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Beschlussvorlage (Überplanmäßige Aufwendungen zur Förderung von Kindertageseinrichtungen)

                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: 502
RotteneckerZerrer

Datum: 17.02.2021 Az.: 460.140

Drucksache Nr.: 26/2021

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Haupt- und Personalausschuss

14.06.2021

beschließend

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Mitwirkung

Abt. 10/102
erfolgt

Amt 20
erfolgt

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Stabsstelle
Recht

Behandlung in der Vorlagenkonferenz am 24.03.2021, Freigabe durch den Oberbürgermeister

Betreff:

Überplanmäßige Aufwendungen zur Förderung von Kindertageseinrichtungen

Beschlussvorschlag:

Der Haupt- und Personalausschuss bewilligt folgende überplanmäßige Aufwendungen:
1. Im Ergebnishaushalt für die Kostenstelle 36505641 (Kath. Kita St. Josef),
Kostenart 43180000 (Zuschüsse übriger Bereich), in Höhe von 44.150 Euro.
Der Betrag kann bei der Kostenstelle 36505441 (Ev. Kiga Langenwinkel),
Sachkonto 43180000 (Zuschüsse übriger Bereich), eingespart werden.
2. Im Finanzhaushalt bei der Investitionsauftragsnummer I36500400000 (Investitionszuwendungen Kitas), Kostenart 78180000 (Inv.zuschuss an übrigen Bereich), in Höhe von 57.950,-- Euro für den Waldkindergarten und den evangelischen Kindergarten Regenbogen. Der Betrag kann im Ergebnishaushalt bei
der Kostenstelle 36505057 (KiTa Geroldsecker Vorstadt), Sachkonto
43180000 (Zuschüsse übriger Bereich), eingespart werden.

Anlage:
Anlage 0

BERATUNGSERGEBNIS

Sitzungstag:

Bearbeitungsvermerk

 Einstimmig  lt. Beschlussvorschlag  abweichender Beschluss (s. Anlage)
 mit Stimmenmehrheit

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 26/2021

Seite - 2 -

Angaben über finanzielle und personelle Auswirkungen
☒ Die Maßnahme hat keine finanziellen und personellen (i.S.v. Personalmehrbedarf) Auswirkungen
☐ Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen weniger als 50 T EUR und die dauerhaft entstehenden
Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich weniger als 20 T EUR
☐ Die finanziellen/personellen Auswirkungen können aufgrund ihrer Komplexität nicht sinnvoll in der Tabelle dargestellt werden und sind daher in der Sachdarstellung enthalten oder als Anlage beigefügt
-In diesen Fällen ist die Tabelle nicht auszufüllenFinanzielle und personelle Auswirkungen (Prognose)
☒ Investition

Nicht investive
☐ Maßnahme oder
Projekt
Aufwand/ Einmalig
verminderter Ertrag
Ertrag / Einmalig verminderter Aufwand
SALDO:
Überschuss (+) /
Fehlbetrag (-)

Investition/
Auszahlung
Zuschüsse/Drittmittel
(ohne Kredite)
SALDO: Finanzierungsbedarf:
Eigenmittel oder Kredite
Folgekosten p.a. /
Aufwendungen und Erträge
Aufwand (inklusive Personalmehrkosten, s.u.) /
Verminderung von Ertrag
Ertrag /
Verminderung von Aufwand

2020

2021

2022

2023

2024 ff.

in EUR

Jährlich ab Inbetriebnahme /
nach Abschluss der Maßnahme in EUR

SALDO: Überschuss (+) / Fehlbetrag (-)
Personalmehrbedarf (dauerhaft)
Entgeltgruppe/ BeArbeitgeberaufwand p.a.
Stelle / Bezeichnung
soldungsgruppe
(Lohn- und Nebenkosten) in EUR
1.
2.
3.
SUMME Personalmehrkosten (dauerhaft)
Ist die Maßnahme im Haushaltsplan berücksichtigt?
☐Ja, mit den angegebenen Kosten ☐Ja, mit abweichenden Kosten (Erläuterung in der Begründung)
☐Nein
Ist die Maßnahme in der mittelfristigen Planung berücksichtigt?
☐Ja, mit den angegebenen Kosten ☐Ja, mit abweichenden Kosten (Erläuterung in der Begründung)
☐Nein

Drucksache 26/2021

Seite - 3 -

Sachdarstellung:
Die Kitas freier und kirchlicher Träger erhalten auf Grundlage der bestehenden
Betriebskostenverträge laufende Abschlagszahlungen. Die Bemessung richtet sich nach den
Vorjahresabrechnungen und ggf. der laufenden Haushaltsplanung des Trägers. Im früheren
Haushaltsrecht erfolgten die städtischen Haushaltsanmeldungen gesammelt für alle
Einrichungen auf jeweils einer Finanzposition für Kindergartenkinder und Kinder unter drei
Jahren. Die Mittelanmeldungen für das Haushaltsjahr 2020 erfolgten erstmals bezogen auf
die einzelnen Kitas, die jeweils eine Kostenstelle bilden. Der Ansatz für die Kita St. Josef ist
vom Fachamt bei der Haushaltsanmeldung für das Jahr 2020 zu niedrig geschätzt worden,
es stehen darüber hinaus auch noch Nachzahlungen für das Vorjahr an, die jedoch erst 2021
schlussgerechnet werden können. Bei einer Kita eines anderen Trägers unterschreitet die
notwendige Abschlagszahlung auf der Basis der zwischenzeitlich eingereichten Abrechnung
des Betriebsjahres 2019 die verfügbaren Finanzmittel. Diese können zur Deckung
herangezogen werden. Das Fachamt schlägt vor, künftig eine gegenseitige
Deckungsfähigkeit für die laufende Betriebskostenförderung aller Kitas freier Träger
einzurichten, da die benötigten Finanzmittel der einzelnen Einrichtungen von Jahr zu Jahr
größeren Schwankungen insbesondere bei den Personalausgaben unterliegen und eine
einrichtungsgenaue Vorausrechnung im Rahmen der Haushaltsanmeldung erkennbar
schwierig ist.
Mit Gemeinderatsbeschluss vom 11.05.2015 hat die Stadt Lahr die Förderung des Umbaus
von Gemeinderäumen der evangelischen Melanchthongemeinde zur Einrichtung von zwei
Krippengruppen für den Kindergarten Regenbogen beschlossen und einen Zuschussbetrag
in Höhe von 415.000 Euro in den Haushalt 2015 aufgenommen. Dieser Planansatz setzte
sich aus den geschätzten Umbaukosten von 485.000 Euro abzüglich eines
Investitionszuschusses des Regierungspräsidiums Freiburg für die Schaffung von
zusätzlichen Krippenplätzen in Höhe von 70.000 Euro zusammen. In den Jahren 2017 und
2018 wurden Abschlagszahlungen an den Träger in Höhe von insgesamt rund 379.000 Euro
bereits geleistet. Die Schlussabrechnung im Jahr 2020 ergab eine Nachzahlung in Höhe von
rund 17.950 Euro, für die im Haushalt 2020 versehentlich keine Mittel mehr eingestellt waren.
Insgesamt wurde der Kostenrahmen vom Träger eingehalten.
Für die Erweiterung des Waldkindergartens waren entsprechend den Gemeinderatsbeschlüssen vom 15.10.2018 sowie 16.12.2019 im Haushalt 2019 und 2020 Zuschüsse (70%
der anerkennungsfähigen Aufwendungen) in Höhe von insgesamt 217.700,-- Euro
eingeplant. Diese wurden durch die Stadt Lahr bereits gewährt. Bei den vorgenannten GRBeschlüssen wurden Erschließungskosten in Höhe von insgesamt 32.000,-- Euro zugrunde
gelegt. In diesem Betrag nicht enthalten waren die Anschlusskosten für den Strom, da zum
damaligen Zeitpunkt noch nicht geklärt war, auf welche Weise ein Stromanschluss erfolgen
sollte. Im November 2020 hat der Trägerverein Flitzebogen e.V. das Fachamt über
Kostensteigerungen informiert. So hat die Zwischenabrechnung allein bei den
Erschließungskosten Mehrkosten in Höhe von rund 44.000,-- Euro ergeben. Weitere
Mehrkosten sind durch den notwendig gewordenen Wechsel des Lieferanten für drei
Bauwagen entstanden. Der Lieferant des ersten Bauwagens „Krippe“ hat sein Angebot zur
Lieferung der drei weiteren Bauwagen „Kindergarten“, „Hort“ sowie „Küche“ zurückgezogen,
so dass ein neuer Anbieter gefunden werden musste. Insgesamt benötigt der Trägerverein
für diese Maßnahme einen rund 40.000,-- Euro höheren städtischen Investitionszuschuss.
Für die entsprechend höheren Eigenanteile (30%) sowie alle weiteren eventuell noch
anfallenden Mehrkosten will der Verein durch zusätzliche bzw. höhere Spendeneinnahmen
sowie durch bewilligte Stiftungsgelder selbst aufkommen.
Die zusätzliche Waldhortgruppe hat am 01.11.2020 den Betrieb aufgenommen.

Drucksache 26/2021

Seite - 4 -

Für beide Investitionsmaßnahmen stehen im Ergebnishaushalt durch Einsparungen
entsprechende Deckungsmittel zur Verfügung.

Guido Schöneboom
Erster Bürgermeister

Senja Töpfer
Amtsleitung