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Beschlussvorlage (- Empfehlung aus der TA-Sitzung 07.07.2021)

                                    
                                        Stadtplanungsamt

12. Juli 2021

Empfehlung aus der Sitzung des Technischen Ausschusses
am 07. Juli 2021
Sitzungsdrucksache 135/2021
- Offenlagebeschluss zum Bebauungsplan ROTH-HÄNDLE-AREAL

Der Technische Ausschuss hat in seiner Sitzung am 07. Juli 2021 die Ergänzung von
zwei Festsetzungen im Bebauungsplanentwurf empfohlen. Diese betreffen den geplanten Neubau an Stelle der ehemaligen Kantine. Es soll eine Festsetzung zur teilweisen Fassadenbegrünung und eine zur zulässigen Gebäudehöhe in den Bebauungsplanentwurf aufgenommen werden.
Ergänzung in den Planungsrechtliche Festsetzungen
Unter Punkt 2.3 Höhe baulicher Anlagen wird folgende Formulierung in den Planungsrechtlichen Festsetzungen ergänzt.
2.3

Höhe baulicher Anlagen gemäß §§ 16 Abs. 2 Nr. 4 und 18 Abs.
1 BauNVO
In der Nutzungszone MU 4 wird die zulässige Gebäudehöhe in
Meter über Normalnull (NN) als Höchstmaß festgesetzt. Bezugspunkt ist der höchstgelegene Schnittpunkt der senkrechten
Außenwand mit der unteren Dachhaut bzw. – falls vorhanden –
die Oberkante einer Dachrandaufkantung (Attika) oder eines
Geländers. Die Gebäudehöhe bemisst sich bei einem Staffelgeschoss nach dem Schnittpunkt der senkrechten Außenwand mit
der unteren Dachhaut des obersten Geschosses, auch dann,
wenn dieses kein Vollgeschoss ist.
Die maximale Gebäudehöhe wird mit 194,8 m über NN festgesetzt. Die natürliche Geländehöhe bewegt sich zwischen ca.
183,16 m und 184,32 m über NN.
Anlagen, die der solaren Energiegewinnung dienen, dürfen die
festgesetzte Gebäudehöhe um maximal 0,5 m überschreiten.

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Unter Punkt 11.4 Fassadenbegrünung wird folgende Formulierung in den Planungsrechtlichen Festsetzungen ergänzt.
11.4

Fassadenbegrünung
In der Nutzungszone MU 4 sind mindesten 2 geeignete Fassaden des geplanten Neubaus in Abstimmung mit der Architektur
flächig (mindestens 15 % der Fassadenfläche) mit hochwüchsigen und ausdauernden Schling- und Kletterpflanzen (mit oder
ohne Rankhilfe) zu begrünen. Diese sind dauerhaft zu pflegen
und zu erhalten.
Pflanzbeete müssen mindestens 0,5 m² groß und mindestens 50
cm tief sein.

Ergänzung in der Begründung
Unter Punkt 3.2 Maß der baulichen Nutzung wird folgender Abschnitt in der Begrünung ergänzt.
Höhe baulicher Anlagen
Die Festsetzung der Maximalhöhen in Meter über Normalnull erfolgt in Kombination mit der Zahl der Vollgeschosse. Sie entsprechen einer zweigeschossigen
Bebauung mit Dachgeschoss bzw. Staffelgeschoss und einer Gebäudehöhe
von 10,6 m.
Die Höhen- und Flächenbeschränkungen für Dachaufbauten sollen eine homogene Dachoptik gewährleisten.
Unter Punkt 3.10 Flächen für das Anpflanzen und die Erhaltung von Bäumen
und sonstigen Bepflanzungen wird folgender Abschnitt in der Begründung ergänzt.
Die Fassadenbegrünung trägt zur Durchgrünung von Baugebieten mit hoher
baulicher Dichte bei und ist eine wirkungsvolle Maßnahme zur Ergänzung der
Biotopsstruktur, insbesondere für Insekten.

Beschluss:
Die Verwaltung wird ermächtigt, diese Ergänzungen in der Beschlussvorlage 135/2021 für die Offenlage des Bebauungsplanentwurfs vorzunehmen.

Sabine Fink
Stadtbaudirektorin
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