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Beschlussvorlage (Breitbandvernetzung der Lahrer Schulen)

                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: 15
Beckmann

Datum: 30.04.2021 Az.: 048.73/08

Drucksache Nr.: 99/2021

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Haupt- und Personalausschuss

14.06.2021

vorberatend

nichtöffentlich

Einstimmig

Gemeinderat

28.06.2021

beschließend öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

Amt 20
erfolgt

Amt 50
erfolgt

Abt 603
erfolgt

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Abt 605
erfolgt

OB Büro
erfolgt

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Stabsstelle
Recht

Behandlung in der Vorlagenkonferenz am 02.06.2021, Freigabe durch den Oberbürgermeister

Betreff:

Breitbandvernetzung der Lahrer Schulen
Beschlussvorschlag:

1. Der Gemeinderat beschließt, die Breitband Ortenau GmbH & Co. KG mit
dem Aufbau eines Glasfasernetzes für die in Trägerschaft der Stadt Lahr
stehenden Lahrer Schulen zu beauftragen.
2. Für den nicht durch Fördermittel gedeckten Eigenanteil der Stadt Lahr wird
der Breitband Ortenau GmbH & Co. KG ein Investitionszuschuss von
21.840,00 Euro gewährt. Über diesen Betrag wird aus Fördergründen eine
Patronatserklärung gegenüber der Breitband Ortenau GmbH & Co. KG
abgegeben.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, die für die Patronatserklärung erforderliche Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde einzuholen.
4. Der Gemeinderat stimmt für die Weiterverrechnung der Pachtentgelte für
die Glasfaserinfrastruktur der Überlandwerk Mittelbaden GmbH & Co. KG
dem Abschluss eines entsprechenden Vertrages mit der Breitband Ortenau GmbH & Co KG zu.

Anlage(n):
Anlage 0
BMBF-Vordr. 0049/01.02

BERATUNGSERGEBNIS

Sitzungstag:

 Einstimmig  lt. Beschlussvorschlag
 mit Stimmenmehrheit

Bearbeitungsvermerk

 abweichender Beschluss (s. Anlage)

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 99/2021

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Angaben über finanzielle und personelle Auswirkungen
☐ Die Maßnahme hat keine finanziellen und personellen (i.S.v. Personalmehrbedarf) Auswirkungen
☐ Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen weniger als 50 T EUR und die dauerhaft entstehenden
Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich weniger als 20 T EUR
☐ Die finanziellen/personellen Auswirkungen können aufgrund ihrer Komplexität nicht sinnvoll in der Tabelle dargestellt werden und sind daher in der Sachdarstellung enthalten oder als Anlage beigefügt
-In diesen Fällen ist die Tabelle nicht auszufüllenFinanzielle und personelle Auswirkungen (Prognose)
☒ Investition

Nicht investive
☐ Maßnahme oder
Projekt
Aufwand/ Einmalig
verminderter Ertrag
Ertrag / Einmalig verminderter Aufwand
SALDO:
Überschuss (+) /
Fehlbetrag (-)

Investition/
Auszahlung
Zuschüsse/Drittmittel
(ohne Kredite)
SALDO: Finanzierungsbedarf:
Eigenmittel oder Kredite
Folgekosten p.a. /
Aufwendungen und Erträge
Aufwand (inklusive Personalmehrkosten, s.u.) /
Verminderung von Ertrag
Ertrag /
Verminderung von Aufwand
SALDO: Überschuss (+) / Fehlbetrag (-)

2020

2021

2022

2023

2024 ff.

in EUR
1

463.643

3

417.280

545.230
314.296

5

- 230.934

2

4

6

- 46.364

Jährlich ab Inbetriebnahme /
nach Abschluss der Maßnahme in EUR
7

ab 07/2022 18.482
/
- 18.482

Personalmehrbedarf (dauerhaft)
Entgeltgruppe/ BeStelle / Bezeichnung
soldungsgruppe
1.
2.
3.
SUMME Personalmehrkosten (dauerhaft)
Ist die Maßnahme im Haushaltsplan berücksichtigt?

ab 2023 64.253

8

ab 2024 91.542

/
- 64.253

/
- 91.542

Arbeitgeberaufwand p.a.
(Lohn- und Nebenkosten) in EUR

☐Ja, mit den angegebenen Kosten ☒Ja, mit abweichenden Kosten (Erläuterung in der Begründung)
Ist die Maßnahme in der mittelfristigen Planung berücksichtigt?

☐Nein

☐Ja, mit den angegebenen Kosten

☒Nein

1
2
3
4
5
6
7
8
9

☐Ja, mit abweichenden Kosten (Erläuterung in der Begründung)

vgl. S. 8, Beschlussvorl. Breitbandvernetzung Lahrer Schulen: Zwischensumme der Tiefbaukosten in Phase 1
ebd., Zwischensumme der Tiefbaukosten in Phase 2
ebd., Summe der Bundes- und Landesfördermittel in Phase 1
ebd., Summe der Bundes- und Landesfördermittel in Phase 2
ebd., verbleibender Eigenanteil der Stadt Lahr in Phase 1
ebd., verbleibender Eigenanteil der Stadt Lahr in Phase 2
vgl. S. 7, Beschlussvorl. Breitbandvernetzung Lahrer Schulen: 50% der Pachtkostensumme der Phase 1
ebd., Pachtkostensumme in Phase 1 und 50 % der Pachtkostensumme in Phase 2
ebd., Pachtkostensumme Phase 1 und 2

9

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Sachdarstellung:
1. Ausgangslage
Auf der Gemeinderatsklausur am 16. und 17. Oktober 2020 hat sich der Gemeinderat
der Stadt Lahr mit den fünf Zukunftsfeldern Digitalisierung, Energie und Klima, Bildung
und Soziales, Wohnen sowie Mobilität auseinandergesetzt. Basierend auf den Ergebnissen der Klausur wurde das Aktionsprogramm „Vision Lahr 2030“ entwickelt, auf dessen Grundlage der Gemeinderat der Stadt Lahr die Verwaltung am 14.12.2020 beauftragt hat, zu den in der „Vision Lahr 2030“ priorisierten Maßnahmen ergebnisorientierte
Beratungs- und Beschlussvorlagen zu erarbeiten (Drucksache 328/2020).
Für das Themenfeld Digitalisierung wurde in der entsprechenden Priorisierungsliste (1)
die Entwicklung einer Digitalisierungsstrategie als Leitbild und (2) der Ausbau der Brei tbandnetzinfrastruktur festgehalten. In der Maßnahmenliste des Themenfelds Bildung
und Soziales wurde im Kontext der Pflichtaufgaben u. a. der Aus- und Aufbau der Schulen priorisiert.
Angesichts der fortschreitenden Digitalisierung und den daraus erwachsenden Anforderungen ist die Versorgung der Schulen mit einer leistungsfähigen Internetanbindung ein
wichtiger Bestandteil der Gesamtdigitalisierungsstrategie. Sowohl in Vorbereitung der
Schülerinnen und Schüler auf die Berufswelt als auch in Hinblick auf das Erlernen eines
verantwortungsvollen Umgangs mit digitalen Medien rücken digitale Lernmittel immer
mehr in den Fokus der Lehrpläne. Die Corona-Pandemie hat die Defizite in diesem Bereich nachdrücklich aufgezeigt. Ein Schlüsselelement bei der Bewältigung dieser drängenden Aufgaben ist die Bereitstellung einer entsprechenden Infrastruktur.
Eine Bandbreitenerhebung durch die Breitband Ortenau GmbH & Co. KG bei den Lahrer Schulen im Jahr 2019 hat ergeben, dass die meisten Lahrer Schulen betreffend ihrer
Breitbandanbindung im Vergleich zu den Vorgaben des Bundes unterversorgt sind. Die
Verwaltung strebt daher den Anschluss aller in Trägerschaft der Stadt Lahr stehenden
Schulen an eine leistungs- und zukunftsfähige Breitbandnetzinfrastruktur an. Gleiches
Ziel verfolgt der Ortenaukreis mit den Lahrer Schulen in dessen Trägerschaft bzw. den
Schulen in Trägerschaft des Landes Baden-Württemberg. Hierfür hat die Verwaltung
über die letzten Monate unterschiedlichste Möglichkeiten geprüft, um hier eine tragfähige und kosteneffiziente Lösung zu erarbeiten.
Folgende Optionen konnten erschlossen werden und standen zur Auswahl:
-

Kompletter Eigenausbau eines Glasfasernetzwerks
Leitungsmiete einer Coax-Verkabelung (Kupferleitungen) inkl. Baukostenzuschuss
Pacht von Glasfaserleitungen (42,5 km) und Herstellung der jeweils letzten Meile
(3,8 km) im Tiefbau

Unter den Gesichtspunkten von Wirtschaftlichkeit und Leistungsfähigkeit ist die Pacht
einer leistungsfähigen und bereits vorhandenen Infrastruktur sowie der Anschluss der
Schulen an diese Infrastruktur mittels geförderter, kleinerer Tiefbaumaßnahmen der
wirtschaftlichste und effektivste Weg, um den Breitbandbedarf aller Lahrer Schulen
langfristig, leistungsstark und finanzierbar zu decken.

Drucksache 99/2021

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Bei der Pachtlösung werden im Wesentlichen die vorhandenen Strukturen des E-Werks
Mittelbaden, bzw. deren Netzgesellschaft Überlandwerk Mittelbaden GmbH & Co. KG
(nachfolgend: Überlandwerk) genutzt. Diese hat in den vergangen Jahren/ Jahrzehnten
regelmäßig Leerrohre und Gasfaserkabel bei ihren eigenen Tiefbaumaßnahmen mitverlegt. So ist es möglich fast 42,5 km bestehendes Glasfaserkabel zu nutzen, ohne hierfür
aufwändig in den Untergrund eingreifen zu müssen. Die restliche erforderliche Infrastruktur wird neu geschaffen.
Die Stadt Lahr hat sich im Jahr 2017 zusammen mit dem Ortenaukreis und fast allen
weiteren Kommunen des Landkreises zusammengeschlossen und die Breitband Ortenau GmbH & Co. KG (nachfolgend: BOKG) gegründet. Diese soll einerseits ein kreisweites Backbone-Netz aufbauen und andererseits die unterversorgten örtlichen Bereiche
an die leistungsfähige Breitbandinfrastruktur anbinden. Hierzu werden die bestehenden
Fördermöglichkeiten ausgeschöpft. Der ungedeckte Ausgabenanteil wird nach den ei ngegangenen vertraglichen Verpflichtungen der BOKG im Wege von Investitionszuschüssen von den jeweiligen Kommunen, sofern auf deren Gebiet Investitionen getätigt
werden, zur Verfügung gestellt. Die so geschaffene neue Breitbandinfrastruktur verbleibt so lange bei der BOKG, wie die jeweilige Kommune Kommanditistin ist.
Ein weiterer hervorzuhebender Aspekt ist der frühzeitige Anschluss der Stadt Lahr an
den Ortenau Backbone, der aufgrund des Schulnetz-Projekts bereits in 2021 in Lahr realisiert wird. Über diesen Zugangsknoten wird das gesamte Schulnetz breitbandig (10
GBit Up- und Download) angebunden. Zudem ergibt sich die Möglichkeit, bedarfsweise
weitere unterversorgte Gebäude und Gebäudecluster über diesen Zugangsknoten im
Eigenausbau anzubinden.

2. Vorgehensweise und Rahmenbedingungen
Da die Förderfähigkeit der Tiefbauarbeiten derzeit noch nicht für alle Schulen gleichermaßen gegeben ist, soll der Schulnetzaufbau in zwei Phasen erfolgen. Die Schulen, die
unmittelbar förderfähig sind und bei denen der Bedarf besonders groß ist, werden in der
1. Phase erschlossen. Nach Änderung der Förderkulisse können auch die verbleibenden Schulen an das Schulnetz angeschlossen werden. Die Umsetzung der 1. Phase
soll noch im Jahr 2021 beginnen. Die 2. Phase wird im Jahr 2023 angestoßen.
Das Schulnetz umfasst somit insgesamt 24 Schulen, wovon sich 16 Schulen in Trägerschaft der Stadt Lahr
befinden.
In der 1. Phase werden folgende Schulen an das Schulnetz angebunden:
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
8.

Friedrichschule – Gemeinschaftsschule
Theodor-Heuss-Werkrealschule
Max-Planck-Gymnasium
Scheffel-Gymnasium
Schutterlindenbergschule
GS-Förderklasse der Luisenschule
Otto-Hahn-Schule – Realschule
Gutenbergschule - Sonderschule SBBZ

Drucksache 99/2021

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Folgende in Trägerschaft des Ortenaukreises stehende Schulen werden ebenfalls in der
Phase 1 angeschlossen:
10. IBG / Kaufmännische Schulen
11. Außenstelle der gewerblichen Schule
12. Außenstelle der kaufmännischen Schule
13. Maria-Furtwängler-Schule – Berufsschule
14. Badische Malerfachschule
15. Brüder-Grimm-Schule
16. Georg-Wimmer-Schule
17. Gewerbliche Schule - Berufsschule
Die 2. Phase umfasst folgende Schulen:
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
8.
9.

Eichrodtschule – Grundschule
Johann-Peter-Hebel-Schule
Luisenschule – Grundschule
Grundschule Kuhbach
Grundschule Kippenheimweiler
Grundschule Reichenbach
Geroldseckerschule – Grundschule
Pinocchio – Schulkindergarten
Clara-Schumann-Gymnasium (in Trägerschaft des Landes Baden-Württemberg)

Die Grundschulen Sulz, Mietersheim und Langenwinkel werden im Verlauf des Projektes per Richtfunk an das Schulnetz angebunden. Eine Anbindung per Glasfaser ist hier
unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten nicht möglich, da sich in der Nähe dieser Schulen keine vorhandene Dark Fibre Infrastruktur befindet.
Die mit dem Aufbau der Breitbandinfrastruktur betraute BOKG wird zunächst die Infrastruktur der Überlandwerk anpachten und der Stadt Lahr ebenfalls auf vertraglicher Basis zur Verfügung stellen. Mit dem Ortenaukreis wird eine weitere Vereinbarung für die
Schulen in dessen Trägerschaft geschlossen. Für die letzte Meile, wo nicht auf vorhandene Strukturen zurückgegriffen werden kann, werden zunächst bei Bund und Land
Förderanträge gestellt. Die Förderung von bis zu 90 % reduziert den Eigenanteil erheblich. Der ungedeckte Ausgabenanteil wird der BOKG von der Stadt als Investitionszuschuss zur Verfügung gestellt. Die Pacht- und Tiefbaukosten für die Schulen in Kreisund Landesträgerschaft werden von den
entsprechenden Trägern übernommen.
3. Ausschreibungserfordernis
Zur Pacht der Dark Fibre Infrastruktur vom E-Werk Mittelbaden existieren keinerlei vergleichbare Alternativen. Eine Ausschreibung hierzu entfällt entsprechend. Die Ausschreibung und Vergabe der Tiefbauarbeiten erfolgen über die BOKG.

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4. Finanzielle Auswirkungen aus Pacht- und Tiefbaukosten
Aus dem Pachtvertag zwischen der Überlandwerk und der BOKG entstehen die nachfolgenden Pachtkosten, welche ebenfalls auf vertraglicher Basis über eine Erhöhung
der jährlichen von der Stadt Lahr an die BOKG zu leistende Umlage beglichen werden.
Phase 1:

Phase

Meter Anmietung
Glasfaser

Schule

1
1

Schutterlindenberg-Schule Grundschule
Theodor-Heuss-Schule Werkrealschule

2742,83
2660,34

1
1
1
1
1
1

Luisenschule Grundschule Außenstelle Industriehof
Max-Planck-Gymnasium
Otto-Hahn-Realschule
Scheffel-Gymnasium
Friedrichschule Gemeinschaftsschule
Gutenbergschule Sonderpädagogisches Bildungs- und
Beratungszentrum mit dem Förderschwerpunkt Lernen
Lahr

3134,43
4310,25
2386,55
2310,09
4471,92
992,56

Preis der Anpachtung pro
Jahr
4.406,37
4.273,84
5.035,47
6.924,42
3.834,00
3.711,17
7.184,14

€
€
€
€
€
€
€

1.594,55 €
36.963,96 €

Summe (brutto)

Phase 2:

Phase

Meter Anmietung
Glasfaser

Schule

2
2
2

Johann-Peter-Hebel-Schule Grundschule
Eichrodtschule Grundschule
Luisenschule Grundschule

4085,78
719,57
2949,93

2
2
2
2
2

Grundschule Reichenbach
Grundschule Kuhbach
Grundschule Kippenheimweiler
Geroldseckerschule Grundschule
Pinocchio Schulkindergarten,

6469,41
6469,41
8400,01
4211,97
667,28
Summe (brutto)

Preis der Anpachtung pro
Jahr
6.563,80 €
1.155,99 €
4.739,07 €
10.393,11
10.393,11
13.494,62
6.766,53
1.071,99
54.578,23

€
€
€
€
€
€

Es ergeben sich somit jährliche brutto Pachtkosten von insgesamt 91.542,19 €.
Der Pachtvertrag hat eine Laufzeit von fünfzehn Jahren.
Die notwendigen Tiefbaukosten sind förderfähig und werden insgesamt durch eine 90prozentige Förderung vom Bund und vom Land Baden-Württemberg gefördert. Die Antragstellung erfolgt über die BOKG.

Die voraussichtlichen Tiefbaukosten setzen sich wie folgt zusammen:

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Phase

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Schule

1
1

Schutterlindenberg-Schule Grundschule
Theodor-Heuss-Schule Werkrealschule

1

Luisenschule Grundschule Außenstelle Industriehof
Max-Planck-Gymnasium

1
1
1
1
1

2
2
2
2
2
2
2
2

Tiefbaukosten
insgesamt

Eigenanteil
Stadt Lahr

35.952,40
48.328,40

3.595,24
48.328,40

66.416,40

6.641,64

85.456,40

85.456,40

51.184,40
55.944,40
62.227,60

5.118,44
5.594,44
62.227,60

139.720,40

13.972,04

545.230,39

230.934,20

Johann-Peter-Hebel-Schule Grundschule
Eichrodtschule Grundschule
Luisenschule Grundschule
Grundschule Kuhbach
Grundschule Kippenheimweiler
Grundschule Reichenbach
Geroldseckerschule Grundschule
Pinocchio Schulkindergarten,
Zwischensumme Phase 2 (brutto)

35.000,40
31.192,40
79.934,80
76.317,20
92.120,40
70.795,60
45.282,00
33.001,20
463.643,99

3.500,04
3.119,24
7.993,48
7.631,72
9.212,04
7.079,56
4.528,20
3.300,12
46.364,40

Gesamtsumme (brutto)

1.008.874,38

277.298,60

Otto-Hahn-Realschule
Scheffel-Gymnasium
Friedrichschule Gemeinschaftsschule
Gutenbergschule Sonderpädagogisches Bildungs- und Beratungszentrum mit dem Förderschwerpunkt Lernen Lahr
Zwischensumme Phase 1 (brutto)

Die aufgeführten Tiefbaukosten iHv. 1.008.874,38 € werden voraussichtlich mit einer
Summe i.H.v. 731.575,78 Euro, vorbehaltlich einer Förderzusage (90 Prozent) gefördert. Daraus ergibt sich insgesamt ein Eigenanteil der Stadt Lahr iHv. 277.298,60 Euro
brutto.
5. Spezialfälle: Theodor-Heuss-Werkrealschule, Max-Planck-Gymnasium, Friedrichschule
In der dargestellten Tabelle sind für die Anbindung der Theoder-Heuss-Werkrealschule,
des Max-Planck-Gymnasiums und der Friedrichschule Tiefbaukosten i.H.v. 195.922,40
Euro brutto berücksichtigt. Diese drei Schulen wären erst in der 2. Ausbauphase (2023)
des Schulnetz-Projektes förderfähig. Auf Grundlage der folgenden Argumentation empfiehlt die Verwaltung, diese Schulen trotz fehlender Förderfähigkeit bereits in der 1.
Ausbauphase zu berücksichtigen:
Der Glasfaserausbau ist zwingender Bestandteil zur Umsetzung des Digitalpakts an
Schulen. Ohne schnelles Internet laufen die aktuellen Ausbaumaßnahmen der lokalen
Netzwerke (Gebäudeverkabelung, WLAN, Ausbau Netzwerkverteiler) ins Leere. Das
durchschnittliche Alter der Serversysteme, welche sich derzeit noch direkt in den

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Schulen befinden und welche pädagogische Musterlösungen für Unterrichtszwecke bereitstellen, ist ca. sechs Jahre alt. Angedacht ist, diese Serversysteme in den kommenden 12-18 Monaten förderwirksam durch neue, leistungsfähigere Systeme zu erneuern.
Um die dafür zur Verfügung stehenden Förderprogramme auf Bundes- und Landesebene bestmöglich ausschöpfen zu können, ist es unabdingbar, alle größeren Schulen
gleichwertig zu behandeln. Dadurch lässt sich auch sicherstellen, dass diese Schulen
nicht weiter mit alten Serversystemen und langsamer Bandbreite arbeiten müssen, welche nicht mehr den aktuellen Anforderungen entsprechen und den Digitalisierungsanforderungen im Schulbereich entgegenwirken. Insbesondere die aktuell stark steigende
Zahl mobiler Endgeräte (Tablets und Laptops) macht eine hohe Bandbreite so wie eine
gute Infrastruktur bereits heute unabdingbar. Aber auch die zentrale Kontrolle aller Internetzugänge der Schulen wäre hinsichtlich der Firewalls, des Jugendschutzes und der
Anbindung an das KISS-Netzwerk (abgesichertes Schulnetzwerk für die Kommunikation
mit den Schulämtern und anderen staatlichen Institutionen) ebenfalls bereits heute notwendig.
6. Kostensynergien
Diese Anforderungen werden derzeit mit großem Aufwand an jeder Schule separat sichergestellt. Durch die Zentralisierung können viele weitere Kostenherde an den Schulen eingegrenzt werden: Den Ausgaben stehen Ersparnisse und eine deutliche Qualitätsverbesserung gegenüber. Als Beispiel wäre hier der Internetprovidervertrag jeder
Schule zu nennen. Um an den hier erfassten 16 Schulen die notwenige Bandbreite sicherzustellen, würden die 16 Internetproviderverträge monatliche Gesamtkosten iHv.
15.232 Euro verursachen. Durch die Zentralisierung der digitalen Infrastruktur im Rathaus wird es genügen, einen Internetprovidervertrag zu unterhalten, um damit alle
Schulen mit den notwendigen Internetdienstleistungen versorgen zu können. Die Kosten für einen entsprechend dimensionierten Internetprovidervertrag werden sich auf
5.474 Euro monatlich belaufen. So erzielt man alleine bei diesem Beispiel eine unmi ttelbare Kostenersparnis von ca. 117.000 € jährlich. Weitere Einspareffekte ergeben sich
bei den Unterhalts- und Wartungskosten der einzelnen Systeme und Anbindungen.
7. Finanzielle Abwicklung
Die städtische Beteiligung an der BOKG wird vom Eigenbetrieb Bäder, Versorgung und
Verkehr Lahr gehalten. Die aus der Breitbandversorgung der Lahrer Schulen in städtischer Verantwortung erwachsenden laufenden Aufwendungen für die Anpachtung des
bestehenden Breitbandnetzes sowie die jährliche Betriebskostenumlage werden daher
vom Eigenbetrieb getragen. Diese Aufwendungen mindern das vom Eigenbetrieb zu
versteuernde jährliche Ergebnis.
Die für den Breitbandausbau noch erforderlichen Tiefbaumaßnahmen werden unter
Nutzung von Fördermittel durch die BOKG vorgenommen. Die Bilanzierung des geschaffenen Anlagevermögens erfolgt auf Ebene der BOKG. Dies erhöht den Wert der
Beteiligung. Die der BOKG aus dem Breitbandausbau entstehenden ungedeckten Tiefbauausgaben sind vom Eigenbetrieb in Form eines Investitionszuschusses zu leisten.

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8. Patronatserklärung
Mit der Abwicklung der Fördermittelbeantragung und –bewilligung haben die Fördermittelgeber die atene KOM GmbH beauftragt. Diese setzt als Teil der Förderrichtlinien bei
Förderzusagen voraus, dass sich die geförderten Kommunen gegenüber dem Maßnahmenträger, hier die BOKG, verpflichten, den ungedeckten Teil der Maßnahmen
(10 % bzw. 21.840,00 €) verpflichtend zu übernehmen. Dies hat im Wege einer Patronatserklärung zu erfolgen.
Die aufgeführte Summe iHv. 21.840 Euro lässt sich nicht unmittelbar in der Aufstellung
der Tiefbaukosten auf Seite 6 dieser Vorlage ablesen. Dieser Betrag ist im Eigenanteil
der Stadt Lahr der Phase 1 (230.934,20 Euro) eingeschlossen. Dies resultiert daraus,
dass sich die Patronatserklärung nur auf den Eigenanteil der förderfähigen Schulen in
Phase 1 bezieht. Durch den Ausbau von drei nicht förderfähigen Schulen in Phase 1 ist
der tatsächliche Eigenanteil deutlich höher.
Eine Patronatserklärung stellt eine Sicherheit zu Gunsten Dritter dar und fällt unter § 88
GemO. Diese Verpflichtungserklärung ist der Rechtsaufsichtsbehörde zur Genehmigung vorzulegen.
Die Leistung der Stadt stellt eine Beihilfe im Sinne des EU-Rechts dar. Bei Vorlage an
die Rechtsaufsichtsbehörde ist die Beachtung beihilferechtlicher Vorgaben zu bestätigen. Bei Gründung der BOKG wurde diese im Wege eines Betrauungsaktes mit dem
Breitbandaufbau im Ortenaukreis und dem Gebiet der Stadt Lahr betraut. Der Brei tbandausbau in unterversorgten Gebieten stellt eine Dienstleistung von allgemeinem
wirtschaftlichem Interesse (DAWI) dar. Im Betrauungsakt wurden u.a. als zulässige
Ausgleichsleistung Zuschüsse für Investitionen definiert. Die beihilferechtliche Zulässigkeit ist demnach als gegeben anzusehen.
9. Fazit
Der Digitalpakt Schule ist ein Grundpfeiler für die Digitalisierung der Schulen und ein
elementarer Bestandteil der Digitalisierungsstrategie der Stadt Lahr. Die Breitbandvernetzung der Schulen ist die Voraussetzung für das Gelingen des Digitalpakts Schule.
Die Einbindung vorhandener Infrastruktur ist die im Vergleich zu den Handlungsalternativen kostengünstigere und schneller umzusetzende Lösung und deshalb vorzuziehen.
Der Neuausbau anlässlich der Breitbandanbindung der Schulen kann auch den weiteren Breitbandausbau forcieren. Netzausbau und Digitalpakt Schule sind im Verbund ein
Meilenstein der Digitalisierungsstrategie der Stadt Lahr.

Markus Ibert
Oberbürgermeister

Peter Kees
Abteilungsleiter