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Beschlussvorlage (Anlage 0)

                                    
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Stadt Lahr I___i

Beschlussvorlage
Amt: 501
Kämmerer

Datum: 24.03.2021 Az.:

Drucksache Nr.: 69/2021

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Ausschuss für Soziales, Schulen und
Sport

28.04.2021

Information
Tischvorlage

nichtöffentlich

Kenntnisge­
nommen
einstimmig

Haupt- und Personalausschuss

03.05.2021

vorberatend

nichtöffentlich

Gemeinderat

17.05.2021

beschließend

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Abt. 10/102
erfolgt

Amt
Mitwirkung

Eingangsvermerke
Oberbürg^ppeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt Kämmerei Stabsstelle
Abt. 10/101
Recht
Behandlung in der Vorlagenkonferenz am 21.04.2021, Freigabe durch den Oberbürgermeister

Betreff:

Angebote der Schulsozialarbeit an den Grundschulen Mietersheim, Sulz und Rei­
chenbach mit Außenstelle Kuhbach und Übernahme der Trägerschaft durch freie
Träger

Beschlussvorschlag:

1. Der Gemeinderat stimmt ab dem Schuljahr 2021/2022 dem weiteren Ausbau der
Schulsozialarbeit an der Grundschule Reichenbach mit Außenstelle Kuhbach mit ei­
nem Stellenumfang von 50% zu.
2. Die Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Ortenau e.V. wird mit der Trägerschaft beauf­
tragt. Die Maßnahme wird auf der Grundlage einer Defizitfinanzierung unter Berück­
sichtigung der Kreis- und Landeszuschüsse durchgeführt. Ein Leistungsvertrag wird
die weiteren Rahmenbedingungen festlegen. Für das Schuljahr 2021/2022 liegt das
voraussichtliche Defizit bei rund EUR 20.700,-. Im Haushalt 2021 sind anteilig Zu­
schussmittel i. H. v. rund EUR 7.500,- bereitzustellen.

Anlaqe(n):
Anlage 1 - Trägerschaft Schulsozialarbeit AWO Ortenau
Anlage 2 - Kostenkalkulation
BERATUNGSERGEBNIS

Sitzungstag:

Bearbeitungsvermerk

□ Einstimmig □ It. Beschlussvorschlag □ abweichender Beschluss (s. Anlage)
□ mit Stimmenmehrheit

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 69/2021

Seite - 3 -

Angaben über finanzielle und personelle Auswirkungen
□

Die Maßnahme hat keine finanziellen und personeilen (i.S.v. Personalmehrbedarf) Auswirkungen

□

Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen weniger als 50 T EUR und die dauerhaft entstehenden
Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich weniger als 20 T EUR

□

Die finanziellen/personeilen Auswirkungen können aufgrund ihrer Komplexität nicht sinnvoll in der Ta­
belle dargestellt werden und sind daher in der Sachdarstellung enthalten oder als Anlage beigefügt

-In diesen Fällen ist die Tabelle nicht auszufüllenFinanzielle und personelle Auswirkungen (Prognose)
□ Investition

Nicht investive
□ Maßnahme oder
Projekt

Investition/
Auszahlung
Zuschüsse/Drittmittel
(ohne Kredite)
SALDO: Finanzierungs­
bedarf:
Eigenmittel oder Kredite

Aufwand/ Einmalig
verminderter Ertrag
Ertrag / Einmalig ver­
minderter Aufwand
SALDO:
Überschuss (+) /
Fehlbetrag (-)

Folgekosten p.a. /
Aufwendungen und Erträge

2021

2020

2022

I

2023

I

2024 ff.

in EUR

Jährlich ab Inbetriebnahme/
nach Abschluss der Maßnahme in EUR

Aufwand (inklusive Personalmehrkosten, s.u.) /
Verminderung von Ertrag
Ertrag /
Verminderung von Aufwand

42.000,34.500,-

SALDO: Überschuss (+)/ Fehlbetrag (-)
Personalmehrbedarf (dauerhaft)
Stelle / Bezeichnung

I

- 7.500,Entgeltgruppe/ Be­
soldungsgruppe

Arbeitgeberaufwand p.a.
(Lohn- und Nebenkosten) in EUR

1.
2.
3.
SUMME Personalmehrkosten (dauerhaft)
Ist die Maßnahme im Haushaltsplan berücksichtigt?

(HUa, mit den angegebenen Kosten

PJa, mit abweichenden Kosten (Erläuterung in der Begründung)

DNein

Ist die Maßnahme in der mittelfristigen Planung berücksichtigt?

EÖJa, mit den angegebenen Kosten

DJa, mit abweichenden Kosten (Erläuterung in der Begründung)

ONein

Drucksache 69/2021

Seite - 4 -

Sachdarsteilung:
Seit 2000/2001 wurde die Schulsozialarbeit an Lahrer Schulen eingeführt und kontinuierlich ausge­
baut sowie konzeptionell weiterentwickelt. Aktuell wird die Schulsoziaiarbeit an folgenden Schulen
angeboten:
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•

Friedrichschule, Gemeinschaftsschule:
Gutenbergschule, SBBZ Lernen:
Schutterlindenbergschule, Ganztagesgrundschule:
Verbundschule Lahr (OHR / THS)
Luisenschule, Grundschule:
Eichrodtschule, Grundschule:
Geroldseckerschuie, Grundschule:
Max-Planck-Gymnasium:
Scheffel-Gymnasium:
Johann-Peter-Hebel-Schule.
GS Langenwinkel / Kippenheimweiler:

100% Stellenumfang
75% Stellenumfang
75% Stellenumfang
200% Stellenumfang
50% Stellenumfang
50% Stellenumfang
50% Stellenumfang
90% Stellenumfang
100% Stellenumfang
50%
Stellenumfang (TrägerCaritas)
50%
Stellenumfang (TrägerCaritas)

An folgenden Grundschulen soll mit der Schulsozialarbeit im laufenden Kalenderjahr
begonnen werden:
•
•

GS Mietersheim u. GS Sulz (ab Juni 2021)
GS Reichenbach mit
Außenstelle Kuhbach (ab 01.09.2021)

50% Stellenumfang (Träger Caritas)
50% Stellenumfang (Träger AWO)

Unter Berücksichtigung des weiteren Ausbaus würde gesamtstädtisch der Personaleinsatz bei der
Schulsoziaiarbeit im Schuljahr 2021/2022 bei insgesamt 990% liegen.
Aktuell wird die Schulsoziaiarbeit an den städtischen Schulen auf der Grundlage der Rahmenkonzep­
tion Schulsoziaiarbeit im Ortenaukreis, den Fördergrundsätzen des Ministeriums für Soziales und
Integration Baden-Württemberg und individueller Kooperationsvereinbarungen zwischen den Schu­
len, der Stadt Lahr und dem Kreis durchgeführt. Nach den Förderrichtlinien des Kreises wird die
Schulsoziaiarbeit mit einem Zuschuss von EUR 16.700,-je Vollzeitstelle gefördert. Die Landesförde­
rung liegt ebenfalls bei EUR 16.700,-.
Auf der Grundlage der Beschlüsse vom 08.10.2019 bzw. 30:09.2020 hat der Gemeinderat dem Aus­
bau der Schulkindbetreuung und der Schulsoziaiarbeit an den städtischen Grundschulen bereits
grundsätzlich zugestimmt.

Drucksache 69/2021

Seite - 5 -

Im Bereich der Schulsozialarbeit sind im Haushalts- bzw. Stellenplan 2021 hierfür folgende Positio­
nen ausgewiesen:
•

GS Mietersheim: Übertragung der Trägerschaft an den Caritasverband Lahr e. V.- Gewährung
eines Zuschusses in Höhe von EUR 21.000,- jährlich (Defizitfinanzierung auf der Grundlage
eines Leistungsvertrages).

•

GS Sulz: Einstellung einer Personalstelle mit 25 % Umfang im Stellenplan.

•

GS Reichenbach/Kuhbach: Einstellung einer Personalstelle mit 25 % Umfang im Stellenplan.

Die Umsetzung der Entscheidung zum Standort Mietersheim wurde von der Verwaltung zunächst
zurückgestelit, da der Ortenaukreis eine grundlegende Überarbeitung der Förderrichtlinien der
Schulsozialarbeit angekündigt hatte.
Bezogen auf den Stellenumfang und Anzahl der Standorte pro Fachkraft wurde festgelegt, dass im
Hinblick auf das breite Aufgabenspektrum der Schulsozialarbeit der Stellenumfang pro Fachkraft
mindestens 50 % einer Vollzeitstelle umfassen soll. Sofern der Grundstandard von mindestens 50 %
einer Vollzeitsteile pro Schulstandort gewährleistet ist, können ergänzend unterhälftige Teilzeitstellen
mit einem Stelienumfang von mindestens 25 % am gleichen Schulstandort finanziell gefördert wer­
den. Die Zuständigkeit für bis zu drei Schularten an einem gemeinsamen Standort ist möglich, wenn
■ •
•

sich die Schulen auf einem gemeinsamen Gelände (oder in unmittelbarer Nähe) befinden und
die Kernaufgaben unter Berücksichtigung der Gesamtschülerzahl wahrgenommen werden
können.

An Grundschulen und Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren mit unter 150 Schüle­
rinnen und Schülern können im begründeten Einzelfall mindestens 50% einer Vollzeitstelle aufgeteilt
auf zwei Schulstandorte gefördert werden, sofern an jedem Standort mindestens 25% angesiedelt
sind und sich die Schulen in räumlicher Nähe zueinander befinden.
Unter Beachtung der vorgenannten Zuschussregelung schlägt die Verwaltung in Abstimmung mit
dem Ortenaukreis vor, die Aufgabe der Schulsozialarbeit an den noch zu besetzenden Standorten
wie folgt aufzuteilen:
•

Schaffung einer Teilzeitstelle mit einem Umfang von 50 % für die beiden Schulstandorte
Mietersheim und Sulz.

Anmerkung: Der Ortenaukreis sieht eine räumliche Nähe zu beiden Standorten und somit eine
grundsätzliche Förderfähigkeit der Stelle. Eine Landesförderung wird für diese beiden Standorte
ebenfalls gewährt. Auf der Grundlage der bereits vom Gemeinderat für den Standort Mietersheim
gefassten Beschlüsse soll die Trägerschaft für beide Standorte an den Caritasverband Lahr e.V. auf
der Grundlage eines Leistungsvertrages übertragen werden. Die im Stellenplan für den Standort Sulz
ausgewiesene 25% Personalstelle entfällt entsprechend. Auf dieser Grundlage soll dem Caritasver­
band ein Zuschuss in Höhe von EUR 21.000,- gewährt werden. Die Haushaltmittel stehen unter der
Kostenstelle 36205005 (Jugendsozialarbeit an Schulen) zur Verfügung. Die Stellenbesetzung soll
zeitnah erfolgen.

Seite - 6 -

Drucksache 69/2021

•

Schaffung einer Teilzeitstelle mit einem Umfang von 50 % für die Grundschule Reichenbach
und die Außenstelle Kuhbach.

Anmerkung: Der Ortenaukreis und das Landesjugendamt (KVJS) haben die ursprünglich angedachte
Besetzung mit einer 25 % -Stelle für beide Standorte nach den Förderrichtlinien abgelehnt. Eine
Kombination mit einem anderen Standort ist auch nicht denkbar. Daher ist für die Grundschule Rei­
chenbach und die Außenstelle Kuhbach insgesamt eine 50%-Stelle Schulsozialarbeit vorgesehen.
Im Stellenplan ist lediglich eine 25%-Stelle vom Gemeinderat genehmigt. Die Verwaltung spricht sich
dafür aus, den Empfehlungen der Zuschussgeber entsprechend für beide Standorte eine 50%-Stelle
vorzusehen.
Aus Sicht der Verwaltung soll die Trägerschaft für die neuen Standorte der Schulsozialarbeit an die
Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Ortenaukreis e.V. (anerkannter Träger der Schulsozialarbeit, Kreis
und Land) übertragen werden. Flierfür spricht, dass die AWO durch die bestehenden Kooperationen
und Netzwerke (Angebote der Sozialpädagogischen Schülerhilfe) bereits große Akzeptanz an den
beiden Schulstandorten erlangt hat. Zudem ist die AWO seit vielen Jahren ein verlässlicher Koopera­
tionspartner der Stadt Lahr mit langjähriger Erfahrung in verschiedenen Fachbereichen der Sozialen
Arbeit. Im Einzelnen wird auf die beigefügt Anlage verwiesen.
Die Maßnahme wird auf der Grundlage einer Defizitfinanzierung unter Berücksichtigung der Kreisund Landeszuschüsse durchgeführt. Wir verweisen auf die Kostenkalkulation im Anhang.
Ein Leistungsvertrag wird die weiteren Rahmenbedingungen festlegen. Für das Schuljahr 2021/2022
liegt das voraussichtliche Defizit bei rund EUR 21.000,-. Im Haushalt 2021 sind anteilig Zuschussmit­
tel i.H.v. rund EUR 7.500,- bereitzustellen. Dieser Teilbetrag ist im Haushaltsansatz 2021 unter der
Kostenstellen 36205005 (Jugendsozialarbeit an Schulen) im Haushaltsentwurf eingeplant.

Erster Bürgermeister

Amtsleiterin

Harry Ott
Abteilungsleiter

Anlage 1

QS/o

Arbeiterwohlfahrt
Kreisverband Ortenau e.V.
Hauptstr. 58
77652 Offenburg
Tel. 0781/9298-0
Fax. 0781/9298-50
E-Mail: kreisverband@awo-ortenau.de
www.awo-ortenau.de

Die Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Ortenau e.V. als Träger von
Schulsozialarbeit
Die Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Ortenau e.V. ist ein soziaipolitäsch aktiver
Mitglieder- und Wohlfahrtsverband mit Sitz in Offenburg, der ein breites Spektrum sozialer
Dienstleistungen insbesondere in der Senioren- und Behindertenhilfe sowie in der Kinderund Jugendhilfe vorhält.
So ist sie
- im Bereich der Senioren- und Behindertenhilfe u. a. Träger verschiedener
ambulanter Dienste, Träger von Seniorenwohnanlagen, Beratungsdiensten
(Integrationsfachdienst, Sozialpsychiatrischer Dienst, Betreutes Wohnen)
- für den Bereich Kinder und Jugend u. a. Träger von Einrichtungen der Offenen
Kinder- und Jugendarbeit (Jugendzentren), Schülerbetreuungen, Schulsozialarbeit,
Sozialer Gruppenarbeit, Ferienbetreuungen (Stadtranderholungen) sowie eines
Waldkindergartens, eines Spielmobils und der AWO Kinder- und Jugendakademie
Kunst-Kultur-Natur.

Schulsozialarbeit - Juqendsozialarbeit an Schulen
Die Schulsozialarbeit, die mit ihrem Angebot in der Regel fest in den Schulalltag integriert
ist, gilt als intensivste Form der Zusammenarbeit zwischen Jugendhilfe und Schule.
Als eine Form der Jugendsozialarbeit zur ganzheitlichen und lebenslagenorientierten
Förderung und Hilfe für Schülerinnen bringt sie jugendhüfespezifische Ziele,
Tätigkeitsformen, Methoden und Herangehensweisen in die Schule ein. Somit stellt sie
eine wichtige Ressource dar, die auch die pädagogische Qualität in der Schule
weiterentwickeln hilft und mit dazu beiträgt, das Angebot an pädagogischen Arbeitsformen
und Lernchancen zu erweitern.
Schulsozialarbeit richtet sich an alle Schülerinnen sowie an die Menschen, die direkt oder
indirekt mit dem System Schule konfrontiert sind. Dazu gehören die Lehrkräfte, die Eltern
und Familien, aber auch Träger der öffentlichen Jugendhilfe.

Charakteristisch für sie ist
die schnelle Erreichbarkeit für Jugendliche und Lehrerinnen am Ort der Schule,
die Niedrigschwelligkeit der Angebote, auch um krisenhafte Situationen bereits im Vorfeld
zu entschärfen. Hier verfügt die Schulsozialarbeit über eine Vielfalt von Methoden,
der lebensweltorientierte Ansatz von Schulsozialarbeit, der die Sicht der Kinder und
Jugendlichen bezogen auf deren subjektive Lebenswelten in den Mittelpunkt des
pädagogischen Handelns stellt. Gerade mit Blick auf die Realisierung ganzheitlicher
Lernprozesse bieten sich somit große Chancen, Schule für die Kinder und Jugendlichen
als lebendigen Lern- und Lebensort erfahrbar zu machen.

Ziele von Schulsozialarbeit
Übergeordnete Ziele von Schulsozialarbeit sind:
die Förderung der psychosozialen Entwicklung der Schüler/innen und
die soziale Integration benachteiligter oder beeinträchtigter Schüler/innen
Hieraus wiederum ergeben sich verschiedene Einzelziele:
Unterstützung der Kinder und Jugendlichen bei deren schulischer und
außerschulischer Lebensbewältigung
Aufbau, Stärkung und Förderung sozialer Kompetenz
Unmittelbare Hilfe bei akuten Problemen und Konflikten
Sicherung der Zugangschancen aller Schülerinnen zu den Angeboten der Schule
und des Gemeinwesens
Berücksichtigung der Gleichberechtigung von Jungen und Mädchen
Stärkung der Selbstorganisation und Ausbau von Partizipationsmöglichkeiten im
Hinblick auf die Schulgestaltung und auf die Planung und Durchführung von Projekt
- und Freizeitangeboten

Den Schülerinnen wird demnach ein den Bedürfnissen entsprechendes
Unterstützungs-, Beratungs- und Orientierungsangebot zur Verfügung gestellt, woraus
sich verschiedene Aufgabenfelder und Angebotsformen ergeben. Die Palette reicht hierbei
von einzelfall- und gruppenbezogenen Probleminterventionen bis hin zu offenen,
präventiv ausgerichteten Freizeit- und Betreuungsangeboten.

Die Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Ortenau e.V. als Träger von Schulsoziafarbeit
Die Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Ortenau e.V. ist seit 2010 Träger von Schulsozialarbeit
und aktuell an folgenden sieben Standorten aktiv:
-

Grimmelshausenschule (RS/WRS), Renchen
Realschule Ichenheim, Neuried
GWRS Kippenheim-Mah!berg/GS Mahlberg, Kippenheim-Mahllberg
Taubergießenschule (GS), Kappel-Grafenhausen
Ferdinand-Ruska-Schule (GS/GMS), Kappel-Grafenhausen
Bärbel-Von Ottenheim-Schule (GMS), Schwanau
Grund- und Gemeinschaftsschule Rust, Rust

Als Träger bieten wir den Schulsozialarbeiter*innen regelmäßige Qualifizierung, die
Teilnahme an Supervision sowie enge fachliche Begleitung und Beratung vor Ort.
Darüber hinaus fördern wir die Zusammenarbeit und Vernetzung sowohl der
Kolleginnen untereinander (Teilnahme an internen und trägerübergreifenden Teamtreffen,
Fachtagen, Arbeitskreisen) als auch mit anderen außerschulischen Partnern im
Gemeinwesen (beispielsweise mit dem Jugendamt/KSD, Beratungsstellen,
Schülerbetreuungen, Jugendzentren, Vereinen, Betrieben, Polizei etc.).
Vor allem an Standorten, an denen wir gleichzeitig Träger von Schulsozialarbeit und
Schülerbetreuungen und/oder Jugendzentren sind, profitieren die Kolleginnen vom
Wissen der jeweils anderen Einrichtung über individuelle oder familiäre Problemlagen der •
Kinder- und Jugendlichen. Im gemeinsamen Austausch werden bei Bedarf
Lösungsstrategien entwickelt und Hilfen organisiert („die eine Hand weiß, was die andere
macht“). „Schwierige“ und komplexe Fälle können vorab in die Supervision der
Schulsozialarbeit eingebracht werden. Über die Einzelfallhilfe hinaus tragen u. a. die
Planung und Durchführung gemeinsamer Projekte dazu bei, (beispielsweise im Rahmen
von Projekttagen) bestimmte Themen (präventiv) zu bearbeiten. Konkrete Praxisbeispiele
hierfür sind u. a. Theaterprojekte, medienpädagogische Angebote (Radioprojekte),
Kreativwerkstätten (auch in Zusammenarbeit mit der AWO Kinder- und Jugendakademie
Kunst-Kultur-Natur).
Darüber hinaus
• findet eine regelmäßige Evaluation des Angebots der Schulsozialarbeit statt
(jährlich stattfindende Gespräche zwischen Schule, dem Träger und dem/ der
Schulsozialarbeiter*in (Abschließen und Überprüfung der
Kooperationsvereinbarung), Erstellen von Dokumentationen und deren Auswertung,
regelmäßige Konzeptionsentwicklung und -fortschreibung)
• räumt die Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Ortenau e.V. dem Schulträger
Mitspracherecht ein
• läuft die komplette verwaltungstechnische Abwicklung über die AWO

Die Übernahme der Trägerschaft über einer weiteren Schulsozialarbeiterstelle an der
Grundschule Kuhbach/Reichenbach können wir uns gut vorstellen, zumal wir an der
dortigen Schule bereits seit Jahren uns als Träger der Schulkindbetreuung engagiert sind.

Offenburg, 23.03.2021

Anlage 2

Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Ortenau e.V.
Hauptstr. 58, 77652 Offenburg
Tel.: 0781 / 92980
Mail: kreisverband@awo-ortenau.de
www.awo-ortenau.de

\AWO

Kalkulation
Schutsoziaiarbeit Grundschule Kuhbach} Reichenbach

50 % Stelle
Schuljahr
2021/2022

Erlöse
Zuschuss Ortenaukreis
Zuschuss Land Ba.-Wü.
Defizitfinanzierunerder Kommune
Summe Erlöse

8.350
8.350
20.700
37.400

Aufwendungen
Personalaufwand soz.päd. Fachkraft
Personalnebenkosten (BG, Vers. Lobu, Fortbildung, etc.)
Sach- und Projektmittel (Pauschale)
Fach- und Dienstaufsicht (5%)
Verwaltungskostenanteäl (3%)
Summe Aufwendungen

28.500
1.200
2.800
3.800
1.100
37.400

Hinweis:
Die Förderung sowohi durch das Land wie auch durch den Landkreis
pro 100% Stelle beträgt jährlich je 16.700,- €.

25.03.2021