Beschlussvorlage (Anlage0)
5. Juli 2021
Stadt Lahr L -i Beschlussvorlage Datum: 14.06.2021 Amt: 202 Singler Az.: 922.5224 Drucksache Nr.: 144/2021 Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Haupt- und Personalausschuss 05.07.2021 beschließend öffentlich Beteiligungsvermerke Amt Mitwirkung Abt. 10/102 Amt 20 Eingangsvermerke Oberbürgermeister Erster Bürgermeister Bürgermeister Kämmerei Haupt- und Personalamt Abt. 10/101 Stabsstelle Recht Betreff: badenova AG & Co. KG; - Jahresabschluss 2020 - Entlastung des Aufsichtsrates Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Personalausschuss stimmt der Entlastung des Aufsichtsrats der badenova AG & Co. KG zu und ermächtigt den Vertreter der Stadt in der Ge sellschafterversammlung der Entlastung zuzustimmen. Sitzungstag: BERATUNGSERGEBNIS □ Einstimmig □ It. Beschlussvorschlag □ abweichender Beschluss (s. Anlage) □ mit Stimmenmehrheit Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthalt. Bearbeitungsvermerk Datum Handzeichen Drucksache 144/2021 Seite - 2 - Angaben über finanzielle und personelle Auswirkungen E3 Die Maßnahme hat keine finanziellen und personellen (i.S.v. Personalmehrbedarf) Auswirkungen □ Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen weniger als 50 T EUR und die dauerhaft entstehenden Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich weniger als 20 T EUR □ Die finanziellen/personellen Auswirkungen können aufgrund ihrer Komplexität nicht sinnvoll in der Ta belle dargestelit werden und sind daher in der Sachdarstellung enthalten oder als Anlage beigefügt -In diesen Fällen ist die Tabelle nicht auszufüllenFinanzielle und personelle Auswirkungen (Prognose) M Investition Nicht investive □ Maßnahme oder Projekt Investition/ Auszahlung Zuschüsse/Drittmittel (ohne Kredite) SALDO: Finanzierungs bedarf: Eigenmittel oder Kredite Aufwand/ Einmalig verminderter Ertrag Ertrag / Einmalig ver minderter Aufwand SALDO: Überschuss (+) / Fehlbetrag (-) Folgekosten p.a. / Aufwendungen und Erträge 2020 2021 2022 2023 2024 ff. in EUR Jährlich ab Inbetriebnahme / nach Abschluss der Maßnahme in EUR Aufwand (inklusive Personalmehrkosten, s.u.) / Verminderung von Ertrag Ertrag / Verminderung von Aufwand SALDO: Überschuss (+) / Fehlbetrag (-) Personalmehrbedarf (dauerhaft) Stelle / Bezeichnung Entgeltgruppe/ Be soldungsgruppe Arbeitgeberaufwand p.a. (Lohn- und Nebenkosten) in EUR 1. 2. 3. SUMME Personalmehrkosten (dauerhaft) Ist die Maßnahme im Haushaltsplan berücksichtigt? □Ja, mit den angegebenen Kosten DJa, mit abweichenden Kosten (Erläuterung in der Begründung) Ist die Maßnahme in der mittelfristigen Planung berücksichtigt? □Ja, mit den angegebenen Kosten DJa, mit abweichenden Kosten (Erläuterung in der Begründung) DNein DNein Drucksache 144/2021 Seite - 3 - Sachdarstellung: Im Rahmen der Finanzprüfung der Stadt Lahr hat die Gemeindeprüfungsanstalt ein ver stärktes Beteiligungsmanagement vorgeschlagen. Die Verwaltung hat hierfür ein um fangreiches Beteiligungsmanagementkonzept erarbeitet, welches am 16.11.2007 vom Gemeinderat (Vorlage 136/2007) beschlossen wurde. Hiernach erfolgen u. a. die Fest stellung des Jahresabschlusses und die Erteilung der entsprechenden Entlastungen sowie die Bestellung des Abschlussprüfers - ab einer unmittelbaren Beteiligung von 25% oder mittelbaren Beteiligung von 50% (sowie badenova AG & Co. KG) - künftig durch den Haupt- und Personalausschuss. Die ordentliche Gesellschafterversammlung der badenova AG & Co. KG findet am 23. Juli dieses Jahres statt. Die Gesellschafterversammlung wird im Rahmen der Be schlussfassung über den Jahresabschluss auch die Entlastung des Aufsichtsrats be schließen. Die badenova AG & Co. KG hat insgesamt 21 Aufsichtsräte. Die Stadt Lahr stellt hiervon mit dem Oberbürgermeister ein Mitglied des Aufsichtsrates. Der Oberbürgermeister über dessen Entlastung als Aufsichtsratsmitglied entschieden wird, ist bei der Beschlussfassung über das Abstimmverhalten der Stadt Lahr gern. § 18 Abs. 1 Satz 1 GemO befangen. Die Befangenheitsvorschrift des § 18 GemO ist in sei nem Anwendungsbereich nicht auf Sitzungen von gemeindlichen Gremien beschränkt. Der Oberbürgermeister darf daher, auch aus kommunalrechtlicher Sicht, nicht an der Beschlussfassung in der Gesellschafterversammlung mitwirken, wenn er selbst Auf sichtsrat ist. Aus diesem Grunde muss er sich bei der Abstimmung in der Gesellschaf terversammlung vertreten lassen. Guido Schöneboom Erster Bürgermeister