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Beschlussvorlage (Schlussbericht 2011 - Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung)

                                    
                                        Schlussbericht 2011
Stadt Lahr - Rechnungsprüfungsamt
Rathausplatz 4, 77933 Lahr/Schwarzwald
Telefon 07821 910-0190, Telefax 07821 910-0192, E-Mail: rpa@lahr.de

Bericht über die örtliche Prüfung
des Jahresabschlusses 2011
des Eigenbetriebs
Abwasserbeseitigung Lahr

INHALTSVERZEICHNIS
I.

Allgemeine Hinweise zur örtlichen Prüfung des Eigenbetriebs ............................ 1

II.

Betriebsverhältnisse des Eigenbetriebs ................................................................. 1
1 Rechtliche Grundlagen und Aufbau des Betriebs .................................................... 1
2 Vorjahresabschluss .................................................................................................... 2
3 Wirtschaftsführung und Rechnungswesen ............................................................... 2

III.

Vollzug des Wirtschaftsplans .................................................................................. 3

1 Wirtschaftsplan 2011 .................................................................................................. 3
2 Erfolgsplan (§ 1 EigBVO) ............................................................................................ 4
3 Vermögensplan (§ 2 EigBVO) ..................................................................................... 7
4 Stellenübersicht ........................................................................................................ 10
5 Kasse ......................................................................................................................... 11
6 Finanzplanung (§ 4 EigBVO)..................................................................................... 13
7 Verrechnungen von Leistungen Dritter ................................................................... 13

A
B
C
D

Personalaufwand ........................................................................................ 13
Aufwendungen für Smallworld Kanal-GIS (digitales Kanalkataster) ........... 14
Hebeentgelt an badenova ........................................................................... 14
Umlagen an Abwasserverband Raumschaft Lahr....................................... 14

8 Straßenentwässerungskostenanteil ........................................................................ 16
IV.

Prüfung des Jahresabschlusses 2011................................................................... 17

1 Grundsätzliche Feststellungen ................................................................................ 17
2 Prüfung der Buchführung ......................................................................................... 18

A Anlagenbuchhaltung ................................................................................... 18
B Periodenabgrenzung .................................................................................. 18
3 Prüfung Bilanz und Inventar ..................................................................................... 19

A
B
C
D
E
F

Anlagevermögen......................................................................................... 19
Beteiligungsvermögen ................................................................................ 20
Forderungen ............................................................................................... 20
Ertragszuschüsse ....................................................................................... 21
Verbindlichkeiten ........................................................................................ 22
Rückstellungen ........................................................................................... 23

4 Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) ....................................................................... 24
5 Anhang ....................................................................................................................... 25
6 Lagebericht § 16 EigBG, § 11 EigBVO, § 289 HGB.................................................. 25
7 Bilanzanalyse ............................................................................................................ 25
V.

Schlussbemerkung ................................................................................................. 26

VI.

Beschlussvorschlag ............................................................................................... 27

VII.

Anlage 9 zu § 12 Eigenbetriebsverordnung -EigBVO- .......................................... 28

ABKÜRZUNGEN

AiB

Anlagen im Bau

AVRL

Abwasserverband Raumschaft Lahr

EigBG

Eigenbetriebsgesetz

EigBVO

Eigenbetriebsverordnung

GemHVO *

Gemeindehaushaltsverordnung

GemKVO *

Gemeindekassenverordnung

GemO *

Gemeindeordnung Baden-Württemberg

GemPro

Gemeindeprüfungsordnung

GIS

Geo-Informations-System

GPA

Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg

GR

Gemeinderat

GuV

Gewinn- und Verlustrechnung

HGB

Handelsgesetzbuch

IGP

Zweckverband Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr

KAG

Kommunalabgabengesetz

PtB

Prüfungsteilbericht

RJ

Rechnungsjahr

RP

Regierungspräsidium

RPA

Rechnungsprüfungsamt

VJ

Vorjahr

VOB

Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen

VOL

Verdingungsordnung für Leistungen

VwV

Verwaltungsvorschrift

WJ

Wirtschaftsjahr

ZV

Zweckverband

* Zum 01.01.2010 wurde die GemO, GemHVO und GemKVO neu gefasst. Bis zur
Umstellung des Haushalts- und Rechnungswesens auf die Kommunale Doppik gelten diese Vorschriften in deren alten Fassungen weiter.

I.

Allgemeine Hinweise zur örtlichen Prüfung des Eigenbetriebs

Das Rechnungsprüfungsamt (RPA) hat nach § 111 Abs. 1 Gemeindeordnung
(GemO) den Jahresabschluss des Eigenbetriebs vor der Feststellung durch den Gemeinderat in entsprechender Anwendung der Kriterien für die Prüfung der Jahresrechnung (§ 110 Abs. 1 GemO) nach Maßgabe der Gemeindeprüfungsordnung
(GemPro) zu prüfen.
Außerdem obliegt dem RPA gem. § 112 Abs.1 GemO die laufende Prüfung der Kassenvorgänge.
Als weitere Aufgabe hat der Gemeinderat mit Beschluss vom 03.04.2000 dem RPA
die Prüfung der Ausschreibungsunterlagen und der Vergabeverfahren für den Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung übertragen (§ 112 Abs. 2 GemO).
Prüfer des Jahresabschlusses 2011 war Herr Jürgen Witzelmaier.

II. Betriebsverhältnisse des Eigenbetriebs

1 Rechtliche Grundlagen und Aufbau des Betriebs
Der Gemeinderat hat am 15.12.1997 beschlossen, die öffentliche Einrichtung „Abwasserbeseitigung“ ab dem Jahre 1998 in Form eines Eigenbetriebs zu führen. Die
Rechtsverhältnisse sind in der Betriebssatzung geregelt.
Aufgabe des Eigenbetriebs ist es, das im Stadtgebiet anfallende Abwasser nach
Maßgabe der Abwassersatzung der Stadt Lahr/Schwarzwald anzunehmen, zu sammeln und der Reinigung zuzuführen.
Der Eigenbetrieb erzielt keine Gewinne.
Die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) des Eigenbetriebs bildet die gebührenrelevanten Erträge und Aufwendungen ab. Kostenüberdeckungen sind ausgleichspflichtig und müssen als Rückstellungen passiviert werden. Das Jahresergebnis ist daher
immer ausgeglichen.
Zur Erfüllung seiner Aufgabe wurde der Eigenbetrieb ursprünglich mit einem Stammkapital von 17.500.000,00 DM (8.947.607,92 €) ausgestattet, das mit 5,5 % p. a. verzinst wurde. Der Gemeinderat hat am 16.12.2002 beschlossen, die Betriebssatzung
zum 01.01.2003 zu ändern und das Stammkapital auf 0,00 € zu setzen. Im Gegenzug wurde der Eigenbetrieb mit einem Trägerdarlehen in gleicher Höhe ausgestattet,
dass im Wirtschaftsjahr 2011 mit 5,0 % p. a. verzinst wurde.
Es wurde keine Betriebsleitung bestellt. Die Aufgaben der Betriebsleitung werden
vom Oberbürgermeister wahrgenommen.
Der Eigenbetrieb verfügte bisher über kein eigenes Personal. Seit dem Jahr 2011
sind dem Eigenbetrieb erstmals zwei Beschäftigte direkt zugeordnet. Dies wurde erEigenbetrieb Abwasserbeseitigung Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2011 -

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forderlich, da im Rahmen der Umsetzung der Rechtsprechung zur gesplitteten Abwassergebühr auch entschieden wurde, die Abwassergebühren selbst zu erheben.
Bisher wurde diese Gebühren im Verbund mit dem Wasserentgelt durch die badenova AG & Co. KG erhoben.
Für Leistungen, die städtische Dienststellen für den Eigenbetrieb erbringen, erhebt
die Stadt Lahr einen Verwaltungskostenbeitrag. Die pauschalen Kostensätze wurden
entsprechend der VwV-Kostenfestlegung des Finanzministeriums ermittelt.

2 Vorjahresabschluss
Der Bericht des Rechnungsprüfungsamtes über die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses 2010 des Eigenbetriebs „Abwasserbeseitigung Lahr“ wurde dem Gemeinderat am 14.05.2012 vorgelegt. Das Gremium nahm ihn einstimmig zur Kenntnis und
stellte den Jahresabschluss zum 31.12.2010 mit einer Bilanzsumme von
33.526.793,95 € und einem ausgeglichenen Jahresergebnis gem. § 16 Abs. 3 EigBG
förmlich fest.
Aus der Erhebung von Abwassergebühren entstand zum 31.12.2010 eine Kostenunterdeckung in Höhe von 419.555,53 €. Diese wird mit der Kostenüberdeckung aus
den Jahren 2005, 2006 und 2009 verrechnet. Nach § 14 Abs. 2 Satz 2 KAG sind diese Rückstellungen aus Überdeckungen innerhalb von fünf Jahren auszugleichen.
Der Betriebsleitung wurde gemäß § 16 Abs. 3 EigBG Entlastung erteilt.
Der Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses wurde ortsüblich bekannt gemacht und lag entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen öffentlich aus.
Der Jahresabschluss 2010 kann somit als Basis für die Prüfung des Jahresabschlusses 2011 herangezogen werden.

3 Wirtschaftsführung und Rechnungswesen
Nach § 18 Abs. 1 Nr. 4 EigBG i.V.m. § 6 Eigenbetriebsverordnung (EigBVO) hat der
Eigenbetrieb seine Rechnung nach den Regeln der kaufmännischen doppelten
Buchführung oder einer entsprechenden Verwaltungsbuchführung zu führen. Seit
dem Rechnungsjahr 2004 wird bei der Stadthauptkasse das ADV-Finanzwesenverfahren SAP PSM eingesetzt, für das die förmliche Programmfreigabe gem. §§ 11
Abs.1 und 23 Abs.2 der Gemeindekassenverordnung erteilt wurde.
Für den Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung ist in SAP ein separater Buchungskreis
angelegt. Die in § 7 EigBVO geforderte Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie
der Anlagennachweis (§ 6 EigBVO) werden mit SAP erstellt.
Die Kassengeschäfte des Eigenbetriebes werden im Rahmen der Einheitskasse von
der Stadtkasse als Sonderkasse geführt. Eigene Bankkonten bestehen nicht.

Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2011 -

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III. Vollzug des Wirtschaftsplans
Nach § 14 Abs. 1 EigBG ist vor Beginn eines jeden Wirtschaftsjahres ein Wirtschaftsplan aufzustellen. Er besteht aus Erfolgsplan, Vermögensplan und Stellenübersicht.

1 Wirtschaftsplan 2011
Der Wirtschaftsplan 2011 wurde am 24.01.2011 gem. § 14 Abs. 3 EigBG vom Gemeinderat beschlossen und anschließend der Rechtsaufsichtsbehörde vorgelegt
(§ 12 Abs. 1 EigBG i.V.m. §§ 81 Abs. 3, 87 Abs. 2, u. 121 Abs. 2 GemO). Er weist
folgende Eckdaten auf:

Erfolgsplan:
- Erträge von:

6.429.100 €

- Aufwendungen von:

6.721.650 €

- Jahresverlust von:

292.550 €

Vermögensplan:
- Einnahmen und Ausgaben mit jeweils

5.652.700 €

- vorgesehene Kreditaufnahmen:

2.514.300 €

- Verpflichtungsermächtigungen:

0€

- Höchstbetrag Kassenkredite:

2.000.000 €

Stellenübersicht:
Für den Eigenbetrieb sind erstmals folgende Stellen ausgewiesen:
Verwaltungsfachangestellte/r (EG 6):

•

-2-

Der Beschluss über den Wirtschaftsplan am 24.01.2011 erging zu spät
(nicht vor dem Wirtschaftsjahr). Damit wurde gegen § 14 Abs. 1 EigBG
verstoßen.

• Tatbestände, die eine Änderung des Wirtschaftsplans erforderlich machten (§ 15 EigBG), lagen im Wirtschaftsjahr 2011 nicht vor.

Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2011 -

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2 Erfolgsplan (§ 1 EigBVO)
Erfolgsplan nach FiPo
1. Umsatzerlöse
1.1 Abwassergebühren
1.2 Abwassergebühren eigengefördertes Wasser
1.3 Erlöse aus Verkauf
1.4 Auflösung Kanal-Beiträge
1.5 Auflösung empfangener Ertragszuschüsse
1.6 Straßenent wässerungsk ostenanteil
1.7 sonstige Umsatzerlöse

2. sonstige betriebliche Erträge
2.1 Erträge aus Anlageabgängen
2.2 Erträge aus Auflösung Rückst ellungen
2.3 andere betriebliche Erträge
2.4 Gebührenrückstände aus Vorjahren
2.5 Abwassergesuche
2.6 Ertrag aus Rückläufer

3. Materialaufwand
3.1 Energiebezug, Brenn- u. Treibst offe
3.2 Unterhalt ung der Grundstücke u. baulichen Anlagen
3.3 Kanalunterhalt ung
3.4 Unterhalt ung der Pumpwerke
3.5 Maschineninstandhalt ung (Pumpwerke)
3.6 Fahrzeug- u. Gerät eunterhaltung
3.7 Betriebs aufwand Kanäle
3.8 Betriebs aufwand Pumpwerke
3.9 Betriebs kostenumlage Abwasserverband
3.10 Abwasserentgelt an AWV Fries enheim
3.11 Anschaffung von Werkzeug und G erät
3.12 Sc hut zkleidung

Ansatz

Ergebnis

Abweichung

2011

2011

2011

5.653. 300,00 €

6. 411.716,65 €

758.416,65 €

3.800. 000,00 €
150. 000,00 €

4. 586.223,58 €
49.725,50 €

786.223,58 €
-100.274,50 €

0,00 €
474. 200,00 €

0,00 €
421.038,30 €

0,00 €
-53.161,70 €

180. 400,00 €
1.048. 700,00 €

180.960,28 €
1. 173.506,75 €

560,28 €
124.806,75 €

0,00 €

262,24 €

262,24 €

38. 700,00 €
0,00 €

2. 437.836,26 €
0,00 €

2. 399.136,26 €
0,00 €

0,00 €
6. 700,00 €

237.081,72 €
8.060,79 €

237.081,72 €
1.360,79 €

23. 000,00 €

2. 168.863,25 €

2. 145.863,25 €

9. 000,00 €

23.685,00 €

14.685,00 €

0,00 €

145,50 €

145,50 €

3.368. 600,00 €

3. 248.884,40 €

-119.715,60 €

0,00 €
5. 000,00 €

0,00 €
15.108,38 €

0,00 €
10.108,38 €

157. 000,00 €
5. 000,00 €

199.424,20 €
0,00 €

42.424,20 €
-5.000,00 €

25. 000,00 €
24. 000,00 €

12.678,48 €
44.312,36 €

-12.321,52 €
20.312,36 €

250. 000,00 €

201.418,23 €

-48.581,77 €

95. 000,00 €

83.933,22 €

-11.066,78 €

2.476. 600,00 €

2. 369.677,79 €

-106.922,21 €

330. 000,00 €
500,00 €

318.164,94 €
4.166,80 €

-11.835,06 €
3.666,80 €

500,00 €

0,00 €

-500,00 €

69. 100,00 €

50.529,28 €

-18.570,72 €

4.1 Besoldung der Beamten

21. 200,00 €

21.359,50 €

159,50 €

4.2 Entgelt der Beschäft igten

31. 200,00 €

23.009,15 €

-8.190,85 €

4. Löhne und Gehälter

4.3 Beiträge zur Versorgungskas se (Beamte)

8. 800,00 €

0,00 €

-8.800,00 €

4.4 Zusatzversorgungskasse Besc häftigte
4.5 Sozialversicherung Beschäftigte

1. 800,00 €
4. 300,00 €

1.846,99 €
4.469,64 €

46,99 €
169,64 €

4.6 Beihilfen, Unterstützung

5. Absch reibungen auf Sachanlagen
6. Sonsti ge betriebliche Aufwendungen

1. 800,00 €

-156,00 €

-1.956,00 €

1.363. 400,00 €

1. 287.934,23 €

-75.465,77 €

581. 700,00 €

3. 094.984,47 €

2. 513.284,47 €

6.1 Verluste aus Anlagenabgängen

0,00 €

31.010,81 €

31.010,81 €

6.2 Abwasserabgabe

0,00 €

0,00 €

0,00 €

23. 300,00 €

23.273,04 €

-26,96 €

5. 400,00 €
437. 650,00 €

2.026,61 €
458.050,00 €

-3.373,39 €
20.400,00 €

6.6 Hebeentgelt an Badenova AG
6.7 sonstiger betrieblicher Aufwand

0,00 €
25. 000,00 €

0,00 €
2. 450.491,53 €

0,00 €
2. 425.491,53 €

6.8 Gebührenrückerstattung Vorjahre

26. 000,00 €

64.490,14 €

38.490,14 €

34. 000,00 €
10. 000,00 €

33.665,52 €
11.523,18 €

-334,48 €
1.523,18 €

6.3 Versicherungen
6.4 Bürobedarf
6.5 Verwalt ungskostenbeitrag

6.9 Anteilige GIS-Kosten Kanal
6.10 Prüfungs- und Beratungskosten

Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2011 -

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Ansatz
6.11 Portokosten

Ergebnis

Abweichung

13. 000,00 €

19.943,57 €

6.943,57 €

6.12 Aus- und Weiterbildung

2. 000,00 €

0,00 €

-2.000,00 €

6.13 Öffentlichkeitsarbeit
8.5 Aufwand aus Rückläufer

5. 000,00 €
0,00 €

0,00 €
212,00 €

-5.000,00 €
212,00 €

350,00 €

298,00 €

-52,00 €

0,00 €

0,07 €

0,07 €

737. 100,00 €

12.754,08 €

12.754,08 €

737. 100,00 €
0,00 €

0,00 €
12.754,08 €

-737.100,00 €
12.754,08 €

1.338. 850,00 €
560. 550,00 €

1. 179.974,61 €
417.044,95 €

-158.875,39 €
-143.505,05 €

8.6 Sonst ige Steuern
8.4 Aufwand aus Zahlungsdifferenzen

7. Sonsti ge Zinsen und ä hnliche Erträge
7.1 Zinsen und ähnliche Erträge
7.2 Nebenforderung en
8. Zinse n und ähnliche Aufwendungen
8.1 Kreditmarktzinsen
8.2 Zinsen an Gemeinde

350. 000,00 €

361.592,37 €

11.592,37 €

8.3 Zinsumlage an Abwasserverband

428. 300,00 €

401.337,29 €

-26.962,71 €

-292.550,00 €

0,00 €

6.429.100,00 €
6.721.650,00 €
-292.550,00 €

8.862.306,99 €
8.862.306,99 €
0,00 €

9. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit
Summe der Erträge (1, 2, 7)
Summe der Aufwendungen (3, 4, 5, 6, 8)
Jahresgewinn / Jahresverlust

Der Erfolgsplan muss alle voraussehbaren Erträge und Aufwendungen enthalten.
Die Gesamtsumme der Erträge war um 37,85 %, und die Gesamtsumme der
Aufwendungen um 31,85%, höher als geplant. Ursächlich dafür war u. a. die Umstellung auf die gesplittete Abwassergebühr. Bisher hatte die badenova AG & Co. KG
diese Gebühr zusammen mit dem Wasserentgelt erhoben und dafür der Stadt ein
Entgelt berechnet (Hebegebühr). Die badenova AG & Co. KG verteilte die Zählerablesung auf die Monate Mai und Oktober. Durch die Umstellung wurde entschieden,
dass die Stadt Lahr selbst diese Gebühren mit Stichtag 31.12. erhebt. Mit dem Übergang zur Stadt Lahr liefen so zum Jahresende 2010 Gebühren in Höhe von ca. 2.2
Mio. € seit der Ablesung im Mai bzw. Oktober auf.
Details zu den Erträgen und Aufwendungen sind im Jahresbericht des Abschlusses
2011 erläutert.

•

Im Wirtschaftsjahr 2011 entstand eine Kostenunterdeckung in Höhe von
237.081,72 €, die der Rückstellung entnommen wurde (siehe auch unter
IV.3.F).

Der Bau- und Gartenbetrieb Lahr (BGL) erbringt laufend Leistungen für den Eigenbetrieb. Hierfür werden monatlich Abschlagszahlungen auf die FiPo Kanalunterhaltung,
Betriebsaufwand Kanäle und Betriebsaufwand Pumpwerke entrichtet. Am Ende des
Jahres erstellt der BGL eine Abschlussrechnung. Danach sind von der Fachabteilung
die entsprechenden FiPos auszugleichen. Nachdem wir diesen Umstand in den letzten beiden Berichten angemahnt hatten, erfolgte nun eine erste Umbuchung:

Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2011 -

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Kanalunterhaltung
6.7547.502000

Betriebsaufwand Kanäle
6.7547.507000

Kanalunterhaltung Pumpwerke
6.7547.508000

Kosten:

46.420,18 €

Kosten:

134.449,69 €

Kosten:

29.616,73 €

Abschlagszahlungen:

23.000,00 €

Abschlagszahlungen:

165.000,00 €

Abschlagszahlungen:

22.486,60 €

Ausgleich:

23.420,18 €

Ausgleich:

Gebucht:

- 23.420,18 €

Gebucht:

Saldo:

-

Saldo:

•

420,18 €

- 30.550,31 €
30.550,31 €
195.550,31 €

7.130,13 €

Ausgleich:
Gebucht:
Saldo:

-

7.130,13 €
15.356,47 €

Die Ausgleichszahlungen wurden zwar der Summe nach richtig berechnet, jedoch mit falschem Vorzeichen gebucht. Die Fachabteilung wird
angehalten, diese Abschlussbuchungen zukünftig richtig zu tätigen.

Unter der FiPo 6.7547.506000 (Fahrzeug- und Geräteunterhaltung) findet sich eine
Rechnung über Fachböden für das Archiv.
•

Es ist darauf zu achten, dass Rechnungen den richtigen FiPos zugeordnet werden. Wir empfehlen grundsätzlich Buchungen spätestens bis zum
Jahresabschluss nochmals zu kontrollieren.

Unter der FiPo 6.7547.508000 (Betriebsaufwand Pumpwerke) finden sich Rechnungen der Firma Möcks für die Reinigung der Pumpwerke. Zum Mai erhöhte sich die
Reinigungspauschale von 278,76 € auf 304,16 €. Der Gesamtaufwand betrug
3.548,32 €. Gemäß SAP ist diese Firma seit mindestens 2004 für den Eigenbetrieb
tätig.
•

Inwieweit diese Erhöhung gerechtfertigt ist, können wir nicht beurteilen.
Um aber marktübliche Preise zu erhalten, ist ein Vergabeverfahren
durchzuführen.

Unter der FiPo 6.7593.500000 (Bürobedarf) finden sich Rechnungen der Deutschen
Telekom über die Anschlüsse bei den Pumpwerken.

•

Die Telefonanschlüsse der Pumpwerke sind zukünftig unter Betriebsaufwand Pumpwerke zu buchen.

Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2011 -

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In der Regel bildet die GuV das gebührenrechtliche Ergebnis ab und der Eigenbetrieb weist ein ausgeglichenes Ergebnis aus. Statt eines Jahresverlusts werden Kostenunterdeckungen aufgrund der Ausgleichsverpflichtung nach dem KAG mit Erträgen aus der Auflösung von Rückstellungen aus Vorjahren verrechnet.
•

Das in den Abschlussunterlagen dargestellte Ergebnis des Erfolgsplans
stimmt mit der GuV überein.

3 Vermögensplan (§ 2 EigBVO)
Der Vermögensplan (§ 2 EigBVO) erfüllt für den Eigenbetrieb die Funktion eines Investitions- und Finanzierungsplans. Hier werden die langfristigen Vermögensänderungen und die dazu verwendeten Finanzierungsmittel geplant. Die veranschlagten
Mittel stellen u. a. für die Betriebsleitung eine Ausgabeermächtigung dar.
Obwohl weder im EigBG noch in der EigBVO eine Abrechnung des Vermögensplans
am Ende des Jahres ausdrücklich verlangt wird, ergibt sich die Notwendigkeit aus
den Vorschriften über den Inhalt des Vermögensplans. Demnach sind alle langfristig
zur Verfügung stehenden Finanzierungsmittel, sowie der langfristige Finanzierungsbedarf zu veranschlagen.
Um eine ordnungsgemäße Finanzierung des langfristigen Betriebsvermögens sicherzustellen, ist das Ergebnis der Vermögensplanabrechnung als „erübrigte Mittel“ bzw.
„Finanzierungsfehlbeträge“ aus Vorjahren (vgl. Anlage 6 zur EigBVO) frühestens im
übernächsten Wirtschaftsplan zu veranschlagen (siehe: Geschäftsbericht 2004 der
GPA, S. 22).
Dies bedeutet, dass für das Jahr 2011 mit einem Finanzierungsfehlbetrag aus Vorjahren (2009) in Höhe von 47.270,41 € hätte geplant werden müssen. Tatsächlich
wurden aber mit einem Finanzierungsfehlbetrag in Höhe von 0,00 € geplant.

•

Die Vermögensplanabrechnung schloss mit einem positiven Saldo in
Höhe von 1.360.749,01 € (VJ.: -1.135.404,88 €) ab.

•

Erübrigte Mittel bzw. Finanzierungsfehlbeträge aus Vorjahren sind
frühestens mit den Daten aus dem vorletzten Jahr zu planen.

Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2011 -

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Vermögensplan nach FiPo

Ansatz

Ergebnis

2011

2011

Abweichung
2011

Deckungsmittel

5.652.700,00 €

7.062.308,62 €

1.409.608,62 €

Kanalbeiträge
Kredite vom Kreditmarkt

1.775.000,00 €
2.514.300,00 €

656.488,30 €
5.000.000,00 €

-1.118.511,70 €
2.485.700,00 €

Abschreibungen
Anlagenabgänge
Sons tige Einnahmen

1.363.400,00 €
0,00 €
0,00 €

1.287.934,23 €
31.010,81 €
86.875,28 €

-75.465,77 €
31.010,81 €
86.875,28 €

0,00 €
0,00 €

0,00 €
0,00 €

0,00 €
0,00 €

5.652.700,00 €

7.062.308,62 €

1.409.608,62 €

0,00 €
4.100,00 €
2.300,00 €

0,00 €
0,00 €
0,00 €

0,00 €
-4.100,00 €
-2.300,00 €

Kanalis ation Hosenmatten II
Gewerbekanal Tiergartenmühlgasse
Kanalauswechslung Tramplerstraße

85.000,00 €
0,00 €
870.000,00 €

0,00 €
9.479,71 €
487.229,42 €

-85.000,00 €
9.479,71 €
-382.770,58 €

Kanalauswechslung Eisenbahnstraße
Kanalauswechslung Altmühlgasse
Kanalauswechslung Kaisers traße

500.000,00 €
0,00 €
0,00 €

590.012,38 €
11.711,39 €
0,00 €

90.012,38 €
11.711,39 €
0,00 €

Kanalneuverlegung Rainer-Haungs-Straßse
Kanalis ationsanlagen Baugebiet Hagedorn
Übernahme Kanalisation Flugplatz Wes t

60.000,00 €
15.000,00 €
0,00 €

0,00 €
0,00 €
8.700,00 €

-60.000,00 €
-15.000,00 €
8.700,00 €

Kanalis ation Einsteinallee
RW Ableitungssammler Hosenmatten
Kanalis ation Areal Trampler

0,00 €
10.000,00 €
0,00 €

0,00 €
21.700,00 €
0,00 €

0,00 €
11.700,00 €
0,00 €

0,00 €
0,00 €

0,00 €
0,00 €

0,00 €
0,00 €

0,00 €
588.000,00 €
0,00 €

1.083,85 €
314.165,97 €
1.570,80 €

1.083,85 €
-273.834,03 €
1.570,80 €

0,00 €
0,00 €
0,00 €

0,00 €
0,00 €
113.070,01 €

0,00 €
0,00 €
113.070,01 €

25.000,00 €
0,00 €
0,00 €

23.523,64 €
100.128,32 €
31.791,99 €

-1.476,36 €
100.128,32 €
31.791,99 €

0,00 €
0,00 €
0,00 €

132.379,13 €
36.700,00 €
11.455,32 €

132.379,13 €
36.700,00 €
11.455,32 €

50.000,00 €
200.000,00 €
80.000,00 €

25.655,97 €
261.678,84 €
85.954,32 €

-24.344,03 €
61.678,84 €
5.954,32 €

Erübrige Mittel
Finanzierungsfehlbetrag laufendes Jahr

Finanzmitte lbedarf
GIS Inves tition für den Kanal
Software
Digitale Archivierung

Regenwasserkanal Bahnhofsareal
Übernahme Kanalisation Flugplatz Ost
Abwasserbeseitigung Langenhard
Kanalis ation Gewerbegeb. Rheinstraße Süd
Generalentwässerungsplan Kuhbach
Kanalis ation Alte Bergstraße
Kanalis ation Schutthalde
RWK Mietersheimer Hauptsraße
Umverleg. Brunnenstr./Mietersheimer Hauptstr.
Kanalis ation Fronmattenstr./Sportplatzstraße
Kanalis ation Gereutertal (Poche)
Kanalis ation Heubühl
Kanalis ation Hexenmatt
Generalentwässerungsplan Sulz
sonstige Kanalmaßnahmen
Ertüchtigung von Pumpwerk sanlagen
Inlinermaßnahmen

Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2011 -

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Ansatz
Betriebs- und Geschäftsauss tattung
Auflösung von Ertragszuschüssen
Auflösung von Beiträgen
Tilgung von Gemeindekrediten
Tilgung Kredit Rahmenkonto Os t
Tilgung von Kreditmarktdarlehen
Finanzierungsfehlbetrag aus Vorjahren
Erübrigte Mittel laufendes J ahr

Summe der Einnahmen
Summe der Ausgaben
Jahresgewinn / Jahresverlust

Ergebnis

Abweichung

12.000,00 €
180.400,00 €

6.037,11 €
180.960,28 €

-5.962,89 €
560,28 €

474.200,00 €
517.000,00 €
1.103.300,00 €

421.038,30 €
496.240,86 €
346.657,70 €

-53.161,70 €
-20.759,14 €
-756.642,30 €

876.400,00 €
0,00 €
0,00 €

847.229,42 €
1.135.404,88 €
1.360.749,01 €

-29.170,58 €
1.135.404,88 €
1.360.749,01 €

0,00 €

0,00 €

5.652.700,00 €
5.652.700,00 €
0,00 €

7.062.308,62 €
7.062.308,62 €
0,00 €

Erübrigte Mittel laufendes Jahr

1.360.749,01 €

Im Rahmen der Prüfung fiel uns auf, dass bei der FiPo 7.7907.929010 (sonstige Kanalmaßnahmen) Rechnungen falsch zugeordnet wurden:
Vermessungs- und Liegenschaftsamt:
 FiPo 7.7907.920085 (Kanalneuverlegung Rainer-Haungs-Straße)
Elektro Eckenfels GmbH und Allrohrbau Tichatschek
 FiPo 7.7907.920220 (Abwasserbeseitigung Langenhard)

•

Es ist darauf zu achten, dass Rechnungen der richtigen Fipo zugeordnet
werden.

•

Die FiPo 7.7907.927010 (Kanalauswechslung Zum Bähl) ist zu löschen,
da sie der FiPo 7.7907.927070 (Kanalauswechslung Zum Bühl) entspricht.

Die Vermögensplanabrechnung dient der Sicherstellung des Grundsatzes der „Goldenen Bilanzregel“, wonach das bilanzierte langfristige Vermögen mit Eigenkapital
und langfristigem Fremdkapital finanziert sein soll. Dies ergibt sich u. a. aus der Verpflichtung zur Erhaltung des Sondervermögens (§ 12 Abs. 3 Satz 1 EigBG).
Gemäß § 2 Abs. 4 Satz 1 EigBVO sind beim Eigenbetrieb, abweichend von der traditionellen Haushaltsplanung des Kernhaushalts, die Mittel der Vorhaben des Vermögensplans zeitlich unbeschränkt übertragbar. Die buchungsmäßige Bildung von
Haushaltsresten wie sie die GemHVO für den kameralen Haushalt vorschreibt, ist
handelsrechtlich allerdings nicht zulässig. Daher sollte im Zuge der VermögensplanEigenbetrieb Abwasserbeseitigung Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2011 -

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abrechnung dokumentiert werden, ob noch nicht verwendete Finanzierungsmittel für
noch nicht abgeschlossene oder verschobene Maßnahmen weiterhin benötigt werden. Übertragene Mittel („Haushaltsreste“), neue Haushaltsansätze und tatsächlich
verbrauchte Mittel sind zu dokumentieren. Noch nicht verbrauchte Restmittel bleiben
bei Bedarf weiterhin verfügbar. Mittelübertragungen ins Folgejahr sind darzustellen
und eventuell zu erläutern. Es versteht sich von selbst, dass nur dann eine „Restebildung“ möglich ist, wenn die im Wirtschaftsplan für die jeweilige Maßnahme veranschlagten Mittel noch nicht verbraucht sind.
Im Sinne einer stetigen Finanzplanung sind die benötigten Mittel über den gesamten
Finanzplanungszeitraum zu planen. Veranschlagte, aber noch nicht ausgeschöpfte
Ausgabeansätze lässt man daher auch nicht verfallen, um sie für dieselbe Maßnahme im nächsten Wirtschaftsplan neu zu planen.
Die Kreditermächtigung von 2.514.300,00 € wurde in Anspruch genommen. Aufgrund
noch offener Kreditermächtigungen aus Vorjahren nahm der Eigenbetrieb einen neuen Kredit in Höhe von 5.000.000,00 € auf. Die Liquidität wurde über Kassenkredite
gesichert. Der Schuldenstand gegenüber Kreditinstituten erhöhte sich auf
11.298.739,68 € (VJ.: 7.145.626,83 €).
Als Ergänzung zur Vermögensplanabrechnung wurde dem Jahresabschluss ein
Planvergleich der Investitionsmaßnahmen 2011 beigefügt, in dem Plandaten und Mittelverwendung einschließlich der Darstellung der Mittelübertragungen für jede Maßnahme gelistet sind. Die Daten wurden von der Kämmerei gemeinsam mit der Abteilung Tiefbau im Rahmen der Wirtschaftsplanung ermittelt.

•

Die Vermögensplanabrechnung wurde ordnungsgemäß erstellt. Der Saldo der Vermögensplanabrechnung stimmt mit der Analyse der Bilanzstruktur überein. Die kameralen Abschlussbuchungen wurden korrekt
durchgeführt.

4 Stellenübersicht
Der Wirtschaftsplan für den Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung weist erstmals eine
Stellenübersicht aus:
Bezeichnung:
Verwaltungsfachangestellte/r
Gesamt:

Entgeltgruppe

Stellenanzahl

EG 6

2
2

Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2011 -

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Personell besetzt wurde der Eigenbetrieb wie folgt:
01.01.2011:
01.06.2011:
01.07.2011:

1 Beamtin zu 50%,
1 Verwaltungsfachangestellte zu 33%
1 Verwaltungsfachangestellte zu 33%.

Da beide Verwaltungsfachangestellte eine reduzierte Wochenarbeitszeit haben, entspricht dies genau je 25% einer Vollzeitstelle.
22.07.2011:

1 Verwaltungsfachangestellter zu 100%

•

Mit der Beamtin ist die Stelle überbesetzt, eine Nachtragssatzung kommt
aber nur bei erheblichem Umfang in Betracht, was aber hier nicht gegeben ist.

•

Beamte, die beim Eigenbetrieb beschäftigt werden, sind gem. §3 EigBVO
im Stellenplan der Gemeinde zu führen und in der Stellenübersicht nachrichtlich anzugeben.

•

Bisher wurde der Personaleinsatz für den Eigenbetrieb durch den Verwaltungskostenanteil vergütet. Jetzt wurde erstmals Personal direkt dem
Eigenbetrieb zugeordnet. Im Bereich Tiefbau gibt es weitere zwei Stellen
(Kanalaufseher, Hausentwässerung), die zu 100% dem Eigenbetrieb zuarbeiten und über den Verwaltungskostenbeitrag verrechnet werden. Es
ist zu überdenken, ob dieses Personal zukünftig ebenso dem Eigenbetrieb zugeordnet wird.

5 Kasse
Die zahlungswirksamen Vorgänge des Eigenbetriebs werden im Rahmen der Einheitskasse der Stadt Lahr abgewickelt. Der Kassenbestand bzw. Kassenvorgriff wird
hierbei im monatlichen Turnus ermittelt und verzinst. Der Verzinsung werden Habenzinsen in Höhe von 2,5 % und Sollzinsen in Höhe von 5,0 % zu Grunde gelegt.
Im Zeitraum vom 01.01.2011 bis 31.12.2011 wurden dem Eigenbetrieb Habenzinsen
von 14.772,66 € und Sollzinsen von 34.473,49 € von der Stadtkämmerei berechnet.
Der Eigenbetrieb musste an die Stadtkasse somit Zinsen in Höhe 19.701,00 € (gerundet) abführen.
Die Zinsaufwendungen für das gemeindliche Trägerdarlehen betrugen 341.891,37 €.
Der Zinssatz beträgt 5,0 %.

Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2011 -

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• Grundsätzlich empfiehlt das RPA für alle Eigenbetriebe einheitliche
Zinssätze, sowohl für das gemeindliche Darlehen als auch für die Kassenkredite. Die Zinssätze sind jährlich auf ihre Angemessenheit zu prüfen; dies ist zu dokumentieren.

Der Kassenbestand entwickelte sich wie folgt:

3.000.000,00 €

2.000.000,00 €

1.000.000,00 €

Dez. 11

Nov. 11

Okt. 11

Aug. 11

Jul. 11

Jun. 11

Mai. 11

Apr. 11

Mrz. 11

Sep. 11

-1.000.000,00 €

Feb. 11

€
Jan. 11

-

-2.000.000,00 €

-3.000.000,00 €

Zum 31.12.2011 schloss der Eigenbetrieb mit einem positiven Kassenbestand von
1.392.183,64 € (VJ.: -1.401.227,67 €) ab, der in der Bilanz als Forderung gegenüber
der Gemeinde aktiviert ist.
• An 9 Tagen (VJ.: 4) wurde der im Wirtschaftsplan mit 2.000.000,00 € festgelegte Höchstbetrag für Kassenkredite überschritten. Die größte
Amplitude wurde am 25.02.2011 mit - 2.723.560,68 € erreicht.

Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2011 -

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6 Finanzplanung (§ 4 EigBVO)
Das Eigenbetriebsrecht schreibt für die Eigenbetriebe eine Finanzplanung vor, die
den Vorgaben des § 85 GemO entspricht. Es ist auf der Grundlage eines Investitionsprogramms ein fünfjähriger Finanzplan zu erstellen, der dem Gemeinderat spätestens mit dem Entwurf des Wirtschaftsplans zum Beschluss vorzulegen ist.
Der Finanzplan ist zu ergänzen um eine Übersicht über die Tilgungsverpflichtungen
und die Finanzierungsmittel.
Des Weiteren sind die Auswirkungen für den Haushalt der Stadt Lahr darzustellen,
um eine Verbindung zur Finanzplanung der Gemeinde zu ermöglichen.
• Dem Wirtschaftsplan 2011 wurden Finanzplan und Investitionsprogramm
für die Jahre 2010 – 2014 beigefügt.

7 Verrechnungen von Leistungen Dritter
A

Personalaufwand

Der Eigenbetrieb verfügt seit 2011 über zwei eigene Stellen.
Folgende städtische Dienststellen erbringen hauptsächlich Leistungen für den Eigenbetrieb:
-

0100: Rechnungsprüfungsamt
0300: Stadtkämmerei
0310: Stadtkasse
6000: Bauverwaltung
6020: Tiefbauverwaltung

Für die Leistungen, die das Personal der Stadt Lahr für den Eigenbetrieb erbracht
hatte, wurde ein Verwaltungskostenbeitrag von 458.050,00 € (VJ.: 353.500,00 €) an
die Stadt Lahr entrichtet und als betrieblicher Aufwand verbucht.
•

Die Aufstellung für den Verwaltungskostenanteil ist fehlerhaft. So finden
sich darauf Beschäftige, die zu diesem Zeitpunkt nicht mehr die entsprechenden Stellen inne hatten (alte Vorlage). Die Aufstellung ist zu prüfen
auch im Hinblick auf die Stundenansätze und entsprechend zu korrigieren. Wir empfehlen darüber hinaus, die einzelnen Ansätze, wie im Bereich Tiefbau, jährlich zu ermitteln, da sich der jeweilige Aufwand im
Jahr ändern kann.

Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2011 -

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B

Aufwendungen für Smallworld Kanal-GIS (digitales Kanalkataster)

Im Rahmen des Projektes Municipal GIS Lahr wurde in den letzten Jahren ein digitales Kanalkataster aufgebaut und dafür sämtliche Schächte bzw. Bauwerke, sowie die
dazugehörigen Haltungen nach Lage und Höhe aufgenommen. Zwischenzeitlich sind
alle Stadtteile und die Kernstadt zu 100 % erfasst.
Die laufenden Aufwendungen für das Kanal-GIS (Wartungsgebühren der SmallworldLizenzen, Migrationkosten) wurden bisher zentral im städtischen Haushalt über den
GIS-Etat getragen. Diese sind jedoch ebenfalls dem Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung zuzurechnen.
Dafür wurde in der Buchführung des Eigenbetriebs ab 2008 eine eigene Finanzposition angelegt, die vom GIS-Administrator bewirtschaftet wird.
Die Aufwendungen betrugen im Jahr 2011 33.665,52 €.

C Hebeentgelt an badenova
Aufgrund des Urteils des VGH Baden-Württemberg vom 11.03.2010 müssen alle
Kommunen die Struktur der Abwassergebühren neu ordnen. Deshalb wurde es auch
für Lahr erforderlich, die Gebühren für Schmutz- und Niederschlagswasser zu trennen, um damit die Abwassergebühr gerechter aufzuteilen.
Durch diese neue Situation führt die Stadt Lahr ab dem Jahr 2011 die Erhebung/Einzug der Abwassergebühren selber durch. Das Hebeentgelt an die badenova
AG & Co. KG entfällt somit zukünftig.

D

Umlagen an Abwasserverband Raumschaft Lahr

Im Jahr 1983 wurde der Zweckverband Abwasserverband Raumschaft Lahr (AVRL)
gegründet. Der Abwasserverband finanziert sich über Umlagen.
§ 15 der Verbandssatzung definierte für die Verbandsmitglieder folgendes Beteiligungsverhältnis, das einerseits als Basis für die Aufteilung der Kapitaleinlage diente,
andererseits Berechnungsgrundlage für die Umlagen für Abschreibungen und Verzinsung war.
Beteiligungen
Stadt Lahr
Gemeinde Kippenheim
Gemeinde Seelbach
Gemeinde Schuttertal
Summe:

Kapitaleinlage
87,3%
3,6%
5,9%
3,2%

2.326.580,45 €
95.941,46 €
157.237,40 €
85.281,30 €

100,0%

2.665.040,61 €

Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2011 -

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Die Verbandsversammlung hat mit Satzungsänderung zum 01.01.2003 eine Neuregelung der Kostenverteilung (Jahresumlage) beschlossen. Demnach werden ab
2003 die Umlagen gemäß § 17 (neu) der Verbandssatzung ermittelt. Die Jahresumlage orientiert sich dabei an den abgerechneten Abwassermengen (Parameter 1)
und den Trockenwetterabflussmengen (Parameter 2).
Eine Kapitalumlage wurde für 2011 nicht festgesetzt. Die mit 2.326.580,45 €
(87,3 % von 2.665.040,61 €) bilanzierte Beteiligung am AVRL blieb damit unverändert und entspricht der Darstellung in der Vermögensrechnung des AVRL.
Für das Jahr 2011 mussten vom Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung somit folgende
Jahresumlagen erbracht werden:
Jahresumlagen 2011
betriebl. Kosten
Zinsen
2.369.677,79 €
401.337,29 €

Mitglied
Lahr

Kapital
0,00 €

Gesamt
2.771.015,08 €

Der Eigenbetrieb leistete Abschlagszahlungen in Höhe von 2.904.800,00 €.

Mitglied

Vorauszahlungen

Lahr

2.904.900,00 €

Nachzahlung(-) /
Guthaben(+)
+ 133.884,92

• Die Umlagen wurden ordnungsgemäß verbucht und stimmen mit den
Zahlen der Jahresrechnung des AVRL überein.

Entwicklung der Umlagen für den Eigenbetrieb
3.000.000,00 €

2.500.000,00 €

2.000.000,00 €

1.500.000,00 €

1.000.000,00 €

500.000,00 €

0,00 €
Lahr

2006

2007

2008

2009

2010

2011

2.522.860,74 €

2.537.155,97 €

2.533.802,52 €

2.443.461,52 €

2.671.913,90 €

2.771.015,08 €

Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2011 -

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8 Straßenentwässerungskostenanteil
Als Basis für die Berechnung des Straßenentwässerungskostenanteils an den laufenden Betriebskosten, den die Stadt Lahr an den Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung
zu zahlen hat, dienen die Anschaffungs- und Herstellkosten des Anlagevermögens
des Eigenbetriebs.
Mit der Einführung der gesplitteten Abwassergebühr wurde das Kommunalberatungsbüro Schneider & Zajontz mit der Kalkulation der Gebührensätze für die
Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung beauftragt. Dieses Büro erstellte die
Betriebsabrechnung für 2011 und errechnete einen Straßenentwässerungsanteil von
1.173.506,75 €.
Das dort errechnete Anlagevermögen differiert mit den Zahlen aus SAP. Herausgerechnet wurden u. a. die Anlagen im Bau, die keine Auswirkungen auf den Straßenentwässerungskostenanteil haben und das Grundstück für die ehemalige Kläranlage
Poche.
•

Die Kläranlage Poche war ursprünglich eine Einrichtung der dezentralen
Abwasserbeseitigung. Die Nutzer sind mittlerweile an das Kanalnetz angeschlossen und die Kläranlage wurde zurückgebaut und aus dem Anlagennachweis als Abgang herausgenommen. Durch das Grundstück verläuft der Abwasserkanal mit einem Kontrollschacht. Das Grundstück gehört weiterhin zum Eigenbetrieb und ist in die Berechnung zukünftig
wieder aufzunehmen.

Der Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr (IGP) ist seit dem 01.01.2001 Eigentümer der auf dem Zweckverbandsareal bestehenden Straßen, Wege und Plätze. Der
Kostenanteil für diese Flächen ist somit von ihm zu entrichten. Die Anschaffungsund Herstellungskosten (AHK) betrugen in 2011 für diesen Bereich 4.838.113,35 €.
Das geschaffene Anlagevermögen hat gemessen an den AHK des Eigenbetriebes
gemäß Anlagennachweis (65.226.019,30 € ohne Anlagen im Bau) einen Anteil von
7,417459%. Legt man diesen Prozentsatz für die Ermittlung des auf das Zweckverbandsareal entfallenden Anteil am Straßenentwässerungskostenanteil zugrunde,
dann beträgt dieser 87.044,38 €.

•

Tatsächlich wurden dem Zweckverband IGP 87.048,76 € in Rechnung gestellt, was eine Differenz von 4,76 € bedeutet.

Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2011 -

Seite 16 von 28

•

Hinter der Betriebsabrechnung bzw. der Gebührenkalkulation steht ein
umfangreiches und kompliziertes Rechenwerk. Dieses beinhaltet noch
einige Unschärfen, die aber nur kleine Auswirkungen haben und eine
Neuberechnung nebst Korrektur nicht gerechtfertigen. Wir werden die
Thematik in einer gesonderten Prüfung zu gegebener Zeit wieder aufgreifen.

Im Haushalt der Stadt Lahr waren entsprechend der bisherigen Vorgehensweise
998.900,00 € eingeplant. Diese Summe wurde an den Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung bezahlt. Über den Restbetrag von 174.606,75 € wurde in der Bilanz des Eigenbetriebs eine Forderung gebildet.

IV. Prüfung des Jahresabschlusses 2011

1 Grundsätzliche Feststellungen
Nach § 16 EigBG hat die Betriebsleitung für den Schluss eines jeden Wirtschaftsjahres einen aus der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) und dem Anhang
bestehenden Jahresabschluss, sowie einen Lagebericht aufzustellen. Für den Jahresabschluss des Eigenbetriebs sind gemäß § 7 EigBVO die Vorschriften des Dritten
Buches des Handelsgesetzbuches (HGB) für große Kapitalgesellschaften sinngemäß
anzuwenden. Der Jahresabschluss und der Lagebericht sind innerhalb von sechs
Monaten nach Ende des Wirtschaftsjahres von der Betriebsleitung aufzustellen und
dem Oberbürgermeister vorzulegen. Diese Unterlagen sind der örtlichen Prüfungseinrichtung unverzüglich zuzuleiten. Der Gemeinderat stellt den geprüften Jahresabschluss zusammen mit dem Bericht der örtlichen Prüfung innerhalb eines Jahres
nach Ende des Wirtschaftsjahres fest.
Mit Beschluss vom 19.11.2012 stellte der Gemeinderat den Jahresabschluss 2011
- vorbehaltlich des Ergebnisses der örtlichen Prüfung – vorläufig fest. Damit wurden
die Fristen überschritten.

•

Wir empfehlen weiterhin, künftig gem. § 16 EigBG zu verfahren. Der Jahresabschluss und der Lagebericht ist danach innerhalb von 6 Monaten
nach Ende des Wirtschaftsjahres dem Oberbürgermeister vorzulegen,
der diesen unverzüglich zur Prüfung dem Rechnungsprüfungsamt zuleitet. Der Jahresabschluss, der Lagebericht und der Prüfbericht sind dann
zusammen innerhalb eines Jahres nach Ende des Wirtschaftsjahres dem
Gemeinderat zur Feststellung vorzulegen.

Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2011 -

Seite 17 von 28

2 Prüfung der Buchführung
Die für die Prüfung erforderlichen Jahresabschluss- und Buchführungsunterlagen
wurden dem RPA übergeben. Eine Anlagenbuchführung ist vorhanden. Daneben
konnten die Buchungen über das SAP-Infosystem nachvollzogen werden.
Die Buchführung dient als Grundlage für eine ordnungsgemäß entwickelte Bilanz und
GuV. Die Bücher sind nach § 6 EigBVO entsprechend den Vorschriften des Dritten
Buchs des HGB zu führen.
• Die Unterlagen wurden ordnungsgemäß geführt. Die Geschäftsvorfälle
lassen sich in ihrer Entstehung und Abwicklung verfolgen. Das Belegwesen ist geordnet. Die gesetzlichen Aufbewahrungspflichten werden
beachtet.

A

Anlagenbuchhaltung
• Die im Jahr 2011 in der Anlagenbuchhaltung vorgenommenen Veränderungen des Anlagevermögens stimmen mit den Buchhaltungsbelegen
und der Bilanz überein.

B

Periodenabgrenzung

Gemäß § 252 Abs. 1 Nr. 5 HGB gilt der Grundsatz der Periodenabgrenzung. Aufwendungen und Erträge sind unabhängig vom jeweiligen Zeitpunkt der Zahlung in
dem Geschäftsjahr zu berücksichtigen, in dem sie wirtschaftlich verursacht sind. Von
diesem Grundsatz darf gem. § 252 Abs. 2 HGB nur in begründeten Ausnahmefällen
abgewichen werden.
• Seit dem Jahresabschluss 2006 werden von der Kämmerei im Rahmen
des Jahresabschlusses sämtliche Aufwendungen und Erträge dem richtigen Geschäftsjahr periodengerecht zugeordnet.
Als Abgrenzungsstichtag wurde der 31.03. des Folgejahres festgelegt. Dies ist auch
im Hinblick dessen, dass das handelsrechtliche Ergebnis das Gebührenergebnis abbilden soll, von Interesse, da das Gebührenrecht ebenfalls eine periodengerechte
Zuordnung fordert.

Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2011 -

Seite 18 von 28

3 Prüfung Bilanz und Inventar
Der Jahresabschluss soll im Rahmen der handelsrechtlichen Bewertungsvorschriften
einen möglichst sicheren Einblick in die Vermögens- und Ertragslage des Eigenbetriebs geben. Durch die Einhaltung der Gliederungsvorschriften und Beachtung der
Bewertungsvorschriften (§ 252 ff. HGB) sollen Wahrheit, Klarheit und Kontinuität der
Bilanzen sichergestellt werden.

• Die Gliederungsvorschriften nach Formblatt 1 (Anlage 1) der EigBVO
wurden eingehalten. Entsprechend § 265 Abs. 2 HGB ist zu jedem Bilanzposten der entsprechende Betrag des Vorjahres angegeben. Die Bewertungsvorschriften wurden beachtet.

A

Anlagevermögen

Das Anlagevermögen ist in der Bilanz entsprechend der Anlage 1 zur EigBVO unter
den Positionen A II. 1 – 11 zu bilanzieren. Des Weiteren ist es im Anlagennachweis
nach Anlage 2 zur EigBVO darzustellen. Ein zusätzliches Inventarverzeichnis ist
nicht erforderlich.

• Das in der Bilanz ausgewiesene Anlagevermögen wurde zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bewertet und stimmt mit dem Anlagennachweis überein.
•

Im Anlagennachweis ist bei der Betriebs- und Geschäftsausstattung ein
Zugang von 13.748,61 € verzeichnet. Darin enthalten ist jedoch eine
Spülvorrichtung für die Abwasserdruckleitung Langenhard (8.162,50 €).
Als festes Anlageteil ist diese Vorrichtung dem Schmutzwasserkanal zuzuordnen.

Veränderungen des Anlagevermögens (Restbuchwerte ohne Finanzanlagen):
2011
Anfangsbestand
Zugang
Abgang
Abschreibungen
Endbestand
davon Anlagen im Bau

30.516.162,34 €
2.274.028,17 €
31.010,81 €
1.287.934,23 €
31.471.245,47 €
663.578,00 €

2010
30.084.262,08 €
1.752.376,44 €
38.178,13 €
1.282.298,05 €
30.516.162,34 €
1.535.108,87 €

2009
30.347.105,56 €
1.012.474,11 €
14.829,72 €
1.260.487,87 €
30.084.262,08 €
242.493,61 €

Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2011 -

2008
30.273.350,02
1.336.382,99
8.832,85
1.253.794,60
30.347.105,56
415.766,09

€
€
€
€
€
€

Seite 19 von 28

Der Anlagenabgang ergibt sich aus dem Wegfall der Kläranlage Poche, sowie diverse Kanalauswechslungen und Inlinersanierungen.

B

Beteiligungsvermögen

Bei Gründung des Eigenbetriebs wurde entsprechend dem satzungsgemäßen Beteiligungsverhältnis im Finanzanlagevermögen die Kapitaleinlage beim Abwasserverband „AVRL“ in Höhe von 2.326.580,45 € (4.550.395,84 DM), d.h. 87,3 % von
2.665.040,61 € (5.212.366,38 DM) bilanziert und aufgrund der Beanstandung der
GPA in der Bilanz 2002 wieder auf dieses ursprüngliche Niveau zurückgeführt.

•

C

Im Rechnungsjahr 2011 erfolgte keine Veränderung der Kapitaleinlage.

Forderungen

In der Bilanz sind insgesamt Forderungen in Höhe von 4.276.988,24 € ausgewiesen. (VJ: 684.051,16 €). Die hohe Summe ergibt sich u. a. aus dem Kassenbestand
und einer Nachzahlung von Abwassergebühren.

a

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

Darin enthalten sind noch nicht beglichene Abwassergebühren sowie rückständige
bzw. gestundete Kanalbeiträge (u. a. 2.147.588,01 € Nachzahlung Abwassergebühren badenova AG & Co. KG im Rahmen der Umstellung). Insgesamt waren somit
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 2.574.708,93 € aktiviert.

b

Forderung gegenüber der Gemeinde oder Gemeindeverbänden

Die Forderungen gegenüber der Gemeinde beinhalten die Abrechnung des Straßenentwässerungskostenanteils in Höhe von 174.606,75 €, 1.414,00 € für die Erstattung
der Abschreibung der Kläranlage Poche (Anlagenabgang), sowie der Kassenbestand
in Höhe von 1.392.183,64 €.
Die Forderungen gegenüber Gemeindeverbänden beinhaltet eine Umlagenrückerstattung vom Abwasserverband Raumschaft Lahr in Höhe von 133.884,92 €.

Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2011 -

Seite 20 von 28

•

c

In der Bilanz finden sich bei Forderungen aus Lieferungen und Leistung
2.706.963,20 € und bei Forderungen gegenüber der Gemeinde / Gemeindeverbände 1.569.835,04 €. Diese Summen resultieren aus einer falschen
Verbuchung untereinander. Das Umlaufvermögen beträgt unverändert
4.276.998,23 €.

Sonstige Vermögensgegenstände

Bei den Sonstigen Vermögensgegenstände in Höhe von 200,00 € handelt es sich um
Forderungen gegenüber den Mitarbeitern aus Gleitzeitkonten („Minusstunden“).

D

Ertragszuschüsse

Als Ertragszuschüsse im Sinne des § 8 EigBVO gelten die satzungsmäßig erhobenen Beiträge sowie sonstige Zuschüsse, durch die die Wirtschaftlichkeit bestimmter
Betriebsleistungen verbessert oder hergestellt wird.
Nach § 8 Abs. 3 Satz 4 EigBVO sind die passivierten Ertragszuschüsse jährlich mit
einem Zwanzigstel oder mit dem Vomhundertsatz aufzulösen, der dem durchschnittlichen Abschreibungssatz entspricht. Nach dem KAG ist nur die Alternativlösung zulässig.
Hintergrund der Zuschussauflösung mit dem durchschnittlichen Abschreibungssatz
ist, dass empfangene Zuschüsse korrespondierend mit der Nutzungsdauer der bezuschussten Anlagen entsprechend den jeweiligen Abschreibungssätzen aufgelöst
werden sollen.
Um die Zuschussauflösung zu automatisieren und dadurch die Sachbearbeitung zu
optimieren, werden seit der Umstellung auf SAP die Zuweisungen und Beiträge objektbezogen einzeln im Anlagennachweis abgebildet und gleichmäßig aufgelöst.
Die bereits in der Vergangenheit passivierten Ertragszuschüsse wurden in einer
Summe in die programmgestützte Anlagenbuchhaltung aufgenommen und werden in
analoger Vorgehensweise mit einem durchschnittlichen Abschreibungssatz von 2 %
gleichmäßig aufgelöst.

2011
Anschaffungswerte des Anlagevermögens (ohne AiB)
Abschreibungen auf das Anlagevermögen
durchschnittlicher Abschreibungssatz

65.226.130,30 €
1.287.934,23 €
1,975%

Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2011 -

Seite 21 von 28

Die Ertragszuschüsse und Beiträge veränderten sich 2011 folgendermaßen:

Summe zum 31.12.2010
Zugang
Summe zum 31.12.2011
durchnittlicher AFA-Satz 2011
Auflösungsbetrag 2011
Kapitalrest zum 31.12.2011

Zuwendungen
9.035.823,11 €
86.875,28 €
9.122.698,39 €
2,0 %
180.960,28 €
4.822.594,00 €

Beiträge
21.092.036,13 €
656.488,30 €
21.748.524,43 €
1,9 %
421.038,30 €
12.003.625,00 €

Im Jahr 2011 wurden 86.876,28 € als Zuweisung verbucht. Im Rahmen der Erschließung des Baugebietes Heubühl wurde den Grundstückseigentümern angeboten die
Hausanschlüsse gleich mit verlegen zu lassen. Von diesem Angebot wurde teilweise
Gebrauch gemacht. Die Hausanschlüsse gelangten aber so ins Anlagevermögen,
obgleich sich diese Hausanschlüsse nicht im Eigentum des Eigenbetriebs befinden.
Die Erstattungen durch die Eigentümer wurden dann als Ertragszuschuss (Zuweisung) verbucht.

•

E

Die Hausanschlüsse sind vom Anlagevermögen abzusetzen. Zukünftig
sind diese Verbuchungen so zu tätigen, dass das Anlagevermögen
dadurch nicht tangiert wird.

Verbindlichkeiten

In der Bilanz sind insgesamt Verbindlichkeiten in Höhe von 19.194.596,64 € (VJ.:
16.828.826,36 €) passiviert. Davon sind 3.916.341,33 € mit einer Restlaufzeit von
unter einem Jahr. Die in dieser Summe enthaltenen Verbindlichkeiten gegenüber
dem Rahmenkonto Ost betragen 756.631,00 €. Die Verbindlichkeiten gegenüber
dem Rahmenkonto West wurden bereits im Wirtschaftsjahr 2008 vollständig getilgt.
In 2011 wurde ein neues Darlehen in Höhe von 5.000.000,00 € aufgenommen.
Details zu den Verbindlichkeiten wurden pflichtgemäß im Anhang erläutert. Dem Jahresabschluss ist ein Verbindlichkeitenspiegel beigefügt, der mit der Bilanz übereinstimmt.

a

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

Die Abwassergebührenrückerstattungen wurden korrekt unter den Verbindlichkeiten
für Lieferungen und Leistungen ausgewiesen.
Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2011 -

Seite 22 von 28

Insgesamt standen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen mit
249.915,62 € in der Bilanz (u. a. 75.424,56 € für Abwasserentgelt an den Abwasserverband Friesenheim).
b

Verbindlichkeiten gegenüber Rahmenkonto Ost

Die Verbindlichkeiten gegenüber dem Rahmenkonto Ost verringerten sich zum
31.12.2011 um 346.657,70 € und betragen nun noch 756.631,00 €.
• Die Höhe der gegenüber dem Rahmenkonto bilanzierten Verbindlichkeit
stimmt mit den Herstellkosten der aktivierten Anlagen überein.

F

Rückstellungen

Kostenüberdeckungen aus der Erhebung von Abwassergebühren sind nach § 14
Abs. 2 Satz 2 KAG innerhalb von fünf Jahren auszugleichen. Im Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung werden ab dem Rechnungsjahr 2003 Kostenüberdeckungen nicht
mehr als Ergebnisvortrag im Eigenkapital ausgewiesen, sondern nach den handelsrechtlichen Bestimmungen des § 249 Abs.1 Satz 1 HGB aufwandswirksam als
Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten bilanziert. Beim späteren Ausgleich ist
die Rückstellung dann wieder ertragswirksam aufzulösen. Die ab 2003 eingetretenen
Kostenüberdeckungen wurden den Rückstellungen zugeführt.
Für das Rechnungsjahr 2011 wurde eine Kostenunterdeckung von 237.081,72 € ermittelt und mit den Rückstellungen verrechnet. Für 2012 wird mit einem ausgeglichenen Jahresergebnis gerechnet.
Die Einführung der gesplitteten Abwassergebühr sorgte für einen Gebührenüberschuss. Bisher hatte die badenova AG & Co. KG diese Gebühr zusammen mit dem
Wasserentgelt erhoben und dafür der Stadt ein Entgelt berechnet (Hebegebühr). Die
badenova AG & Co. KG verteilte die Zählerablesung auf die Monate Mai und Oktober. Mit dem Übergang der Gebührenerhebung zum Eigenbetrieb liefen so zum Jahresende 2010 Gebühren in Höhe von 2.276.546,65 € seit der Ablesung im Mai bzw.
Oktober auf. Diese Summe wurde den Rücklagen zugeführt.

Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2011 -

Seite 23 von 28

Kostenüberdeckungen:
Jahr
2005
2006
2009
2010
2010
2011
2012

2010

-

2011

117.138,26 €
244.551,31 €
70.429,55 €
419.555,53 €

Vorschau 2012

12.563,59 €

-

2.276.546,65 €
237.081,72 €
-

12.563,59 €

2.052.028,52 €

€

2.052.028,52 €

* nac hträglich in 2011 (G ebührenüberdeckung)

In der Bilanz zum 31.12.2011 sind sonstige Rückstellungen in Höhe von insgesamt
2.054.008,52 € bilanziert. Diese gliedern sich wie folgt:
2.052.028,52 € für Kostenüberdeckungen, die in den Folgejahren ausgeglichen werden müssen und 550,00 € für Pflichtrückstellungen zur Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen. Nachdem der Eigenbetrieb über eigenes Personal verfügt, wurden weitere Rückstellungen gebildet; 400,00 € für Urlaubsrückstellungen, 570,00 €
für Überstundenrückstellungen und 460,00 € für LOB Prämien.

4 Gewinn- und Verlustrechnung (GuV)
Die GuV wurde in Form und Inhalt entsprechend den Vorgaben des Eigenbetriebsund Handelsrechts nach Formblatt 4 der EigBVO (Anlage 4) aufgestellt. Die Kontinuität bei der Aufstellung der Jahresabschlüsse ist somit gegeben.
Gewinn- und Verlustrechnung (GuV)
Umsatzerlöse
sons tige betriebliche Erträge
Materialaufwand
Abschreibungen auf Sachanlagen
Sonstige betriebliche Aufwendungen
Personalaufwand
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge
Zinsen und ähnliche Aufwendungen
Ergebnis der gewöhnlic hen Geschäftstätigkeit
Außerordentliche Erträge
Außerordentliche Aufwendungen
Außerordentliches Ergebnis
Jahresgewinn/Jahresverlust

Ergebnis

Ergebnis

Veränderung

2011

2010

Differenz

6.411.716,65 €
2.437.836,26 €
3.248.884,40 €
1.287.934,23 €
3.094.984,47 €
50.529,28 €
12.754,08 €
1.179.974,61 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €

5.686.514,14 €
467.748,71 €
3.159.939,56 €
1.282.298,05 €
590.251,80 €
0,00 €
28.271,60 €
1.150.045,04 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €

Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2011 -

725.202,51
1.970.087,55
88.944,84
5.636,18
2.504.732,67

€
€
€
€
€

-15.517,52
29.929,57
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00

€
€
€
€
€
€
€

Seite 24 von 28

5 Anhang
Der Anhang dient zur Erläuterung der Bilanz und der GuV. Auf die in §§ 284 und 285
HGB aufgelisteten Positionen wurde eingegangen.

Anlagenachweis

§ 10 Abs. 2 EigBVO schreibt die Erstellung eines Anlagenachweises vor. Dieser soll
als Bestandteil des Anhangs die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens einschließlich der Finanzanlagen aufzeigen. Die Darstellung hat entsprechend den Formblättern 2 u. 3 (Anlage 2 u. 3 zur EigBVO) zu erfolgen.

•

Dem Jahresabschluss 2011 wurde im Anhang ein Anlagennachweis beigefügt, der in der Form den gesetzlichen Vorgaben entspricht.

6 Lagebericht § 16 EigBG, § 11 EigBVO, § 289 HGB
Der Lagebericht hat die Funktion, die Daten des Jahresabschlusses zu verdichten
und um weitere Informationen zu ergänzen, um die Beurteilung des Betriebes zu erleichtern bzw. zu ermöglichen. Die Erläuterungen müssen sachlich richtig und der
Zielsetzung des Jahresberichts entsprechend hinreichend sein.
• Es wurde ein Lagebericht erstellt, in dem die in § 289 HGB bzw. § 11 EigBVO geforderten Inhalte enthalten sind.

7 Bilanzanalyse
Vermögen
immaterielles AV
Sachanlagen
Finanzanlagen
Anlagevermögen
Vorräte
Forderungen
Flüssige Mittel
Umlaufvermögen
RAP
Gesamtvermögen

%
370.178,00 €
31.101.067,47 €
2.326.580,45 €
33.797.825,92 €
- €
4.276.998,24 €
- €
4.276.998,24 €
- €
38.074.824,16 €

0,97
81,68
6,11
88,77
0,00
11,23
0,00
11,23
0,00
100,00

Kapital
Stammkapital
Gewinnrücklagen
Eigenkapital
Zuschüsse/Beiträge
lf. Rückstellungen
lf. Verbindlichkeiten
lf. Fremdkapital
kf. Rückstellungen
kf. Verbindlichkeiten
kf. Fremdkapital
Gesamtkapital

%
- €
- €
- €
16.826.219,00 €
- €
16.034.615,92 €
16.034.615,92 €
2.054.008,52 €
3.159.980,72 €
5.213.989,24 €
38.074.824,16 €

Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2011 -

0,00
0,00
0,00
44,19
0,00
42,11
42,11
5,39
8,30
13,69
100,00

Seite 25 von 28

Die Bilanz zeigt wie in den Vorjahren die für Entsorgungsbetriebe charakteristisch
hohe Anlagenintensität (88,77 %).
Das Anlagevermögen ist zu 49,19 % aus Zuschüssen und Beiträgen und zu 42,11 %
(VJ.: 44,81 %) aus langfristigem Fremdkapital finanziert.
Die den Rückstellungen zugeführten Kostenüberdeckungen stehen nicht als langfristige Finanzierungsmittel zur Verfügung. Die „Goldene Bilanzregel“ fordert, dass langfristig gebundenes Vermögen mit langfristigem Kapital finanziert ist.

Eigenkapital

Da es sich beim Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung um ein nichtwirtschaftliches
Unternehmen im Sinne des § 102 Abs. 3 Nr. 1 GemO handelt, kann gemäß
§ 12 Abs. 2, S. 2 EigBG auf die übliche Kapitalausstattung verzichtet werden.
Um das Gebührenergebnis in Einklang mit dem Jahresergebnis des Eigenbetriebs zu
bringen, wurde beschlossen auf die übliche Eigenkapitalausstattung zu verzichten.
Zum 01.01.2003 wurde daher das Stammkapital in ein verzinsliches Trägerdarlehen
umgewandelt.
Zum 01.01.2009 wurde die allgemeine Rücklage in Höhe von 364.040,51 € ebenfalls
als gemeindliches Darlehen umgewandelt.
Dadurch steht dem Eigenbetrieb künftig kein Eigenkapital mehr zur Verfügung. Das
Trägerdarlehen entwickelte sich wie folgt:
gemeindliches Darlehen:
urspr. Stammkapital
Umwandlung Rücklage
Rückführung 2009
Rückführung 2010
Rückführung 2011
Gesamt-Darlehen:

8.947.607,92 €
364.040,51 €
-

1.056.460,00 €
1.417.361,00 €
496.240,86 €
6.341.586,57 €

V. Schlussbemerkung

Aus Sicht des RPA spricht nichts dagegen, den Jahresabschluss 2011 des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung nach § 16 Abs. 3 EigBG festzustellen und der Betriebsleitung für das Wirtschaftsjahr 2011 Entlastung zu erteilen.

Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2011 -

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Die vom Rechnungsprüfungsamt getroffenen Feststellungen sind zukünftig zu berücksichtigen.

VI. Beschlussvorschlag

Das Rechnungsprüfungsamt empfiehlt dem Gemeinderat der Stadt Lahr folgenden
Beschluss zu fassen:
1. Der Gemeinderat stellt den Jahresabschluss des Eigenbetriebs „Abwasserbeseitigung Lahr“ zum 31.12.2011 mit einer Bilanzsumme von 38.074.824,16 €
und einem ausgeglichenen Jahresergebnis auf der Grundlage der Angaben in der
Anlage 9 zu § 12 Eigenbetriebsverordnung gemäß § 16 Eigenbetriebsgesetz fest.
2. Ein Jahresgewinn/-verlust ist nicht entstanden.
3. Die entstandene Kostenunterdeckung des Jahres 2011 in Höhe von 237.081,72 €
wird mit der Kostenüberdeckung des Jahres 2009 und 2010 verrechnet.
4. Für die Fortführung der geplanten Investitionen werden Mittel in Höhe von
3.294.500,00 € ins Folgejahr (2012) übertragen.
5. Der Betriebsleitung wird gemäß § 16 Abs. 3 EigBG Entlastung erteilt.
Der Feststellungsbeschluss ist nach § 16 Abs. 4 EigBG ortsüblich bekannt zu geben.
Lahr, 12.02.2013

Große Kreisstadt Lahr/Schwarzwald
-Städtisches Rechnungsprüfungsamt-

Ulrike Karl

Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2011 -

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VII. Anlage 9 zu § 12 Eigenbetriebsverordnung -EigBVO-

Angaben in den Beschlüssen über

1. Die Feststellung des Jahresabschlusses 2011
2. Die Verwendung des Jahresgewinnes/Behandlung des Jahresverlustes

1

Feststellung des Jahresabschlusses
1.1.
Bilanzsumme
1.1.1
davon entfallen auf der Aktivseite auf
- das Anlagevermögen
- das Umlaufvermögen
1.1.2

1.2

2

davon entfallen auf der Passivseite auf
- das Eigenkapital
- die empfangenen Ertragszuschüsse
- die Rückstellungen
- die Verbindlichkeiten

Euro
38.074.824,16
33.797.825,92
4.276.998,24

0,00
16.826.219,00
2.054.008,52
19.194.596,64

Jahresgewinn/Jahresverlust
1.2.1
Summe der Erträge
1.2.2
Summe der Aufwendungen

0,00
8.862.306,99
8.862.306,99

Verwendung des Jahresgewinnes/Behandlung des Jahresverlustes
2.1.

2.2

bei einem Jahresgewinn
a) zur Tilgung des Verlustvortrages
b) zur Einstellung in die Rücklagen
c) zur Abführung an den Haushalt der Gemeinde
d) auf neue Rechnung vorzutragen

0,00
0,00
0,00
0,00

bei einem Jahresverlust
a) zu tilgen aus dem Gewinnvortrag
b) aus dem Haushalt der Gemeinde auszugleichen
c) auf neue Rechnung vorzutragen

0,00
0,00
0,00

Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2011 -

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