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Beschlussvorlage (Anlage0)

                                    
                                        Stadt Lahr L

Beschlussvorlage

Drucksache Nr.: 119/2021

Az.: 922.5114

Datum: 20.05.2021

Amt: 202
Singler
Beratungsfolge

Termin

Gemeinderat

28.06.2021

Beratung

Abstimmung

Kennung

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Mitwirkung

Abt. 10/102

Amt 20

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Stabsstelle
Recht

Betreff:

Wohnbau Stadt Lahr GmbH;
Jahresabschluss 2020

Beschiussvorschlag:
1. Der Gemeinderat nimmt
•

die Bilanz zum 31.12.2020,

•

die Gewinn- und Verlustrechnung vom 01.01. -31.12.2020,

•

den Lagebericht 2020,

•

den Anhang 2020

•

den Anlagespiegel 2020

•
den Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers und
zur Kenntnis und ermächtigt den Vertreter der Stadt Lahr in der Gesell­
schafterversammlung den geprüften Jahresabschluss 2020 festzustellen.
2. Der Gemeinderat ermächtigt den Vertreter der Stadt Lahr in der Gesell­
schafterversammlung den Vorschlägen des Aufsichtsrates über die Ver­
wendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2020 zuzustimmen.
3. Der Gemeinderat ermächtigt den Vertreter der Stadt Lahr in der Gesellschafterversammiung der Entlastung der Geschäftsführung zuzustimmen.
Anlage(n):
Bilanz zum 31.12.2020
Gewinn- und Verlustrechnung zum 31.12.2020
Lagebericht 2020
Anhang 2020
Anlagespiegel 2020
Bestätigungsvermerk
□ Einstimmig □ It. Beschlussvorschlag
□ mit Stimmenmehrheit

Bearbeitungsvermerk

Sitzungstag:

BERATUNGSERGEBNIS

□ abweichender Beschluss (s. Anlage)

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 119/2021

Seite - 2 -

Seite - 3 -

Drucksache 119/2021

Angaben über finanzielle und personelle Auswirkungen
ßä

Die Maßnahme hat keine finanziellen und personellen (i.S.v. Personalmehrbedarf) Auswirkungen

□

Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen weniger als 50 T EUR und die dauerhaft entstehenden
Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich weniger als 20 T EUR

□

Die finanziellen/personellen Auswirkungen können aufgrund ihrer Komplexität nicht sinnvoll in der Ta­
belle dargestellt werden und sind daher in der Sachdarstellung enthalten oder als Anlage beigefügt

-In diesen Fällen ist die Tabelle nicht auszufüllenFinanzielle und personelle Auswirkungen (Prognose)
D*} Investition
Investition/
Auszahlung
Zuschüsse/Drittmittel
(ohne Kredite)
SALDO: Finanzierungs­
bedarf:
Eigenmittel oder Kredite

U

Nicht investive
Maßnahme oder
Projekt

2020

2021

2022

I

2023

2024 ff.

in EUR
------------------- :---------------------------

Aufwand/ Einmalig
verminderter Ertrag
Ertrag / Einmalig ver­
minderter Aufwand
SALDO:
Überschuss (+) /
Fehlbetrag (-)

Jährlich ab Inbetriebnahme/
nach Abschluss der Maßnahme in EUR

Folgekosten p.a. /
Aufwendungen und Erträge
Aufwand (inklusive Personalmehrkosten, s.u.) /
Verminderung von Ertrag
Ertrag /
Verminderung von Aufwand
SALDO: Überschuss (+) / Fehlbetrag (-)

Personalmehrbedarf (dauerhaft)
Stelle / Bezeichnung

Entgeltgruppe/ Be­
soldungsgruppe

Arbeitgeberaufwand p.a.
(Lohn- und Nebenkosten) in EUR

1.
2.
3.

SUMME Personalmehrkosten (dauerhaft)
ist die Maßnahme im Haushaltsplan berücksichtigt?
□ Ja, mit den angegebenen Kosten

DJa, mit abweichenden Kosten (Erläuterung in der Begründung)

DNein

Ist die Maßnahme in der mittelfristigen Planung berücksichtigt?
□Ja, mit den angegebenen Kosten

DJa, mit abweichenden Kosten (Erläuterung in der Begründung)

DNein

Drucksache 119/2021

Seite - 4 -

Sachdarstellung:
Im Rahmen der Finanzprüfung der Stadt Lahr hat die Gemeindeprüfungsanstalt ein
verstärktes Beteiligungsmanagement vorgeschlagen. Die Verwaltung hat hierfür ein
umfangreiches Beteiligungsmanagementkonzept erarbeitet, welches am 16.11.2007
vom Gemeinderat (Vorlage 136/2007) beschlossen wurde. Hiernach erfolgen u.a. die
Feststellung des Jahresabschlusses und die Erteilung der entsprechenden Entlas­
tungen sowie die Bestellung des Abschlussprüfers -ab einer unmittelbaren Beteili­
gung von 25% oder mittelbaren Beteiligung von 50% (sowie badenova AG & Co. KG)
-künftig durch den Haupt-und Personalausschuss. Die Wohnbau Stadt Lahr GmbH
(ehemals Städtische Wohnungsbaugesellschaft Lahr mbH) hat insgesamt 14 Auf­
sichtsräte. Davon sind 12 Aufsichtsräte hinsichtlich der Entlastung kommunalrechtlich
befangen. Eine gemeinsame Befassung zur Feststellung des Jahresabschlusses und
der Entlastung im Haupt-und Personalausschuss scheidet demnach aus. Um.die Be­
schlussfähigkeit im Haupt- und Personalausschuss aufgrund der Befangenheit der
als Aufsichtsräte tätigen Gemeinderäte sowie der als Aufsichtsräte tätigen Verwal­
tungsspitze nicht zu gefährden, wird sowohl die Feststellung des Jahresabschlusses
und der damit zusammenhängenden Beschlussnotwendigkeiten und die Entlastung
des Aufsichtsrats direkt dem Gemeinderat zur Entscheidung unterbreitet.
Die nächste Gesellschafterversammlung wurde noch nicht terminiert.
Zu Ziffer 1) des Beschlussvorschlags:
Die Geschäftsführung der Wohnbau Stadt Lahr GmbH hat der Beteiligungsverwal­
tung den geprüften Jahresabschluss 2020 zur Verfügung gestellt. Auf die als Anlage
beigefügten Unterlagen wird verwiesen. Die Gesellschaft erzielte im Geschäftsjahr
2020 einen Jahresüberschuss in Höhe von 901.589,04 €(Vj.: 1.492.920,55 €). Dar­
aus ergibt sich für das laufende Geschäftsjahr ein Cashflow in Höhe von
2.759.599,78 € (Jahresüberschuss + Abschreibungen). Aus dem Jahresüberschuss
wird ein Betrag von 470.000,- € in die freien Rücklagen eingestellt. Zudem bestand
ein Gewinnvortrag vom vorigen Jahr in Höhe von 60,30 €, was schlussendlich zum
Bilanzgewinn von 431.649,34 € führt.
Der Jahresabschluss wurde vom Verband baden-württembergischer Wohnungs-und
Immobilienunternehmen e.V., Stuttgart, geprüft und von dort ein uneingeschränkter
Bestätigungsvermerk erteilt.
Zu Ziffer 2) des Beschlussvorschlags:
Der Aufsichtsrat hat in seiner Sitzung am 20.05.2020 beschlossen, der Gesellschaf­
terversammlung vorzuschlagen, vom Bilanzgewinn 2020 431.000,- € den Freien
Rücklagen zuzuweisen und den verbleibenden Restbetrag in Höhe von 649,34 € auf
neue Rechnung vorzutragen.
Es wird vorgeschlagen, den Jahresabschluss festzustellen, dem Vorschlag zur Er­
gebnisverwendung zuzustimmen und der Geschäftsleitung die Entlastung zu erteilen.

Markus Ibert
Oberbürgermeister