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Beschlussvorlage (Anlage 0)

                                    
                                        Stadt Lahr L -i

Beschlussvorlage
Amt: 605
Gresbach

Datum: 01.03.2021

Drucksache Nr.: 44/2021

Az.: 60/605
Lau/Gr

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Gemeinderat

26.04.2021

beschließend

öffentlich

Abstimmung

Beteiligungsvermerke
Amt
Mitwirkung

Abt. 10/102

Amt 20

602
erfolgt

61

302

IGZ Lahr

202

Eingangsvermerke
Oberbürgerrneister

WStL

Haupt- und Personalamt Kämmerei Stabsstelle
Recht
Abt. 10/101
Behandlung in der Vorlagenkonferenz am 07.04.2021, Freigabe durch den Oberbürgermeister
Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Betreff:

Fortführung der Erschließungsarbeiten
nördlicher Teil
- Vorstellung der Entwurfsplanung

im

Gewerbegebiet

Rheinstraße

Nord,

Beschiussvorschlag:

1. Der Entwurfsplanung für den Ausbau der Rainer-Haungs-Straße und DavidSchieni-Straße wird zugestimmt.
2. Auf Grundlage der Entwurfsplanung wird die Verwaltung mit der Ausführungs­
planung und der Ausschreibung für die Straßen- und Kanalbauarbeiten beauf­
tragt.

Anlaqe(n):
01 Lage RainerHaungs
02 Lage RainerHaungs
03 Lage DavidSchieni
04 RQ RainerHaungs_DavidSchieni_BA1
05 RQ FritzRinderspacher
06 RQ DavidSchieni_BA2
07 Lage Erschließungskonzept
08 Lage Kanal_BA1
09 Lage Kanal_BA1
10 Lage Kanal_BA1

Bearbeitungsvermerk

Sitzungstag:

BERATUNGSERGEBNIS

□ Einstimmig □ It. Beschlussvorschlag □ abweichender Beschluss (s. Anlage)
□ mit Stimmenmehrheit

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 44/2021

Seite - 2 -

Angaben über finanzielle und personeüe Auswirkungen
□

Die Maßnahme hat keine finanziellen und personellen (i.S.v. Personalmehrbedarf) Auswirkungen

□

Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen weniger als 50 T EUR und die dauerhaft entstehenden
Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich weniger als 20 T EUR

^

Die finanziellen/personellen Auswirkungen können aufgrund ihrer Komplexität nicht sinnvoll in der Ta­
belle dargestellt werden und sind daher in der Sachdarstellung enthalten oder als Anlage beigefügt

-In diesen Fällen ist die Tabelle nicht auszufüllenFinanzielle und personelle Auswirkungen (Prognose)
£3 Investition

Nicht investive
□ Maßnahme oder
Projekt
Aufwand/ Einmalig
verminderter Ertrag
Ertrag / Einmalig ver­
minderter Aufwand
SALDO:
Überschuss (+) /
Fehlbetrag (-)

Investition/
Auszahlung
Zuschüsse/Drittmittel
(ohne Kredite)
SALDO: Finanzierungs­
bedarf:
Eigenmittel oder Kredite
Foigekosten p.a. /
Aufwendungen und Erträge

2020

2021

2022

2023

2024 ff.

in EUR

Jährlich ab Inbetriebnahme /
nach Abschluss der Maßnahme in EUR

Aufwand (inklusive Personalmehrkosten, s.u.) /
Verminderung von Ertrag
Ertrag /
Verminderung von Aufwand
SALDO: Überschuss (+) / Fehlbetrag (-)
Personalmehrbedarf (dauerhaft)
Entgeltgruppe/ Be­
Stelle / Bezeichnung
soldungsgruppe
1.
2.
3.
SUMME Personalmehrkosten (dauerhaft)
Ist die Maßnahme im Haushaltsplan berücksichtigt?

Arbeitgeberaufwand p.a.
(Lohn- und Nebenkosten) in EUR

□ Ja, mit den angegebenen Kosten DJa, mit abweichenden Kosten (Erläuterung in der Begründung)
Ist die Maßnahme in der mittelfristigen Planung berücksichtigt?

□ Nein

□ Ja, mit den angegebenen Kosten

□ Nein

DJa, mit abweichenden Kosten (Erläuterung in der Begründung)

Drucksache 44/2021

Seite - 3 -

Sachdarstellung:
Entsprechend dem Kaufvertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland, der Stadt Lahr und der
Gemeinde Friesenheim vom 30.12.1996 befinden sich im Bereich des Sektor B (Rheinstraße Nord)
die Rainer-Haungs-Straße, die Fritz-Rinderspacher-Straße sowie die David-Schieni-Straße.
Bestandteil des Vertrages ist unter anderem eine Erschließungsklausel, welche der Käufer (in diesem
Bereich lediglich die Stadt Lahr) auf Grund einer zusätzlichen Fristverlängerung bis zum 31.12.2021
erfüllen muss. Andernfalls besteht eine Rückzahlungspflicht im siebenstelligen Bereich. Um die Klau­
sel zu erfüllen, muss der Käufer einen gewissen Erschließungsaufwand nachweisen. Auf Grund be­
reits abgeschlossener Bereiche ist bis zum 31.12.2021 ein Betrag von rund 1.300.000,- €, welcher
Planung und Ausführung beinhaltet, zu erbringen.
Der erste Bauabschnitt beinhaltet den Ausbau der Rainer-Haungs-Straße und eines Teilabschnitts
der David-Schieni-Straße. In der beiliegenden Anlage sind die mit der !GZ und Stadtverwaltung ab­
gestimmten geplanten Straßenquerschnitte oben genannter Straßen ersichtlich. Die Fahrbahnbreite
beträgt 6,50 m und ermöglicht somit Lkw-Begegnungsverkehr. Weiterhin wurde diese Ausbauvarian­
te gewählt, da die Rainer-Haungs-Straße für den Radverkehr von besonderer Bedeutung ist. Im Rad­
verkehrsnetz der Stadt Lahr ist sie gemäß den Richtlinien für integrierte Netzgestaltung (RIN 2008)
als innergemeindliche Radhauptverbindung definiert. Damit nimmt sie neben einer nah- und klein­
räumigen Erschließungsfunktion auch eine regionale Verbindungsstufe ein. Somit wird ein gesicher­
tes Angebot für den Radverkehr geschaffen. Weiterhin ist zu berücksichtigen, dass das Areal für den
Kfz-Verkehr sehr attraktiv ist. Die Stadt Lahr verfolgt das Ziel, den Radverkehr zu fördern, um eine
Alternative zum Kfz-Verkehr anbieten zu können.
Aus diesem Grund sieht die Planung einen beidseitigen, benutzungspflichtigen gemeinsamen Gehund Radweg vor. Die Breiten betragen 3,75 m auf der Ostseite und 3,50 m auf der Westseite. In bei­
den Fällen ist die Möglichkeit einer Einhausung (Zaun, Mauer etc.) direkt an der Grundstücksgrenze
zu berücksichtigen, zu der ein Sicherheitsabstand von 0,25 m eingehalten werden muss. Zur Fahr­
bahn bzw. zum Parkstreifen (öffnende Beifahrertür) ist ein Sicherheitsabstand von 0,75 m einzuhal­
ten, sodass nach Abzug beider Sicherheitsabstände eine nutzbare Breite von 2,75 m auf der Ostseite
und 2,50 m auf der Westseite verbleibt. Diese Breiten ermöglichen ein komfortables Nebeneinanderfahren/-gehen oder ein sicheres Überholen. In den Einmündungsbereichen Europastraße und Quer­
spange zur Fritz-Rinderspacher-Straße ist der Radverkehr bevorrechtigt. Es erfolgt eine rote FurtMarkierung mit Rad-Piktogrammen. Gleiches gilt für Grundstückszufahrten.
Im Einmündungsbereich David-Schieni-Straße ist eine grundsätzliche Änderung der Verkehrsführung
durch die Anordnung einer abknickenden Vorfahrtsstraße passend zum Verlauf der Hauptverkehrs­
ströme vorgesehen. Eine rote Furt-Markierung, mit Rad-Piktogrammen führt über den untergeordne­
ten westlichen Bereich der David-Schieni-Straße.
Weiterhin sind drei zusätzliche Querungsstellen am nördlichen Ende der Rainer-Haungs-Straße, im
westlichen Bereich der David-Schieni-Straße sowie im östlichen Bereich der David-Schieni-Straße
hinter der abknickenden Vorfahrtsstraße geplant. Der Fuß- und Radverkehr wird von dort an auf ei­
nem 3,50 m breiten benutzungspflichtigen gemeinsamen Geh- und Radweg auf der Nordseite der
David-Schieni-Straße geführt, der in den bestehenden gemeinsamen Geh- und Radweg übergeht.
Auf der Südseite ist ein Mehrzweckstreifen entlang des Gebäudes geplant, der zum Parken genutzt
werden kann.
Entlang der Rainer-Haungs-Straße werden auf der Ostseite Lkw-Parkstreifen errichtet, die mit Baum­
standorten aufgelockert werden. Im Zuge des Straßenvollausbaues wird die Straßenbeleuchtung er­
neuert.

Drucksache 44/2021

Seite-4-

Die vier Bushaltestellen werden barrierefrei als Buskap umgebaut bzw. neu hergestellt. Es erfolgt der
Einbau eines Busbordsteins für einen niveaugleichen Ein- und Ausstieg sowie ein taktiles Leitsystem
für Blinde und Sehbehinderte. Bei der östlichen Bushaltestelle Europastraße wird eine Buswartehalle
ergänzt (auf der Westseite bereits vorhanden), bei den beiden Bushaltestellen Rainer-HaungsStraße-Nord erst bei einer stärkeren Nachfrage. Die Altglascontainer in der David-Schieni-Straße
werden von der Nord- auf die Südseite verlegt. Um Asphaltflicken im Asphaltfeinbelag im Zuge der
nachfolgenden Neubebauung zu vermeiden, wird der Asphaltfeinbelag in der Rainer-Haungs-Straße
zu einem späteren Zeitpunkt eingebaut.
Zu einem späteren Zeitpunkt soll dann die Fritz-Rinderspacher-Straße, die Verbindung zur RainerHaungs-Straße und die David-Schieni-Straße entsprechend den Querschnitten (Anlage 4-6) ausge­
führt werden.
Im Rahmen der Gesamtmaßnahme (1. BA) wird der Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung die marode
Kanalisation in der Rainer-Haungs-Straße und David-Schieni-Straße erneuern. Das vorhandene Ab­
wassersystem ist als Mischwasserkanalisation vorhanden. Im Zuge der Erschließungsmaßnahme ist
es vorgesehen, die Kanalisation nach neuesten technischen Anforderungen im modifizierten Misch­
system auszubauen. In einem 2. Bauabschnitt sollen dann auch die Kanäle in der FritzRinderspacher-Straße erneuert werden.
Gesamtkostenschätzung:
Straßenbau (Rahmenkonto Ost)

Kosten in Euro

Ausführung

4.330.000

2021 / 2022

1. Bauabschnitt

Abschnitt Rainer-Haungs-Straße und
östlicher Teilabschnitt David-Schieni-Straße
(ab Rainer-Haungs-Str. in Richtung Osten)
einschl. bereits qebundener Mittel für Planung + Bäume + Sonstiges
Summe 1. Bauabschnitt:

4.3-30.000

Bauabschnitte 2. / 3.

3.990.000

2023 ff

940.000

2023 ff

Ausbau Querspanqe Rainer-Haungs-Straße

280.000

2023 ff

Asphaltfeinbelag aller Abschnitte

265.000

2023 ff

Abschnitt Fritz-Rinderspacher-Straße
Abschnitt westlicher Teilabschnitt David-Schieni-Straße
(ab Rainer-Haungs-Str. in Richtung Westen)

Summe 2./3. Bauabschnitt:

5.475.000

Gesamtsumme Straßenbau:

9.805.000

Kanalbau (Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung)

3.607.000

1. Bauabschnitt

Abschnitt Rainer-Haungs-Straße und David-Schieni-Straße
einschl. bereits qebundener Mittel für Planung + Sonstiges
Summe

2021 / 2022
1. Bauabschnitt:

3.607.000

2. Bauabschnitt

2.208.000

Abschnitt Fritz-Rinderspacher-Straße
2. Bauabschnitt:

2.208.000

Gesamtsumme Kanalbau:

5.815.000

Summe

Gesamtsumme Straßen- und Kanalbau:

15.620.000

2023 ff

Drucksache 44/2021

Seite - 5 -

Die Gesamterschließung des Gewerbegebietes Rheinstraße Nord, nördlicher Teil beinhaltet den
Ausbau der Rainer-Haungs-Straße im Abschnitt ab der Europastraße bis zur David-Schieni-Straße,
den Ausbau der Fritz-Rinderspacher-Straße, die Querspange zwischen der Rainer-Haungs-Straße
und Fritz-Rinderspacher-Straße, sowie den Ausbau der David-Schieni-Straße. Die Tabelle beinhaltet
die Gesamtkostenschätzung für die Erschließung vorgenannter Straßen im Gewerbegebiet Rhein­
straße Nord, nördlicher Teil in Höhe von 9.805.000,- Euro und die Kanalverlegung in Höhe von
5.815.000,-Euro.
Kostenberechnung für den 1. Bauabschnitt:
Die Kostenberechnung (Baukosten) für den Straßenvollausbau der Rainer-Haungs-Straße und dem
östlichen Teilabschnitt der David-Schieni-Straße beträgt 4.035,310,- €.
Die Kostenberechnung (Baukosten) für die Erneuerung der Kanalisation im modifizierten Mischsys­
tem in der David-Schieni-Straße und Rainer-Haungs-Straße beträgt 3.333.300,-€.

Haushaltsmittel:
Für die Erschließung (Straßenbau) einschließlich Planung stehen auf dem Rahmenkonto Ost ausre­
chend Mittel zur Verfügung. Derzeit sind bereits ca. 295.000,- € gebunden.
Im aktuellen Wirtschaftsplan 2021 des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung unter der Investitions­
nummer I 31088020023 sind 2.200.000,- € vorgesehen, einschließlich einer VE in Höhe von 1,9 Mio
Euro für das HH Jahr 2022. Hiervon sind derzeit ca. 274.000,- bereits gebunden.
Die Kostensteigerung von der Haushaltsmittelanmeldung zu den jetzt vorliegenden Berechnungen
war so technisch zum damaligen Zeitpunkt nicht absehbar (Bodenaustausch, Wasserhaltung, Mas­
sen der sehr hohen Belastung).
Aufgrund der späteren Beschlussfassung durch den Gemeinderat wird sich der haushaltssatzungslo­
se Zeitraum für 2021 im Vergleich zu den Vorjahren verlängern. Die Bestimmung nach § 83 GemO
„Vorläufige Haushaltsführung“ ermächtigt die Gemeinden, auch ohne rechtskräftigen Haushaltsplan
die Gemeindewirtschaft fortzuführen (sog. Interimszeit).
Danach darf die Gemeinde (auszugweise Wiedergabe von § 83 GemO):

„Finanzielle Leistungen nur erbringen, zu denen sie rechtlich verpflichtet ist oder die für die Weiter­
führung notwendiger Aufgaben unaufschiebbar sind; sie darf insbesondere Bauten, Beschaffungen
und sonstige Leistungen des Finanzhaushaltes, für die im Haushaltsplan eines Vorjahres Beträge
vorgesehen waren, fortsetzen, Steuern, deren Sätze nach § 79 Abs. 2 Nr. 5 festgesetzt werden, vor­
läufig nach den Sätzen des Vorjahres erheben und Kredite umschulden.
Der Stellenplan des Vorjahres gilt weiter, bis die Haushaltssatzung für das neue Jahr erlassen ist.“
Bei der aktuellen Maßnahme handelt es sich um eine rechtliche Verpflichtung gemäß Paragraph 83
Abs. 1 GemO. Die rechtliche Pflicht die Baumaßnahme ergibt sich aus der Vereinbarung mit der
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BlmA) zur Erschließung. Somit können die Ausschreibungen
der Baumaßnahme „Fortführung der Erschließungsarbeiten im Gewerbegebiet Rheinstraße Nord,
nördlicher Teil“ auch während der Interimszeit erfolgen.
Die weiteren Erschließungsmaßnahmen führen zunächst dazu, dass das Defizit auf dem Rahmen­
konto Ost bis zum Jahresende auf - 15.246 Mio. € ansteigen wird. Anzumerken ist dabei, dass bei
den Ausgabepositionen keine finanziellen Puffer eingeplant wurden. Die Erschließungsmaßnahmen
tangieren mehrere Altlastenflächen. Aufgrund bisheriger Erfahrungen muss auch bei der weiteren

Drucksache 44/2021

Seite - 6 -

Erschließung mit nicht planbaren Unwägbarkeiten gerechnet werden, die zu weiteren Kostensteige­
rungen führen können.
Unklarheiten bestehen auch noch in Bezug auf den weiteren Ausbau der David-Schieni-Straße. Den
hierfür erforderlichen Ausbaukosten von rd. 1,730 Mio. € stehen potentielle Grundstücksveräuße­
rungserlöse von 2,864 Mio. € gegenüber. Daher wird die Entscheidung über den dortigen Ausbau die
Gesamtfinanzbetrachtung wesentlich beeinflussen.
Dem aus der weiteren Erschließung zu erwartenden Defizit auf dem Rahmenkonto Ost stehen jedoch
veräußerbare Grundstücks- und Gebäudewerte mit einem Verkehrswert von mehr als € 20 Mio. ge­
genüber. Nach Abverkauf aller Grundstücke würde demnach ein Überschuss anfallen. Positiv hinzu­
kommen außerdem die sekundären Zugewinnfaktoren wie Wirtschaftskraft, Arbeitsplätze und Steu­
ereinnahmen.

Ausführungszeit:
Es ist geplant, die Straßenbau- und Kanalisationsarbeiten in der Rainer-Haungs-Straße und DavidSchieni-Straße Ende April 2021 auszuschreiben. Mit den Bauarbeiten soll im Juli 2021 begonnen
werden. Das voraussichtliche Bauende der Gesamtmaßnahme ist für Ende 2022 vorgesehen.

Die Verwaltung empfiehlt der Entwurfsplanung zuzustimmen, damit Ende April 2021 die Ausschrei­
bung für den 1. Bauabschnitt erfolgen kann.

Hinweis:
Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit zu den einzelnen Tagesordnungspunkten selbst zu prüfen und dem Vorsit­
zenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nicht­
öffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1 - 5 Gemeindeordnung zu entnehmen.