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Beschlussvorlage (Anlage 0)

                                    
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Stadt Lahr L _j

Beschlussvorlage
Amt: 50
Walter

Datum: 29.04.2021

Drucksache Nr.: 62/2021 1. Ergänzung

Az.: 50/501

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Haupt- und Personalausschuss

14.06.2021

vorberatend

nichtöffentlich

Gemeinderat

28.06.2021

beschließend

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Mitwirkung

Eingangsvermerke
Oberbürgeirneister

Haupt- und Personalamt Kämmerei Stabsstelle
Recht
Abt. 10/101
Behandlung in der Vorlagenkonferenz am 24.03.2021, Freigabe durch den Oberbürgermeister
Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Betreff:
Verabschiedung der Richtlinien zur Leistungssportförderung der Stadt
Lahr/Schwarzwald
Beschlussvorschlag:
1. Der Gemeinderat verabschiedet die Richtlinien zur Leistungssportförderung
der Stadt Lahr/Schwarzwald rückwirkend zum 01.01.2021. Die jährliche
Fördersumme beträgt € 20.000,-.
2. Der Gemeinderat nimmt den Ausblick zur umfassenden Neugestaltung der
Sportförderung zur Kenntnis.

Anlaaefnl:
Anlage 0

BERATUNGSERGEBNIS

Bearbeitungsvermerk

Sitzungstag:

□ Einstimmig □ It. Beschlussvorschlag □ abweichender Beschluss (s. Anlage)
□ mit Stimmenmehrheit

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

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Drucksache 62/2021 1. Ergänzung

Angaben über finanzielle und personelle Auswirkungen
□

Die Maßnahme hat keine finanziellen und personellen (i.S.v. Personalmehrbedarf) Auswirkungen

□

Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen weniger als 50 T EUR und die dauerhaft entstehenden
Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich weniger als 20 T EUR

□

Die finanziellen/personellen Auswirkungen können aufgrund ihrer Komplexität nicht sinnvoll in der Ta­
belle dargestellt werden und sind daher in der Sachdarstellung enthalten oder als Anlage beigefügt

-In diesen Fällen ist die Tabelle nicht auszufüllenFinanzielle und personelle Auswirkungen (Prognose)
U Investition

Nicht investive
LJ Maßnahme oder
Projekt
Aufwand/ Einmalig
verminderter Ertrag
Ertrag / Einmalig ver­
minderter Aufwand
SALDO:
Überschuss (+) / Fehlbetrag (-)
________

Investition/
Auszahlung
Zuschüsse/Drittmittel
(ohne Kredite)
SALDO: Finanzierungs­
bedarf:
Eigenmittel oder Kredite
Foigekosten p.a. /
Aufwendungen und Erträge
Aufwand (inklusive Personalmehrkosten, s.u.) /
Verminderung von Ertrag
Ertrag /
Verminderung von Aufwand

2020

2021

2022

2023

2024 ff.

in EUR

Jährlich ab Inbetriebnahme /
nach Abschluss der Maßnahme in EUR
20.000,-

SALDO: Überschuss {+) / Fehlbetrag (-)
Entgeltgruppe/ Be­
Arbeitgeberaufwand p.a.
Personalmehrbedarf (dauerhaft)
soldungsgruppe
(Lohn- und Nebenkosten) in EUR
Stelle / Bezeichnung
1.
2.
3.
SUMME Personälmehrkosten (dauerhaft)
Ist die Maßnahme im Haushaltsplan berücksichtigt?
ExlJa, mit den angegebenen Kosten ÜJa, mit abweichenden Kosten (Erläuterung in.der Begründung)
ONein
Ist die Maßnahme in der mittelfristigen Planung berücksichtigt?
□ Nein
IE Ja, mit den angegebenen Kosten DJa, mit abweichenden Kosten (Erläuterung in der Begründung)

Drucksache 62/2021 1. Ergänzung

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Sachdarstellung:
Die Erneuerung der Sportförderung ist ein wichtiger Bestandteil der 2018 beschlossenen „Sport-Of­
fensive“ der Stadt Lahr. In einem ersten Workshop des neu eingerichteten Sportbeirats wurde der
sukzessiven Überprüfung und zeitgemäßen Anpassung sämtlicher, z.T. über 40 Jahre alten,
Grundsätze zugestimmt. Nach der bereits 2020 beschlossenen stärkeren Förderung der Freiwilligen­
dienste im Sport wird die Richtlinie nun mit der gezielten Unterstützung des Leistungssports um einen
neuen Fördertatbestand erweitert.
!. Einführung des neuen Fördertatbestandes „Leistungssportförderung“
Der Leistungssport charakterisiert sich durch einen erhöhten Trainings- und Kostenaufwand (Materia­
lien, Übungsleiter/innen, Fahrten zu nationalen und internationalen Wettkämpfen oder Stützpunktein­
heiten). Die Stadt möchte aussichtsreichen Talenten, die Lahr überregional repräsentieren, gute Vor­
aussetzungen für die Ausübung ihres Sports auf hohem Niveau bieten. Die Leistungssportförderung,
die gemäß Beschluss 181/2019 zum ersten Mal anhand eines vereinfachten Kriterienkatalogs aus­
geschüttet wurde, geht dabei bewusst und gezielt über die breite Basis- bzw. Jugendförderung hin­
aus und nimmt speziell erfolgreiche Sportler/innen/Mannschaften und deren besonderen Aufwendun­
gen sowie Ansprüche in den Blick.
Das Ziel ist, trotz der hohen Komplexität und Heterogenität der Wettkampf- und Kaderstrukturen zwi­
schen verschiedenen Sportarten, eine faire Verteilung der zur Verfügung stehenden Mittel zu
gewährleisten. Die Förderung soll eine zusätzliche Sicherheit für Vereine darstellen, wenn der Wett­
kampf- und Leistungssport ohne Einschränkungen wieder möglich sein wird.

Förderung des Leistungssports
Durch die Leistungssportförderung sollen Talente aus Lahrer Sportvereinen individuell, strukturell und
materiell unterstützt und gefördert werden. Sie soll Lahrer Sporttreibenden ermöglichen, ihre Sportart
auf einem hohen Niveau auszuüben.
Fördervoraussetzungen
- Die geförderten Sportler/innen müssen Mitglied eines Lahrer Sportvereins sein
- Der Lahrer Sportverein muss als gemeinnütziges Mitglied des Badischen Sportbund Freiburg e.V.
anerkannt sein
- Die Sportart muss einem anerkannten Olympischen Spitzenverband des Deutschen Olympischen
Sportbundes zugehörig sein.
- Es müssen regelmäßige Wettkämpfe im Jugend- oder Seniorenbereich stattfinden (keine Altersklas­
sen/Masters)
Antragstellung
Die Antragstellung der Lahrer Vereine erfolgt ab Dezember des Förderjahres bis spätestens Ende
Februar des Folgejahres bei der Abt. Bildung und Sport.
Förderkriterien
Alle eingegangenen Anträge werden gemäß den unten aufgeführten Kriterien mit Punkten bewertet.
Insgesamt 20 Sportier/innen, die nach dieser Wertung am meisten Punkte erhalten haben, werden
mit jeweils € 500,- (Sockelbetrag) gefördert. Für die 10 punktbesten, respektive leistungsstärksten,
dieser Talente werden zusätzlich zu diesem Sockelbetrag die unten genannten Boni ausgezahlt.
Aufgrund der hohen Komplexität und Heterogenität der Wettkampf- und Kaderstrukturen innerhalb
und zwischen verschiedenen Sportarten, behält sich die Verwaltung vor, in begründeten Einzelfällen
dem Entscheidungsgremium einen Vorschlag zu unterbreiten, der von den genannten Kriterien ab-

Drucksache 62/2021 1. Ergänzung

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weicht. Sollte eine geringere Anzahl an Sportler/innen förderfähig erscheinen, wird der Sockeibetrag
entsprechend angepasst.
a. Individualsport
Kaderzuqehöriqkeit*
Bundeskader (5) > Landeskader (3) > Verbandslehrgänge (2)
Teilnahme an Meisterschaften*7**
Weltmeisterschaft (6) > Europameisterschaft (5) > Deutsche Meisterschaft (4) > Süddeutsche Meis­
terschaft/Regionale Meisterschaft (3) > Meisterschaft auf Verbandsebene (2)
* Es wird in beiden Kategorien jeweils nur die höchste Leistung bewertet
** +0,5 für eine Platzierung unter den ersten 3 Plätzen bei der genannten Meisterschaft

b. Mannschaftssport
Bei Mannschaftssportarten ist grundsätzlich die Höhe der Spielklasse entscheidend. Je Verein kann
jährlich maximal eine Mannschaft gefördert werden.
Fördersumme
Die Gesamtfördersumme beträgt pro Jahr€ 20.000,-.
Individualsportler/innen: maximal 20
Fördersumme/Sportler/in: mindestens € 500,- (Sockelbetrag) zzgl. Bonus für die 10 leistungsstärks­
ten Talente gemäß dem o.g. Punktesystem
Platz 1
€ 500,-+ €500,Platz 2 und 3
€ 500,-+ €400,Platz 4 und 5
€ 500,- + €-300,Platz 6 bis 10
€ 500,-+ €220,€ 500,Platz 11 bis 20
Mannschaften: maximal 2
Fördersumme/Mannschaft: € 3.500,Entscheidung
Der Sportbeirat empfiehlt nach Vorprüfung durch die Verwaltung.
Sperrfrist
Mannschaften, die im letzten Jahr von der Leistungssportförderung profitiert haben, sind für das fol­
gende nicht förderberechtigt. Für Individualsportier/innen gibt es keine Sperrfrist.
Verwendung
Die Förderung soll die Lahrer Sportler/innen und Sportvereine insbesondere in folgenden Bereichen
unterstützen:
- Erhöhte Aufwendungen für Ausrüstung, Materialien
- Erhöhte Aufwendungen für Fahrtkosten zu Wettkämpfen
- Förderung der Strukturen des leistungsorientierten Sports
Die Fördermittel werden jeweils direkt an den Verein ausgeschüttet. Bei Sportler/innen soll die Förde­
rung jeweils zur Hälfte direkt an die Geförderten fließen und zur Hälfte für strukturelle Aufwendungen
verwendet werden. Bei geförderten Mannschaften fließt die gesamte Summe in die strukturelle
Förderung.

Im Haushalt 2021 stehen € 20.000,- zur Verfügung. Diese Mittel sollen für die Saison 2020 nach
oben genannten Richtlinien und Beratung im Sportbeirat noch in diesem Jahr ausgeschüttet werden.
Die Förderung des Leistungssports wird zukünftig ein dauerhafter Bestandteil einer gezielten

Drucksache 62/2021 1. Ergänzung

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Sportförderung in Lahr sein.
II. Ausblick
Vor dem Hintergrund der Umsatzsteuerregeiung und der damit einhergehenden Neugestaltung der
Entgeltregelungen für die Nutzung von städtischen Turn-und Sporthallen ist eine grundlegende An­
passung der Fördermodalitäten für den Vereinssport angedacht. Diese soll in enger Absprache mit
dem Sportbeirat und der Kämmerei sowie unter Einbezug der Vereine ab Herbst 2021 erarbeitet wer­
den. Des Weiteren sollen in diesem Rahmen auch die Themen Pacht und Anmietung von städtischen
Liegenschaften und der Eigenbetrieb von Sportstätten, insbesondere von Sportplätzen, eine Anpas­
sung erfahren.

M/afelü
Guido Schöneboom
Erster Bürgermeister

Amtsleitung

Harry Ott
Abteilungsleitung