Beschlussvorlage (Eigenbetrieb Bau- und Gartenbetrieb Lahr; Anschlussvereinbarung über das gemeindliche Darlehen)
28. Juni 2021
Beschlussvorlage Amt: BGL Kopf Datum: 29.03.2021 Az.: 922.6031 Drucksache Nr.: 76/2021 Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Haupt- und Personalausschuss 14.06.2021 vorberatend nichtöffentlich 14 Ja-Stimmen 1 Nein-Stimme 0 Enthaltungen Gemeinderat 28.06.2021 öffentlich Beteiligungsvermerke Amt Mitwirkung Eingangsvermerke Oberbürgermeister Erster Bürgermeister Bürgermeister Haupt- und Personalamt Abt. 10/101 Kämmerei Stabsstelle Recht Betreff: Eigenbetrieb Bau- und Gartenbetrieb Lahr; Anschlussvereinbarung über das gemeindliche Darlehen Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat beschließt auf der Grundlage des beigefügten Entwurfs den Abschluss einer schriftlichen Anschlussvereinbarung über das gemeindliche Darlehen mit dem Eigenbetrieb Bau-und Gartenbetrieb Lahr. Anlage(n): Anlage 0 Darlehensvereinbarung Eigenbetrieb BGL 2021 BERATUNGSERGEBNIS Sitzungstag: Einstimmig lt. Beschlussvorschlag mit Stimmenmehrheit Bearbeitungsvermerk abweichender Beschluss (s. Anlage) Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthalt. Datum Handzeichen Drucksache 76/2021 Seite - 2 - Angaben über finanzielle und personelle Auswirkungen ☐ Die Maßnahme hat keine finanziellen und personellen (i.S.v. Personalmehrbedarf) Auswirkungen ☐ Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen weniger als 50 T EUR und die dauerhaft entstehenden Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich weniger als 20 T EUR ☒ Die finanziellen/personellen Auswirkungen können aufgrund ihrer Komplexität nicht sinnvoll in der Tabelle dargestellt werden und sind daher in der Sachdarstellung enthalten oder als Anlage beigefügt -In diesen Fällen ist die Tabelle nicht auszufüllenFinanzielle und personelle Auswirkungen (Prognose) ☒ Investition Nicht investive ☐ Maßnahme oder Projekt Aufwand/ Einmalig verminderter Ertrag Ertrag / Einmalig verminderter Aufwand SALDO: Überschuss (+) / Fehlbetrag (-) Investition/ Auszahlung Zuschüsse/Drittmittel (ohne Kredite) SALDO: Finanzierungsbedarf: Eigenmittel oder Kredite Folgekosten p.a. / Aufwendungen und Erträge Aufwand (inklusive Personalmehrkosten, s.u.) / Verminderung von Ertrag Ertrag / Verminderung von Aufwand 2020 2021 2022 2023 2024 ff. in EUR Jährlich ab Inbetriebnahme / nach Abschluss der Maßnahme in EUR SALDO: Überschuss (+) / Fehlbetrag (-) Personalmehrbedarf (dauerhaft) Entgeltgruppe/ BeStelle / Bezeichnung soldungsgruppe 1. 2. 3. SUMME Personalmehrkosten (dauerhaft) Ist die Maßnahme im Haushaltsplan berücksichtigt? Arbeitgeberaufwand p.a. (Lohn- und Nebenkosten) in EUR ☐Ja, mit den angegebenen Kosten ☐Ja, mit abweichenden Kosten (Erläuterung in der Begründung) Ist die Maßnahme in der mittelfristigen Planung berücksichtigt? ☐Nein ☐Ja, mit den angegebenen Kosten ☐Nein ☐Ja, mit abweichenden Kosten (Erläuterung in der Begründung) Drucksache 76/2021 Seite - 3 - Sachdarstellung: Der Gemeinderat hat am 19.04.1999 beschlossen, die bisherigen Regiebetriebe Bauhof, Stadtgärtnerei, Friedhof und das Sachgebiet “Betriebsabrechnung” zu einem Eigenbetrieb zusammenzufassen. Der Eigenbetrieb wurde zum 01.01.2000 gegründet. Der Eigenbetrieb wurde zunächst mit einem Stammkapital von € 818.067,01 ausgestattet. Dieses wurde zum 01.01.2004 vollständig in ein gemeindliches Darlehen umgewandelt. Das gemeindliche Darlehen wurde mit dem Beschluss des Gemeindesrates vom 24.11.2008 um € 253.322,85 auf € 1.071.389,86 erhöht. Der Darlehensstand ist seither unverändert. Im Wirtschaftsplan 2020 des Eigenbetriebs war die vollständige Rückführung des Darlehens an den Haushalt der Stadt zur Jahresmitte vorgesehen. Im Gegenzug sollte sich der Eigenbetrieb am Kapitalmarkt finanzieren. Hierfür wurde zwischen der Stadt Lahr und dem Eigenbetrieb Bauund Gartenbetrieb Lahr eine Vereinbarung über das hingegebene gemeindliche Darlehen geschlossen. In § 3 der Vereinbarung sind die Modalitäten der Kündigung geregelt. Im Hinblick auf die städtische Liquiditätsplanung wurde die Vereinbarung fristgerecht auf den 30.06.2020 gekündigt. Eine Anschlussvereinbarung war zum dortigen Kenntnisstand nicht ausgeschlossen. Aufgrund der nach wie vor sehr hohen Liquidität im städtischen Haushalt und des geringer als ursprünglich geplanten Mittelabflusses wird die Rückführung des gemeindlichen Darlehen im Wirtschaftsjahr 2020 nicht erforderlich. Laut den aktuellen Planungen soll das gemeindliche Darlehen im Jahr 2021 an den Haushalt der Stadt fließen. Das gemeindliche Darlehen wurde bislang analog der Vorgehensweise beim Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung verzinst. Die jährlichen Zinssätze lagen in den Jahren 1998 –2008 bei 5,5 %. In den Jahren 2009 –2013 wurde jährlich ein Zinssatz von 5 % und seit 2014 von 4,5 % beschlossen. Seit dem 01.01.2017 erfolgt die Verzinsung laut der schriftlich getroffenen Vereinbarungen für die jeweiligen Jahre. Da die Rückführung des Darlehens nun erst 2021 erfolgen soll, wird eine Anschlussvereinbarung über das gemeindliche Darlehen notwendig. Die Darlehenskonditionen bleiben unverändert und erfolgen analog der beschlossenen Regelung für den Eigenbetrieb Bäder, Versorgung und Verkehr Lahr zum 01.01.2017. Beim zu vereinbarenden Zinssatz soll ebenfalls eine Orientierung am LIBOR (=London Interbank Offered Rate) erfolgen. Beim Eigenbetrieb Bäder, Versorgung und Verkehr Lahr hat das Finanzamt diese Orientierung zuzüglich eines Aufschlages von 2,5 % akzeptiert. Gleichlautende Regelung soll daher auch beim Eigenbetrieb Bau-und Gartenbetrieb Lahr beibehalten werden. Die Verwaltung schlägt vor, der schriftlichen Anschlussvereinbarung über das gemeindliche Darlehen mit dem Eigenbetrieb Bau-und Gartenbetrieb Lahr auf Basis der beigefügten Darlehensvereinbarung zuzustimmen. Markus Ibert Oberbürgermeister Herbert Schneider Betriebsleiter