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Beschlussvorlage (Betriebssatzung - Aenderungssatzung)

                                    
                                        SAT ZUNG
zur Änderung der
Betriebssatzung des Eigenbetriebs Bau- und Gartenbetrieb Lahr
(BGL)
Die Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Bau- und Gartenbetrieb Lahr (BGL) vom
23.10.2017 zuletzt geändert am 22.12.2017, wird wie folgt geändert:

§1
Änderung
1. § 7 – Betriebsleitung – Abs. 5 wird wie folgt neu gefasst:
(5) Die Betriebsleitung hat den Oberbürgermeister oder die Oberbürgermeisterin und
den Betriebsausschuss halbjährlich zum Quartalsende über die Entwicklung der
Erträge und Aufwendungen sowie über die Abwicklung des Vermögensplanes
schriftlich zu unterrichten. Über wichtige Angelegenheiten hat sie den Oberbürgermeister oder die Oberbürgermeisterin unverzüglich zu unterrichten.
2. § 11 – Wirtschaftsjahr – wird wie folgt neu gefasst:
§ 11
Wirtschaftsjahr, Wirtschaftsführung, Rechnungswesen
(1) Das Wirtschaftsjahr ist das Kalenderjahr.
(2) Die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen des Eigenbetriebes erfolgen
auf der Grundlage der Vorschriften des Handelsgesetzbuches.

§2
Inkrafttreten
Die Satzung tritt zum 01.08.2021 in Kraft.

Lahr/Schwarzwald, den XX.XX.2021

Der Oberbürgermeister

(Markus Ibert)