Navigation überspringen

Beschlussvorlage (Bewilligung überplanmäßiger Aufwendungen; Ablieferung von Grund- und Gewerbesteuer an den Zweckverband „Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr“)

                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: 202
Singler

Datum: 21.05.2021 Az.: 922.5324

Beratungsfolge

Termin

Gemeinderat

28.06.2021

Drucksache Nr.: 121/2021

Beratung

Kennung

Abstimmung

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Mitwirkung

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Stabsstelle
Recht

Betreff:

Bewilligung überplanmäßiger Aufwendungen;
Ablieferung von Grund- und Gewerbesteuer an den Zweckverband
„Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr“

Beschlussvorschlag:

1. Der Gemeinderat bewilligt gemäß § 84 der Gemeindeordnung für BadenWürttemberg bei Kostenstelle 57105010 (ZV Industrie- und Gewerbepark Raum
Lahr), Kostenart 4453000 Erstattungen an Zweckverbände und dgl.) überplanmäßige Aufwendungen in Höhe von 575.166,59 €.
2. Die Deckung erfolgt in voller Höhe durch Mehrerträge bei Kostenstelle 61105000
(Steuern, Zuweisungen), Kostenart 30130000 (Gewerbesteuer).

Anlage(n):
Anlage0

BERATUNGSERGEBNIS

Sitzungstag:

 Einstimmig  lt. Beschlussvorschlag
 mit Stimmenmehrheit

Bearbeitungsvermerk

 abweichender Beschluss (s. Anlage)

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 121/2021

Seite - 2 -

Angaben über finanzielle und personelle Auswirkungen
☐ Die Maßnahme hat keine finanziellen und personellen (i.S.v. Personalmehrbedarf) Auswirkungen
☐ Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen weniger als 50 T EUR und die dauerhaft entstehenden
Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich weniger als 20 T EUR
☐ Die finanziellen/personellen Auswirkungen können aufgrund ihrer Komplexität nicht sinnvoll in der Tabelle dargestellt werden und sind daher in der Sachdarstellung enthalten oder als Anlage beigefügt
-In diesen Fällen ist die Tabelle nicht auszufüllenFinanzielle und personelle Auswirkungen (Prognose)
☒ Investition

Nicht investive
☐ Maßnahme oder
Projekt
Aufwand/ Einmalig
verminderter Ertrag
Ertrag / Einmalig verminderter Aufwand
SALDO:
Überschuss (+) /
Fehlbetrag (-)

Investition/
Auszahlung
Zuschüsse/Drittmittel
(ohne Kredite)
SALDO: Finanzierungsbedarf:
Eigenmittel oder Kredite
Folgekosten p.a. /
Aufwendungen und Erträge
Aufwand (inklusive Personalmehrkosten, s.u.) /
Verminderung von Ertrag
Ertrag /
Verminderung von Aufwand

2020

2021

2022

2023

2024 ff.

in EUR

Jährlich ab Inbetriebnahme /
nach Abschluss der Maßnahme in EUR

SALDO: Überschuss (+) / Fehlbetrag (-)
Personalmehrbedarf (dauerhaft)
Entgeltgruppe/ BeStelle / Bezeichnung
soldungsgruppe
1.
2.
3.
SUMME Personalmehrkosten (dauerhaft)
Ist die Maßnahme im Haushaltsplan berücksichtigt?

2.674.852,24 €
2.099.685,65 €
- 575.166,59 €
Arbeitgeberaufwand p.a.
(Lohn- und Nebenkosten) in EUR

☐Ja, mit den angegebenen Kosten ☒Ja, mit abweichenden Kosten (Erläuterung in der Begründung)
Ist die Maßnahme in der mittelfristigen Planung berücksichtigt?

☐Nein

☐Ja, mit den angegebenen Kosten

☐Nein

☐Ja, mit abweichenden Kosten (Erläuterung in der Begründung)

Drucksache 121/2021

Seite - 3 -

Sachdarstellung:
Entsprechend der Regelung in § 11 der Verbandssatzung des Zweckverbands „Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr“ führt die Stadt Lahr das ihr zufließende IstAufkommen an Grund- und Gewerbesteuer aus dem Verbandsgebiet nach Abzug der
Gewerbesteuerumlage an den Zweckverband ab.
Die Einnahmen der Stadt aus den Realsteuern werden bei der Ermittlung der Steuerkraftmesszahl nach § 6 des Finanzausgleichsgesetz (FAG) zugrunde gelegt. Die Steuerkraftmesszahl ist somit die entscheidende Größe bei der Ermittlung der Schlüsselzuweisungen nach § 5 FAG. Außerdem ist die Steuerkraftmesszahl auch die Grundlage
für die Ermittlung der Steuerkraftsumme, welche wiederum bei der Berechnung der Finanzausgleichsumlage, die die Stadt an das Land abzuführen hat, sowie bei der
Kreisumlage als Bemessungsgrundlage dient. Somit wird die Stadt Lahr bei der B emessung der Umlagen und bei der Berechnung der Schlüsselzuweisungen belastet,
obwohl ihr das an den Zweckverband abzuführende Grund- und Gewerbesteueraufkommen nicht verbleibt.
Konkret werden das im Vorjahr zugeflossene Steueraufkommen aus Grund- und Gewerbesteuern sowie die Hälfte dessen als Abschlag für das laufende Jahr unter Abzug
der Finanzausgleichsbelastung an den Zweckverband abgeführt.
Im Haushaltsjahr 2020 hat die Stadt Lahr das ihr für das Zweckverbandsareal zugeflossene Grundsteuer- und Gewerbesteueraufkommen des Jahres 2019 sowie die Hälfte
dessen als Abschlagszahlung für das laufende Jahr in Höhe von 7.474.852,24 an den
Zweckverband abgeführt. Die insgesamt sehr gute wirtschaftliche Entwicklung der dort
angesiedelten Unternehmen, welche sich auch in Nachzahlungen für Vorjahre wiederspiegelten, führte zu dem hohen Steueraufkommen. Bei der Haushaltsplanung 2020
wurde mit einem Steueraufkommen von 4.800.000,00 € gerechnet. Die Mehraufwendungen hierfür lagen demnach bei 2.674.852,24 €.
Das gestiegene Steueraufkommen führt auch zu einer steigenden Finanzausgleichsbelastung. Diese wird der Stadt vom Zweckverband in Form einer Verrechnung erstattet
und stellt für die Stadt daher einen Ertrag dar. Bei der Haushaltsplanung 2020 wurde
hier mit Erträgen von 3.210.600,00 € gerechnet. Die Mehrerträge hierfür lagen demnach
bei 2.099.685,65 €.
Die beiden Aufwands- und Ertragspositionen sind gegenseitig deckungsfähig. D.h. die
Mehrerträge können dazu genutzt werden die Mehraufwendungen zu decken. Die
Mehrerträge übersteigenden Mehrausgaben führen dann zu (ungedeckten) überplanmäßigen Mehraufwendungen. Die überplanmäßigen Mehraufwendungen aus der Abführung des Grund- und Gewerbesteueraufkommen lag im Jahr 2020 demnach bei
575.166,59 €.
Die überplanmäßigen Mehraufwendungen in Höhe von 575.166,59 € können in voller
Höhe durch Mehrerträge bei Kostenstelle 61105000 (Steuern, Zuweisungen), Kostenart
30130000 (Gewerbesteuer) ausgeglichen werden.
Das Steueraufkommen des Zweckverbandsgebiets entwickelte sich in den vergangenen Jahren wie folgt:

Drucksache 121/2021

Seite - 4 -

Steuer

Finanzausgleichsbelastung

Jahr
2011
2012
2013
2014
2015
2016
2017
2018
2019
2020

Grundsteuer
275.791,75 €
259.656,33 €
382.501,98 €
317.894,41 €
322.927,79 €
313.540,94 €
423.028,37 €
819.395,27 €
828.353,53 €
775.237,29 €

Gewerbesteuer
283.551,65 €
210.617,10 €
395.791,22 €
291.190,53 €
725.355,44 €
802.737,60 €
1.589.201,27 €
2.535.088,43 €
5.273.042,53 €
13.299.002,28 €

Gesamt
559.343,40
470.273,43
778.293,20
609.084,94
1.048.283,23
1.116.278,54
2.012.229,64
3.354.483,70
6.101.396,06
14.074.239,57

€
€
€
€
€
€
€
€
€
€

341.670,39
279.783,03
475.749,54
365.743,34
689.729,47
730.548,01
1.357.158,51
2.236.979,74
1.716.932,20
9.160.510,22

€
€
€
€
€
€
€
€
€
€

* vorläufig

Markus Ibert
Oberbürgermeister

Jürgen Trampert
Stadtkämmerer

*