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Beschlussvorlage (Verabschiedung der Richtlinien zur Leistungssportförderung der Stadt Lahr/Schwarzwald)

                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: 50
Walter

Datum: 29.04.2021 Az.: 50/501

Drucksache Nr.: 62/2021 1. Ergänzung

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Haupt- und Personalausschuss

14.06.2021

vorberatend

nichtöffentlich

Einstimmig

Gemeinderat

28.06.2021

beschließend öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Mitwirkung

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Stabsstelle
Recht

Behandlung in der Vorlagenkonferenz am 24.03.2021, Freigabe durch den Oberbürgermeister

Betreff:

Verabschiedung der Richtlinien zur Leistungssportförderung der Stadt
Lahr/Schwarzwald

Beschlussvorschlag:

1. Der Gemeinderat verabschiedet die Richtlinien zur Leistungssportförderung
der Stadt Lahr/Schwarzwald rückwirkend zum 01.01.2021. Die jährliche Fördersumme beträgt € 20.000,-.
2. Der Gemeinderat nimmt den Ausblick zur umfassenden Neugestaltung der
Sportförderung zur Kenntnis.

Anlage(n):
Anlage 0

BERATUNGSERGEBNIS

Sitzungstag:

 Einstimmig  lt. Beschlussvorschlag
 mit Stimmenmehrheit

Bearbeitungsvermerk

 abweichender Beschluss (s. Anlage)

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 62/2021 1. Ergänzung

Seite - 2 -

Angaben über finanzielle und personelle Auswirkungen
☐ Die Maßnahme hat keine finanziellen und personellen (i.S.v. Personalmehrbedarf) Auswirkungen
☐ Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen weniger als 50 T EUR und die dauerhaft entstehenden
Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich weniger als 20 T EUR
☐ Die finanziellen/personellen Auswirkungen können aufgrund ihrer Komplexität nicht sinnvoll in der Tabelle dargestellt werden und sind daher in der Sachdarstellung enthalten oder als Anlage beigefügt
-In diesen Fällen ist die Tabelle nicht auszufüllenFinanzielle und personelle Auswirkungen (Prognose)
☐ Investition

Nicht investive
☐ Maßnahme oder
Projekt
Aufwand/ Einmalig
verminderter Ertrag
Ertrag / Einmalig verminderter Aufwand
SALDO:
Überschuss (+) /
Fehlbetrag (-)

Investition/
Auszahlung
Zuschüsse/Drittmittel
(ohne Kredite)
SALDO: Finanzierungsbedarf:
Eigenmittel oder Kredite
Folgekosten p.a. /
Aufwendungen und Erträge
Aufwand (inklusive Personalmehrkosten, s.u.) /
Verminderung von Ertrag
Ertrag /
Verminderung von Aufwand

2020

2021

2022

2023

2024 ff.

in EUR

Jährlich ab Inbetriebnahme /
nach Abschluss der Maßnahme in EUR
20.000,-

SALDO: Überschuss (+) / Fehlbetrag (-)
Personalmehrbedarf (dauerhaft)
Entgeltgruppe/ BeStelle / Bezeichnung
soldungsgruppe
1.
2.
3.
SUMME Personalmehrkosten (dauerhaft)
Ist die Maßnahme im Haushaltsplan berücksichtigt?

Arbeitgeberaufwand p.a.
(Lohn- und Nebenkosten) in EUR

☒Ja, mit den angegebenen Kosten ☐Ja, mit abweichenden Kosten (Erläuterung in der Begründung)
Ist die Maßnahme in der mittelfristigen Planung berücksichtigt?

☐Nein

☒Ja, mit den angegebenen Kosten

☐Nein

☐Ja, mit abweichenden Kosten (Erläuterung in der Begründung)

Drucksache 62/2021 1. Ergänzung

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Sachdarstellung:
Die Erneuerung der Sportförderung ist ein wichtiger Bestandteil der 2018 beschlossenen „SportOffensive“ der Stadt Lahr. In einem ersten Workshop des neu eingerichteten Sportbeirats wurde der
sukzessiven Überprüfung und zeitgemäßen Anpassung sämtlicher, z.T. über 40 Jahre alten, Grundsätze zugestimmt. Nach der bereits 2020 beschlossenen stärkeren Förderung der Freiwilligendienste
im Sport wird die Richtlinie nun mit der gezielten Unterstützung des Leistungssports um einen neuen
Fördertatbestand erweitert.
I. Einführung des neuen Fördertatbestandes „Leistungssportförderung“
Der Leistungssport charakterisiert sich durch einen erhöhten Trainings- und Kostenaufwand (Materialien, Übungsleiter/innen, Fahrten zu nationalen und internationalen Wettkämpfen oder Stützpunktei nheiten). Die Stadt möchte aussichtsreichen Talenten, die Lahr überregional repräsentieren, gute V oraussetzungen für die Ausübung ihres Sports auf hohem Niveau bieten. Die Leistungssportförderung,
die gemäß Beschluss 181/2019 zum ersten Mal anhand eines vereinfachten Kriterienkatalogs ausgeschüttet wurde, geht dabei bewusst und gezielt über die breite Basis- bzw. Jugendförderung hinaus
und nimmt speziell erfolgreiche Sportler/innen/Mannschaften und deren besonderen Aufwendungen
sowie Ansprüche in den Blick.
Das Ziel ist, trotz der hohen Komplexität und Heterogenität der Wettkampf- und Kaderstrukturen zwischen verschiedenen Sportarten, eine faire Verteilung der zur Verfügung stehenden Mittel zu gewährleisten. Die Förderung soll eine zusätzliche Sicherheit für Vereine darstellen, wenn der Wettkampf- und Leistungssport ohne Einschränkungen wieder möglich sein wird.
___
Förderung des Leistungssports
Durch die Leistungssportförderung sollen Talente aus Lahrer Sportvereinen individuell, strukturell und
materiell unterstützt und gefördert werden. Sie soll Lahrer Sporttreibenden ermöglichen, ihre Sportart
auf einem hohen Niveau auszuüben.
Fördervoraussetzungen
- Die geförderten Sportler/innen müssen Mitglied eines Lahrer Sportvereins sein
- Der Lahrer Sportverein muss als gemeinnütziges Mitglied des Badischen Sportbund Freiburg e.V.
anerkannt sein
- Die Sportart muss einem anerkannten Olympischen Spitzenverband des Deutschen Olympischen
Sportbundes zugehörig sein
- Es müssen regelmäßige Wettkämpfe im Jugend- oder Seniorenbereich stattfinden (keine Altersklassen/Masters)
Antragstellung
Die Antragstellung der Lahrer Vereine erfolgt ab Dezember des Förderjahres bis spätestens Ende
Februar des Folgejahres bei der Abt. Bildung und Sport.
Förderkriterien
Alle eingegangenen Anträge werden gemäß den unten aufgeführten Kriterien mit Punkten bewertet.
Insgesamt 20 Sportler/innen, die nach dieser Wertung am meisten Punkte erhalten haben, werden
mit jeweils € 500,- (Sockelbetrag) gefördert. Für die 10 punktbesten, respektive leistungsstärksten,
dieser Talente werden zusätzlich zu diesem Sockelbetrag die unten genannten Boni ausgezahlt.

Drucksache 62/2021 1. Ergänzung

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Aufgrund der hohen Komplexität und Heterogenität der Wettkampf- und Kaderstrukturen innerhalb
und zwischen verschiedenen Sportarten, behält sich die Verwaltung vor, in begründeten Einzelfällen
dem Entscheidungsgremium einen Vorschlag zu unterbreiten, der von den genannten Kriterien abweicht. Sollte eine geringere Anzahl an Sportler/innen förderfähig erscheinen, wird der Sockelbetrag
entsprechend angepasst.
a. Individualsport
Kaderzugehörigkeit*
Bundeskader (5) > Landeskader (3) > Verbandslehrgänge (2)
Teilnahme an Meisterschaften*/**
Weltmeisterschaft (6) > Europameisterschaft (5) > Deutsche Meisterschaft (4) > Süddeutsche Mei sterschaft/Regionale Meisterschaft (3) > Meisterschaft auf Verbandsebene (2)
* Es wird in beiden Kategorien jeweils nur die höchste Leistung bewertet
** +0,5 für eine Platzierung unter den ersten 3 Plätzen bei der genannten Meisterschaft

b. Mannschaftssport
Bei Mannschaftssportarten ist grundsätzlich die Höhe der Spielklasse entscheidend. Je Verein kann
jährlich maximal eine Mannschaft gefördert werden.
Fördersumme
Die Gesamtfördersumme beträgt pro Jahr € 20.000,-.
Individualsportler/innen: maximal 20
Fördersumme/Sportler/in: mindestens € 500,- (Sockelbetrag) zzgl. Bonus für die 10 leistungsstärksten Talente gemäß dem o.g. Punktesystem
Platz 1
€ 500,- + € 500,Platz 2 und 3
€ 500,- + € 400,Platz 4 und 5
€ 500,- + € 300,Platz 6 bis 10
€ 500,- + € 220,Platz 11 bis 20
€ 500,Mannschaften: maximal 2
Fördersumme/Mannschaft: € 3.500,Entscheidung
Der Sportbeirat empfiehlt nach Vorprüfung durch die Verwaltung.
Sperrfrist
Mannschaften, die im letzten Jahr von der Leistungssportförderung profitiert haben, sind für das folgende nicht förderberechtigt. Für Individualsportler/innen gibt es keine Sperrfrist.
Verwendung
Die Förderung soll die Lahrer Sportler/innen und Sportvereine insbesondere in folgenden Bereichen
unterstützen:
- Erhöhte Aufwendungen für Ausrüstung, Materialien
- Erhöhte Aufwendungen für Fahrtkosten zu Wettkämpfen
- Förderung der Strukturen des leistungsorientierten Sports
Die Fördermittel werden jeweils direkt an den Verein ausgeschüttet. Bei Sportler/innen soll die Förd erung jeweils zur Hälfte direkt an die Geförderten fließen und zur Hälfte für strukturelle Aufwendungen
verwendet werden. Bei geförderten Mannschaften fließt die gesamte Summe in die strukturelle Förderung.

Drucksache 62/2021 1. Ergänzung

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Im Haushalt 2021 stehen € 20.000,- zur Verfügung. Diese Mittel sollen für die Saison 2020 nach
oben genannten Richtlinien und Beratung im Sportbeirat noch in diesem Jahr ausgeschüttet werden.
Die Förderung des Leistungssports wird zukünftig ein dauerhafter Bestandteil einer gezielten Sportförderung in Lahr sein.
II. Ausblick
Vor dem Hintergrund der Umsatzsteuerregelung und der damit einhergehenden Neugestaltung der
Entgeltregelungen für die Nutzung von städtischen Turn-und Sporthallen ist eine grundlegende Anpassung der Fördermodalitäten für den Vereinssport angedacht. Diese soll in enger Absprache mit
dem Sportbeirat und der Kämmerei sowie unter Einbezug der Vereine ab Herbst 2021 erarbeitet
werden. Des Weiteren sollen in diesem Rahmen auch die Themen Pacht und Anmietung von städtischen Liegenschaften und der Eigenbetrieb von Sportstätten, insbesondere von Sportplätzen, eine
Anpassung erfahren.

Guido Schöneboom
Erster Bürgermeister

Senja Töpfer
Amtsleitung

Harry Ott
Abteilungsleitung