 zu Mehraufwendungen bei den BGL - Leistungen. Diese sind vor allem bedingt durch Nutzungsintensität der Anlagen, und den damit einhergehenden Pflege und Instandhaltungserforderni ssen. Auch der Witterungsverlauf, hier insbesondere Bewässerungsaufwendungen haben einen deutlichen Einfluss auf die jährliche Kostenentwicklung. Hinzu kommet aber auch der ständige Flächenzuwachs durch die Entwicklung neuer Baugebiete und Infrastrukturprojekte. In der Budgeteinheit „BGL-Kosten Friedhof“ kam es im Jahr 2020 zu Mehraufwendungen bei den BGL Leistungen. Hierbei ist vor allem zu berücksichtigen, dass durch eine Organisationsänderung die Personalstelle zur Friedhofsverwaltung an den BGL übergegangen ist und die Kosten hierfür nun vom BGL an die Stadt verrechnet werden. Weiterhin lassen sich die Mehraufwendungen durch die Erschließung und Pflege neuer Grabflächen begründen. Tilman Peters Bürgermeister Jürgen Trampert Stadtkämmerer