Beschlussvorlage (DORV-Zentrum und neues Wohnen im Stadtteil Hugsweier - Ergebnis Konzeptvergabe)
28. Juni 2021
Beschlussvorlage Amt: 61 Dalm Datum: 12.05.2021 Az.: - 0685/Da Drucksache Nr.: 112/2021 Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Ortschaftsrat Hugsweier 20.05.2021 vorberatend öffentlich Einstimmig Technischer Ausschuss 16.06.2021 vorberatend öffentlich Einstimmig Gemeinderat 28.06.2021 beschließend öffentlich Beteiligungsvermerke Amt Mitwirkung Abt. 10/102 Amt 20 Eingangsvermerke Oberbürgermeister Erster Bürgermeister Bürgermeister Haupt- und Personalamt Abt. 10/101 Kämmerei Stabsstelle Recht Behandlung in der Vorlagenkonferenz am 05.05.2021, Freigabe durch den Oberbürgermeister Betreff: DORV-Zentrum und neues Wohnen im Stadtteil Hugsweier - Ergebnis Konzeptvergabe Beschlussvorschlag: 1. Der Bebauungsvorschlag für das DORV-Zentrum mit Wohnungen wird begrüßt und Grundlage für die weitere Projektentwicklung. 2. Die Vorarbeiten zur Änderung des bestehenden Bebauungsplans zur Schaffung des Baurechts sind aufzunehmen. Anlage(n): - Konzept - Anlage 0 BERATUNGSERGEBNIS Sitzungstag: Einstimmig lt. Beschlussvorschlag mit Stimmenmehrheit Bearbeitungsvermerk abweichender Beschluss (s. Anlage) Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthalt. Datum Handzeichen Drucksache 112/2021 Seite - 2 - Angaben über finanzielle und personelle Auswirkungen ☒ Die Maßnahme hat keine finanziellen und personellen (i.S.v. Personalmehrbedarf) Auswirkungen ☐ Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen weniger als 50 T EUR und die dauerhaft entstehenden Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich weniger als 20 T EUR ☐ Die finanziellen/personellen Auswirkungen können aufgrund ihrer Komplexität nicht sinnvoll in der Tabelle dargestellt werden und sind daher in der Sachdarstellung enthalten oder als Anlage beigefügt -In diesen Fällen ist die Tabelle nicht auszufüllenFinanzielle und personelle Auswirkungen (Prognose) ☒ Investition Nicht investive ☐ Maßnahme oder Projekt Aufwand/ Einmalig verminderter Ertrag Ertrag / Einmalig verminderter Aufwand SALDO: Überschuss (+) / Fehlbetrag (-) Investition/ Auszahlung Zuschüsse/Drittmittel (ohne Kredite) SALDO: Finanzierungsbedarf: Eigenmittel oder Kredite Folgekosten p.a. / Aufwendungen und Erträge Aufwand (inklusive Personalmehrkosten, s.u.) / Verminderung von Ertrag Ertrag / Verminderung von Aufwand 2020 2021 2022 2023 2024 ff. in EUR Jährlich ab Inbetriebnahme / nach Abschluss der Maßnahme in EUR SALDO: Überschuss (+) / Fehlbetrag (-) Personalmehrbedarf (dauerhaft) Entgeltgruppe/ BeStelle / Bezeichnung soldungsgruppe 1. 2. 3. SUMME Personalmehrkosten (dauerhaft) Ist die Maßnahme im Haushaltsplan berücksichtigt? Arbeitgeberaufwand p.a. (Lohn- und Nebenkosten) in EUR ☐Ja, mit den angegebenen Kosten ☐Ja, mit abweichenden Kosten (Erläuterung in der Begründung) Ist die Maßnahme in der mittelfristigen Planung berücksichtigt? ☐Nein ☐Ja, mit den angegebenen Kosten ☐Nein ☐Ja, mit abweichenden Kosten (Erläuterung in der Begründung) Drucksache 112/2021 Seite - 3 - Sachdarstellung: Hintergrund Das Modellprojekt DORV (Dienstleistungs- und ortsnahe Rundumversorgung) sieht den Aufbau eines Zentrums mit Lebensmitteln und Gütern des täglichen Bedarfs vor, die mit Dienstleistungen, sozialmedizinischer Versorgung, kommunikativen und kulturellen Angeboten gekoppelt und ortsnah angeboten werden. Der Mangel an Nahversorgung im Stadtteil Hugsweier, ebenso der Wunsch ein multifunktionales DORV-Zentrum zu errichten sowie das fehlende Wohnungsangebot sind für den Ortschaftsrat, das DORV-Team und die Stadtverwaltung ausschlaggebend am Modellprojekt DORV kontinuierlich weiterzuarbeiten. Nach erfolgreicher Suche nach einem geeigneten Standort und Gesprächen mit potenziellen Eigentümern konnte das Grundstück des ehemaligen Café Edelweiß durch die Stadt erworben werden (Drucksachen Nr. 183/2018). Der Standort erfüllt Kriterien wie Lage, Größe, Erreichbarkeit, Nutzfläche und mögliche Barrierefreiheit. Konzeptvergabe Der Durchführung einer Konzeptvergabe (Auswahlverfahren zur Grundstücksveräußerung) stimmte der Gemeinderat 2020 zu (Drucksachen Nr. 176/2020 und 179/2019). Hierbei sind beim Verkauf des Grundstücks die qualitativen Kriterien für die Veräußerung des Grundstücks ausschlaggebend. Die Arbeitsgemeinschaft Eichner Baugesellschaft mbH/Werkgruppe Lahr hat für den Standort ein überzeugendes Konzept erarbeitet. Die Bewertung des Konzepts fand am 19.03.2021 statt. Dem Konzept wurde einstimmig zugestimmt. Stimmberechtigte Fachpreisrichter waren: Ortsvorsteher Georg Bader, Ortschaftsrat- und DORV-Teammitglied Peter Winkels, Stadträtin Dorothee Granderath, Stadtrat Klaus Schwarzwälder, Stadtbaudirektorin Fink und Bürgermeister Tilman Petters. Abriss / Neuordnung Nach eingehender Kosten-Nutzen-Abwägung und Bewertung der städtebaulichen und architektonischen Aspekte haben sich die Verfasser für einen Abriss und anschließenden Neubau entschieden. Die Verfasser benannten Gründe für den Abriss des bestehenden Gebäudes, der Garagen und der Kegelbahn: Mindere architektonische Qualität Veraltete Bausubstanz, insbesondere energetisch Hoher erforderlicher Umbauaufwand Ungünstige Position auf dem Grundstück Schwierige Umsetzung des geforderten Raumbedarfs Zu geringe Erweiterungsmöglichkeiten Nur bedingt zu erreichende Barrierefreiheit Das nähere Umfeld ist geprägt durch mittelgroße Gebäude. Das Neubauvolumen wurde deshalb auf zwei Baukörper verteilt, die unterschiedlich groß sind und in ihrer Flucht verspringen. Dadurch wird eine wirtschaftliche Grundstücksausnutzung gewährleistet. Durch den Versatz beider Baukörper entstehen zwei Außenbereiche unterschiedlicher Ausprägung. Ein vom vorhandenen Walnussbaum geprägter „Garten“ mit eher privat/halbprivatem Charakter, zu dem sich Wohnungen und auch das Café orientieren. Im Süden entsteht ein Platzraum mit öffentlichem Charakter, Vorplatz zum Café und Laden sowie Parkplätzen. Es ist eine mindestens dreigeschossige Bebauung geplant. Die Dachflächen der Flachdächer sind extensiv begrünt. Drucksache 112/2021 Seite - 4 - DORV-Konzept Im nördlichen Hauptkörper ist das DORV-Zentrum im Erdgeschoss untergebracht. Die gewünschten Nutzungen bzw. die Vorgaben aus der Ausschreibung sind in der geforderten Größe im Konzept enthalten. Der Lebensmittelladen mit Lagerflächen, orientiert sich zur Vorplatzfläche und ist gut anfahrbar. Die Multifunktionsfläche kann wahlweise dem Café, Dienstleistungsbereich oder dem Lebensmi ttelladen zugeordnet werden. Die Küche und Bedientheke liegen zentral und erlauben eine Bedienung von Café und Laden gleichermaßen. Das Café mit Außengastronomie liegt am „Gelenk“ der beiden Gebäude mit Bezug sowohl zum Garten, als auch zum Platz. Dort befindet sich ein offener Durchgang mit Sicht- und Gehverbindung zwischen öffentlichem und halbprivatem Außenbereich. Die gewerbliche Fläche umfasst über 300 m² mit einer Grundinstallation und durchschnittlichem Ei nbau. Wohnen Insgesamt 14 Wohnungen sind geplant. Acht Wohneinheiten im Hauptgebäude (Norden) und sechs Wohneinheiten (Südwesten) im Nebengebäude. Beide Baukörper sind ausschließlich in den Obergeschossen über einen Steg/Laubengang miteinander verbunden. Das Treppenhaus mit Aufzug im Nebengebäude erschließt die Wohnungen in beiden Gebäuden. Ein Wohnungsmix aus zwei - und dreiZimmer-Wohnungen wird angeboten. Die Wohnungen sind grundsätzlich seniorengerecht konzipiert. Alle Wohnungen haben eigene Balkone oder Terrassen. Das Nebengebäude ist unterkellert für die Bewohnerkellerräume, Fahrradabstellplätze und Technik. Der Standort für die Mülltonnen ist im Freien vorgesehen. Beurteilung der Fachjury Der Entwurf bietet einen stimmigen und positiven Gesamteindruck. Die Gebäude fügen sich gut in den umgebenden Kontext ein. Der Spagat zwischen kostengünstigen und gleichzeitig attraktiven Wohnungsbau ist gut gelungen. Das Wohnraumangebot wird positiv gewertet und kann einen guten Beitrag zur Wohnungssituation in Hugsweier leisten. Der Vorplatz vor dem Gebäude mit der Außengastronomie des Cafés ist gut platziert. Stellplätze stehen in ausreichender Zahl zur Verfügung. Eine Reduzierung bzw. flexibler Stellplatzschlüssel werden diskutiert. Oberirdische weitere Fahrradabstellplätze sowie eine E -Station bzw. Mobilitätsstation sollten eventuell noch untergebracht werden. Positiv bewertet werden die privaten Grünbereiche und der Erhalt des Nussbaums. Die Begrünung der Stellplatzbereiche wird angeregt. Unter dem Aspekt der Wirtschaftlichkeit ist die Unterkellerung nur eines Gebäudeteils nachvollziehbar. Auf die Zugänglichkeit der Kellerräume mit Pedelecs oder Lastenfahrräder sollte besonderes Augenmerk gerichtet werden. Für den DORV-Laden sind alle notwendigen Räume eingeplant. Die Lage der Lagerräume an der Ostseite sollte überdacht werden. Zu prüfen wäre noch, ob das Projekt in seiner Wirtschaftlichkeit optimiert werden kann. Dies könnte z.B. durch zusätzliche Wohnungen in einem Dachgeschoss erfolgen. Drucksache 112/2021 Seite - 5 - Weiteres Vorgehen Zur Umsetzung des Projekts sind die planungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen. Hierfür steht eine Änderung des Bebauungsplans ALMENWEG-WOLFSGARTEN an. Die Verwaltung empfiehlt, den Beschlussvorschlägen zuzustimmen. Tilman Petters Sabine Fink Hinw eis: Die Mitglieder des Gremiums w erden gebeten, die Frage der Befangenheit zu den einzelnen Tagesordnungspunkten selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1 – 5 Gemeindeordnung zu entnehmen.