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Beschlussvorlage (Anlage 0)

                                    
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Stadt Lahr I-----1

Beschlussvorlage
Datum: 29.06.2021

Amt: 605
Misic

Drucksache Nr.: 168/2021

Az.: 60/605
Lau/Mi

Abstimmung

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Gemeinderat

19.07.2021

beschließend

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Mitwirkung

Abt. 10/102

Amt 20

Alffi 302
) /IblOV

Arptei

^rL 4S.1-,

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

/ll
mu jM-Il i

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Stabsstelle
Recht

/l

^s/o>-/xj

Betreff:
Barrierefreier Umbau von 18 Bushaltestellen und 2 Fußgängerüberquerungen

2021/2022
- Vergabe der Erd-, Straßen-, und Pflasterbauarbeiten

Beschlussvorschlag:
Die Firma Trenkle aus Kippenheim wird aufgrund ihres Angebots vom 14.07.20121,
vorbehaltlich weiteren Prüfungen, beauftragt, die erforderlichen Erd-, Straßen-, und
Pflasterbauarbeiten im Zuge der Maßnahme „Barrierefreier Umbau von 18 Bushalte­
stellen und 2 Fußgängerüberquerungen 2021/2022“ durchzuführen.
Die Auftragssumme beträgt einschließlich 19% MwSt: 640.888,24 EUR

BERATUNGSERGEBNIS

Bearbeitungsvermerk

Sitzungstag:

□ Einstimmig □ It. Beschlussvorschlag □ abweichender Beschluss (s. Anlage)
□ mit Stimmenmehrheit

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Seite - 2 -

Drucksache 168/2021

Angaben über finanzielle und personelle Auswirkungen
□

Die Maßnahme hat keine finanziellen und personellen (i.S.v. Personalmehrbedarf) Auswirkungen

□

Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen weniger als 50 T EUR und die dauerhaft entstehenden
Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich weniger als 20 T EUR

^

Die finanziellen/personellen Auswirkungen können aufgrund ihrer Komplexität nicht sinnvoll in der Ta­
belle dargestellt werden und sind daher in der Sachdarstellung enthalten oder als Anlage beigefügt

-In diesen Fällen ist die Tabelle nicht auszufülienFinanzielle und personelle Auswirkungen (Prognose)
^ Investition

Nicht investive
□ Maßnahme oder
Projekt
Aufwand/ Einmalig
verminderter Ertrag
Ertrag / Einmalig ver­
minderter Aufwand
SALDO:
Überschuss (+) /
Fehlbetrag (-)

Investition/
Auszahlung
Zuschüsse/Drittmittel
(ohne Kredite)
SALDO: Finanzierungs­
bedarf:
Eigenmittel oder Kredite
Folgekosten p.a. /
Aufwendungen und Erträge
Aufwand (inklusive Personalmehrkosten, s.u.) /
Verminderung von Ertrag
Ertrag /
Verminderung von Aufwand

2020

2021

2022

2023

j

2024 ff.

in EUR

Jährlich ab Inbetriebnahme /
nach Abschluss der Maßnahme in EUR

SALDO: Überschuss (+) / Fehlbetrag {-)
Entgeltgruppe/ Be­
Arbeitgeberaufwand p.a.
Personalmehrbedarf (dauerhaft)
Stelle / Bezeichnung
soldungsgruppe
(Lohn- und Nebenkosten) in EUR
1.
2.
3.
SUMME Personalmehrkosten (dauerhaft)
Ist die Maßnahme im Haushaltsplan berücksichtigt?
[x| Ja, mit den angegebenen Kosten DJa, mit abweichenden Kosten (Erläuterung in der Begründung)
DNein
Ist die Maßnahme in der mittelfristigen Planung berücksichtigt?
□ Ja, mit den angegebenen Kosten DJa, mit abweichenden Kosten (Erläuterung in der Begründung)
DNein

Drucksache 168/2021

Seite - 3 -

Sachdarstellung:

Ausschreibung/ Submission:
Die Maßnahme war am 29.06.2021 beschränkt, ohne Teilnehmerwettbewerb, ausgeschrieben wor­
den. 6 Baufirmen hatten die Angebotsunterlagen angefordert. Zum Submissionstermin am
14.07.2021 um 10:30 Uhr lagen 4 Angebote vor.
Das Submissionsergebnis mit den nachgerechneten Angebotsendsummen, nach der vorläufigen Prü­
fung und Wertung, ist in der nachfolgenden Tabelle dargestellt:

Rang
1
2
3
4

Bieter
Fa. Trenkle GmbH, 77971 Kippenheim
Bieter Nr.1
Bieter Nr.3
Bieter Nr.2

Angebotssumme,
EUR inkl. MwSt
640.888,24
931.845,49
975.018,29
1.270.878,35

Im Rahmen der formellen Prüfung des Angebots wurde folgendes festgestellt:
Mit einer Bruttoangebotssumme von 640.888,24 EUR liegt das Angebot der Firma Trenkle aus Kip­
penheim ca. 319.389,16 EUR und somit ca. 33% unter der Kostenberechnung.
Im Vergleich liegt die Firma Trenkle GmbH, als preisgünstigster Bieter, auf dem Rang 1. Das Ange­
bot ist, nach vorläufiger Prüfung, das wirtschaftlichste und die Firma Trenkle GmbH ist z. Zt. der Bie­
ter der engeren Wahl.
Bei der Durchführung der formellen Prüfung wurde festgestellt, dass noch teilweise Vergabeunterla­
gen fehlen.
Am 14.07.2021 wurden durch die Vergabestelle die Formblätter VHB 221 oder 222 („Angaben zur
Preisermittlung“, VHB 223 („Aufgliederung der Einheitspreise“) und die Angaben im Hinblick auf
Nachunternehmereinsatz nachgefordert.
Die gesetzliche Frist für die Lieferung der fehlenden Unterlagen durch den Bieter beträgt 5 Arbeitsta­
ge.
Die Formelle Prüfung ist somit noch nicht abgeschlossen.
Im Rahmen der technischen Prüfung wurden z. Zt. keine Auffälligkeiten festgestellt. Jedoch muss
noch geprüft werden, u. A mit Hilfe des Formblatts VHB 223, ob die Einheitspreise auskömmlich sind.
Die Firma wurde aufgefordert eine Erklärung über die Auskömmlichkeit der Einheitspreise abzuge­
ben.
Die technische Prüfung ist somit derzeit noch nicht abgeschlossen. Das Ergebnis soll allerdings bis
zur Gemeinderatssitzung am 19.07.2021 vorliegen.
Die Firma Trenkle GmbH aus Kippenheim hat, nach der vorläufigen Prüfung und Wertung, das
preisgünstigste und wirtschaftlichste Angebot abgegeben.
Es wird demnach vorgeschlagen, der Firma Trenkle GmbH aus Alemannenstraße 5, 77971 Kippen­
heim, vorbehaltlich weiterer Prüfungen, den Auftrag zu erteilen.

Drucksache 168/2021

Seite - 4 -

Die Auftragssumme beträgt brutto, einschließlich 19% MwSt: 640.888,24 EUR.

Mittelverfügung:
Für die Durchführung der Erd-, Straßen-, und Pflasterbauarbeiten im Zuge der Maßnahme „Barriere­
freier Umbau von 18 Bushaltestellen und 2 Fußgängerüberquerungen 2021/2022“stehen die Mittel im
Haushaltsjahr 2021 auf dem Investitionsauftrag I54 7000 20000 „Barrierefreiheit des ÖPNV“ zur Ver­
fügung.

Ausführungszeitraum:
Die Maßnahme soll in der Zeit von 16.08.2021 bis 22.05.2022 durchgeführt werden. Hierbei müssen
4 Bushaltestellen laut Vorgaben der Straßenverkehrsbehörde bis zum 24.09.2021 fertiggestellt wer­
den.

Es wird gebeten, dem vorseitigen Beschlussvorschlag der Verwaltung zuzustimmen

Hinweis:
Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das
Ergebnis mitzuteilen. Einbefangenes Mitglied hat in der öffentlichen Sitzung den Verhandlungstisch, in der nichtöffentli­
chen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen.Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1 - 5 Gemeindeordnung zu entnehmen.