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Beschlussvorlage (Anlage0)

                                    
                                        Stadt Lahr L -i

Beschlussvorlage
Amt: 202
Singler

Datum: 19.05.2021

Drucksache Nr.: 118/2021

Az.: 922.5113

Beratungsfolge

Termin

Gemeinderat

28.06.2021

Abstimmung

Kennung

Beratung

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Mitwirkung

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Stabsstelle
Recht

Betreff:

Wohnbau Stadt Lahr GmbH;
Wahlen zum Aufsichtsrat

Beschlussvorschlag:

Ein Beschlussvorschlag kann nicht unterbreitet werden, da die Vertretungen
durch Wahl zu ermitteln sind.

AnlaaefnV
AnlageO

BERATUNGSERGEBNIS
n Einstimmig
□

mit Stimmenmehrheit

Bearbeitungsvermerk

Sitzunqstag:

□ It. Beschlussvorschlag

□ abweichender Beschluss (s. Anlage)

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 118/2021

Seite - 2 -

Angaben über finanzielle und personelle Auswirkungen
|xj

Die Maßnahme hat keine finanziellen und personellen (i.S.v. Personalmehrbedarf) Auswirkungen

□

Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen weniger als 50 T EUR und die dauerhaft entstehenden
Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich weniger als 20 T EUR

□

Die finanziellen/personellen Auswirkungen können aufgrund ihrer Komplexität nicht sinnvoll in der Ta­
belle dargestellt werden und sind daher in der Sachdarstellung enthalten oder als Anlage beigefügt

-In diesen Fällen ist die Tabelie nicht auszufüllenFinanzielle und personelle Auswirkungen (Prognose)
Nicht investive
[xj Investition

2020

2021

U Maßnahme oder

2023

2024 ff.

in EUR

Projekt
Investition/
Auszahlunq
Zuschüsse/Drittmittel
(ohne Kredite.)
SALDO: Finanzierungs­
bedarf:
Eigenmittel oder Kredite

2022

Aufwand/ Einmalig
verminderter Ertrag
Ertrag / Einmalig ver­
minderter Aufwand
SALDO:
Überschuss (+) / Fehl­
betrag (-)

Foigekosten p.a. /
Aufwendungen und Erträge

Jährlich ab Inbetriebnahme /
nach Abschluss der Maßnahme in EUR

Aufwand (inklusive Personalmehrkosten, s.u.) /
Verminderung von Ertrag
Ertrag /
Verminderung von Aufwand
SALDO: Überschuss (+) / Fehlbetrag.(-)

Personalmehrbedarf (dauerhaft)
Stelle / Bezeichnung

Entgeltgruppe/ Be­
soldungsgruppe

Arbeitgeberaufwand p.a.
(Lohn- und Nebenkosten) in EUR

1.
2.
3.

SUMME Personalmehrkosten (dauerhaft)
Ist die Maßnahme im Haushaltsplan berücksichtigt?
□Ja, mit den angegebenen Kosten

DJa, mit abweichenden Kosten (Erläuterung in der Begründung)

□Nein

Ist die Maßnahme in der mittelfristigen Planung berücksichtigt?
□Ja, mit den angegebenen Kosten

QJa, mit abweichenden Kosten (Erläuterung in der Begründung)

□ Nein

118/2021

Seite - 3 -

Sachdarstellung:
Der Aufsichtsrat der Wohnbau Stadt Lahr GmbH besteht aus 14 Mitgliedern (§ 9 Abs. 1
Gesellschaftsvertrag).
Der jeweilige Oberbürgermeister und der Stadtkämmerer der Stadt Lahr gehören dem
Aufsichtsrat kraft Amtes an. Das Aufsichtsratsmandat von Stadtkämmerer Trampert
endet in diesem Jahr. Sein vom Gemeinderat gewählter Nachfolger tritt somit automa­
tisch dessen Nachfolge im Aufsichtsrat der Wohnbau Stadt Lahr GmbH an.
Neben den Mandaten kraft Amtes ist der Aufsichtsrat mit einem weiteren Mitglied der
Verwaltungsspitze der Stadt Lahr zu besetzen (§ 9 Abs. 2 Gesellschaftsvertrag).
Dem Aufsichtsrat gehören als Vertreter der alleinigen Gesellschafterin Stadt Lahr zur­
zeit an (Beschluss des Gemeinderats vom 11.05.2020; Beschlussvorl. Nr. 124/2020):
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
8.
9.
10.
11.
12.
13.
14.

Oberbürgermeister Ibert -kraft Amtes
Erster Bürgermeister Schöneboom
StR Roth
StRin Deusch
StR Täubert
StRin Thi-Dai-Trang Nguyen
StR Hirsch
StRDr. Caroli
StRin Rompel
StR Dörfler
StR Uffelmann
StRin Amann-Vogt
StR Oßwald
Stadtkämmerer Trampert -kraft Amtes

Turnusgemäß scheiden folgende Mitglieder aus:
1. StR a.D. Dr. Caroli
2. StRin Rompel
3. StR Dörfler
4. StR Hirsch
5. Stadtkämmerer Trampert -kraft Amtes Eine Wiederwahl ist möglich.
Nach der Kommunalwahl im Jahr 2019 hatte man sich auf eine Mandatsbesetzung in
den Beteiligungsgesellschaften, Zweckverbänden und Mitgliedschaften entsprechend
den Mehrheitsverhältnissen im Gemeinderat geeinigt. Bei der Wohnbau Stadt Lahr
GmbH stehen nicht alle Mandate in einem Jahr zur Nachbesetzung an. Daher konnte
das Ergebnis der Kommunalwahl nicht sofort umgesetzt werden. Vielmehr erfolgt dies
Zug um Zug bei jeder anstehenden Neubesetzung. In einem ersten Schritt wurde am
22.07.2019 der freiwerdende Sitz mit der Vertreterin der AfD besetzt. In einem weiteren
Schritt wurde am 11.05.2020 der freiwerdende Sitz mit einem Vertreter der Linken Liste
Lahr & Tierschutzpartei besetzt.
Entsprechend der Einigung stehen nun 2021 zwei Mandate durch die SPD und zwei
Mandate durch die CDU zur Nachbesetzung an.

Drucksache 118/2021

Seite - 4 -

Damit in der nächsten Gesellschafterversammlung die Wahl erfolgen kann, ist vom Ge­
meinderat ein entsprechender Vorschlag für die ausscheidenden Aufsichtsratsmitglieder
zu unterbreiten und durch Wahl zu ermitteln.

Markus Ibert
Oberbürgermeister

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