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Beschlussvorlage (Erhöhung des Zuschusses an die Kindertagespflege Florentine (vormals Spielschule Alber) rückwirkend ab Januar 2014)

                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: 50
Kuhner

Datum: 06.03.2014 Az.: 454.433 Mi/ Drucksache Nr.: 69/2014

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Ausschuss für Soziales, Schulen und
Sport

20.03.2014

vorberatend

nichtöffentlich

Haupt- und Personalausschuss

05.05.2014

beschließend

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Rechts- und
Ordnungsamt

Betreff:

Erhöhung des Zuschusses an die Kindertagespflege Florentine
(vormals Spielschule Alber) rückwirkend ab Januar 2014

Beschlussvorschlag:

„1. Die Stadt Lahr übernimmt neben der Kaltmiete (€ 550,--) auch die Nebenkosten in
Höhe von € 215,-- monatlich. Im Zuge einer Komplementärförderung mit dem
Ortenaukreis wird zudem ein Zuschuss zu den Personalkosten der
Vertretungskraft in Höhe von € 160,-- monatlich gewährt. Beide Zuwendungen
werden rückwirkend ab Januar 2014 als Zuschuss an die Kindertagespflege
Florentine bewilligt und erfolgen nachrangig nach einer möglichen zusätzlichen
Förderung des Ortenaukreises.
2. Die überplanmäßigen Ausgaben im Haushaltsjahr 2014 auf der Finanzposition
1.4648.701400 in Höhe von insgesamt € 4.500,-- werden durch Mehreinnahmen
im selben Unterabschnitt gedeckt.“

BERATUNGSERGEBNIS
Einstimmig

Sitzungstag:

lt. Beschlussvorschlag

mit Stimmenmehrheit

Bearbeitungsvermerk

abweichender Beschluss (s. Anlage)

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

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Begründung:
Sachverhalt
Die Kindertagespflege Florentine (vormals Spielschule Alber) wurde von Renate Alber
gegründet und ist seit dem 01.07.2010 in der Burgheimer Straße 7 in Lahr untergebracht. Die Öffnungszeiten liegen zwischen 8:00 und 14:00 Uhr täglich, umfassen also
ein sechsstündiges Betreuungsangebot (verlängerte Betreuungszeiten – VÖ). Frau Alber hat Räumlichkeiten mit einer Wohnfläche von knapp 90 m² angemietet, um eine
Großpflegestelle einzurichten. Für diese Form der Tagespflege (Tagespflege in anderen
geeigneten Räumen – TigeR) hat Frau Alber vom Landratsamt Ortenaukreis eine Betriebserlaubnis erhalten, in der die gleichzeitige Betreuung von bis zu 6 und im
Platzsharing von bis zu 10 Kindern genehmigt wurde. Die Betriebserlaubnis ist beschränkt auf die Aufnahme von Kindern im Alter von unter drei Jahren. Eine Tagesmutter darf maximal 3 Kinder gleichzeitig betreuen, so dass neben Frau Alber noch eine
weitere Tagesmutter tätig ist. Um für die Eltern ein verlässliches Betreuungsangebot zu
schaffen, wird zudem eine Vertretungskraft beschäftigt, die zur Beziehungspflege mit
den Kindern 8 Stunden pro Woche ebenfalls vor Ort ist und die im Bedarfsfall (Erkrankung, Urlaub) eine Tagesmutter ersetzen kann.
Der Ortenaukreis erkennt ab dem 01.01.2014 eine Vergütung von € 5,50 pro Stunde
(zuvor € 5,--) je betreutem Kind für alle Tagesmütter an, unabhängig davon, ob die Betreuung in eigenen oder in angemieteten Räumen stattfindet. Die Abrechnung mit dem
Kreisjugendamt erfolgte bisher monatlich nach Vorlage der tatsächlich geleisteten Betreuungsstunden (Spitzabrechnung). Um das Abrechnungsverfahren zu vereinfachen,
hat sich der Ortenaukreis den gemeinsamen Empfehlungen des Kultusministeriums und
der Kommunalen Landesverbände angeschlossen und ab Januar 2014 eine pauschalierte Verfahrensweise eingeführt. Demnach wird in bereits laufenden Fällen der durchschnittliche monatliche Betreuungsbedarf des Vorjahres ermittelt und mit dem neuen
Stundensatz multipliziert. Bei neuen Betreuungsverhältnissen wird ein Mittelwert anhand des notwendigen monatlichen Betreuungsbedarfs berechnet. Diese pauschalierten Geldleistungen werden mit Bescheid für längstens ein Jahr festgesetzt und monatlich im Voraus ausbezahlt. Nicht bezuschusst werden Ausfallzeiten (Krankheit, Urlaub),
die über 20% des errechneten durchschnittlichen Betreuungsumfangs je Monat liegen.
Eingewöhnungszeiten werden für maximal 40 Stunden ebenfalls mit einem Stundensatz
von € 5,50 vergütet.
Die Auszahlung der laufenden Geldleistungen erfolgt direkt an die Tagespflegestelle.
Das Kreisjugendamt setzt dann für die Eltern einen einkommensabhängigen Kostenbeitrag fest. Eltern, die keinen einkommensabhängigen Zuschuss beim Kreisjugendamt
beantragen möchten oder mit ihrem Einkommen über der maßgeblichen Einkommensgrenze von € 3.500,-- netto liegen, bezahlen die Betreuungskosten für ihr Kind selbst an
die Tagesmutter und erhalten dann auf Antrag den einkommensunabhängigen monatlichen Landeszuschuss für den jeweiligen Betreuungsumfang ihres Kindes vom Kreisjugendamt vierteljährlich ausbezahlt.
Neben den Betriebskostenzuschüssen erhält die Tagespflege Florentine vom Ortenaukreises ab 2014 noch einen Zuschuss für die Vertretungskraft in Höhe von 160,-- Euro monatlich (16 Stunden monatlich à 10,-- Euro/Stunde), der aber die tatsächlichen
Personalkosten von rund € 350,-- monatlich nur teilweise deckt.
Frau Alber hat sich in der Vergangenheit bereits mehrmals beim Kreisjugendamt um eine auskömmliche Bezuschussung ihrer Pflegestelle bemüht. Das Landratsamt ist aber
trotz Überschüssen aus den FAG-Zuweisungen des Landes für die Kindertagespflege
weiterhin nicht bereit, den besonderen finanziellen Rahmenbedingungen einer TigeRPflegestelle Rechnung zu tragen. Der Jugendhilfeausschuss des Ortenaukreises hat mit
Beschluss vom 24.10.2013 erneut verfügt, dass die Kindertagespflege in anderen ge-

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eigneten Räumen –mit Ausnahme der Kosten für die Vorhaltung einer Vertretungskraftim Rahmen der Jugendhilfe zu den gleichen Bedingungen gefördert wird wie die herkömmliche Kindertagespflege. Sofern kreisangehörige Städte und Gemeinden einen
Bedarf für dieses Angebot haben, sollen diese die aus dem Einrichtungscharakter resultierenden Zusatzkosten für die Anmietung geeigneter Räumlichkeiten übernehmen oder
gemeindeeigene Räume zur Verfügung stellen.
Die Stadt Lahr übernimmt deshalb bereits seit Januar 2013 die monatliche Kaltmiete in
Höhe von € 550,-- als Zuschuss an die Pflegestelle Florentine.
Frau Alber hat sich Ende des vergangenen Jahres erneut an die Stadtverwaltung mit
der Bitte um eine weitergehende Bezuschussung gewandt, da trotz der ab Januar 2014
leicht erhöhten Zuschüsse des Ortenaukreises und trotz einer konstanten Belegung aller 6 Plätze ein wirtschaftlicher Betrieb ihrer Tagespflegestelle weiterhin nicht möglich
ist.
Stellungnahme der Verwaltung
In den Räumlichkeiten der Kindertagespflege Florentine werden derzeit sechs Kinder
von zwei nach der Verwaltungsvorschrift Kindertagespflege (VwV Kindertagespflege)
qualifizierten Tagesmüttern betreut.
Die Nachfrage nach den zur Verfügung stehenden Plätzen ist groß; allerdings nehmen
die meisten Eltern kürzere Betreuungszeiten als die Öffnungszeiten in Anspruch, was
zu Einnahmeausfällen führt. Frau Alber strebt an, bei Bedarf, zunehmend Ganztagsplätze mit einer täglichen Öffnungszeit von bis zu 8 Stunden anzubieten, um das Betreuungsangebot zu erweitern und eine bessere zeitliche Auslastung ihrer Tagespflegestelle zu erreichen. Zudem hat sie beim Landratsamt die Erweiterung der Betriebserlaubnis zur gleichzeitigen Betreuung von sieben Kindern beantragt, um die Einnahmesituation zu verbessern.
Die bereitgestellten 6-10 Plätze für Kinder unter drei Jahren sind aus Sicht der Bedarfsplanung für die Stadt Lahr dringend erforderlich. Obwohl durch den Neubau der Kindertageseinrichtungen Arche Noah und Alleestraße zusätzliche 35 Krippenplätze geschaffen wurden, fehlen nach der aktuellen Bedarfsplanung in Lahr bei einem angenommenen Betreuungsbedarf von 37 % noch 70 Plätze zur Bedarfsdeckung. Eine erneute Erhebung im März soll klären, ob dieser Fehlbestand -wie bei der letzten Bedarfsermittlung im August 2013- durch Zuzug weiter ansteigt.
Auch vor dem Hintergrund des seit dem 01.08.2013 geltenden Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz für unter dreijährige Kinder ist es zwingend notwendig, dass das
Betreuungsangebot der Kindertagespflege Florentine weitergeführt werden kann.
Mit Frau Alber wurde vereinbart, dass sie zukünftig ab einem Betreuungsbedarf von 25
Stunden wöchentlich vorrangig Lahrer Kinder aufnimmt.
Originär zuständig für die Kindertagespflege sind gemäß § 8b des Kindertagesbetreuungsgesetzes (KiTaG) die Stadt- und Landkreise. Diese erhalten dafür vom Land auch
zweckgebundene Finanzmittel für die Tagespflege von Kindern unter drei Jahren. In
den gemeinsamen Empfehlungen des Kultusministeriums, der Kommunalen Landesverbände, des Kommunalverbandes für Jugend und Soziales, des Landesverbandes
der Tagesmütter-Vereine BW, des Paritätischen Landesverbandes BW, des Mütterforums BW und des Landfrauenverbandes Württemberg-Baden vom Dezember 2013 wird
aber ausdrücklich eine intensivierte Kooperation zwischen den Kreisen und Städten
bzw. Gemeinden auch im Hinblick auf Finanzierungsvereinbarungen empfohlen. Auch
in anderen Landkreisen werden mittlerweile Angebote für die Kindertagespflege in anderen geeigneten Räumen häufig in Kooperation oder sogar auf Initiative von Städten
und Gemeinden betrieben. Die Sicherung der Wirtschaftlichkeit kann durch kommunale

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Zuschüsse, beispielsweise durch Platzkostenpauschalen oder durch die Übernahme
der Miete und der Mietnebenkosten, gewährleistet werden.
Die Verwaltung schlägt deshalb vor, neben der Kaltmiete (€ 550,-- monatlich) auch die
Nebenkosten für die angemieteten Räumlichkeiten in der Burgheimer Straße 7 in Höhe
von insgesamt € 215,-- monatlich (einschließlich Stromkosten) als Zuschuss an die Kindertagespflege Florentine rückwirkend ab Januar 2014 zu übernehmen. Weiterhin soll
im Wege einer Komplementärförderung mit dem Ortenaukreis ein Zuschuss zu den
Personalkosten für die Vertretungskraft in Höhe von € 160,-- monatlich bewilligt werden.
Für die Stadt Lahr würden durch die Übernahme der Warmmiete und des Zuschusses
für die Vertretungskosten jährliche Kosten in Höhe von insgesamt € 11.100,-- entstehen. Für die Kindertagespflege Florentine soll diese Form der Bezuschussung zu einer
relativen wirtschaftlichen Gleichstellung mit anderen Tagesmüttern, die keine zusätzlichen Raum- und Vertretungskosten aufbringen müssen, führen. Nur so kann das für
Lahr unverzichtbare Betreuungsangebot aufrechterhalten werden. Auch nach Auffassung des Städtetags sind Großpflegestellen eine gute Möglichkeit, um kurzfristig die
Betreuungskapazitäten im Kleinkindbereich zu erhöhen.

Guido Schöneboom

Günter Evermann