Beschlussvorlage (Erweiterung der Otto-Hahn-Realschule zur Ganztagsschule - Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen)
28. April 2014
Beschlussvorlage Amt: 603 Caruso Datum: 24.03.2014 Az.: 60/603TGM- Drucksache Nr.: 82/2014 Ka/Ca Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Technischer Ausschuss 09.04.2014 vorberatend nichtöffentlich Gemeinderat 28.04.2014 beschließend öffentlich Beteiligungsvermerke Amt Handzeichen Eingangsvermerke Oberbürgermeister Erster Bürgermeister Bürgermeister Haupt- und Personalamt Abt. 10/101 Kämmerei Rechts- und Ordnungsamt Betreff: Erweiterung der Otto-Hahn-Realschule zur Ganztagsschule - Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen Beschlussvorschlag: 1. Das Architekturbüro Ackermann Architekten aus Lahr erhält den Auftrag für die Architektenleistungen zur Erweiterung der Otto-Hahn-Realschule zur Ganztagsschule. 2. Das Planungsbüro Liepelt aus Lahr erhält den Auftrag zur Planung der Technische Gebäudeausrüstung zur Erweiterung der Otto-Hahn-Realschule zur Ganztagsschule. 3. Das Ingenieurbüro Professor Pfeifer und Partner aus Karlsruhe erhält den Auftrag für die Tragwerksplanung zur Erweiterung der Otto-Hahn-Realschule zur Ganztagsschule. BERATUNGSERGEBNIS Einstimmig Sitzungstag: lt. Beschlussvorschlag mit Stimmenmehrheit Bearbeitungsvermerk abweichender Beschluss (s. Anlage) Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthalt. Datum Handzeichen Drucksache 82/2014 Seite - 2 - Begründung: In seiner Sitzung am 14. Oktober 2013 hat der Gemeinderat die Erweiterung der OttoHahn-Realschule zur Ganztagsschule beschlossen. In diesem Zuge soll ein zweigeschossiger Neubau im Norden des Bestandsgebäudes mit einer punktuellen, barrierefreien Anbindung im OG erstellt werden. Das Raumprogramm umfasst insgesamt ca. 2.070 m² NGF (Nettogrundrissfläche). Vergabe von Architektenleistungen Die Vergabe von freiberuflichen Leistungen für öffentliche Auftraggeber, wie Architekten- und Ingenieurleistungen, unterliegen ab einem Schwellenwert von 207.000 € der VOF (Vergabeordnung für freiberufliche Leistungen). Die anrechenbaren Kosten der Architektenleistungen für die Erweiterung der OttoHahn-Realschule liegen über diesem Schwellenwert. Das Büro Hirthe aus Friedrichshafen wurde beauftragt das erforderliche VOF-Verfahren zu begleiten. Die Veröffentlichung erfolgte im Amtsblatt der Europäischen Union und auf der Homepage der Stadt Lahr am 18. November 2013. Bis zum Einreichungstermin am 19. Dezember 2013 um 17:00 Uhr gingen 17 Bewerbungen fristgerecht ein. Es musste keine Bewerbung aus formalen Gründen ausgeschlossen werden. Nach Durchsicht der eingereichten Bewerbungsunterlagen wurde gemäß VOF am 20. Dezember 2013 aufgrund der allgemeinen abgefragten Angaben zum Büro und folgender Kriterien eine Auswahl für das Verhandlungsverfahren vorgenommen: - Gesamtumsatz des Bewerbers der letzten drei Geschäftsjahre in € netto als Gewähr für eine beständige Abwicklung durch ausreichende Kapazität und wirtschaftliche Sicherheit über den Projektzeitraum - Durchschnittliche Anzahl der Mitarbeitenden für entsprechende Dienstleistungen in den letzten drei Jahren - Nachweis von realisierten Projekten, die der Planungsaufgabe vom Volumen entsprechen/ damit vergleichbar sind - Abbildung realisierter Projekte zum Thema „Innovation, Gestaltung“ - Referenzschreiben durch die die Leistung des Bewerbers nachgewiesen werden kann Vier Bewerber erhielten die maximale Punktzahl von 500 und qualifizierten sich somit für das Verhandlungsverfahren: - Michael Weindl & Junior Architekten GbR aus 76337 Waldbronn - Ackermann Architekten aus 77933 Lahr - Harter + Kanzler aus 79098 Freiburg - Melder + Binkert aus 79100 Freiburg Drucksache 82/2014 Seite - 3 - Mit der Einladung erhielten die Büros die Zuschlagskriterien mit Gewichtung übersandt: - Methoden und Erfolge bei der Terminverfolgung - Methoden und Erfolge bei der Kostenverfolgung - Methoden und Erfolge bei der Projektabwicklung - Leistungszeitpunkt - Honorarangebot - Bewertung der Persönlichkeit des Projektleiters und Stellvertreter - Gesamteindruck der Präsentation Die Verhandlungsgespräche fanden am 9. Januar 2014 statt. Die Bewertungskommission setzte sich wie folgt zusammen: - Karl Langensteiner-Schönborn, Baubürgermeister, Stadt Lahr - Sabine Fink, Stadtbauamt Leitung Stadtplanungsamt - Harry Ott, Amt für Soziales, Schulen und Sport - Silke Kabisch, Stadtbauamt Leitung Abt. Gebäudemanagement - Ines Caruso, Stadtbauamt Abt. Gebäudemanagement - Christian Ziser, Rechnungsprüfungsamt - Thomas Hirthe, Büro Hirthe Das Büro Michael Weindl & Junior Architekten GbR aus 76337 Waldbronn/ Karlsruhe hat seine Teilnahme am Verhandlungsverfahren kurzfristig abgesagt. Nach Beendigung der Gespräche erfolgte die Auswertung. 1. Rang mit 243,50 Punkte Ackermann Architekten aus 77933 Lahr 2. Rang mit 242 Punkte Harter + Kanzler aus 79098 Freiburg 3. Rang mit 199 Punkte Melder + Binkert aus 79100 Freiburg Auf Grundlage der genehmigten Kostenschätzung vom Mai 2013 ergeben sich für das Architektenhonorar anrechenbare Kosten in Höhe von 3.396.600 € netto. Die Honorarberechnung stellt sich auf dieser Basis und nach dem vorliegenden Angebot von Ackermann Architekten vom 04.02.2014 wie folgt dar: Honorarzone: Honorarsatz: III Mittelsatz Leistungsphase LPH 1 Grundlagenermittlung LPH 2 Vorplanung LPH 3 Entwurfsplanung LPH 4 Genehmigungsplanung LPH 5 Ausführungsplanung LPH 6 Vorbereitung der Vergabe LPH 7 Mitwirkung bei der Vergabe LPH 8 Objektüberwachung LPH 9 Objektbetreuung und Dokumentation Gesamthonorar netto 0,5% 7% 15 % 3% 25% 10% 3,5% 32% 2% 98 % 1.911,68 € 26.763,50 € 57.350,35 € 11.470,07 € 95.583,92 € 38.233,57 € 13.381,75 € 122.347,41 € 7.646,71 € 374.688,96 € Zuzüglich der Nebenkosten in Höhe von 3% auf das Nettohonorar und der derzeit gültigen Mehrwertsteuer in Höhe von 19% ergibt sich ein Gesamthonorar in Höhe von 459.256,26 € brutto. Drucksache 82/2014 Seite - 4 - Die Verwaltung empfiehlt, auf Grundlage der vom Gemeinderat genehmigten Vorplanung die Leistungsphasen 1 – 9 laut HOAI 2013 (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) § 33 ff. Honorare für Leistungen bei Gebäuden und raumbildenden Ausbauten an das Architekturbüro Ackermann Architekten zu vergeben. Vergabe der Haustechnikplanung Auf Grundlage der genehmigten Kostenschätzung vom Mai 2013 ergeben sich für das Honorar für die Haustechnikplanung (Sanitär, Heizung, Lüftung, Starkstrom, Schwachstrom, Lüftung, Gebäudeautomation) anrechenbare Kosten in Höhe von 625.000 € netto. Die Honorarberechnung stellt sich auf dieser Basis und nach dem vorliegenden Angebot des Planungsbüros Liepelt aus Lahr vom 24.03.2014 wie folgt dar: Honorarzone: Honorarsatz: II Mindestsatz Leistungsphase LPH 1 Grundlagenermittlung LPH 2 Vorplanung LPH 3 Entwurfsplanung LPH 4 Genehmigungsplanung LPH 5 Ausführungsplanung LPH 6 Vorbereitung der Vergabe LPH 7 Mitwirkung bei der Vergabe LPH 8 Objektüberwachung LPH 9 Objektbetreuung und Dokumentation Gesamthonorar netto 2% 9% 17% 2% 22% 7% 5% 35% 1% 100 % 3.128,70 € 14.079,15 € 26.593,95 € 543,00 € 34.415,70 € 10.950,45 € 7.821,75 € 54.752,25 € 1.564,35 € 153.849,30 € Zuzüglich der Nebenkosten in Höhe von 5% auf das Nettohonorar und der derzeit gültigen Mehrwertsteuer in Höhe von 19% ergibt sich ein Gesamthonorar in Höhe von 192.234,70 € brutto. Die Verwaltung empfiehlt, auf Grundlage der vom Gemeinderat genehmigten Vorplanung die Leistungsphasen 1 – 9 laut HOAI 2013 (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) § 53 ff. Honorare für Technische Ausrüstung an das Planungsbüro Liepelt aus Lahr zu vergeben. Vergabe der Tragwerksplanung Auf Grundlage der genehmigten Kostenschätzung vom Mai 2013 ergeben sich für das Honorar für die Tragwerksplanung anrechenbare Kosten in Höhe von 1.665.660 € netto. Die Honorarberechnung stellt sich auf dieser Basis und nach dem vorliegenden Drucksache 82/2014 Seite - 5 - Angebot des Planungsbüros Professor Pfeifer und Partner aus Karlsruhe vom 03.03.2014 wie folgt dar: Honorarzone: Honorarsatz: III Mindestsatz Leistungsphase LPH 1 Grundlagenermittlung LPH 2 Vorplanung LPH 3 Entwurfsplanung LPH 4 Genehmigungsplanung LPH 5 Ausführungsplanung LPH 6 Vorbereitung der Vergabe Gesamthonorar netto 3% 10% 15% 30% 40% 2% 100 % 3.442,52 € 11.475,07 € 17.212,60 € 34.425,20 € 45.900,27 € 2.295,01 € 114.750,67 € Zuzüglich der Nebenkosten in Höhe von 3% auf das Nettohonorar und der derzeit gültigen Mehrwertsteuer in Höhe von 19% ergibt sich ein Gesamthonorar in Höhe von 140.649,90 € brutto. Die Verwaltung empfiehlt, auf Grundlage der vom Gemeinderat genehmigten Vorplanung die Leistungsphasen 1 – 6 laut HOAI 2013 (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) § 49 ff. Honorare für Tragwerksplanung an das Planungsbüros Professor Pfeifer und Partner aus Karlsruhe zu vergeben. Dr. Wolfgang G. Müller Silke Kabisch