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Beschlussvorlage (Erweiterung der Otto-Hahn-Realschule zur Ganztagsschule - Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen)

                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: 603
Caruso

Datum: 24.03.2014 Az.: 60/603TGM- Drucksache Nr.: 82/2014
Ka/Ca

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Technischer Ausschuss

09.04.2014

vorberatend

nichtöffentlich

Gemeinderat

28.04.2014

beschließend

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Rechts- und
Ordnungsamt

Betreff:

Erweiterung der Otto-Hahn-Realschule zur Ganztagsschule
- Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen

Beschlussvorschlag:

1. Das Architekturbüro Ackermann Architekten aus Lahr erhält den Auftrag für
die Architektenleistungen zur Erweiterung der Otto-Hahn-Realschule zur
Ganztagsschule.
2. Das Planungsbüro Liepelt aus Lahr erhält den Auftrag zur Planung der
Technische Gebäudeausrüstung zur Erweiterung der Otto-Hahn-Realschule
zur Ganztagsschule.
3. Das Ingenieurbüro Professor Pfeifer und Partner aus Karlsruhe erhält den
Auftrag für die Tragwerksplanung zur Erweiterung der Otto-Hahn-Realschule
zur Ganztagsschule.

BERATUNGSERGEBNIS
Einstimmig

Sitzungstag:

lt. Beschlussvorschlag

mit Stimmenmehrheit

Bearbeitungsvermerk

abweichender Beschluss (s. Anlage)

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 82/2014

Seite - 2 -

Begründung:

In seiner Sitzung am 14. Oktober 2013 hat der Gemeinderat die Erweiterung der OttoHahn-Realschule zur Ganztagsschule beschlossen. In diesem Zuge soll
ein zweigeschossiger Neubau im Norden des Bestandsgebäudes mit einer punktuellen, barrierefreien Anbindung im OG erstellt werden. Das Raumprogramm umfasst
insgesamt ca. 2.070 m² NGF (Nettogrundrissfläche).

Vergabe von Architektenleistungen
Die Vergabe von freiberuflichen Leistungen für öffentliche Auftraggeber, wie Architekten- und Ingenieurleistungen, unterliegen ab einem Schwellenwert von 207.000 € der
VOF (Vergabeordnung für freiberufliche Leistungen).
Die anrechenbaren Kosten der Architektenleistungen für die Erweiterung der OttoHahn-Realschule liegen über diesem Schwellenwert. Das Büro Hirthe aus Friedrichshafen wurde beauftragt das erforderliche VOF-Verfahren zu begleiten.
Die Veröffentlichung erfolgte im Amtsblatt der Europäischen Union und auf der Homepage der Stadt Lahr am 18. November 2013.
Bis zum Einreichungstermin am 19. Dezember 2013 um 17:00 Uhr gingen 17 Bewerbungen fristgerecht ein. Es musste keine Bewerbung aus formalen Gründen ausgeschlossen werden.
Nach Durchsicht der eingereichten Bewerbungsunterlagen wurde gemäß VOF am 20.
Dezember 2013 aufgrund der allgemeinen abgefragten Angaben zum Büro und folgender Kriterien eine Auswahl für das Verhandlungsverfahren vorgenommen:
- Gesamtumsatz des Bewerbers der letzten drei Geschäftsjahre in € netto als Gewähr für eine beständige Abwicklung durch ausreichende Kapazität und wirtschaftliche Sicherheit über den Projektzeitraum
- Durchschnittliche Anzahl der Mitarbeitenden für entsprechende Dienstleistungen
in den letzten drei Jahren
- Nachweis von realisierten Projekten, die der Planungsaufgabe vom Volumen entsprechen/ damit vergleichbar sind
- Abbildung realisierter Projekte zum Thema „Innovation, Gestaltung“
- Referenzschreiben durch die die Leistung des Bewerbers nachgewiesen werden
kann
Vier Bewerber erhielten die maximale Punktzahl von 500 und qualifizierten sich somit
für das Verhandlungsverfahren:
- Michael Weindl & Junior Architekten GbR aus 76337 Waldbronn
- Ackermann Architekten aus 77933 Lahr
- Harter + Kanzler aus 79098 Freiburg
- Melder + Binkert aus 79100 Freiburg

Drucksache 82/2014

Seite - 3 -

Mit der Einladung erhielten die Büros die Zuschlagskriterien mit Gewichtung übersandt:
- Methoden und Erfolge bei der Terminverfolgung
- Methoden und Erfolge bei der Kostenverfolgung
- Methoden und Erfolge bei der Projektabwicklung
- Leistungszeitpunkt
- Honorarangebot
- Bewertung der Persönlichkeit des Projektleiters und Stellvertreter
- Gesamteindruck der Präsentation
Die Verhandlungsgespräche fanden am 9. Januar 2014 statt.
Die Bewertungskommission setzte sich wie folgt zusammen:
- Karl Langensteiner-Schönborn, Baubürgermeister, Stadt Lahr
- Sabine Fink, Stadtbauamt Leitung Stadtplanungsamt
- Harry Ott, Amt für Soziales, Schulen und Sport
- Silke Kabisch, Stadtbauamt Leitung Abt. Gebäudemanagement
- Ines Caruso, Stadtbauamt Abt. Gebäudemanagement
- Christian Ziser, Rechnungsprüfungsamt
- Thomas Hirthe, Büro Hirthe
Das Büro Michael Weindl & Junior Architekten GbR aus 76337 Waldbronn/ Karlsruhe
hat seine Teilnahme am Verhandlungsverfahren kurzfristig abgesagt.
Nach Beendigung der Gespräche erfolgte die Auswertung.
1. Rang mit 243,50 Punkte Ackermann Architekten aus 77933 Lahr
2. Rang mit 242 Punkte Harter + Kanzler aus 79098 Freiburg
3. Rang mit 199 Punkte Melder + Binkert aus 79100 Freiburg
Auf Grundlage der genehmigten Kostenschätzung vom Mai 2013 ergeben sich für das
Architektenhonorar anrechenbare Kosten in Höhe von 3.396.600 € netto. Die Honorarberechnung stellt sich auf dieser Basis und nach dem vorliegenden Angebot von
Ackermann Architekten vom 04.02.2014 wie folgt dar:
Honorarzone:
Honorarsatz:

III
Mittelsatz

Leistungsphase
LPH 1 Grundlagenermittlung
LPH 2 Vorplanung
LPH 3 Entwurfsplanung
LPH 4 Genehmigungsplanung
LPH 5 Ausführungsplanung
LPH 6 Vorbereitung der Vergabe
LPH 7 Mitwirkung bei der Vergabe
LPH 8 Objektüberwachung
LPH 9 Objektbetreuung und Dokumentation
Gesamthonorar netto

0,5%
7%
15 %
3%
25%
10%
3,5%
32%
2%
98 %

1.911,68 €
26.763,50 €
57.350,35 €
11.470,07 €
95.583,92 €
38.233,57 €
13.381,75 €
122.347,41 €
7.646,71 €
374.688,96 €

Zuzüglich der Nebenkosten in Höhe von 3% auf das Nettohonorar und der derzeit gültigen Mehrwertsteuer in Höhe von 19% ergibt sich ein Gesamthonorar in Höhe von
459.256,26 € brutto.

Drucksache 82/2014

Seite - 4 -

Die Verwaltung empfiehlt, auf Grundlage der vom Gemeinderat genehmigten Vorplanung die Leistungsphasen 1 – 9 laut HOAI 2013 (Honorarordnung für Architekten und
Ingenieure) § 33 ff. Honorare für Leistungen bei Gebäuden und raumbildenden Ausbauten an das Architekturbüro Ackermann Architekten zu vergeben.

Vergabe der Haustechnikplanung
Auf Grundlage der genehmigten Kostenschätzung vom Mai 2013 ergeben sich für das
Honorar für die Haustechnikplanung (Sanitär, Heizung, Lüftung, Starkstrom,
Schwachstrom, Lüftung, Gebäudeautomation) anrechenbare Kosten in Höhe von
625.000 € netto. Die Honorarberechnung stellt sich auf dieser Basis und nach dem
vorliegenden Angebot des Planungsbüros Liepelt aus Lahr vom 24.03.2014 wie folgt
dar:
Honorarzone:
Honorarsatz:

II
Mindestsatz

Leistungsphase
LPH 1 Grundlagenermittlung
LPH 2 Vorplanung
LPH 3 Entwurfsplanung
LPH 4 Genehmigungsplanung
LPH 5 Ausführungsplanung
LPH 6 Vorbereitung der Vergabe
LPH 7 Mitwirkung bei der Vergabe
LPH 8 Objektüberwachung
LPH 9 Objektbetreuung und Dokumentation
Gesamthonorar netto

2%
9%
17%
2%
22%
7%
5%
35%
1%
100 %

3.128,70 €
14.079,15 €
26.593,95 €
543,00 €
34.415,70 €
10.950,45 €
7.821,75 €
54.752,25 €
1.564,35 €
153.849,30 €

Zuzüglich der Nebenkosten in Höhe von 5% auf das Nettohonorar und der derzeit gültigen Mehrwertsteuer in Höhe von 19% ergibt sich ein Gesamthonorar in Höhe von
192.234,70 € brutto.
Die Verwaltung empfiehlt, auf Grundlage der vom Gemeinderat genehmigten Vorplanung die Leistungsphasen 1 – 9 laut HOAI 2013 (Honorarordnung für Architekten und
Ingenieure) § 53 ff. Honorare für Technische Ausrüstung an das Planungsbüro Liepelt
aus Lahr zu vergeben.

Vergabe der Tragwerksplanung
Auf Grundlage der genehmigten Kostenschätzung vom Mai 2013 ergeben sich für das
Honorar für die Tragwerksplanung anrechenbare Kosten in Höhe von 1.665.660 € netto. Die Honorarberechnung stellt sich auf dieser Basis und nach dem vorliegenden

Drucksache 82/2014

Seite - 5 -

Angebot des Planungsbüros Professor Pfeifer und Partner aus Karlsruhe vom
03.03.2014 wie folgt dar:
Honorarzone:
Honorarsatz:

III
Mindestsatz

Leistungsphase
LPH 1 Grundlagenermittlung
LPH 2 Vorplanung
LPH 3 Entwurfsplanung
LPH 4 Genehmigungsplanung
LPH 5 Ausführungsplanung
LPH 6 Vorbereitung der Vergabe
Gesamthonorar netto

3%
10%
15%
30%
40%
2%
100 %

3.442,52 €
11.475,07 €
17.212,60 €
34.425,20 €
45.900,27 €
2.295,01 €
114.750,67 €

Zuzüglich der Nebenkosten in Höhe von 3% auf das Nettohonorar und der derzeit gültigen Mehrwertsteuer in Höhe von 19% ergibt sich ein Gesamthonorar in Höhe von
140.649,90 € brutto.
Die Verwaltung empfiehlt, auf Grundlage der vom Gemeinderat genehmigten Vorplanung die Leistungsphasen 1 – 6 laut HOAI 2013 (Honorarordnung für Architekten und
Ingenieure) § 49 ff. Honorare für Tragwerksplanung an das Planungsbüros Professor
Pfeifer und Partner aus Karlsruhe zu vergeben.

Dr. Wolfgang G. Müller

Silke Kabisch