SAT ZUNG
zur Änderung der
Betriebssatzung des Eigenbetriebs Bäder, Versorgung
und Verkehr Lahr
Die Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Bäder, Versorgung und Verkehr Lahr
vom 15.12.2003, zuletzt geändert am 22.12.2017, wird wie folgt geändert:
§1
Änderung
1. § 1 – Name und Gegenstand des Eigenbetriebs – Abs. 3 wird durch Anfügung
wie folgt geändert:
e) Erwerb und Betrieb von Photovoltaikanlagen zur Erzeugung von Strom und
Einspeisung dessen in das Versorgungsnetz des Stromnetzbetreibers und zur
Eigennutzung durch die Stadt.
2. § 8 – Wirtschaftsjahr – wird wie folgt neu gefasst:
§8
Wirtschaftsjahr, Wirtschaftsführung, Rechnungswesen
(1) Das Wirtschaftsjahr ist das Kalenderjahr.
(2) Die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen des Eigenbetriebes erfolgen
ab dem 01.01.2023 auf der Grundlage der Vorschriften des Handelsgesetzbuches.
§2
Inkrafttreten
Die Satzung tritt rückwirkend zum 01.01.2021 in Kraft.
Lahr/Schwarzwald, den XX.XX.2021
Der Oberbürgermeister
(Markus Ibert)