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Gemeinderat als Stiftungsrat (Beschlussfassung über den Jahresabschluss bzw. die Jahresrechnung für das Rechnungsjahr 2019 des Hospital- und Armenfonds Lahr und Kenntnisnahme des Berichts der…

                                    
                                        Beschlussvorlage Gemeinderat als Stiftungsrat
Amt: 14
Ziser

Datum: 18.06.2021

Az.: 431.5/08

Drucksache Nummer:
150/2021

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Haupt- und Personalausschuss

05.07.2021

vorberatend

nichtöffentlich

Einstimmig

Gemeinderat

19.07.2021

beschließend öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Mitwirkung

Abt. 10/102

Amt 20

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Stabsstelle
Recht
---

Betreff:
Beschlussfassung über den Jahresabschluss bzw. die Jahresrechnung für das
Rechnungsjahr 2019 des Hospital- und Armenfonds Lahr und Kenntnisnahme des
Berichts der örtlichen Prüfung
Beschlussvorschlag:
Nach Abschluss der örtlichen Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt stellt der Gemeinderat als
Stiftungsrat den Jahresabschluss 2019 des Hospital- und Armenfonds - Spital - Wohnen und Pflege und die Jahresrechnung 2019 - Stiftungs- und Finanzverwaltung/Allgemeines Grundvermögen gemäß den gesetzlichen Vorschriften wie folgt fest:
a) den Jahresabschluss des Hospital- und Armenfonds
- Spital - Wohnen und Pflege mit einer Bilanzsumme von 9.779.564,44 EUR und einem Jahresverlust von 141.731,25 EUR.
Nach der Verrechnung mit der Kapitalrücklage aus Vermächtnissen (24.507,07 EUR) ergibt sich
ein Ergebnisvortrag von 117.224,18 EUR.
Dieser Betrag wird mit der übrigen Kapitalrücklage verrechnet.
Der Betriebsleitung wird gemäß § 16 Abs. 3 EigBG Entlastung erteilt.
Der Feststellungsbeschluss kann nach § 16 Abs. 4 EigBG ortsüblich bekannt gegeben werden.
b) die Jahresrechnung des Hospital- und Armenfonds
- Stiftungs- und Finanzverwaltung/Allgemeines Grundvermögen auf der Einnahme- und Ausgabenseite des Verwaltungshaushaltes mit 21.479,58 EUR und
auf der Einnahme- und Ausgabenseite des Vermögenshaushalts -143.247,83 EUR (SOLL)
bzw. 6.752,17 EUR (IST).
Der Feststellungsbeschluss ist nach § 31 Abs. 1 StiftG i.V.m. § 95b Abs. 2 GemO ortsüblich
bekannt zu geben. Hiervon kann nach § 31 Abs. 1 StiftG i.V.m. §§ 97 Abs. 1, 96 Abs. 3 GemO
abgesehen werden.

Anlage(n): Schlussbericht 2019, Jahresabschluss Eigenbetrieb 2019, Jahresrechnung 2019, Anlage 0

BERATUNGSERGEBNIS

Sitzungstag:

 Einstimmig  lt. Beschlussvorschlag
 mit Stimmenmehrheit

Bearbeitungsvermerk

 abweichender Beschluss (s. Anlage)

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 150/2021

Seite - 2 -

Angaben über finanzielle und personelle Auswirkungen
☒ Die Maßnahme hat keine finanziellen und personellen (i.S.v. Personalmehrbedarf) Auswirkungen
☐ Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen weniger als 50 T EUR und die dauerhaft entstehenden
Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich weniger als 20 T EUR
☐ Die finanziellen/personellen Auswirkungen können aufgrund ihrer Komplexität nicht sinnvoll in der
Tabelle dargestellt werden und sind daher in der Sachdarstellung enthalten oder als Anlage beigefügt
-In diesen Fällen ist die Tabelle nicht auszufüllenFinanzielle und personelle Auswirkungen (Prognose)
☒ Investition
Investition/
Auszahlung
Zuschüsse/Drittmittel
(ohne Kredite)
SALDO:
Finanzierungsbedarf:
Eigenmittel oder Kredite

Nicht investive
☐ Maßnahme oder
Projekt
Aufwand/ Einmalig
verminderter Ertrag
Ertrag / Einmalig
verminderter Aufwand
SALDO:
Überschuss (+) /
Fehlbetrag (-)

Folgekosten p.a. /
Aufwendungen und Erträge

2020

2021

2022

2023

2024 ff.

in EUR

Jährlich ab Inbetriebnahme /
nach Abschluss der Maßnahme in EUR

Aufwand (inklusive Personalmehrkosten, s.u.) /
Verminderung von Ertrag
Ertrag /
Verminderung von Aufwand
SALDO: Überschuss (+) / Fehlbetrag (-)
Personalmehrbedarf (dauerhaft)
Stelle / Bezeichnung

Entgeltgruppe/
Besoldungsgruppe

Arbeitgeberaufwand p.a.
(Lohn- und Nebenkosten) in EUR

1.
2.
3.
SUMME Personalmehrkosten (dauerhaft)
Ist die Maßnahme im Haushaltsplan berücksichtigt?
☐Ja, mit den angegebenen Kosten ☐Ja, mit abweichenden Kosten (Erläuterung in der Begründung)

☐Nein

Ist die Maßnahme in der mittelfristigen Planung berücksichtigt?
☐Ja, mit den angegebenen Kosten ☐Ja, mit abweichenden Kosten (Erläuterung in der Begründung)

☐Nein

Drucksache 150/2021

Seite - 3 -

Sachdarstellung:
Die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses bzw. der Jahresrechnung des Hospital- und
Armenfonds für das Rechnungsjahr 2019 konnte nunmehr abgeschlossen werden.
Das Ergebnis der Prüfung wurde im angeschlossenen Bericht zusammengefasst.
Der Jahresverlust 2019 beträgt 141.731,25 EUR. Gemäß dem Beschluss des
Stiftungsrates vom 25.01.2021 wurden 24.507,07 EUR bereits mit der Kapitalrücklage
verrechnet. Hierbei handelt es sich um die Verwendung der Vermächtnisse. Der
verbleibende Jahresverlust von 117.224,18 EUR - im Jahresabschluss als Ergebnisvortrag
bezeichnet - soll abschließend mit der übrigen Kapitalrücklage verrechnet werden. Der
Beschlussvorschlag ist mit dem Steuerberater abgestimmt.
Im Übrigen wird auf den angeschlossenen Jahresabschluss 2019 des Eigenbetriebs bz w.
die Jahresrechnung mit dem Rechnungsergebnis 2019 verwiesen.
Die Voraussetzungen für die förmliche Feststellung der Jahresergebnisse sind damit
gegeben.

Markus Ibert
Oberbürgermeister

Christian Zanger
Amtsleiter Rechnungsprüfungsamt