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Beschlussvorlage (- Anlage 0)

                                    
                                        Stadt Lahr I__ i

Beschlussvorlage
Amt: 61
Stehr

Datum: 22.03.2021

Az.: - 0692/MS

Drucksache Nr.: 63/2021

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Haupt- und Personalausschuss

05.07.2021

vorberatend

öffentlich

Technischer Ausschuss

07.07.2021

vorberatend

öffentlich

Gemeinderat

19.07.2021

beschließend

öffentlich

Ortschaftsrat Hugsweier

24.06.2021

vorberatend

öffentlich

Ortschaftsrat Kippenheimweiler

15.06.2021

vorberatend

öffentlich

Ortschaftsrat Kuhbach

22.06.2021

vorberatend

öffentlich

Ortschaftsrat Langenwinkel

22.06.2021

vorberatend

öffentlich

Ortschaftsrat Mietersheim

17.06.2021

vorberatend

öffentlich

Ortschaftsrat Reichenbach

30.06.2021

vorberatend

öffentlich

Ortschaftsrat Sulz

17.06.2021

vorberatend

öffentlich

Abstimmung

Beteiligungsvermerke
Amt
Mitwirkung

Abt. 10/102

Amt 20

Abt. 60/603

Abt. 60/605
erfolgt

Abt. 60/602

Abt. 62/622

IGZ

Eingangsvermerke
Oberbüf^brmeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Stabsstelle
Recht

Behandlung in der.Vorlagenkonferenz am 02.06.2021, Freigabe durch den Oberbürgermeister
Betreff:
Mobilitätsnetzwerk Ortenau: Standort- und Umsetzungsplanung für Mobilitätsstationen in Lahr
Beschlussvorschlag:
1. Im Zeitraum 2023-2025 werden in der Stadt Lahr 34 ortsfeste und 1 virtuelle Mobilitätsstation realisiert.
2. Es werden sechs zusätzliche ortsfeste Mobilitätsstationen als Erweiterungsoption in das Konzept aufgenommen. Die Nutzung
der Erweiterungsoption sowie grundsätzliche Änderungen am Konzept stehen unter dem Vorbehalt einer Zustimmung durch
die Gremien.
3. Die notwendigen Mittelbedarfe gemäß Sachdarstellung sind in die Haushaltspläne 2022-2026 der Stadt Lahr mit
Bindungswir-kung einzustellen. Die Verwaltung wird ermächtigt, die notwendigen Ausschreibungen vorzunehmen bzw. de
Mobilitätsnetzwerk Ortenau GbR (ab 2022 vsl. Kommunalanstalt) Mittel für Ausschreibungen als kommunaler Verbund bereit­
zustellen. Über die Dauer der Rahmenvereinbarungen wird in einer separaten Vorlage beraten.
AnlaqefnL
- Anlage 1: Übersichtsplan zu geplanten Mobilitätsstationen in Lahr
- Anlage 2: Standort-Steckbriefe zu geplanten Mobilitätsstationen in Lahr

BERATUNGSERGEBNIS

Sitzungstag:

□ Einstimmig □ It. Beschlussvorschlag
□ mit Stimmenmehrheit

Bearbeitungsvermerk

fl abweichender Beschluss (s. Anlage)

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 63/2021

Seite - 2 -

Angaben über finanzielle und personelle Auswirkungen
□

Die Maßnahme hat keine finanziellen und personellen (i.S.v. Personalmehrbedarf) Auswirkungen

□

Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen weniger als 50 T EUR und die dauerhaft entstehenden
Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich weniger als 20 T EUR

Ei

Die finanziellen/personellen Auswirkungen können aufgrund ihrer Komplexität nicht sinnvoll in der Ta­
belle dargestellt werden und sind daher in der Sachdarstellung enthalten oder als Anlage beigefügt

-In diesen Fällen ist die Tabelle nicht auszufüllenFinanzielle und personelle Auswirkungen (Prognose)
Nicht investive
EEI Investition

2022

I

2023

ixj Maßnahme oder
Aufwand/ Einmalig
verminderter Ertrag
Ertrag / Einmalig ver­
minderter Aufwand
SALDO:
Überschuss (+) / Fehl­
betrag (-)

Folgekosten p.a. /
Aufwendungen und Erträge

2026 ff.

84.000

719.000

415.000

372.000

210.000

0

0

102.000

59.000

43.000

-84.000

-719.000

-313.000

-313.000

-167.000

Jährlich ab Inbetriebnahme/
nach Abschluss der Maßnahme in EUR

Aufwand (inklusive Personalmehrkosten, s.u.)/
Verminderung von Ertrag
Ertrag /
Verminderung von Aufwand

210.000 (ab 2026, 2023-2025 siehe Seite 6)
0

-210.000

SALDO: Überschuss (+) / Fehlbetrag (-)

Personalmehrbedarf (dauerhaft)
Stelle / Bezeichnung
1.

2025

in EUR

Projekt
Investition/
Auszahlung}
Zuschüsse/Drittmitte!
(ohne Kredite)
SALDO: Finanzierungs­
bedarf:
Eigenmittel oder Kredite

2024

Entgeltgruppe/ Be­
soldungsgruppe

Arbeitgeberaufwand p.a.
(Lohn- und Nebenkosten) in EUR

2.
3.

SUMME Personalmehrkosten (dauerhaft)
Ist die Maßnahme im Haushaltsplan berücksichtigt?
□Ja, mit den angegebenen Kosten

DJa, mit abweichenden Kosten (Erläuterung in der Begründung)

SNein

Ist die Maßnahme in der mittelfristigen Planung berücksichtigt?
□Ja, mit den angegebenen Kosten

DJa, mit abweichenden Kosten (Erläuterung in der Begründung)

ESNein

63/2021

Seite - 3 -

Sachdarstellung:
Im März, April und Mai 2021 hat die Verwaltung im Technischen Ausschuss und allen
sieben Ortschaftsräten über den Bearbeitungsstand beim Themenschwerpunkt 1 des
Mobilitätsnetzwerk Ortenau „Mobilitätsstationen im interkommunalen Verbund“ infor­
miert (siehe Vorlage Nr. 6/2021). Wesentlicher Bestandteil war eine erste Standortund Umsetzungsplanung, die inzwischen durch Begehungen - in den Stadtteilen teil­
weise unter Einbezug der Ortschaftsräte - abgeschlossen werden konnte und nun
den Gremien zur Beschlussfassung vorgelegt wird.
In Lahr sollen insgesamt 34 ortsfeste Stationen zzgl. einer „virtuellen“ Station im Zeit­
raum 2023-2025 entstehen.
Lahr
2023
2024
2025
Gesamt

Stationstypen
M
L
3
1
3
1
1
■
7

S
9
5
6
21

XS
3
1
2
5

„virtuell“
1

Summe

1

17
9
9
35

Die einzelnen Standorte sind der nachfolgenden Tabelle, dem als Anlage 1
beigefügten Übersichtsplan sowie den als Anlage 2 beigefügten Steckbriefen zu ent­
nehmen. Änderungen gegenüber der Vorlage Nr. 6/2021 stehen jeweils am Ende mit
* in kursiver Schrift und werden im Anschluss erläutert.

L

M

Bahnhof

Rathausplatz
Seminarstraße
*Herzzentrum

Stationstypen und Standorte
|S

Schlüssel
Ortenau Klinikum
Ersteiner Straße
*Lahr West
*Kippenheimweiler
*Kuhbach
*Lanpenwinkel
*Mietersheim
*Reichenbach
2024
Hosenmatten
*VHS
*Stadtpark/Parktheater *Karl~Kammer-Straße
*IHK (neu)
*Archimedesstraße1
*Gewerbliche Schulen
*Malerfachschule
2025
*Flugplatzstraße =
Industriehof
Quartier „Gartenhöfe" Hochschule für Polizei
Heidenburgstraße
Friedrich-Maurer-Park
*AOK-Geschäftsstelle
*Sulz Sulzberghalle

Vorbehaltlich der Zustimmung der Zweckverbandsversammlung

XS
Bürgerpark
*Hugsweier
*Sulz Kirche
*Kippenheimweiler
Waldmattensee (neu)

*IBG

Terrassenbad
*Reichenbach Ost

Drucksache 63/2021

Seite - 4 -

Stadtteile & Schulen
Nach den Beratungen in den Ortschaftsräten wurden alle Stationen in den Stadtteilen
(in Reichenbach und Sulz jeweils eine) in das Grundangebot hochgestuft. Die Statio­
nen an den drei Schulen Gewerbliche Schulen, Malerfachschule und IBG wurden
stattdessen in die 1. Ausbaustufe herabgestuft, insbesondere in Kuhbach und Rei­
chenbach ist eine Umsetzung im Grundangebot sinnvoll, da dort bereits Pedelec-Verleihstationen vorhanden sind und so ein möglichst nahtloser Übergang zu den neuen
Stationen gewährleistet werden kann.
Herzzentrum & Stadtoark/Parktheater
Die Umsetzungsreihenfolge wird getauscht, da beim Herzzentrum bereits eine Pedelec-Verleihstation besteht und ein möglichst nahtloser Übergang zur neuen Station
gewährleistet werden soll.
Lahr West anstelle Industriegebiet West und Zeppelinstraße
Die Begehung hat gezeigt, dass im Umfeld der Haltestelle Zeppelinstraße in der
Flugplatzstraße keine ausreichend große Fläche für eine Station vorhanden ist. Statt­
dessen soll der Standort mit dem ebenfalls untersuchten Standort Industriegebiet
West zu einer neuen Station im Umfeld der Haltestelle Lahr West zusammengefasst
werden.
Sulz Kirche (in Vorlage Nr. 6/2021: Sulz IO & Sulz Sulzberqhalle (Sulz \)
Der Ortschaftsrat hat sich für eine Änderung der Umsetzungsreihenfolge ausgespro­
chen. Die Namen wurden entsprechend der Haltestellennamen geändert.
Kippenheimweiler Waldmattensee
Der Ortschaftsrat hat sich für eine zweite Station am Waldmattensee ausgesprochen.
Vor dem Hintergrund des Saisonbetriebs schlägt die Verwaltung eine „virtuelle“ Stati­
on vor. Dabei handelt es sich um eine Station, die ohne weitere Infrastruktur (Bu­
chungsterminal und Kombiständer) auskommt und nur während der Badesaison ein­
gerichtet wird. Vorteile: Die Investition beschränkt sich auf eine Infostele und der
Kunde kann den Buchungsvorgang vor Ort abschiießen, ohne während seines ge­
samten Aufenthalts am Waldmattensee für die Ausleihe zahlen zu müssen; Nachteil:
Die Pedelecs können nicht geladen werden.
IHK anstelle Marie-Juchacz-Straße
Die Begehung hat gezeigt,'dass im Umfeld der Haltestelle Marie-Juchacz-Straße in
der Friedhofstraße keine ausreichend große Fläche für eine Station vorhanden ist.
Zudem wird das Potenzial inzwischen geringer eingeschätzt als ursprünglich ange­
nommen. Stattdessen soll im Umfeld der Haltestelle IHK eine Station realisiert wer­
den. Als Standort eignet sich der geplante Parkstreifen vor der neu entstehenden
Wohnbebauung gegenüber dem Autohaus Graf-Hardenberg (ehemals Link).
Kari-Kammer-Straße fin Vorlage Nr. 6/2021: Raiffeisenstraßet
Der Name wurde in Karl-Kammer-Straße geändert, da die Bushaltestelle in der Raiff­
eisenstraße auf Höhe der Ernst Kaufmann GmbH & Co. KG. diesen Namen trägt.
Fluqplatzstraße
Es handelt sich um eine Station im Umfeld der Haltestelle Flugplatzstraße. Eine Rea­
lisierung wird erst bei größtmöglicher Fertigstellung des neuen Wohnquartiers „Gar­
tenhöfe“ empfohlen.

Drucksache 63/2021

Seite - 5 -

AOK-Geschäftsstelie
Für eine bessere Verteilung der Investitionen wurde die Station in die 2. Ausbaustufe
herabgestuft.
Reichenbach Ost
Eine Realisierung im unmittelbaren Umfeld der Bushaltestelle Reichenbach Ost ist
aus Platzmangel nicht möglich. Als Alternativstandort eignet sich eine städtische
Fläche vor dem Kreisverkehr. Eine Verödung zwischen Bushaltestelle und Pendler­
parkplatz fand im Ortschaftsrat Zustimmung. Die Bushaltestelle ist zwar noch
fußläufig erreichbar, trotzdem wird die Station als XS-Station eingestuft. Ein. Vorteil
ergibt sich dennoch durch die Nähe zum Pendlerparkplatz.
Rainer-Haunos-Straße
In der ersten Planungsphase war eine Station im nördlichen Abschnitt der RainerHaungs-Straße vorgesehen. Es wird empfohlen, zunächst die Gebietsentwicklung
abzuwarten und ggf. zu einem späteren Zeitpunkt eine Station zu realisieren (Erwei­
terungsoption gemäß Beschlussvorschlag 2).
Fazit
Durch die Zusammenlegung der Standorte Zeppelinstraße und Industriegebiet West
sowie den Entfall des Standorts Rainer-Haungs-Straße reduziert sich die Gesamtan­
zahl auf 34 Stationen zzgl. einer „virtuellen“ Station am Waldmattensee. Die Verwal­
tung schlägt vor, sechs zusätzliche ortsfeste Stationen als Erweiterungsoption in das
Konzept aufzunehmen, um bei Bedarf reagieren zu können.
Die Nutzung der Erweiterungsoption sowie grundsätzliche Änderungen am Konzept,
bspw. Standortänderungen, Aufwertungen von S- zu M-Stationen, Ergänzung von
Lastenrädern oder eine Nachbestellung von Pedelecs bei starker Nachfrage, steht
unter dem Vorbehalt einer Zustimmung durch die Gremien.

Erweiterung des Bikesharing-Angebots durch Dritte
Die im Industriegebiet West und auf dem Flugplatzareal gelegenen Stationen
verfügen über die Standardausstattung mit 3 Stadträdern und 2 Pedelecs. Die Bereit­
stellung der Bikesharing-Infrastruktur erfolgt durch die Stadt Lahr.
Um den Beschäftigten eine höhere Verfügbarkeit bieten zu können, besteht für die
dort ansässigen Unternehmen die Möglichkeit, die Stationen um zusätzliche
Stadträder und/oder Pedelecs sowie Kombiständer auf eigene Kosten zu ergänzen.
Die Stadt Lahr sieht die Verantwortung hier bei den Unternehmen, im Rahmen des
betrieblichen Mobilitätsmanagements tätig zu werden, und wird diesbezüglich auf sie
zugehen.
Diese Ergänzungsmöglichkeit bietet sich auch für Unternehmen der Wohnungswirt­
schaft, die über Wohnraum im Umfeld von geplanten Mobilitätsstationen verfügen
oder neuen Wohnraum planen und die Sharing-Angebote mit in ihr Verkehrs-/
Mobilitätskonzept einbeziehen wollen.
Die Erweiterungsmöglichkeit durch Dritte allgemein wird in den Ausschreibungen
berücksichtigt.

Mittelbedarfe
Für die Umsetzung werden sowohl Mittel für die Ausstattungselemente der
Mobilitätsstationen, die den beigefügten Steckbriefen entnommen werden können,
inkl. vorbereitender Tiefbauarbeiten als auch Mittel für den Betrieb benötigt.

63/2021

Seite - 6 -

Die Stationen des Grundangebots sollen in Lahr zwar erst zum 1. April 2023 in Be­
trieb gehen (nahtloser Übergang zum bestehenden Fahrradverleihsystem vorbehalt­
lich einer Vertragsverlängerung mit der nextbike GmbH), aufgrund der beabsichtigen
gemeinsamen Ausschreibungen können aber bereits Ende 2022 Kosten für einzelne
Stationskomponenten, bspw. die Wandmodule für die M-Stationen oder die Infoste­
len, anfallen. Gleiches gilt für die 1. und 2. Ausbaustufe.
Investitionskosten
Für die drei Umsetzungsstufen (Grundangebot, 1. Ausbaustufe, 2. Ausbaustufe) wer­
den folgende Kosten geschätzt. Dabei werden für die 26 Stationen der Größe XS
und S je 25.000 € angesetzt und für die 8 Stationen der Größe M und L je 60.000 €.
Grundangebot mit Inbetriebnahme am 01.04.2023:
540.000€
1. Ausbaustufe mit Inbetriebnahme am 01.01.2024:
330.000€
2. Ausbaustufe mit Inbetriebnahme am 01.01.2025:
260.000€
Planunasleistunaen 202220.000 €
Gesamt:
1.150.000€
Daraus ergeben sich folgende Mittelbedarfe für den Zeitraum 2022-2025:
2022
84.000 €

2023
2024
644.000 €
260.000 €
Gesamt: 1.150.000 €

2025
162.000 €

Betriebskosten
Die Mittelbedarfe 2023-2026 für den Betrieb stellen sich wie folgt dar:
April-Dezember 2023
75.000 €

2024
155.000 €

2025
210.000 €

2026
210.000 €

Die Maßnahme ist nicht in der aktuellen Finanzplanung bis 2024 berücksichtigt.

Fördermittel
Auf das Thema Fördermittel wurde bereits in der Vorlage Nr. 6/2021 eingegangen.
Momentan gibt es kein Förderprogramm für das Gesamtprojekt, sondern nur für ein­
zelne Komponenten der Mobilitätsstationen. Ausgenommen sind bspw. alle Bestand­
teile des Fahrradverleihsystems (Terminals, Kombiständer, Stadträder und inzwi­
schen auch Pedelecs), die allerdings einen Großteil der Investitionen ausmachen.
Das Mobilitätsnetzwerk wird diesbezüglich Kontakt zum Ministerium für Verkehr Ba­
den-Württemberg aufnehmen und vor dem Hintergrund der besonderen Strahlkraft
des Projekts eine Sonderförderung beantragen. Diese bleibt aber zunächst
unberücksichtigt.
Da sich in den nächsten Jahren sowohl positive als auch negative Änderungen in der
Fördermittellandschaft ergeben können, können an dieser Stelle nur folgende Annah­
men getroffen werden. Dabei ist davon auszugehen, dass die Auszahlung der
Fördermittel immer erst ein Jahr später und erst ab dem Jahr 2024 erfolgt.
2024
102.000 €

2025
59.000 €
Gesamt: 204.000 €

Eine Förderung der Betriebskosten ist nicht möglich.

2026
43.000 €

Drucksache 63/2021

Seite - 7 -

Ausschreibungsdauer/Dauer der Rahmenvereinbarungen
Nach § 21 Abs. 7 VgV darf die Laufzeit einer Rahmenvereinbarung höchstens vier
Jahre betragen, es sei denn, es liegt ein begründeter Sonderfal! vor. Die Regelung
geht auf die unionsrechtliche Vorgabe in Art. 33 Abs. 1 UAbs. 3 RL 2014/24/EU
zurück. Danach beträgt die Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal vier Jahre mit
Ausnahme angemessen begründeter Sonderfälle, in denen dies insbesondere auf­
grund des Gegenstands der Rahmenvereinbarung gerechtfertigt werden kann. So
können bspw. die Amortisierung von ungewöhnlich hohen Entwicklungs- und An­
schaffungskosten, die durch den Gegenstand der Leistung begründet wurden, oder
technische Besonderheiten eine längere Vertragslaufzeit rechtfertigen.
Nach einer ersten Einschätzung liegt hier ein begründeter Sonderfall vor. Allerdings
steht noch eine Einigung der Netzwerkkommunen (und ggf. weiterer mitbeauftragen­
der Nachbarkommunen) zur Dauer der Rahmenvereinbarungen aus, da gemeinsame
Ausschreibungen als kommunaler Verbund vorgesehen sind. Insbesondere beim
Fahrradverleihsystem entstehen hohe Investitionskosten, sodass eine deutlich länge­
re Laufzeit, bspw. von acht bis zehn Jahren angestrebt werden sollte.
Hinzu kommt die Tatsache, dass das Angebot stufenweise in mehreren Jahren ein­
geführt werden soll. Stationen der letzten Umsetzungsstufe würden bei einer Laufzeit
von vier Jahren somit nur maximal zwei Jahre vom beauftragen Anbieter betrieben
werden, bevor eine neue europaweite Ausschreibung vorgenommen werden müsste.
In anderen Netzwerkkommunen, die eine längere Umsetzungsdauer anstreben,
würde eine neue Ausschreibung in Verbindung mit einem möglichen Anbieterwech­
sel und einem Austausch der Systemkomponenten dann sogar während der Umset­
zung erfolgen. Dies sollte unter Ausschöpfung aller vergaberechtlichen Möglichkeiten
verhindert werden.
Da zum jetzigen Zeitpunkt noch keine gemeinsame Entscheidung der Netzwerkkom­
munen zur Dauer der Rahmenvereinbarungen getroffen wurde, bezieht sich der Beschiussvorschlag 3 zu den Mittelbedarfen zunächst auf den Zeitraum 2023-2026,
verweist im letzten Satz aber auf eine separate Vorlage zu diesem Thema, sobald
Einigkeit besteht.

Gesellschaftsform
Das Mobilitätsnetzwerk Ortenau ist momentan eine Gesellschaft bürgerlichen
Rechts. Die Wahl dieser Gesellschaftsform bei der Gründung des Netzwerks hing mit
der Förderung durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle zusammen.
Mit dem Auslaufen der Förderung im Frühjahr 2022 wird ein Wechsel der Gesell­
schaftsform hin zu einer Kommunalanstalt angestrebt. Hierzu laufen bereits eine ex­
terne juristische Beratung und erste verwaltungsinterne Abstimmungen. Die Gremien
werden rechtzeitig mit eingebunden.

Til nan Retters
Hinweis:
Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit zu den einzelnen Tagesordnungspunkten selbst zu
prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den
Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem
§ 18 Abs. 1-5 Gemeindeordnung zu entnehmen.