Beschlussvorlage (Kommunale Schulentwicklung im Bereich der Sekundarstufe 1)
28. April 2014
Beschlussvorlage Amt: 501 Kammerer Datum: 08.04.2014 Az.: 212.200 Drucksache Nr.: 75/2014 1. Ergänzung Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Ausschuss für Soziales, Schulen und Sport 02.04.2014 vorberatend nichtöffentlich Haupt- und Personalausschuss 07.04.2014 nichtöffentlich Gemeinderat 28.04.2014 öffentlich Beteiligungsvermerke Amt Handzeichen Eingangsvermerke Oberbürgermeister Erster Bürgermeister Bürgermeister Haupt- und Personalamt Abt. 10/101 Kämmerei Rechts- und Ordnungsamt Betreff: Kommunale Schulentwicklung im Bereich der Sekundarstufe 1 Beschlussvorschlag: Siehe Rückseite BERATUNGSERGEBNIS Einstimmig Sitzungstag: lt. Beschlussvorschlag mit Stimmenmehrheit Bearbeitungsvermerk abweichender Beschluss (s. Anlage) Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthalt. Datum Handzeichen Drucksache 75/2014 1. Ergänzung Seite - 2 - 1. Friedrich-Werkrealschule 1.1 Der Umwandlung der Friedrichschule zu einer Gemeinschaftsschule zum Schuljahr 2015/2016 wird auf der Grundlage der vorliegenden Beschlüsse der Gesamtlehrerkonferenz und der Schulkonferenz zugestimmt. 1.2. Auf der Grundlage der vorliegenden Raumkonzepte wird, vorbehaltlich der weiteren Entwicklung der Schülerzahlen, einem 2-3- zügigen Ausbau der Friedrichschule zugestimmt. Über die Details des Ausbaus entscheidet der Gemeinderat im Jahr 2016. Zur Information Otto-Hahn-Realschule Mit Blick auf den laufenden Dialogprozesses strebt die Stadt Lahr gemeinsam mit dem Staatlichen Schulamt Offenburg und der Otto-Hahn-Realschule an, möglichst bis zum Schuljahresbeginn 2014/2015 ein umfassendes Konzept zur Schulentwicklung der Realschule auf der Grundlage des offenen Ganztagsbetriebs zu erstellen. Unter Berücksichtigung verschiedener Alternativen (Fortbestand als Realschule, Verbundlösung oder Umwandlung in eine Gemeinschaftsschule) sollen nachfolgend Beschlüsse vom Gemeinderat zur künftigen Schulorganisation der Realschule gefasst werden. Theodor-Heuss-Werkrealschule Angesichts der Schülerzahlentwicklungen (Werkrealschüler und Realschüler), der vorgeschlagenen Umwandlung der Friedrichschule in eine Gemeinschaftsschule und der weiteren Schulentwicklung an der Otto-Hahn-Realschule, wird für die TheodorHeuss-Schule perspektivisch kein Fortbestand als selbständige Werkrealschule gesehen. Neben einer möglichen schrittweisen Auflösung des Schulstandortes im Rahmen der regionalen Schulentwicklung, wäre auch eine Übergangslösung (z. Bsp. eine Verbundschule mit der Otto-Hahn-Realschule) – siehe Punkt 2- denkbar Anlage(n): Anlage 1.1 Anlage 1.2 Anlage 1.3 Anlage 2a Anlage 2b Anlage 2c Anlage 3 Drucksache 75/2014 1. Ergänzung Seite - 3 - Begründung: Inhaltsverzeichnis: Seite: 1.0 Aktueller Sachstand 4 2.0 Grundsätzliche Aspekte zur Schulentwicklung in der Stadt Lahr (Werkrealschulen und Realschulen) 2.1 Ausgangssituation der Schulentwicklung der Lahrer Schulen aus städtischer Sicht 2.2 Veränderungen in den äußeren Rahmenbedingungen 2.3 Herausforderungen für die innere Schulentwicklung der Schulen 6 3.0 Einführung der Gemeinschaftsschule in BadenWürttemberg 3.1 Die wesentlichen Zielsetzungen/Eckpunkte für die Einführung der Gemeinschaftsschulen sind 3.2 Die Einführung von Gemeinschaftsschulen aus der Perspektive der Stadt Lahr 8 6 7 8 8 10 4.0 Regionale Schulentwicklung im Bereich der Sekundarstufe 1 und Einrichtung von Gemeinschaftsschulen 4.1 Ausgangssituation 4.2 Ziele und Eckpunkte 11 5.0 Auswirkungen für die Friedrich-, Theodor-HeussSchule und Otto-Hahn-Realschule unter Berücksichtigung der Schülerzahlenentwicklung 5.1 Anmeldezahlen der Werkrealschulen seit 2008/2009 13 6.0 Friedrichschule: Umwandlung zu einer Gemeinschaftsschule ab dem Schuljahr 2015/2016 6.1 Konzeptionelle Entwicklung 6.2 Räumliche und sächliche Ausstattung einer Gemeinschaftsschule auf der Grundlage der aktuellen Eckpunkte zur Antragsstellung für Schulen und Schulträger 6.3 Raum- und Ausstattungskonzept für die Friedrichschule 6.4 Umsetzung der Baumaßnahmen in einem Stufenkonzept; Fortschreibung der mittelfristigen Finanzplanung 15 7.0 Zeitplan und weitere Verfahrensschritte 19 11 11 15 15 16 17 18 Drucksache 75/2014 1. Ergänzung Seite - 4 - 1.0 Aktueller Sachstand: Die Bildungslandschaft in Baden-Württemberg befindet sich seit rund zweieinhalb Jahren im Umbruch. Als ein Oberziel steht die Schaffung bester Bildungschancen für alle Kinder und Jugendlichen. Hauptanliegen der Landesregierung ist ein gerechtes Schulsystem, in dem sich nicht die Kinder der Schule anpassen müssen, sondern die Schule den Kindern. In Baden-Württemberg soll Aufstieg durch Bildung und Leistung für alle Kinder gelingen können. Für den Wandel in der Bildungspolitik des Landes bis in die kommunalpolitische Ebene hinein, sind eine Vielzahl von politischen, pädagogischen und demographische Faktoren maßgeblich. Auch die Stadt Lahr muss sich als Schulträger mit diesen Entwicklungen auseinander setzen. Das zuständige Fachamt für Soziales, Schulen und Sport hat sich in den vergangenen zwei Jahren auf der Grundlage der vom Land getroffenen Beschlüsse im Schulbereich, u.a.: Wegfall der verbindlichen Grundschulempfehlung Einrichtung von Gemeinschaftsschulen Schulversuch G9 Regionale Schulentwicklung (das Land strebt langfristig ein 2 Säulen - Modell an, das einerseits aus dem Gymnasium und anderseits aus einem integrativen Bildungsweg besteht, der sich aus den bisherigen weiterführenden Schulen entwickelt) Verankerung der Ganztagsgrundschule im Schulgesetz Inklusion intensiv mit den sich abzeichnenden Auswirkungen beschäftigt. Es wird deutlich, dass sich gerade im Bereich der Sekundarstufe 1, bei den Werkrealschulen und Realschulen, gravierende Veränderungen abzeichnen und sich hieraus große Herausforderungen für eine notwendige innere Schulentwicklung ergeben. Zurückliegend fanden intensive Beratungen mit den betroffenen Schulleitungen und teilweise mit schulischen Gremien (Gesamtlehrerkonferenz, Elternbeiratssitzungen) statt. Inhaltlich wird der Prozess vom Staatlichen Schulamt Offenburg begleitet. Frühzeitig sind auch über direkte Gespräche die Bürgermeister der Gemeinde Seelbach und Schuttertal über die Perspektiven bzw. Vorhaben der Stadtverwaltung informiert worden. Seit November 2013 kommen alle Umlandgemeinden von Lahr zu einem regelmäßigen Austausch über die regionale Schulentwicklung zusammen. Die in der Vorlage ausführlich beschriebenen Veränderungen bei den äußeren und inneren Rahmenbedingungen der künftigen Schullandschaft in Lahr wirken sich insbesondere auf die Friedrichschule, Theodor-Heuss-Schule und Otto-Hahn-Realschule aus. Bezogen auf Lahr ist davon auszugehen, dass die beiden Werkrealschulen und die traditionelle Realschule in ihrer bisherigen Form neben den Gymnasien und beruflichen Schulen nicht weiter bestehen können. Um den Prozess aus Sicht des Schulträgers aktiv zu gestalten, hat die Verwaltung im April 2013 unter Berücksichtigung: der rückläufigen Schülerzahlen der Rückgänge der Aufnahmen an den Werkrealschulen der Zunahme von Anmeldungen an der Realschule dem veränderten Schulwahlverhalten der Eltern und der ausgewogenen Verteilung von Schulstandorten im Stadtgebiet Drucksache 75/2014 1. Ergänzung Seite - 5 - vorgeschlagen, eine Werkrealschule (Friedrichschule) und die Realschule parallel ab dem Schuljahr 2015/16 zu Gemeinschaftsschulen zu entwickeln und gleichzeitig die TheodorHeuss-Schule in unmittelbarer Nähe der Realschule durch keine Aufnahme von 5. Klassen sukzessive aufzulösen. Ein Großteil des Kollegiums der Otto-Hahn-Realschule ist diesem Vorschlag nicht gefolgt. Die Verabschiedung eines Gesamtkonzeptes mit zukunftsfähigen Schulstrukturen für die Stadt Lahr im Bereich der Sekundarstufe 1 war daher nicht möglich. Mit Blick auf das bei der Otto-Hahn-Realschule vor kurzem begonnene Dialogverfahren zur weiteren Schulentwicklung mit der ausführlichen inhaltlichen Auseinandersetzung mit folgenden Szenarien: die Otto-Hahn-Realschule bleibt eine Realschule die Otto-Hahn-Realschule entwickelt sich zur Gemeinschaftsschule die Otto-Hahn-Realschule geht einen Schulverbund mit der Theodor-HeussSchule ein ist absehbar, dass die ursprüngliche Zielsetzung, in Lahr mit 2 Gemeinschaftsschulen zum Schuljahr 2015/2016 zu starten, nicht umsetzbar ist. Um zumindest für die Friedrichschule Planungssicherheit zu schaffen und den aktuellen Herausforderungen an die geänderten Rahmenbedingungen zu entsprechen, hat die Schule losgelöst von den Entwicklungen an den anderen Standorten den Antrag auf Einrichtung einer Gemeinschaftsschule im noch laufenden Beantragungszeitraum (Antragsfrist 31.5.2014) gestellt. Zur vorgeschlagenen (schrittweisen) Auflösung der Theodor-Heuss-Schule gibt es unter Beachtung der Entwicklung der Schülerzahlen, der Abwanderungen von Schüler/innen in Umlandgemeinden und an die Freie Ev. Schule, aus Sicht der Verwaltung keine Alternative. Eine mögliche Verbundlösung mit der Realschule kann nur eine Übergangslösung sein und würde de facto die Aufgabe der Selbstständigkeit der Theodor-Heuss-Schule zu Folge haben. Ungeachtet dessen verfolgt der Schulträger das Ziel, stabile Schulstandorte zu entwickeln, um pädagogische wie auch finanzielle Ressourcen effektiver und zukunftsfähiger einzusetzen. Drucksache 75/2014 1. Ergänzung Seite - 6 - 2.0 Grundsätzliche Aspekte zur Schulentwicklung in der Stadt Lahr (Werkrealschulen und Realschulen) Die Landesregierung versteht Bildungspolitik als einen Prozess, der von unten wächst. So soll auch die Initiative für die Einrichtung von Gemeinschaftsschulen gemeinsam von der Schule und dem Schulträger ausgehen. Die Einbeziehung und Mitverantwortung aller am Bildungsprozess Beteiligten sieht auch die Stadt Lahr als unerlässliche Voraussetzungen an, um die eigene kommunale Bildungslandschaft und damit auch die schulischen Angebote weiter zu gestalten. Auf die im Jahr 2012 durchgeführte Zukunftswerkstatt „Bildungslandschaft Lahr“ im Max-Planck-Gymnasium mit über 100 Teilnehmenden, wird in diesem Zusammenhang verwiesen (siehe auch Vorlage 19/2012 - Ausschuss für Soziales, Schulen und Sport, Beratung am 28.11.2012). Im Einklang mit den Zielsetzungen der Bildungspolitik des Landes stehen im Handlungsfeld Kommunale Schulentwicklung aus städtischer Sicht unter anderem folgende Kernpunkte im Vordergrund künftiger Entwicklungen: Bestmögliche und zukunftsfähige Bildungs-, Lebens- und Entwicklungsmöglichkeiten für alle Lahrer Kinder und Jugendliche, unabhängig von der sozialen und kulturellen Herkunft der Kinder und Jugendlichen unter Berücksichtigung ihrer Fähigkeiten und Begabung Individuelle Förderung von Stärken, Hilfestellungen zur Überwindung von Schwächen Stärkung von Schlüsselqualifikationen (soziale, persönliche Kompetenzen, Lern- und Methodenkompetenzen) Verbesserung der allgemeinen Bildung und der Ausbildungsfähigkeit der Schüler/innen 2.1 Ausgangssituation der Schulentwicklung der Lahrer Schulen aus städtischer Sicht: Bei den Diskussionen um die Einführung der Gemeinschaftsschule wurde auf Landesebene anfangs deutlich betont, dass ausschließlich diese neue Schulart, die in einem gemeinsamen Bildungsgang eine der Hauptschule, Realschule oder dem Gymnasium entsprechende Bildung vermittelt, neben dem Gymnasium die zweite Säule in der künftigen Schullandschaft des Landes darstellen soll. Im Mai des vergangenen Jahres haben sich das Land und die kommunalen Spitzenverbände jedoch auf eine neue „Linie“ verständigt. Als zweite Säule wird seither ein integrativer Bildungsweg verfolgt, der in sich den übrigen weiterführenden Schulen (aus Gemeinschaftsschulen, Realschulen, Werkrealschulen) vereint. Auch in die Eckpunkte für die regionale Schulentwicklung wurde dieser Grundsatz mit aufgenommen. Diese „Halbherzigkeit“ hat dazu geführt, dass sich bisher die neuen Gemeinschaftsschulen zu 4/5 aus Werkrealschulen rekrutieren (Schuljahr 2014/2015: Von 81 neuen Gemeinschaftsschulen sind lediglich 12 Realschulen) und sich eine Vielzahl von Realschulen abwartend verhalten. Drucksache 75/2014 1. Ergänzung Seite - 7 - 2.2 Veränderungen in den äußeren Rahmenbedingungen: Überproportionaler Anteil von Kindern mit Migrationshintergrund (derzeit 54 %), Tendenz steigend Abnehmende Attraktivität der Werkrealschulen (die traditionelle Realschule und die 2-jährigen Berufsfachschulen genießen eine höhere Akzeptanz) in der Bevölkerung und in der Wirtschaft Entwicklung der Schülerzahlen im Werk/-Haupt- und Realschulbereich: Hier stark rückläufige Schülerzahlen bei den Werkrealschulen, starker Anstieg bei der Realschule. (Diese Entwicklung setzte bereits unter der alten Landesregierung ein. Hintergrund: Der Werkrealschulabschluss wird von der Mehrheit der Eltern als „minderwertig“ bewertet und bei den Bewerbungen um einen Aus bildungsplatz als wenig aussichtsreich im Vergleich zur allgemein anerkannten Mittleren Reife angesehen. Die Werkrealschule wird durch ein verändertes Schulwahlverhalten der Eltern und den Wegfall der verbindlichen Grundschulempfehlung zunehmend abgewählt.) Wanderungsbewegungen zu angrenzenden Kommunen – z.B. Abwanderungen der Schülerschaft im WRS und RS-Bereich, weg von den städtischen Schulen in das Umland (Gemeinden Seelbach, Friesenheim) und Freie Evangelische Schule – aktuell besuchen ca. 30 % (rund 350) Lahrer Schülerinnen und Schüler auswärtige Werkrealschulen und Realschulen. Die Entscheidung des Gemeinderats zum Wegfall der Schulbezirksgrenzen bei der Einführung der Werkrealschule 2009 wirkt sich negativ auf die Schülerzahlen an den Lahrer Schulen im Stadtgebiet aus. Notwendigkeit der Konzentration von Schulstandorten unter pädagogischen, aber auch finanziellen Gesichtspunkten (nach den allgemeinen Vorgaben des Landes zur regionalen Schulentwicklung werden künftig nur stabile mind. 2zügige Schulen (Sekundarstufe 1) als zukunftsfähig gesehen) Allgemeine demographische Entwicklung (starker Rückgang der Schüler zahlen vor allem im ländlich geprägten Raum) Zuzüge (Bevölkerungswachstum) in den Städten, auch in Lahr. Die Stadt, ins besondere die Kernstadt wächst noch gegen den überwiegenden Trend in der Bundesrepublik Wegfall der verbindlichen Grundschulempfehlung; insbesondere die Realschu le ist betroffen, da sie zunehmend Schüler/innen aufnehmen muss, die früher eine WRS-Empfehlung erhalten haben Steigende Bedarfe an Schulsozialarbeit an allen Schularten (auch Gymnasien). Durch den erneuten Einstieg des Landes in die Mitfinanzierung der Jugendsozialarbeit an Schulen haben sich finanzielle Verbesserungen für die Schulträger ergeben Fachkräftemangel in der Wirtschaft Drucksache 75/2014 1. Ergänzung Seite - 8 - 2.3 Herausforderungen für die innere Schulentwicklung der Schulen: zunehmende Förder- und Betreuungsbedarfe bei Kindern und Jugendlichen bereits im Kindergarten, Sprach- und Entwicklungsdefizite (besonders durch Migration) die Schülerübergänge an die Realschule von Schülern ohne Realschulempfehlung werden weiter zunehmen. Die Realschule ist mit ihren aktuellen pädagogischen und methodischen Ansätzen nur teilweise in der Lage, mit der zunehmenden Heterogenität der Schülerschaft angemessen umzugehen. Diese Situation wird aktuell schon beklagt. Dringend notwendige Förder- und Unterstützungsangebote scheitern bei den „klassischen“ Realschulen an den fehlenden Lehrerzuweisungen die Unterrichtsentwicklung muss individuelles Lernen, kooperatives Lernen, Differenzierungen und längeres gemeinsames Lernen ermöglichen eine stärkere Kooperation zwischen Jugendhilfe (Schulsozialarbeit und Kommunaler Sozialer Dienst) und Schulen ist aufgrund vorhandener Problemlagen erforderlich 3.0 Einführung der Gemeinschaftsschule in Baden-Württemberg Mit Änderung des Schulgesetztes zum 18. April 2012 wurde in Baden-Württemberg die Gemeinschaftsschule als Wahlschule neben den bereits bestehenden Schularten (Hauptschule, Werkrealschule, Realschule, Gymnasium) gesetzlich verankert. 3.1 Die wesentlichen Zielsetzungen/Eckpunkte für die Einführung der Gemeinschaftsschulen sind: gemeinsames Lernen für alle Die Gemeinschaftsschule soll gemeinsames Lernen für Kinder mit allen Bildungsempfehlungen (Werkrealschule, Realschule, Gymnasium) bieten und alle Abschlüsse des gegliederten Schulwesens (Hauptschulabschluss, mittlere Reife, Abitur) ermöglichen. Abschlüsse An der Gemeinschaftsschule können im neunten oder zehnten Schuljahr der Sekundarstufe 1 der Hauptschulabschluss oder im zehnten Schuljahr der Realschulabschluss erreicht werden. Da sich die schulische Arbeit der Gemeinschaftsschule an den Bildungsstandards für Hauptschule, Realschule und Gymnasium orientiert, wird die Anschlussmöglichkeit an andere Schulen sichergestellt. Sofern die Schüler/innen die erforderlichen Voraussetzungen mitbringen, ist ein Übergang nach Klasse 10 an ein allgemeinbildendes oder berufliches Gymnasium möglich. individualisiertes Unterrichten Um das zu erreichen, sollen die Kinder in gemischten Lerngruppen ganz individuell, entsprechend ihren Begabungen und kognitiven Präferenzen gefördert werden. Äußere Differenzierungen, wie in früheren. Gesamtschulmodellen, sollen dabei nicht im Vordergrund stehen Drucksache 75/2014 1. Ergänzung Seite - 9 - kooperatives Lernen -in gemischten Gruppen voneinander Lernen Das Modell des kooperativen Lernens ist als Ergänzung des individuellen Lernens zu sehen, weil es die Entwicklung von fachlichen, methodischen und sozialen Kompetenzen ideal miteinander verbindet. ganzheitlich angelegter Bildungsansatz Bildung hat nicht nur etwas mit der Vermittlung von Fachkenntnissen und Kompetenzen zu tun, sondern umfasst die Entwicklung und Entfaltung der Persönlichkeit. Außerschulische Handlungs- und Erfahrungsfelder können mit einbezogen werden. Gemeinschaftsschulen sind Ganztagsschulen in gebundener Form Gemeinschaftsschulen sind mehr als schulische Lernräume. Sie sollen umfassender Lebens- und Erfahrungsraum für Anstrengung und Entspannung, individuelle Förderung bieten und gleichzeitig Orte gemeinschaftsbildender Aktivitäten sein. Schulorganisation und Rahmenbedingungen der Gemeinschaftsschule. Eine Gemeinschaftsschule ist in der Regel zwei- oder mehrzügig. Die Gemeinschaftsschule besteht aus der Sekundarstufe 1 (Klassenstufe 5-10). Die Gemeinschaftsschule ist in der Sekundarstufe 1 eine Ganztagsschule mit einem der Schulpflicht unterliegenden 3 oder 4-tägigen Ganztagsbetrieb. innere Organisation: Der an Jahrgängen orientierte Klassenverband entwickelt sich zu leistungsheterogenen Lerngruppen in denen zielorientiert, individuell und kooperativ gelernt wird. Eine differenzierte verbale Leistungsbeurteilung auf Basis der jeweiligen Bildungsstandards löst die bisherige Form der Leistungsbeurteilung durch Noten ab. Eltern können die „Übersetzung“ des Leistungsstandes in Noten verlangen. In den Abschlussklassen sind Noten obligatorisch. Die Lernangebote sind rhythmisiert und im Ganztagsbetrieb verankert. Die Lehrkräfte verstehen sich als Lernbegleiter oder –coach. Äußere Rahmenbedingungen: Entscheidend für eine erfolgreiche Gemeinschaftsschule sind eine gute Personalausstattung (Kostenträger Land) und gute räumliche (u.a. Lerngruppenräume, Differenzierungsräume, Ganztagsbetrieb, Mensa) und sächliche Rahmendbedingungen (Kostenträger Kommune). Die Gemeinschaftsschulen erhalten abhängig von den Öffnungszeiten des Ganztagsbetriebs bis zu 9 Lehrerwochenstunden pro Klasse zusätzlich. Für Schulträger ist zu beachten, dass im Übrigen der Ganztagsbetrieb für eine Gemeinschaftsschule nur mit zusätzlichem Personal im Zusammenwirken mit Schule und örtlichen Jugendhilfe (Schulträger), Ehrenamtlichen und Jugendbegleitern zu bewältigen ist. Hierfür sind auf Seiten der Kommunen entsprechende zusätzliche Haushaltsmittel einzuplanen. Die Schulsozialarbeit ist fester Bestandteil des Landeskonzeptes und wird auch finanziell über das neue Landesprogramm zur Bezuschussung der Schulsozialarbeit gefördert. Zusätzlich sind durch den Schulträger an den Bedarf angepasste, ergänzende Betreuungsangebote einzurichten sowie der tägliche Mittagstisch verantwortlich durchzuführen. Diese kommunalen Verpflichtungen bestanden bereits bei der Einrichtung von offenen oder gebundenen Ganztagsschulen nach dem Landesprogramm. Drucksache 75/2014 1. Ergänzung Seite - 10 - Inklusion: Die Gemeinschaftsschule ist für die Kinder mit besonderen Schwächen und Handicaps offen. Sie lernen grundsätzlich in gemischten Gruppen. Je nach individuellem Bedarf erhalten die Schülerinnen und Schüler sonderpädagogische Begleitung. 3.2 Die Einführung von Gemeinschaftsschulen aus der Perspektive der Stadt Lahr Die Stadt Lahr als Schulträgerin hat, ausgehend von den zuvor beschriebenen Eckpunkten, wie auch den Gegebenheiten in der Stadt, vorgeschlagen, mit der Einrichtung von 2 Gemeinschaftsschulen auf die sich ändernden Rahmenbedingungen aktiv zu reagieren und die erweiterten kommunalen (schulpolitischen) Gestaltungsspielräume, die sich mit der Einführung der neuen Schulart ergeben, für die Lahrer Schullandschaft zu nutzen. Nach Auffassung des Schulträgers besteht die Aufgabe der Gemeinschaftsschule darin, dass sie sich an die Vielfalt der Lernenden anpasst und nicht umgekehrt. Daher gilt es aus kommunaler Sicht die Gemeinschaftsschule konzeptionell, räumlich und personell so auszugestalten, dass sie all diesen unterschiedlichen Voraussetzungen gerecht wird. Das pädagogische Konzept muss darauf abzielen, die Chancengerechtigkeit zu verbessern und jedem Einzelnen eine gelingende Bildungsbiografie und einen guten Abschluss ermöglichen. Der Zusammenhang zwischen sozialer Herkunft und Bildungserfolg wirkt nach wie vor sehr stark. Diese Benachteiligung abzumildern ist eine zentrale Herausforderung für das bestehende Schulsystem. Die Gemeinschaftsschule ist eine Schule für alle Kinder und Jugendliche. Die vorhandene Vielfalt der Schülerinnen und Schüler ist der Ausgangspunkt aller Lernprozesse in dieser Schulform. Die neue Schulart bringt neben dem bereits seit vielen Jahren laufenden Ausbau von Ganztagsschulen auch für die kommunale Seite neue Handlungsspielräume und Perspektiven für eine erfolgreiche Weiterentwicklung der Bildungslandschaft Lahr mit sich. So verlagert sich die Rolle des Schulträgers vom „traditionellen“ Sach- und Aufwandsträger für Gebäude und Ausstattung hin zu einem aktiven Partner und Unterstützer, auch im Bereich der inneren Schulentwicklung. Drucksache 75/2014 1. Ergänzung Seite - 11 - 4.0 Regionale Schulentwicklung im Bereich der Sekundarstufe 1 und Einrichtung von Gemeinschaftsschulen 4.1 Ausgangssituation: Das Land hat auf die bereits beschriebenen äußeren Faktoren reagiert und eine Regionale Schulentwicklung initiiert und auf den Weg gebracht. Dieser Schritt ist überfällig gewesen. Die Entwicklung bei den Haupt- und Werkrealschulen machen dies besonders deutlich: Im Schuljahr 2012/13 haben 125 von 862 Haupt- und Werkrealschulen in den Eingangsklassen keine Schüler mehr gemeldet, 224 Schulen hatten weniger als 16 Schülerinnen und Schüler in den Eingangsklassen, diesbezüglich ist eine „Steuerung“ der Raumschaften in den Einzugsbereichen der Staatlichen Schulämtern dringend erforderlich. Die Entscheidungen der Eltern bei der Auswahl der weiterführenden Schulen haben sich stark verändert. Landesweit hat sich die Zahl der Übergänge von den vierten Klassen auf die Haupt- und Werkrealschule zwischen den Jahren 2001 und 2011 von rund 40.300 auf etwa 23.800 fast halbiert. Dieser Rückgang hat sich danach durch den Wegfall der verbindlichen Grundschulempfehlung auf 15.000 Schülerinnen und Schüler beschleunigt 4.2 Ziele und Eckpunkte: Die Landesregierung strebt für die weiterführenden allgemein bildenden Schulen ein Zwei-Säulen-System an, das einerseits aus dem Gymnasium und andererseits aus einem integrativen Bildungsweg besteht, der sich aus den auf der Grundschule aufbauenden Schulen entwickeln soll. Dabei steht nach Auffassung der Landesregierung in erster Linie die Gemeinschaftsschule für diese zweite Säule. Mit der regionalen Schulentwicklung soll Planungssicherheit für die Schulen vor Ort geschaffen werden. Ziel der regionalen Schulentwicklung ist zum einen, allen Schülerinnen und Schülern in zumutbarer Erreichbarkeit jeden Bildungsabschluss zu ermöglichen. Zum anderen sollen Schulen geschaffen werden, die aufgrund ihrer Größe sehr gute pädagogische Bedingungen anbieten können und langfristig die notwendige Effizienz etwa beim Personaleinsatz gewährleisten. Kleine Schulen können dagegen nur in geringem Umfang zusätzliche pädagogische Angebote machen. An Realschulen soll die Möglichkeit geschaffen werden, in Klasse 9, auf Antrag, die Hauptschulabschlussprüfung abzulegen. Die Otto-Hahn-Realschule wird diese Möglichkeit in das laufende Dialogverfahren aufnehmen. Langfristig sollen stabile Schulstandorte (mindestens zweizügig) erreicht werden. Es wird die Zahl von 40 Schülerinnen und Schüler in den Eingangsstufen für Haupt-/Werkrealschulen, Realschulen sowie Gemeinschaftsschulen angestrebt. Die Vorgabe soll gewährleisten, dass eine Zweizügigkeit auch bei einem weiteren Schülerrückgang erhalten bleiben kann. Wird in zwei aufeinander folgenden Schuljahren die Mindestschülerzahl von 16 Schülern in der Eingangsklasse nicht erreicht, ist die Schule durch die zuständige Schulaufsichtsbehörde aufzuheben. Die Beurteilung eines zukunftsfähigen Schulstandorts ist insbesondere bei der Theodor-Heuss-Schule zu beachten. Drucksache 75/2014 1. Ergänzung Seite - 12 - Die Landesregierung sieht in der regionalen Schulentwicklung ein Verfahren von unten nach oben. Alle öffentlichen und privaten Schulträger innerhalb einer Raumschaft werden am Verfahren beteiligt. Die Schulverwaltung stellt mit einem Dialog- und Beteiligungsverfahren sicher, dass die Interessen aller berührten Schulträger wie auch der Eltern ausreichend berücksichtigt werden. Durch die regionale Schulentwicklung sind gemeinsame langfristige Vereinbarungen mit den Nachbarkommunen über die Schulen in der jeweiligen Raumschaft möglich. In die regionale Schulentwicklung werden alle weiterführenden allgemein bildenden Schularten eingebunden; auch die beruflichen Schulen, die beruflichen Gymnasien und die übrigen beruflichen Vollzeitschulen werden mit einbezogen ebenso die Schulangebote für Kinder und Jugendliche mit sonderpädagogischen Förderbedarfen. Das Verfahren zur regionalen Schulentwicklung soll zum Schuljahr 2014/2015 in das Schulgesetz mit aufgenommen werden. Die Stadt Lahr ist bereits im Oktober 2013 mit einem Bürgermeistertreffen in den Prozess der regionalen Schulentwicklung eingetreten. Teilgenommen haben alle der Raumschaft Lahr zugeordneten angehörenden Gemeinden: Friesenheim Kippenheim Mahlberg Meißenheim Schuttertal Schwanau Seelbach Ein weiteres Sondierungsgespräch der beteiligten Gemeinden der Raumschaft Lahr fand am 28.1.2014 im Staatlichen Schulamt Offenburg im Beisein von Vertretern des Regierungspräsidiums und Ortenaukreises statt. Zu den Ergebnissen der Gespräche ist zusammengefasst festzustellen, dass die WRS Kippenheim/Mahlberg wohl nicht zu halten ist. Die Schüler werden künftig die Auswahl zwischen einer Lahrer oder Ettenheimer Schule haben. Derzeitig tendieren die Schüler/innen überwiegend nach Ettenheim. Die Gemeinde Seelbach hat zum Schuljahr 2014/2015 für die Werkrealschule und die Realschule die Einrichtung einer offenen Ganztagsschule beantragt. Derzeit gibt es erhebliche Schülerströme nach Seelbach, insbesondere von Reichenbacher und Kuhbacher Kindern. 2015/2016 ist ein Schulverbund zwischen den beiden Schularten geplant. An der WRS und RS Friesenheim sind deutliche Schülerströme aus Lahr und Hohberg festzustellen. Für beide Schulen wurde ebenfalls ein Antrag zur Einrichtung einer offenen Ganztagsschule zum Schuljahr 2014/2015 gestellt. An der Grundschule der Gemeinde Schuttertal findet bereits seit ca. 10 Jahren individuelles Lernen statt. Die Eltern wünschen sich entsprechende Angebote auch für die Sekundarstufe 1. In Ottenheim hat sich die Gemeinschaftsschule etabliert. Drucksache 75/2014 1. Ergänzung Seite - 13 - In den Umlandgemeinden werden in absehbarer Zeit keine weiteren Gemeinschaftsschulen entstehen. Insoweit hat die Stadt Lahr volle Planungs- und Gestaltungsfreiheit, was die Einrichtung von Gemeinschafsschulen anbelangt. Aufgrund der Tatsache, dass in den Umlandgemeinden der Werkrealschulabschluss und auch Halbtagsangebote in für Lahrer Schüler zumutbarer Entfernung vorgehalten werden, spielen diese Gesichtspunkte bei einer möglichen Auflösung der Theodor-Heuss-Schule keine ausschlaggebende Rolle. Gegebenenfalls könnten auf der Grundlage der regionalen Schulentwicklung auch entsprechende Vereinbarungen mit den Umlandgemeinden abgeschlossen werden. 5.0 Auswirkungen für die Friedrich-, Theodor-Heuss-Schule und OttoHahn-Realschule unter Berücksichtigung der Schülerzahlenentwicklung Für die künftige Entwicklung der Schülerzahlen in der Sekundarstufe 1 (WRS-, RS-Bereich) sind in der Stadt Lahr folgende Faktoren zu berücksichtigen: Demographische Entwicklung Zuwanderung Neue Wohngebiete/Wohnprojekte Attraktivität der Lahrer Schulangebote (Abwanderung in die Umlandgemeinden Friesenheim und Seelbach und an Privatschulen Freie evangelische Schule, Heimschule Ettenheim) Folgende Bemessungszahlen sind für die weitere Entwicklung relevant: Durchschnittlicher Geburtsjahrgang (5-Jahreszeitraum 2009-2013 ) 438 Ist-Zahlen Schulabgänger Klasse nach Schulstatistik und Geburtenfortschreibung 2013/2014 2014/2015 2015/2016 2016/2017 2017/2018 2018/2019 2019/2020 2020/2021 2021/2022 2022/2023 369 418 406 397 457 451 400 410 478 450 Auf der Grundlage von Durchschnittswerten ergibt sich folgende Vorausberechnung für die Anzahl der künftigen Werkrealschüler und Realschüler: Schulabgänger Grundschulen Stadt 438 Schülerabgang an die FES ca 30. Die Abgänge in den Förderschulbereich (Kl. 1-Kl. 4) wurden nicht berücksichtigt, das diese wieder anteilig in den Sekundarbereich 1 zurückkommen (Inklusion) Übergang Gymnasium 37% = 151 Abwanderung Umlandgemeinden 22% = 57 (ausgehend von aktuell 350 Schüler, die WRS bzw. RS im Umland besuchen) 200 Schüler WRS/RS insgesamt an Lahrer Schulen Fiktiv 8 Parallelklassen Drucksache 75/2014 1. Ergänzung Seite - 14 - Auch unter Berücksichtigung verschiedener Berechnungsvarianten mit einer zunehmenden Übergangsquote an das Gymnasium bleibt es voraussichtlich bei 8 Parallelklassen GMS. Geburtsj. FES Abg. Gymn. WRS/RS Umland WRS/RS Kl.GMS Kl.GMS %Gymn %Umland Lahr 438 30 408 151 257 57 200 7,16 8 37 22 438 30 408 155 253 56 197 7,047 8 38 22 438 30 408 159 249 55 194 6,933 7 39 22 438 30 408 163 245 54 191 6,819 7 40 22 Bislang ist die Verwaltung auf der Grundlage einer höheren Übergangsquote zum Gymnasium (40- 42 %) und einer erhöhten Abwanderung in das Umland (25%) von 7 Parallelklassen ausgegangen. Die Übergangsquote an das Gymnasium hat sich jetzt im 3. Jahr bei rd. 37% eingependelt. Die Landesquote liegt aktuell bei 44,6%. Derzeit besuchen 350 Schüler im WRS-/RS-Bereich Schulen in den Umlandgemeinden. Dies entspricht einer Quote von 22%. In den letzten beiden Schuljahren lag der Trend jedoch bei nahezu 30 % pro Jahrgang. Bei einer perspektivisch guten Lahrer Schulentwicklung mit attraktiven Angeboten könnte die Abwanderung in das Umland zurückgehen. Die künftige Entwicklung neuer Wohngebiete und Wohnbauprojekte, die das Stadtplanungsamt in einer Zusammenstellung für die nächsten 5- 10 Jahre aufgearbeitet hat, ist in der Vorausberechnung nicht berücksichtigt. Ein denkbarer Einwohnerzuwachs von ca. 1.500 Personen wird sich unter Zugrundelegung der gängigen statistischen Erfahrungswerte mit ca. 16 Schüler/Jahrgang nur geringfügig auf die kommenden Jahrgänge der Sekundarstufe 1 (WRS/RS) auswirken. Bezogen auf die künftige Schulraumsituation geht die Verwaltung in den nächsten 5 Jahren von einem Raumbedarf für voraussichtlich 8 Parallelklassen in der Sek.1 WRS/RS/GMS aus. Insgesamt werden in Folge der demografischen Entwicklung die Schülerzahlen aber bis 2030 sinken. Die Zahlen der Kinder und Jugendlichen werden in Lahr im Vergleich zu heute zwischen 75 und 100 pro Jahrgang abnehmen. Unter Beachtung der weiteren demographischen Entwicklung ist bei der Anzahl der Parallelzüge, bezogen auf die Schülergruppe der Werkrealschüler und Realschüler, langfristig von 7 Züge auszugehen. An den beiden Lahrer Werkrealschulen hat sich der Wegfall der verbindlichen Grundschulempfehlung und das veränderte Schulwahlverhalten der Eltern seit dem Schuljahr 2013/2014 massiv ausgewirkt. Im Vergleich zum Vorjahr sind die Schülerzahlen um 25% eingebrochen. Die Anmeldezahlen für das Schuljahr 2014/2015 liegen erst Ende März vor. Drucksache 75/2014 1. Ergänzung Seite - 15 - 5.1 Anmeldezahlen der Werkrealschulen seit 2008/2009: TheodorHeuss-Schule Klasse 5 Gesamt Friedrichschule Klasse 5 Gesamt Klasse 5 insgesamt 2014/2015 2013/2014 35 325 32 305 67 2012/2013 44 341 45 316 89 2011/2012 42 335 48 276 90 2010/2011 46 359 40 249 86 2009/2010 67 362 41 254 108 2008/2009 51 358 47 264 98 Die Schülerzahlen der letzten 6 Schuljahre machen vor dem Hintergrund der regionalen Schulentwicklung insgesamt deutlich, dass die Schulart Werkrealschule auch in Lahr keine Perspektive haben wird. 6.0 Friedrichschule: Umwandlung zu einer Gemeinschaftsschule ab dem Schuljahr 2015/2016 6.1 Konzeptionelle Entwicklung Als gebundene Ganztagsschule erfüllt die Friedrichschule für eine schulische Weiterentwicklung zu einer Gemeinschaftsschule bereits wesentliche Voraussetzungen und könnte grundsätzlich eine 3-zügige Gemeinschaftsschule werden. Seit der Umwandlung der Friedrichschule in eine gebundene Ganztagsschule 2003/2004 wurde die eigene innere Schulentwicklung zu einem dauerhaften Prozess. Neben der kontinuierlichen Fortschreibung des Ganztagskonzepts steht in der Schulentwicklung die Unterrichtsentwicklung im Vordergrund: - Fortbildungsreihe zur Reflexion und Erweiterung vorhandener Unterrichtskompetenzen Like I (Lernen, individuell, kooperativ, eigenverantwortlich) und Like II – kooperatives Sprach- und Lesetraining und Lernwege individualisieren. - Iqes-Online (Fortbildungsprogramm zur Unterrichtsentwicklung, Feedback und Fremdevaluation- Qualitätsentwicklung in Schulen). Erste Beschlüsse zur möglichen Einführung einer Gemeinschaftsschule wurden bereits Ende 2011 vom Kollegium gefasst. In Kooperation mit der Bildungsregion Ortenau und der Stadt Lahr haben im Rahmen einer Fortbildungsreihe – Schulen mit Zukunft denken und gestalten – im Frühjahr 2012 verschiedene Exkursionen zu Modellschulen, darunter auch Schulen in der Schweiz, stattgefunden. Drucksache 75/2014 1. Ergänzung Seite - 16 - Das im April 2013 von der Verwaltung und der Friedrichsschule favorisierte Gesamtkonzept, die Friedrichsschule und die Otto-Hahn-Realschule zeitgleich ab dem Schuljahr 2015/2016 zu Gemeinschaftsschulen zu entwickeln und parallel die Theodor-Heuss-Werkrealschule durch keine weitere Aufnahme von 5.-Klässlern schrittweise aufzulösen, konnte nicht umgesetzt werden (siehe Punkt 2 Beschlussdeckblatt und Ziffer 1.0). Zu berücksichtigen ist, dass das Land Baden-Württemberg zwischenzeitlich das Datum der Beantragung zur Einrichtung von GMS auf den 1. Juni vorgezogen hat und mit Blick auf das erst begonnene Dialogverfahren an der Otto-Hahn-Realschule ein gemeinsamer Beginn von zwei GMS in Lahr ab dem Schuljahr 2016/2017definitiv nicht möglich sein wird. Zwischen dem Staatlichen Schulamt Offenburg, der Schulleitung der Friedrichschule und Stadtverwaltung besteht Übereinstimmung, dass eine zeitliche "Hängepartie" eine eigene Ausrichtung der Friedrichschule nachteilig hemmt und angesichts der Tatsache, dass reine Werkrealschulen keine Zukunft in der baden-württembergischen Bildungslandschaft haben werden, dringend Handlungsbedarf für die Weiterentwicklung der Schule besteht. Wie bereits in der Vorlage ausführlich dargestellt, kann die Einrichtung einer Gemeinschaftsschule an der Friedrichsschule im besonderen Maße der heterogenen Schülerschaft gerecht werden und zudem die Bildungsvielfalt am Schulstandort Lahr befördern. Auch trägt die Lage der Friedrichschule zu einer ausgewogenen Verteilung von Schulangeboten in der Sekundarstufe 1 im Stadtgebiet bei. Zudem könnte mit einer schnellen Entscheidung für die Friedrichschule der Schulentwicklungsprozess der Sekundarstufe I in Lahr, beschleunigt werden. Zuletzt hat sich die GLK der Friedrichschule in ihrer Sitzungen am 29.11.2013 und 07.02.2014 mit der Frage der Einrichtung einer Gemeinschaftsschule befasst. Im Einzelnen wird auf die Anlagen 1.1 und 1.2 der Vorlage verwiesen. Die Gemeinschaftsschule an der Friedrichschule kann nur dann erfolgreich eingeführt werden, wenn neben der konzeptionellen Weiterentwicklung die erforderlichen Rahmenbedingungen gewährleistet sind. Insoweit schließt sich die Verwaltung den Beschlüssen der Gesamtlehrerkonferenz und den hieraus resultierenden Handlungserfordernissen an. Die Eckpunkte des pädagogischen Konzeptes zur Umwandlung der Friedrichschule in eine Gemeinschaftsschule und die Darstellung der weiteren Entwicklungsschritte (Powerpoint Präsentation) ist als Anlage 1.3 beigefügt 6.2 Räumliche und sächliche Ausstattung einer Gemeinschaftsschule auf der Grundlage der aktuellen Eckpunkte zur Antragsstellung für Schulen und Schulträger Die Gemeinschaftsschule (GMS) ist eine Schule, die die Bildungsstandards der Hauptschule, der Realschule und des Gymnasiums anbietet und in der alle Schülerinnen und Schüler nach ihren individuellen Voraussetzungen lernen können und gefördert werden. Eine zentrale Rolles spielen Selbstlernprozesse und kooperative Lernformen. Die bisher üblichen Klassenverbände werden durch Lerngruppen ersetzt, in denen die Schülerinnen und Schüler miteinander und voneinander lernen. Dementsprechend werden besondere Anforderungen an das Raum- und Ausstattungskonzept gestellt. Drucksache 75/2014 1. Ergänzung Seite - 17 - Beim Auf- und Ausbau einer GMS ab Klasse 5 muss der Schulträger vor Erteilung der Genehmigung schriftlich erklären, dass die Voraussetzungen der räumlichen und sächlichen Ausstattung zur Gewährleistung aller Bildungsstandards (HS, RS, Gym) vorliegen bzw. er diese zum erforderlichen Zeitpunkt schaffen wird. Weiterhin muss der Schulträger gewährleisten, soweit sich mit Inkrafttreten des Bildungsplans für die GMS Änderungen in den Anforderungen dieser Ausstattung ergeben, diese ebenfalls umzusetzen. Mit der Antragsstellung auf Einrichtung einer Gemeinschaftsschule muss daher der Gemeinderat dem Grunde nach auch über die damit verbundenen Bau- und Ausstattungsinvestitionen entscheiden (siehe Beschlussdeckblatt Punkte 1.2 und 1.3) Die Schulbauförderungsrichtlinien werden zurzeit überarbeitet. Eine Neufassung tritt voraussichtlich 2015 in Kraft. Bis endgültige Regelungen zu den räumlichen Anforderungen an Gemeinschaftsschulen fixiert sind, müssen bei der Ermittlung des Raumbedarfs für eine GMS folgende Punkte nachgewiesen werden: Allgemeiner Schulraumbedarf der GMS (Grundlage Raumprogramm Werkrealschule) Lerngruppenräume/Gruppenräume bzw. Kursräume Universalraum für Technik, Nebenraum Technik, Maschinenraum, MaterialVorbereitungs-,Sammlungsraum Lehrküche, Theorie- und Essraum, Vorratsraum, Hausarbeitsraum, Fachraum für Textiles Werken, Material-, Vorbereitungs-, Sammlungsraum TW Computerraum, einschl. Nebenraum, Serverraum Musikraum, Nebenraum Musik Fachraum für Bildende Kunst, Nebenraum für Bildende Kunst Lehrer-, Verwaltungs-und Informationsbereich (LVB) und Aufenthaltsbereich Naturwissenschaftlicher Unterrichtsbereich (Raumprogramm Realschulen) Physik-Lehrübungsraum, Physik-Vorbereitung/Sammlung Chemie-Lehrübungsraum, Chemie-Vorbereitung/Sammlung Biologie-Lehrübungsraum, Biologie-Vorbereitung/Sammlung. Pauschaler Flächenzuschlag an Gemeinschaftsschulen Der Ganztagsbetrieb sowie die Inklusion sind integrativer Bestandteil der GMS und damit des Unterrichtsbetriebs. Hier sind zusätzliche pauschalierte Flächen vorgesehen, abhängig von der Zügigkeit: 1-zügige GMS: bis zu 122 qm Programmfläche 2-zügige GMS: bis zu 243 qm Programmfläche 3-zügige GMS: bis zu 363 qm Programmfläche 4 zügige GMS: bis zu 480 qm Programmfläche Hinzu kommen noch Flächen für eine Mensa (Küche und Speisesaal) 6.3 Raum- und Ausstattungskonzept für die Friedrichschule Um den erforderlichen bedarfsgerechten Ausbau zu einer mittelfristig dreizügigen Gemeinschaftsschule zu überprüfen, wurde in Zusammenarbeit mit einem Architekturbüro ein umfassendes Raum- und Baukonzept erstellt. Dabei wurde das gesamte Schulgebäude mit dem vorhandenen Raumbestand in die Untersuchungen miteinbezogen und auch die in den nächsten Jahren in der Friedrichsschule anstehenden Maßnahmen innerhalb des vom Gemeinderat beschlossenen Schulsanierungsprogramms. Drucksache 75/2014 1. Ergänzung Seite - 18 - In der für den 3-zügigen Ausbau vorgesehenen Konzeption sind folgende Programmflächen vorgesehen: - Mensa mit zusätzlicher Fläche für den GTS-Bereich: Projektraum Theater: Projektraum Musik: Nebenraum/Lager: Küche: Nebenraum Küche: 6 Lerngruppenräume (72 qm): 2 Nebenräume 220 qm 70 qm 70 qm 28 qm 60 qm 30 qm 432 qm 46 qm Programmfläche: 956 qm Die Kosten für den Ausbau der Friedrichschule zu einer 3-zügigen Gemeinschaftsschule werden sich auf voraussichtlich € 4.480.600 belaufen zzgl. einer geschätzten Baukostensteigerung von 3% jährlich bis zur tatsächlichen Bauzeit. Die Grobkostenschätzung für die Schulerweiterung mit Flächenaufstellung, Grundrissen und Schnitten ist als Anlage 2 der Vorlage beigefügt. In einem ersten Abstimmungsgespräch mit dem Regierungspräsidium Freiburg am 25.2.2014 wurde von Seiten der Schulbauförderung keine Bedenken gegen die Einrichtung einer 3- zügigen Gemeinschaftsschule an der Friedrichsschule in Lahr geltend gemacht. Das für eine 3-zügigige GMS erforderliche Raumprogramm kann im Bestand und in der vorgesehenen Schulerweiterung realisiert werden. Vorbehaltlich der noch ausstehenden endgültigen Überprüfung und Genehmigung des Raumprogramms kann von einer grundsätzlichen Förderfähigkeit des Vorhabens ausgegangen werden. Bezogen auf eine Förderung der Programmfläche würden sich auf der Grundlage des aktuell noch gültigen Kostenrichtwertes (€ 2.600/qm) förderfähige Baukosten von insgesamt € 2.485.600 ergeben. Bei einem Fördersatz von 33% ist von einem Zuschuss in Höhe von rd. € 820.000 für das Projekt auszugehen. Hinzu kommt noch ein Zuschuss für die Umbaumaßnahmen von voraussichtlich unter 33% der kalkulierten Kosten, da die Kostenrichtwerte des Landes nicht mehr den aktuellen Baukostenentwicklungen entsprechen. 6.4 Umsetzung der Baumaßnahmen in einem Stufenkonzept, Fortschreibung der mittelfristigen Finanzplanung Die Einrichtung einer Gemeinschaftsschule bzw. die Umstellung des Betriebs auf das neue pädagogische Konzept erfolgt schrittweise, beginnend mit der Klassenstufe 5. In den Folgejahren kommt dann jeweils eine Jahrgangsstufe hinzu. Dementsprechend kann die Realisierung des notwendigen Raumprogramms für eine 3zügige Gemeinschaftsschule an der Friedrichschule bis zum Endausbau abhängig von der Entwicklung des tatsächlich notwendigen Raumbedarfs auch in Stufen erfolgen. Auch die Schulbauförderung orientiert sich bei notwendigen Erweiterungsmaßnahmen an Gemeinschaftsschulen nicht nur an Prognosezahlen, sondern auch an der tatsächlichen Entwicklung. So müssten in den ersten 1-3 Betriebsjahren an der Friedrichschule die Jahrgänge der 5. Klasse 3 zügig geführt werden, um auch die Schulbauförderung für diese Schulgröße zu erhalten. Drucksache 75/2014 1. Ergänzung Seite - 19 - Als Planungs- und Bauzeitraum für einen 3- zügigen Endausbau der Friedrichschule kämen unter Berücksichtigung der voraussichtlichen Schülerzahlen somit frühestens die Haushaltsjahre 2017-2019 in Betracht. Die Fertigstellung des Erweiterungsbaus wäre im Schuljahr 2018/2019 vorgesehen. In Abstimmung mit der Kämmerei könnte dieser Zeitraum (2017-2019) auch in der Fortschreibung der mittelfristigen Finanzplanung berücksichtigt werden. Bereits im laufenden Haushaltsjahr 2014 werden über das Schulsanierungsprogramm 3 Lerngruppenräume grundlegend renoviert und umgestaltet, um das pädagogische Konzept der Gemeinschaftsschule noch im laufenden Schuljahr erprobungsweise umzusetzen. Die voraussichtlichen Sanierungskosten für einen Raum liegen bei durchschnittlich € 22.000. Für die Ausstattung (Klassenmöbel, Schränke, Präsentationssystem, neue Medien) ist ein Betrag von rund € 10.000 pro Raum zu veranschlagen. In den kommenden Jahren sollen dann über das Schulsanierungsprogramm jeweils 3 weitere Lerngruppenräume eingerichtet werden. 7.0 Zeitplan und weitere Verfahrensschritte Die Abgabefrist zur Beantragung von neuen Gemeinschaftsschulen für das Schuljahr 2015/2016 endet am 01.06.2014 Für eine fristgerechte Antragsstellung zur Einrichtung einer Gemeinschaftsschule an der Friedrichschule wurde folgender Zeitplan zu Grunde gelegt: 07.02.2014: Antragstellung zur Einrichtung einer Gemeinschaftsschule: Stellungnahme der Gesamtlehrerkonferenz Mitte Februar: Vorlage eines Eckpunktepapiers zur Konzeption 19.02.2014: Vorstellung der Raumkonzeption durch das Architekturbüro Ab 10.03.2014: Erprobung des aktualisierten und an den GMS-Betrieb angepassten pädagogischen Konzeptes 11.03.2014 Elternbeiratssitzung der Friedrichschule Aktueller Stand der Schulentwicklung: Antrag auf Einrichtung einer Gemeinschaftsschule 18.03.2014: Sitzung des Gesamtelternbeirats und Elternvertretungen der Grundschulen: Aktuelle Information über die Schulentwicklung in Lahr durch den Schulträger; Präsentation der GMS-Konzeption der Friedrichschule 20.03.2014: Sondersitzung des Ausschusses für Soziales, Schulen und Sport Präsentation der GMS-Konzeption der Friedrichschule Lehrerzimmer der Friedrichschule, 17:00 Uhr Drucksache 75/2014 1. Ergänzung Seite - 20 - 24.03.2014: Informationsveranstaltung Gemeinschaftsschule: Kultusministerium, Staatliches Schulamt Offenburg, Stadt Lahr und Friedrichschule 25.03.2014 Schulkonferenz Friedrichschule Abstimmung über den GMS-Antrag 01.04.2014: Schulleiterkonferenz (Kooperationstreffen) Information über die Einrichtung einer GMS an der Friedrichschule, Elternbeteiligung, zukünftige Info 4, individuelle Beratungsverfahren der Grundschulen 02.04.2014: Vorberatung im Ausschuss für Soziales, Schulen und Sport 07.04.2014 Vorberatung im Haupt- und Personalausschuss 28.04.2014: Abstimmung im Gemeinderat über den GMS-Antrag der Friedrichschule Bis Mitte Mai 2014: Durchführung einer Elternbefragung zum voraussichtlichen Wahlverhalten Beteiligung Umlandgemeinden (Stellungnahmen) 01.06.2014: Antragschluss für GMS ab dem Schuljahr 2015/2016 Bis Juli 2014: Visitation durch das Staatliche Schulamt Mitte August 2014: Vorlage der Stellungnahme des SSA an das RP Freiburg Mitte Oktober2014: Vorlage der schulorganisatorischen Prüfung an das Kultusministerium Die mögliche Genehmigung der neuen Gemeinschaftsschule an der Friedrichschule müsste bis Ende Januar 2015 der Stadt Lahr vorliegen. Guido Schöneboom Erster Bürgermeister Günter Evermann Amtsleiter Harry Ott Abteilungsleiter