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Beschlussvorlage (Interkommunales Elektromobilitätskonzept für die Stadt Lahr)

                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: 61
Stehr

Datum: 29.04.2021 Az.: - 0692/MS

Drucksache Nr.: 97/2021

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Umweltausschuss

15.06.2021

vorberatend

öffentlich

16 Ja-Stimmen
0 Nein-Stimmen
2 Enthaltungen

Technischer Ausschuss

16.06.2021

vorberatend

öffentlich

12 Ja-Stimmen
0 Nein-Stimmen
1 Enthaltung

Gemeinderat

28.06.2021

beschließend

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt

Abt.
10/102

Amt 20

Abt.
30/302

Mitwirkung

Abt.
30/303

Abt.
60/602
erfolgt

Abt.
60/603

Abt.
60/605

Stabsstelle
Umwelt

IGZ

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Stabsstelle
Recht

Behandlung in der Vorlagenkonferenz am 19.05.2021, Freigabe durch den Oberbürgermeister

Betreff:
Interkommunales Elektromobilitätskonzept für die Stadt Lahr
Beschlussvorschlag:
1. Der Bericht zum Interkommunalen Elektromobilitätskonzept für die Stadt Lahr wird zur
Kenntnis genommen. Die Maßnahmenvorschläge, die Investitionen seitens der Stadt
Lahr bedingen, fließen in das Aktions-/Umsetzungsprogramm des Verkehrsentwicklungsplans 2022 ff. mit ein, das den Gremien im Herbst 2021 zur Beratung vorgelegt
wird.
2. Für den Ausbau der öffentlichen Ladeinfrastruktur wird im Anschluss an die Beratung
dieser Vorlage ein beschränktes Vergabeverfahren mit Interessenbekundung durc hgeführt. Die wichtigsten Inhalte, u.a. Standorte, Realisierungszeitraum, Konzessionsdauer und Finanzierung, sind der Sachdarstellung zu entnehmen.
Die Kosten für den Aufbau der Ladeinfrastruktur sowie den Betrieb für einen im
Vergabeverfahren festgelegten Konzessionszeitraum von acht Jahren trägt der Anbieter. Im Gegenzug stellt die Stadt Lahr die öffentlichen Flächen inkl. Beschilderung
und Markierung kostenfrei zur Verfügung und überlässt dem Anbieter die Einnahmen
aus dem Stromverkauf.
Anlage(n):
- Anlage
- Anlage
- Anlage
- Anlage

0
1: Abschlussbericht Interkommunales Elektromobilitätskonzept
2: Standortsteckbriefe LIS Lahr 1. Ausbaustufe
3: Fuhrparkanalyse Stadtverwaltung Lahr

BERATUNGSERGEBNIS

Sitzungstag:

 Einstimmig  lt. Beschlussvorschlag
 mit Stimmenmehrheit

Bearbeitungsvermerk

 abweichender Beschluss (s. Anlage)

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 97/2021

Seite - 2 -

Angaben über finanzielle und personelle Auswirkungen
☐ Die Maßnahme hat keine finanziellen und personellen (i.S.v. Personalmehrbedarf) Auswirkungen
☒ Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen weniger als 50 T EUR und die dauerhaft entstehenden
Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich weniger als 20 T EUR
☐ Die finanziellen/personellen Auswirkungen können aufgrund ihrer Komplexität nicht sinnvoll in der Tabelle dargestellt werden und sind daher in der Sachdarstellung enthalten oder als Anlage beigefügt
-In diesen Fällen ist die Tabelle nicht auszufüllenFinanzielle und personelle Auswirkungen (Prognose)
☐ Investition

Nicht investive
☐ Maßnahme oder
Projekt
Aufwand/ Einmalig
verminderter Ertrag
Ertrag / Einmalig verminderter Aufwand
SALDO:
Überschuss (+) /
Fehlbetrag (-)

Investition/
Auszahlung
Zuschüsse/Drittmittel
(ohne Kredite)
SALDO: Finanzierungsbedarf:
Eigenmittel oder Kredite
Folgekosten p.a. /
Aufwendungen und Erträge
Aufwand (inklusive Personalmehrkosten, s.u.) /
Verminderung von Ertrag
Ertrag /
Verminderung von Aufwand

2020

2021

2022

2023

2024 ff.

in EUR

Jährlich ab Inbetriebnahme /
nach Abschluss der Maßnahme in EUR

SALDO: Überschuss (+) / Fehlbetrag (-)
Personalmehrbedarf (dauerhaft)
Entgeltgruppe/ BeStelle / Bezeichnung
soldungsgruppe
1.
2.
3.
SUMME Personalmehrkosten (dauerhaft)
Ist die Maßnahme im Haushaltsplan berücksichtigt?

Arbeitgeberaufwand p.a.
(Lohn- und Nebenkosten) in EUR

☐Ja, mit den angegebenen Kosten ☐Ja, mit abweichenden Kosten (Erläuterung in der Begründung)
Ist die Maßnahme in der mittelfristigen Planung berücksichtigt?

☐Nein

☐Ja, mit den angegebenen Kosten

☐Nein

☐Ja, mit abweichenden Kosten (Erläuterung in der Begründung)

Drucksache 97/2021

Seite - 3 -

Sachdarstellung:
Aus der Förderrichtlinie Elektromobilität des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) aus dem Jahr 2017 ging im Juni 2018 ein Aufruf zur Antragseinreichung zur Förderung kommunaler Elektromobilitätskonzepte hervor. Die
Städte Kehl, Lahr und Offenburg haben sich auf die Förderung der Erstellung eines
entsprechenden Konzepts beworben, den Zuschlag erhalten und die Unternehmen
Green City Experience GmbH (GCX) und Institut Stadt|Mobilität|Energie GmbH
(ISME) beauftragt, in kooperativer Zusammenarbeit ein interkommunales Elektromobilitätskonzept (EMK) anzufertigen.
Alle drei Städte haben eigenständig beauftragt. Das Honorar für die Beauftragung
der Stadt Lahr beträgt gemäß Angebot vom 15. Juli 2019 insg. 22.610,95 € (brutto),
hat sich aufgrund der temporären Mehrwertsteuersenkung aber auf 22.438,73 €
(brutto) reduziert. Die Förderquote beträgt 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Eine Auszahlung der Fördermittel durch das BMVI ist für das Jahr 2022 vorgesehen.
Das vorliegende Konzept dient als Orientierungsrahmen zur Förderung der Elektromobilität in Kehl, Lahr und Offenburg. Das Konzept basiert auf den sog. drei „V“ –
dem Strategierahmen einer nachhaltigen Verkehrsentwicklung:
1. Verkehr vermeiden
2. Verkehr verlagern
3. Verkehrsverträglichkeit optimieren
4. Das „neue“ vierte „V“: Verkehr vernetzen
Im Rahmen der Konzepterstellung wurden konkrete Maßnahmen für Kehl, Lahr und
Offenburg entwickelt sowie Umsetzungsschritte zur künftigen Gestaltung der Mobilität dargestellt. Darüber hinaus haben die Maßnahmen des Konzepts den Anspruch,
die Außenwirkung der drei Städte als eine gesamtheitliche Modellregion für Elektromobilität zu stärken. Das kooperativ entwickelte Elektromobilitätskonzept leistet dazu
einen wichtigen Beitrag zur Weiterentwicklung und Verstetigung des innerstädtischen
sowie interkommunalen gemeinsamen Handelns.
Bei der Erstellung des interkommunal erarbeiteten Konzepts stand daher von Anfang
an eine enge Kooperation und Zusammenarbeit der drei Städte im Vordergrund. Die
Berücksichtigung regionaler Interdependenzen mit der Identifikation und Nutzung i nterkommunaler Synergien ist ein besonderes Herausstellungsmerk mal des Konzepts.
Das Konzept legt den Fokus auf den Aufbau von Ladeinfrastrukturen bzw. die Förderung der Elektromobilität in der Region (Kapitel 4.2), zielgruppenspezifische Ansätze
zur Erhöhung des Anteils und der Nutzung von E-Fahrzeugen in unterschiedlichen
Anwendungsbereichen (Kapitel 4.3) sowie auf die Stärkung der Inter- und Multimodalität (Kapitel 4.4). Neben den detaillierten Ausarbeitungen der einzelnen Arbeitspakete wurde darüber hinaus ein Maßnahmenkatalog mit einem Umsetzungskonzept und
Formaten zur begleitenden Öffentlichkeitsarbeit (Kapitel 4.5) sowie für Informationsund Beratungsangebote entwickelt. Eine Übersicht der entwickelten Maßnahmen bi etet die folgende Abbildung 1.

Drucksache 97/2021

Seite - 4 -

Ladeinfrastruktur
Wie den Beschlussvorschlägen bereits zu entnehmen ist konzentriert sich die Beschlussvorlage auf den Auf- bzw. Ausbau der öffentlichen Ladeinfrastruktur (LIS). Ein
bedarfsgerechtes Konzept zum Ausbau öffentlicher und halböffentlicher LIS stellt eine zentrale Voraussetzung zur Erhöhung des Bestands elektrischer Fahrzeuge dar.
Dies beinhaltet neben der Erhebung von Ladebedarfen im zeitlichen Fortgang des
Ausbaus der Elektromobilität (Ladeszenarien) auch die Verortung (Makro- und Mikrolage), Dimensionierung (Anzahl Ladepunkte, Ladeleistungen) und Modalitäten der
Nutzung (Harmonisierung bestehender Anbieterstrukturen, Zugangsmedien, Auffindbarkeit online/offline, Kennzeichnung durch Markierungen und Beschilderung etc.).
Eine entsprechend bedarfsgerechte Verteilung von Ladepunkten ist hierbei essenziell, da einerseits hohe Investitionskosten entstehen und andererseits gering ausgelastete LIS schlechte Wirtschaftlichkeit und negativen Einfluss auf das Image der
Elektromobilität vereinen.
Detaillierte Informationen zur Vorgehensweise sind den Kapiteln 4.2.3 und 4.2.4 ab
Seite 30 des Abschlussberichts zu entnehmen.
Die folgende Tabelle zeigt die vom ISME vorgeschlagenen Standorte (siehe auch
Anlage 2) und die Anmerkungen der Stadtverwaltung, der betroffenen Ortschaftsräte
und der IGZ, die aus dem Umlaufverfahren (Kapitel 4.2.4.1, Seite 34) hervorgegangen sind. Ergänzend kommt der Standort Parkplatz Haus am See hinzu, der schon
vor der Potenzialanalyse feststand.

Drucksache 97/2021

Standort
1. Rainer-Haungs Str./Ersteiner Str.

2. Eichholzstr./Langenwinkler Hauptstr.

3. Vogesenstr./Bahnhofplatz

4. Im Götzmann/Mietersheimer Hauptstr.
4. Martin-Luther-Str. (P Hallenbad)
5. Reckenmattenstr./Weingartenstr.
6. Bachstr.
7. Sportplatzstr./Reichenbacher Hauptstr.
8. Bottenbrunnenstr.
9. Flugplatzstr./Joh.-Peter-Hebel-Schule

9. Klostermühlgasse (P Klostermatte)
10. Parkplatz Haus am See

Seite - 5 -

Anmerkung
Wahl eines Alternativstandortes in
räumlicher Nähe: Parkstreifen im Bereich Lahrer Grill & Steakhaus / Eventhaus Vetter
Wahl eines Alternativstandortes in
räumlicher Nähe: Beginn des Parkplatzes am Parkring
Wahl eines Alternativstandortes in
räumlicher Nähe: Beginn der P+RAnlage südlich des ZOB
keine Zuständigkeit  Privat
Wahl eines Alternativstandortes
Zustimmung
Wahl eines Alternativstandortes: Parkplatz an der Kirche (2. BA Ortsmitte)
Zustimmung mit einer geringfügigen
Verschiebung in Richtung Norden
Zustimmung
Ablehnung: 1. Platzierung an der Straße zu gefährlich, 2. Platzierung auf
dem Schulparkplatz nicht möglich wegen Schranke, zudem ggf. Kollision mit
Erweiterungsplanung der Grundschule
Wahl eines Alternativstandortes
stand schon vorher fest

Insgesamt ergeben sich acht Standorte mit Zustimmung bzw. Wahl eines Alternativstandortes in räumlicher Nähe. Für die beiden gestrichenen Standorte schlägt die
Verwaltung ersatzweise die Standorte Martin-Luther-Straße (Parkplatz Hallenbad)
und Klostermühlgasse (Parkplatz Klostermatte) vor, sodass insgesamt zehn Standorte in einer ersten Umsetzungsstufe auf Grundlage eines im EMK entwickelten Lastenhefts vergeben und in den Jahren 2021 und 2022 realisiert werden sollen.
Weitere Standorte werden in einer zweiten Umsetzungsstufe zusammengefasst, für
die eine neue Vergabe erfolgt. Hierzu wird es eine erneute Beratung in den Gremien
geben.
Die Kosten für den Aufbau der Ladeinfrastruktur sowie den Betrieb für einen im
Vergabeverfahren festgelegten Konzessionszeitraum von acht Jahren trägt der Anbieter. Im Gegenzug stellt die Stadt Lahr die öffentlichen Flächen inkl. Beschilderung
und Markierung kostenfrei zur Verfügung und überlässt dem Anbieter die Einnahmen
aus dem Stromverkauf.
Abgrenzung zum Themenschwerpunkt 1 des Mobilitätsnetzwerks Ortenau
„Mobilitätsstationen im interkommunalen Verbund“
Im Rahmen des o.g. Themenschwerpunkts wurden Standorte für Mobilitätsstationen
unterschiedlicher Größe in den zehn Netzwerkkommunen festgelegt. Die Mobilitätsstationen der Größe M und L sollen ein E-Carsharing-Angebot bereitstellen und benötigen somit eine Ladeinfrastruktur. Diese steht ausschließlich den E-CarsharingFahrzeugen zur Verfügung und ist nicht öffentlich nutzbar, was eine entsprechende
Kennzeichnung erfordert.

Drucksache 97/2021

Seite - 6 -

Bei der Standortplanung der öffentlichen Ladesäulen im Rahmen des EMK wurde
deshalb versucht, diese in näherer Umgebung einer Mobilitätsstation der Größe M
und L vorzusehen. An den Mobilitätsstationen wird dann auf diese Standorte verwi esen.
Beispiel 1:
Am Bahnhof ist eine Mobilitätsstation der Größe L, d.h. mit E-Carsharing-Angebot
und einer dafür benötigten Ladesäule, im nordwestlichen Bereich der P+R-Anlage
geplant. Als Standort für die öffentliche Ladesäule wurde im Rahmen des EMK der
südöstliche Bereich/Beginn der P+R-Anlage (siehe 3. in Tabelle oben) festgelegt.
Beispiel 2:
Auf dem Parkplatz in der Seminarstraße nördlich der Friedrichschule ist eine Mobilitätsstation der Größe M, d.h. mit E-Carsharing-Angebot und einer dafür benötigten
Ladesäule, geplant. Als Standort für die öffentliche Ladesäule wurde im Rahmen des
EMK der Längsparkstreifen in der Bottenbrunnenstraße (siehe 8. in Tabelle oben)
festgelegt.
Die Ladesäulen an den Mobilitätsstationen sind nicht Bestandteil des in dieser Vorlage geschilderten Vergabeverfahrens im Rahmen des EMK, sondern erfordern ein eigenständiges Vergabeverfahren zu einem späteren Zeitpunkt.
Strategische Einordnung in die Verkehrsplanung der Stadt Lahr
Die Erstellung des Elektromobilitätskonzepts (EMK) lief parallel zur Erstellung des
Verkehrsentwicklungsplans (VEP). Das EMK stellt eine Konkretisierung des im VEP
enthaltenen Maßnahmenfelds D5 Ganzheitliche E-Mobilitätsstrategie dar.
Die im EMK vorgeschlagenen Maßnahmen lassen sich aber auch weiteren Maßnahmenfeldern aus dem VEP zuordnen: B2 Intermodalität – Mobilitätsstationen als
Schnittstellen, D2a Initiierung von betrieblichem Mobilitätsmanagement, D3 Ausbau
von Sharing-Angeboten, D4 Ausbau von Park- sowie Bike + Ride-Anlagen sowie D6
Öffentlichkeitsarbeit und Service.
Die Maßnahmenvorschläge, die Investitionen seitens der Stadt Lahr bedingen, fli eßen deshalb in das Aktions-/Umsetzungsprogramm des VEP 2022 ff. mit ein, das
den Gremien im Herbst 2021 zur Beratung vorgelegt wird.

Tilman Petters

Sabine Fink

Hinw eis:
Die Mitglieder des Gremiums w erden gebeten, die Frage der Befangenheit zu den einzelnen Tagesordnungspunkten selbst zu
prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den
Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem
§ 18 Abs. 1 – 5 Gemeindeordnung zu entnehmen.