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Beschlussvorlage (- Anlage 0)

                                    
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Stadt Lahr L _j

Beschlussvorlage
Amt: 61
Gauggel

Datum: 11.06.2021

Az.:-0691/Ga

Drucksache Nr.: 135/2021

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Technischer Ausschuss

07.07.2021

vorberatend

öffentlich

Gemeinderat

19.07.2021

beschließend

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Mitwirkung

Abt, 605

Abt. 622
^_________

Abi). 602
____

Eingangsvermerke
Oberbürgeftmeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei
jO

Stabsstelle
Recht

(öZM IO b/2-sl
Betreff:
Bebauungsplan ROTH-HÄNDLE-AREAL
- Beratung des Entwurfs
- Beschleunigtes Verfahren nach § 13a BauGB
- Beschluss zur Offenlage mit der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden
und sonstiger Träger öffentlicher Belange

Beschlussvorschlag:
1. Der Entwurf des Bebauungsplans ROTH-HÄNDLE-AREAL wird gebilligt.
2. Das Bebauungsplanverfahren wird gemäß § 13a Baugesetzbuch im
beschleunigten Verfahren durchgeführt.
3. Auf der Grundlage des Entwurfs wird die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß
§ 3 Abs. 2 BauGB und der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belan­
ge gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt (Offenlage).

Anlaqe(n):
- Vorprüfung des Einzelfalls
- Bestandsplan
- Nutzungsplan
- Planungsrechtliche Festsetzungen, Örtliche Bauvorschriften, Begründung
- Artenschutzrechtliches Gutachten, Bioplan
- Ergänzende Artenschutzrechtliche Prüfung, Zieger-Machauer
- Orientierende Altlastenuntersuchung

BERATUNGSERGEBNIS
□ Einstimmig
□

Sitzungstag:

□ It. Beschlussvorschlag

mit Stimmenmehrheit

Bearbeitungsvermerk

□ abweichender Beschluss (s. Anlage)

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 135/2021

Seite - 2

Angaben über finanzielle und personelle Auswirkungen
□

Die Maßnahme hat keine finanziellen und personellen (i.S.v. Personalmehrbedarf) Auswirkungen

El

Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen weniger als 50 T EUR und die dauerhaft entstehenden
Folgekosten inklusive der Personaimehrkosten betragen jährlich weniger als 20 T EUR

□

Die finanzieilen/personellen Auswirkungen können aufgrund ihrer Komplexität nicht sinnvoll in der Ta­
belle dargestellt werden und sind daher in der Sachdarstellung enthalten oder als Anlage beigefügt

-In diesen Fällen ist die Tabelle nicht auszufüllenFinanzielle und personelle Auswirkungen (Prognose)
M Investition

Nicht investive
□ Maßnahme oder
Projekt

Investition/
Auszahlung
Zuschüsse/Drittmittel
(ohne Kredite)
SALDO: Finanzierungs­
bedarf:
Eigenmittel oder Kredite

Aufwand/ Einmalig
verminderter Ertrag
Ertrag / Einmalig ver­
minderter Aufwand
SALDO:
Überschuss (+) / Fehl­
betrag (-)

Folgekosten p.a. /
Aufwendungen und Erträge

2020

2021

2022

2023

2024 ff.

in EUR

Jährlich ab Inbetriebnahme /
nach Abschluss der Maßnahme in EUR

Aufwand (inklusive Personalmehrkosten, s.u.) /
Verminderung von Ertrag
Ertrag /
Verminderung von Aufwand
SALDO: Überschuss (+) / Fehlbetrag {-)

Personalmehrbedarf (dauerhaft)
Stelle / Bezeichnung

Entgeltgruppe/ Be­
soldungsgruppe

Arbeitgeberaufwand p.a.
(Lohn- und Nebenkosten) in EUR

1.
2.
3.

SUMME Personalmehrkosten (dauerhaft)
Ist die Maßnahme im Haushaltsplan berücksichtigt?
□Ja, mit den angegebenen Kosten

DJa, mit abweichenden Kosten (Erläuterung in der Begründung)

DNein

ist die Maßnahme in der mittelfristigen Planung berücksichtigt?
□Ja, mit den angegebenen Kosten

DJa, mit abweichenden Kosten (Erläuterung in der Begründung)

QNein

Drucksache 135/2021

Seite - 3 -

Sachdarstellung:
Am 19. Oktober 2020 hat der Gemeinderat den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungs­
plan ROTH-HÄNDLE-AREAL beschlossen. Zuvor wurde bereits im November 2019 das Sa­
nierungsgebiet Roth-Händle-Areal förmlich festgelegt. Mit der Aufstellung des Bebauungs­
plans Roth-Händle-Areal sollen die wesentlichen Sanierungsziele wie Modernisierung priva­
ter Gebäude, Aufwertung des angrenzenden Umfelds, sowie die Schaffung von Wohnraum
planungsrechtlich gesichert werden.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst im Wesentlichen das geschichtlich
geprägte und bisher hauptsächlich gewerblich genutzte Gelände der ehemaligen „Badischen
Tabakmanufaktur Roth-Händle“ sowie die nord-westlich angrenzende Wohnbebauung an der
Trampierstraße. Neben der Modernisierung und Umnutzung der denkmalgeschützten RothHändle-Gebäude sollen im ca. 7,43 ha großen Plangebiet auch Neubauten an der Trampier­
straße im Norden und der Werderstraße im Süden entstehen. Ebenfalls ist geplant, die bis­
herige Kantine im inneren Hofbereich durch ein Bürogebäude mit Cafeteria zu ersetzen.
Darüber hinaus soll die Fabrikhalle im Süden des Areals einer neuen Nutzung zugeführt wer­
den. Keller- und Erdgeschoss sollen zukünftig als Parkhausflächen dienen. Für die weiteren
Geschosse ist eine Nutzung als betreutes Wohnen vorgesehen. Weiterhin ist eine Erweite­
rung des Tiergesundheitszentrums im südlichen Bereich des Pfangebiets angedacht. Auch
diese Planung wird bei der Erstellung des Bebauungsplans berücksichtigt.
Um die Vielzahl an Nutzungen im größten Teil des Plangebietes weiterhin zu ermöglichen,
wird ein Urbanes Gebiet MU festgesetzt. Neben dem Wohnen dient dieser Gebietscharakter
der Unterbringung von Gewerbebetrieben und sozialen, kulturellen und anderen Einrichtun­
gen, die die Wohnnutzung nicht wesentlich stören. Entsprechend der bestehenden Nutzung
wird der nördliche Bereich des Plangebiets als Allgemeines Wohngebiet WA festgesetzt.
Im gesamten Geltungsbereich wird ein auf die Wohnungsgrößen bezogener
Stellplatzschlüssel festgesetzt. Weiterhin wird danach unterschieden, ob Wohnungen mit Mit­
teln der sozialen Wohnraumförderung gefördert oder mit einer obligatorischen Grundversor­
gung vermietet werden. Eine neue Tiefgarage unter der ehemaligen Kantine sowie die 2
Parkhausgeschosse im südlichen Fabrikgebäude sollen einen Großteil der notwendigen
Stellplätze aufnehmen. Die Erschließung der Tiefgarage erfolgt über die private
Verkehrsfläche von der Straße Industriehof aus. Die Parkhausgeschosse im Fabrikgebäude
werden über die Werderstraße erschlossen.
Gemäß dem Grundsatzbeschluss zur Einführung einer Sozialwohnungsquote bei Wohnungs­
neubau wird im Bebauungsplan die Schaffung von gefördertem Wohnungsbau festgesetzt.
Die Verpflichtung zur Umsetzung der Sozialwohnungsquote für die Hauptbetriebsfläche vom
Roth-Händle-Areal wird über einen Städtebaulichen Vertrag geregelt und sichergestellt. Der
geförderte Wohnraum wird in den beiden Neubauten an der Trampierstraße und
Werderstraße verwirklicht.
Im wirksamen Flächennutzungsplan ist die betreffende Fläche mit unterschiedlichen Darstel­
lungen gekennzeichnet. Während der nordwestliche Bereich als Wohnbaufläche dargestellt
ist, sind die übrigen Flächen als gewerbliche Baufläche dargestellt. Der Bebauungsplan ent­
spricht somit nur teilweise den Darstellungen des Flächennutzungsplans.
Bei diesem Bebauungsplan handelt es sich um eine Maßnahme der Innenentwicklung. Da
die zulässige Grundfläche mit rund 45.600 m2 zwischen den gesetzlich vorgegebenen
Prüfwerten 20.000 und 70.000 m2 liegt musste gemäß § 13 a Abs. 1 Nr. 2 BauGB eine
Vorprüfung des Einzelfalls erfolgen. Mit dieser überschlägigen Prüfung konnte festgestellt
werden, dass der Bebauungsplan voraussichtlich keine erheblichen Umweltauswirkungen
hat. Demnach kann für den Planbereich das beschleunigte Verfahren nach § 13a BauGB

Drucksache 135/2021

Seile - 4 -

durchgeführt werden. Dadurch können die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der
Behörden sowie eine förmliche Umweltprüfung entfallen. Der Plan geht somit direkt in die
Offenlage. Im Vorfeld der Planung wurde dennoch eine Spezielle Artenschutzrechtliche
Prüfung und eine orientierende Altlastenuntersuchung für das Plangebiet durchgeführt. Diese
sind ebenfalls Bestandteil des Bebauungsplans. Nach Abschluss des Bebauungsplanverfah­
rens wird der Flächennutzungsplan im Wege der Berichtigung angepasst.
Die Verwaltung schlägt vor, den Bebauungsplanentwurf ROTH-HÄNDLE-AREAL
beschließen und den Offenlagebeschluss zu fassen.

Tilman Petters

zu

Sabine Fink

Hinweis:
Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzutei­
len. Ein befangenes Mitglied hat in der öffentlichen Sitzung den Verhandlungstisch, in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu
verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 Gemeindeordnung zu entnehmen.