Beschlussvorlage (Wohnbau Stadt Lahr GmbH; Wahlen zum Aufsichtsrat)
28. Juni 2021
Beschlussvorlage Amt: 202 Singler Datum: 19.05.2021 Az.: 922.5113 Beratungsfolge Termin Gemeinderat 28.06.2021 Drucksache Nr.: 118/2021 Beratung Kennung Abstimmung öffentlich Beteiligungsvermerke Amt Mitwirkung Eingangsvermerke Oberbürgermeister Erster Bürgermeister Bürgermeister Haupt- und Personalamt Abt. 10/101 Kämmerei Stabsstelle Recht Betreff: Wohnbau Stadt Lahr GmbH; Wahlen zum Aufsichtsrat Beschlussvorschlag: Ein Beschlussvorschlag kann nicht unterbreitet werden, da die Vertretungen durch Wahl zu ermitteln sind. Anlage(n): Anlage0 BERATUNGSERGEBNIS Sitzungstag: Einstimmig lt. Beschlussvorschlag mit Stimmenmehrheit Bearbeitungsvermerk abweichender Beschluss (s. Anlage) Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthalt. Datum Handzeichen Drucksache 118/2021 Seite - 2 - Angaben über finanzielle und personelle Auswirkungen ☒ Die Maßnahme hat keine finanziellen und personellen (i.S.v. Personalmehrbedarf) Auswirkungen ☐ Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen weniger als 50 T EUR und die dauerhaft entstehenden Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich weniger als 20 T EUR ☐ Die finanziellen/personellen Auswirkungen können aufgrund ihrer Komplexität nicht sinnvoll in der Tabelle dargestellt werden und sind daher in der Sachdarstellung enthalten oder als Anlage beigefügt -In diesen Fällen ist die Tabelle nicht auszufüllenFinanzielle und personelle Auswirkungen (Prognose) ☒ Investition Nicht investive ☐ Maßnahme oder Projekt Aufwand/ Einmalig verminderter Ertrag Ertrag / Einmalig verminderter Aufwand SALDO: Überschuss (+) / Fehlbetrag (-) Investition/ Auszahlung Zuschüsse/Drittmittel (ohne Kredite) SALDO: Finanzierungsbedarf: Eigenmittel oder Kredite Folgekosten p.a. / Aufwendungen und Erträge Aufwand (inklusive Personalmehrkosten, s.u.) / Verminderung von Ertrag Ertrag / Verminderung von Aufwand 2020 2021 2022 2023 2024 ff. in EUR Jährlich ab Inbetriebnahme / nach Abschluss der Maßnahme in EUR SALDO: Überschuss (+) / Fehlbetrag (-) Personalmehrbedarf (dauerhaft) Entgeltgruppe/ BeStelle / Bezeichnung soldungsgruppe 1. 2. 3. SUMME Personalmehrkosten (dauerhaft) Ist die Maßnahme im Haushaltsplan berücksichtigt? Arbeitgeberaufwand p.a. (Lohn- und Nebenkosten) in EUR ☐Ja, mit den angegebenen Kosten ☐Ja, mit abweichenden Kosten (Erläuterung in der Begründung) Ist die Maßnahme in der mittelfristigen Planung berücksichtigt? ☐Nein ☐Ja, mit den angegebenen Kosten ☐Nein ☐Ja, mit abweichenden Kosten (Erläuterung in der Begründung) Drucksache 118/2021 Seite - 3 - Sachdarstellung: Der Aufsichtsrat der Wohnbau Stadt Lahr GmbH besteht aus 14 Mitgliedern (§ 9 Abs. 1 Gesellschaftsvertrag). Der jeweilige Oberbürgermeister und der Stadtkämmerer der Stadt Lahr gehören dem Aufsichtsrat kraft Amtes an. Das Aufsichtsratsmandat von Stadtkämmerer Trampert endet in diesem Jahr. Sein vom Gemeinderat gewählter Nachfolger tritt somit automatisch dessen Nachfolge im Aufsichtsrat der Wohnbau Stadt Lahr GmbH an. Neben den Mandaten kraft Amtes ist der Aufsichtsrat mit einem weiteren Mitglied der Verwaltungsspitze der Stadt Lahr zu besetzen (§ 9 Abs. 2 Gesellschaftsvertrag). Dem Aufsichtsrat gehören als Vertreter der alleinigen Gesellschafterin Stadt Lahr zurzeit an (Beschluss des Gemeinderats vom 11.05.2020; Beschlussvorl. Nr. 124/2020): 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. 11. 12. 13. 14. Oberbürgermeister Ibert –kraft Amtes Erster Bürgermeister Schöneboom StR Roth StRin Deusch StR Täubert StRin Thi-Dai-Trang Nguyen StR Hirsch StR Dr. Caroli StRin Rompel StR Dörfler StR Uffelmann StRin Amann-Vogt StR Oßwald Stadtkämmerer Trampert -kraft Amtes Turnusgemäß scheiden folgende Mitglieder aus: 1. StR a.D. Dr. Caroli 2. StRin Rompel 3. StR Dörfler 4. StR Hirsch 5. Stadtkämmerer Trampert –kraft Amtes Eine Wiederwahl ist möglich. Nach der Kommunalwahl im Jahr 2019 hatte man sich auf eine Mandatsbesetzung in den Beteiligungsgesellschaften, Zweckverbänden und Mitgliedschaften entsprechend den Mehrheitsverhältnissen im Gemeinderat geeinigt. Bei der Wohnbau Stadt Lahr GmbH stehen nicht alle Mandate in einem Jahr zur Nachbesetzung an. Daher konnte das Ergebnis der Kommunalwahl nicht sofort umgesetzt werden. Vielmehr erfolgt dies Zug um Zug bei jeder anstehenden Neubesetzung. In einem ersten Schritt wurde am 22.07.2019 der freiwerdende Sitz mit der Vertreterin der AfD besetzt. In einem weiteren Schritt wurde am 11.05.2020 der freiwerdende Sitz mit einem Vertreter der Linken Liste Lahr & Tierschutzpartei besetzt. Entsprechend der Einigung stehen nun 2021 zwei Mandate durch die SPD und zwei Mandate durch die CDU zur Nachbesetzung an. … Drucksache 118/2021 Seite - 4 - Damit in der nächsten Gesellschafterversammlung die Wahl erfolgen kann, ist vom Gemeinderat ein entsprechender Vorschlag für die ausscheidenden Aufsichtsratsmitglieder zu unterbreiten und durch Wahl zu ermitteln. Markus Ibert Oberbürgermeister Jürgen Trampert Stadtkämmerer