Beschlussvorlage (Wohnbau Stadt Lahr GmbH; Jahresabschluss 2020)
Vorlage: Wohnbau Stadt Lahr GmbH; Jahresabschluss 2020
28. Juni 2021
Beschlussvorlage (Wohnbau Stadt Lahr GmbH;
Jahresabschluss 2020)
Beschlussvorlage (Anhang 2020)
Beschlussvorlage (Anlage0)
Beschlussvorlage (Anlagespiegel 2020)
Beschlussvorlage (Bericht des Aufsichtsrats)
Beschlussvorlage (Bestätigungsvermerk)
Beschlussvorlage (Bilanz zum 31.12.2020)
Beschlussvorlage (Gewinn- und Verlustrechnung zum 31.12.2020)
Beschlussvorlage (Lagebericht 2020)
28. Juni 2021
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Jahresabschluss 2020)
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Beschlussvorlage Amt: 202 Singler Datum: 20.05.2021 Az.: 922.5114 Beratungsfolge Termin Gemeinderat 28.06.2021 Drucksache Nr.: 119/2021 Beratung Kennung Abstimmung öffentlich Beteiligungsvermerke Amt Mitwirkung Eingangsvermerke Oberbürgermeister Erster Bürgermeister Bürgermeister Haupt- und Personalamt Abt. 10/101 Kämmerei Stabsstelle Recht Betreff: Wohnbau Stadt Lahr GmbH; Jahresabschluss 2020 Beschlussvorschlag: 1. Der Gemeinderat nimmt die Bilanz zum 31.12.2020, die Gewinn- und Verlustrechnung vom 01.01. –31.12.2020, den Lagebericht 2020, den Anhang 2020 den Anlagespiegel 2020 den Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers und den Bericht des Aufsichtsrats zur Kenntnis und ermächtigt den Vertreter der Stadt Lahr in der Gesellschafterversammlung den geprüften Jahresabschluss 2020 festzustellen. 2. Der Gemeinderat ermächtigt den Vertreter der Stadt Lahr in der Gesellschafterversammlung den Vorschlägen des Aufsichtsrates über die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2020 zuzustimmen. 3. Der Gemeinderat ermächtigt den Vertreter der Stadt Lahr in der Gesellschafterversammlung der Entlastung der Geschäftsführung zuzustimmen. Anlage(n): Bilanz zum 31.12.2020 Gewinn- und Verlustrechnung zum 31.12.2020 Lagebericht 2020 Anhang 2020 BERATUNGSERGEBNIS Sitzungstag: Einstimmig lt. Beschlussvorschlag mit Stimmenmehrheit Bearbeitungsvermerk abweichender Beschluss (s. Anlage) Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthalt. Datum Handzeichen Drucksache 119/2021 Anlagespiegel 2020 Bestätigungsvermerk Bericht des Aufsichtsrats Anlage0 Seite - 2 - Drucksache 119/2021 Seite - 3 - Angaben über finanzielle und personelle Auswirkungen ☒ Die Maßnahme hat keine finanziellen und personellen (i.S.v. Personalmehrbedarf) Auswirkungen ☐ Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen weniger als 50 T EUR und die dauerhaft entstehenden Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich weniger als 20 T EUR ☐ Die finanziellen/personellen Auswirkungen können aufgrund ihrer Komplexität nicht sinnvoll in der Tabelle dargestellt werden und sind daher in der Sachdarstellung enthalten oder als Anlage beigefügt -In diesen Fällen ist die Tabelle nicht auszufüllenFinanzielle und personelle Auswirkungen (Prognose) ☒ Investition Nicht investive ☐ Maßnahme oder Projekt Aufwand/ Einmalig verminderter Ertrag Ertrag / Einmalig verminderter Aufwand SALDO: Überschuss (+) / Fehlbetrag (-) Investition/ Auszahlung Zuschüsse/Drittmittel (ohne Kredite) SALDO: Finanzierungsbedarf: Eigenmittel oder Kredite Folgekosten p.a. / Aufwendungen und Erträge Aufwand (inklusive Personalmehrkosten, s.u.) / Verminderung von Ertrag Ertrag / Verminderung von Aufwand 2020 2021 2022 2023 2024 ff. in EUR Jährlich ab Inbetriebnahme / nach Abschluss der Maßnahme in EUR SALDO: Überschuss (+) / Fehlbetrag (-) Personalmehrbedarf (dauerhaft) Entgeltgruppe/ BeStelle / Bezeichnung soldungsgruppe 1. 2. 3. SUMME Personalmehrkosten (dauerhaft) Ist die Maßnahme im Haushaltsplan berücksichtigt? Arbeitgeberaufwand p.a. (Lohn- und Nebenkosten) in EUR ☐Ja, mit den angegebenen Kosten ☐Ja, mit abweichenden Kosten (Erläuterung in der Begründung) Ist die Maßnahme in der mittelfristigen Planung berücksichtigt? ☐Nein ☐Ja, mit den angegebenen Kosten ☐Nein ☐Ja, mit abweichenden Kosten (Erläuterung in der Begründung) Drucksache 119/2021 Seite - 4 - Sachdarstellung: Im Rahmen der Finanzprüfung der Stadt Lahr hat die Gemeindeprüfungsanstalt ein verstärktes Beteiligungsmanagement vorgeschlagen. Die Verwaltung hat hierfür ein umfangreiches Beteiligungsmanagementkonzept erarbeitet, welches am 16.11.2007 vom Gemeinderat (Vorlage 136/2007) beschlossen wurde. Hiernach erfolgen u.a. die Feststellung des Jahresabschlusses und die Erteilung der entsprechenden Entlastungen sowie die Bestellung des Abschlussprüfers -ab einer unmittelbaren Beteiligung von 25% oder mittelbaren Beteiligung von 50% (sowie badenova AG & Co. KG) -künftig durch den Haupt-und Personalausschuss. Die Wohnbau Stadt Lahr GmbH (ehemals Städtische Wohnungsbaugesellschaft Lahr mbH) hat insgesamt 14 Aufsichtsräte. Davon sind 12 Aufsichtsräte hinsichtlich der Entlastung kommunalrechtlich befangen. Eine gemeinsame Befassung zur Feststellung des Jahresabschlusses und der Entlastung im Haupt-und Personalausschuss scheidet demnach aus. Um die Beschlussfähigkeit im Haupt- und Personalausschuss aufgrund der Befangenheit der als Aufsichtsräte tätigen Gemeinderäte sowie der als Aufsichtsräte tätigen Verwaltungsspitze nicht zu gefährden, wird sowohl die Feststellung des Jahresabschlusses und der damit zusammenhängenden Beschlussnotwendigkeiten und die Entlastung des Aufsichtsrats direkt dem Gemeinderat zur Entscheidung unterbreitet. Die nächste Gesellschafterversammlung wurde noch nicht terminiert. Zu Ziffer 1) des Beschlussvorschlags: Die Geschäftsführung der Wohnbau Stadt Lahr GmbH hat der Beteiligungsverwaltung den geprüften Jahresabschluss 2020 zur Verfügung gestellt. Auf die als Anlage beigefügten Unterlagen wird verwiesen. Die Gesellschaft erzielte im Geschäftsjahr 2020 einen Jahresüberschuss in Höhe von 901.589,04 €(Vj.: 1.492.920,55 €). Daraus ergibt sich für das laufende Geschäftsjahr ein Cashflow in Höhe von 2.759.599,78 € (Jahresüberschuss + Abschreibungen). Aus dem Jahresüberschuss wird ein Betrag von 470.000,- € in die freien Rücklagen eingestellt. Zudem bestand ein Gewinnvortrag vom vorigen Jahr in Höhe von 60,30 €, was schlussendlich zum Bilanzgewinn von 431.649,34 € führt. Der Jahresabschluss wurde vom Verband baden-württembergischer Wohnungs-und Immobilienunternehmen e.V., Stuttgart, geprüft und von dort ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt. Zu Ziffer 2) des Beschlussvorschlags: Der Aufsichtsrat hat in seiner Sitzung am 20.05.2020 beschlossen, der Gesellschafterversammlung vorzuschlagen, vom Bilanzgewinn 2020 431.000,- € den Freien Rücklagen zuzuweisen und den verbleibenden Restbetrag in Höhe von 649,34 € auf neue Rechnung vorzutragen. Es wird vorgeschlagen, den Jahresabschluss festzustellen, dem Vorschlag zur Ergebnisverwendung zuzustimmen und der Geschäftsleitung die Entlastung zu erteilen. Markus Ibert Oberbürgermeister Jürgen Trampert Stadtkämmerer Drucksache 119/2021 Seite - 5 -