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Beschlussvorlage (Anlage0)

                                    
                                        r n
Stadt Lahr L _j

Beschlussvorlage
Amt: 202
Singler

Datum: 12.07.2021

Az.: 922.5314

Beratungsfolge

Termin

Gemeinderat

19.07.2021

Drucksache Nr.: 170/2021

Beratung

Kennung

Abstimmung

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Mitwirkung

Abt. 10/102

Amt 20

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

X

Bürgermeister

im

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101
Zb

Kämmerei

Stabsstelle
Recht

4^/0^-)'3-A

Betreff:
Industrie- und Gewerbezentrum Raum Lahr (IGZ GmbH);
Jahresabschluss 2020

Beschlussvorschlag:

1. Der Gemeinderat nimmt
•
•
•
•
•

die Bilanz zum 31.12.2020
die Gewinn- und Verlustrechnung vom 01.01. bis zum 31.12.2020,
den Lagebericht 2020,
den Anhang 2020 und
den Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers

zur Kenntnis und ermächtigt die Vertretung der Stadt Lahr in der Gesellschaf­
terversammlung der Feststellung des Jahresabschlusses 2020 zuzustimmen.
2. Der Gemeinderat ermächtigt die Vertretung der Stadt Lahr in der
Gesellschafterversammlung
a) der von der Geschäftsführung vorgeschlagenen Ergebnisverwendung,
b) der Entlastung des Geschäftsführers und
c) der Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2021
zuzustimmen.

Anlaqe(n):
Bilanz zum 31.12.2020
Gewinn- und Verlustrechnung zum 31.12.2020
Lagerbericht 2020
Anhang 2020
Bestätigungsvermerk
BERATUNGSERGEBNIS
Sitzungstag:
□ Einstimmig □ It. Beschlussvorschlag □ abweichender Beschluss (s. Anlage)
□

mit Stimmenmehrheit

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Bearbeitungsvermerk
Datum

Handzeichen

Drucksache 170/2021

Seite - 2 -

Drucksache 170/2021

Seile - 3 -

Angaben über finanzielle und personelle Auswirkungen
[x]

Die Maßnahme hat keine finanziellen und personellen (i.S.v. Personalmehrbedarf) Auswirkungen

□

Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen weniger als 50 T EUR und die dauerhaft entstehenden
Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich weniger als 20 T EUR

□

Die finanziellen/personellen Auswirkungen können aufgrund ihrer Komplexität nicht sinnvoll in der Ta­
belle dargestellt werden und sind daher in der Sachdarstellung enthalten oder als Anlage beigefügt

-In diesen Fällen ist die Tabelle nicht auszufüllenFinanzielle und personelle Auswirkungen (Prognose)
(El Investition
Investition/
Auszahlung
Zuschüsse/Drittmittel
(ohne Kredite)
SALDO: Finanzierungs­
bedarf:
Eigenmittel oder Kredite

Nicht investive
ü Maßnahme oder
Projekt
Aufwand/ Einmalig
verminderter Ertrag
Ertrag / Einmalig ver­
minderter Aufwand
SALDO:
Überschuss (+) / Fehl­
betrag (-)

Folgekosten p.a. /
Aufwendungen und Erträge

2020

2021

2022

2023.

2024 ff.

in EUR

Jährlich ab Inbetriebnahme /
nach Abschluss der Maßnahme in EUR

Aufwand (inklusive Personalmehrkosten, s.u.) /
Verminderung von Ertrag
Ertrag /
Verminderung von Aufwand
SALDO: Überschuss (+) / Fehlbetrag (-)
Personalmehrbedarf (dauerhaft)
Stelle / Bezeichnung

Entgeltgruppe/ Be­
soldungsgruppe

Arbeitgeberaufwand p.a.
(Lohn- und Nebenkosten) in EUR

1.
2.
3.
SUMME Personalmehrkosten (dauerhaft)
Ist die Maßnahme im Haushaltsplan berücksichtigt?
□Ja, mit den angegebenen Kosten DJa, mit abweichenden Kosten (Erläuterung in der Begründung)

□ Nein

Ist die Maßnahme in der mittelfristigen Planung berücksichtigt?
□Ja, mit den angegebenen Kosten DJa, mit abweichenden Kosten (Erläuterung in der Begründung)

□ Nein

Drucksache 170/2021

Seite - 4 -

Sachdarstellung:
Allgemeines:
Im Rahmen der Finanzprüfung der Stadt Lahr hat die Gemeindeprüfungsanstalt ein
verstärktes Beteiligungsmanagement vorgeschlagen. Die Verwaltung hat hierfür ein
umfangreiches Beteiligungsmanagementkonzept erarbeitet, welches am 16.11.2007
vom Gemeinderat (Vorlage 136/2007) beschlossen wurde. Hiernach erfolgen u.a. die
Feststellung des Jahresabschlusses und die Erteilung der entsprechenden Entlastun­
gen sowie die Bestellung des Abschlussprüfers - ab einer unmittelbaren Beteiligung von
25% oder mittelbaren Beteiligung von 50% (sowie badenova AG & Co. KG) - künftig
durch den Haupt- und Personalausschuss.
Die nächste ordentliche Gesellschafterversammlung der Industrie- und Gewerbezen­
trum Raum Lahr GmbH (IGZ GmbH) findet am 21.07.2021 statt. Für eine vorherige Be­
fassung im Haupt- und Personalausschuss gingen der Verwaltung die Unterlagen zum
Jahresabschluss nicht rechtzeitig zu. Daher erfolgt die Behandlung direkt im Gemeinde­
rat.
Zu Ziffer 1) des Beschlussvorschlaqs:
Die Geschäftsführung der IGZ GmbH hat der Beteiligungsverwaltung die Unterlagen
zum Jahresabschluss 2020 zur Verfügung gestellt. Auf die als Anlage beigefügten Un­
terlagen wird verwiesen.
Die Gesellschaft erzielte im Geschäftsjahr 2020 einen Jahresüberschuss in Höhe von
104.747,85 €. Aus dem Jahresüberschuss und dem Gewinnvortrag aus Vorjahren in
Höhe von 1.163.202,01 € ergibt sich zur Beschlussfassung durch die Gesellschafterver­
sammlung ein neuer Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 2020 in Höhe von
1.267.949,86 €.
Der Jahresabschluss wurde von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft MKG Treuhand
GmbH, Lahr/Schwarzwald, geprüft und ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk
erteilt.

Zu Ziffer 2) des Beschlussvorschlaqs:
Die Geschäftsführung schlägt der Gesellschafterversammlung vor, den Bilanzgewinn
2020 in Höhe 1.267.949,86 € auf neue Rechnung vorzutragen.
Als Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2021 soll auf Vorschlag der
Geschäftsführung die Kanzlei Dr. Holger Sachs, Offenburg bestellt werden.

Oberbürgermeister

Stadtkämmerer

Bilanz zum 31. Dezember 2020
der
Industrie- und Gewerbezentrum Raum Lahr GmbH
Lahr/Schw.

Anlage I

AKTIVA

PASSIVA

EUR

EUR

Vorjahr
TEUR

EUR

A. AniagevermÖgen

Vorjahr
TEUR

A. Eigenkapital

I. immaterielle Vermögensgegenstände
Konzessionen und ähnliche Rechte

li. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten
einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken
2. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung

EUR

16.262,00

9,00
73.347,00
73.356,00

I. Gezeichnetes Kapital

52.000,00

52

II. Kapitalrücklage

25.564,59

26

III. Gewinnvortrag

1.163.202,01

1.030

28

0
78
78

IV. Jahresüberschuss

1.345.514,45

133
1.241

82.223,89

33
_________76
109

104.747,85

B. Rückstellungen
111. Finanzanlagen
sonstige Ausleihungen

300,00

0

1. Steuerrücksteliungen
2. Sonstige Rückstellungen

10.676,00
71.547,89

C. Verbindlichkeiten
B. Umlaufvermögen
I. Forderungen und sonstige Vermögens­
gegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen
2. Forderungen gegenüber Gesellschaftern
3. Sonstige Vermögensgegenstände

34.026,03
11.136,00
14.792,87

37
0
59.954,90

li. Kassenbestand und Guthaben bei
Kreditinstituten

C. Rechnungsabgrenzungsposten

45

1.879.935,20

1.619

25.300,19

37

2.055.108,29

1.807

1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen
und Leistungen
- davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem
Jahn EUR 170.680,17 (i.V. TEUR 37)
2. Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
- davon mit einer Restiaufzeit bis zu einem
Jahr: EUR 173.535,80 (i.V. TEUR 143)
3. Sonstige Verbindlichkeiten
- davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem
Jahr: EUR 281.641,45 (i.V. TEUR 275)
- davon aus Steuern: EUR 92.705,94 (i.V. TEUR 92)
- davon im Rahmen der sozialen Sicherheit:
EUR 873,29 (i.V. TEUR 0)

D. Rechnungsabgrenzungsposten

170.680,17

37

173.535,80

143

231.641,45
625.857,42

________275_
455

1.512,53

2

2.055.108,29

1.807

Anlage II

Gewinn- und Verlustrechnung
für die Zeit vom 01. Januar 2020 bis 31. Dezember 2020
der
Industrie- und Gewerbezentrum Raum Lahr GmbH
Lahr/Schw.

EUR

EUR

Vorjahr
TEUR

1. Umsatzerlöse

3.425.110,48

3.466

2. Sonstige betriebliche Erträge

124.558,84
3.549.669,32

60
3.526

1.950.679,73

1.469
380
1.849

3. Materialaufwand
a) Weitergeieitete Mieten
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen

4. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen
- davon für Altersversorgung: EUR 5.789,29
(i.V. TEUR16)

1.545.667,40
405.012,33

637.406,62
144.283,30

5. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und
Sachanlagen
6. Sonstige betriebliche Aufwendungen
7. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge

603

781.689,92

139
742

48.046,91

41

490.681,31

579

0,00

1

-2.793,35

1
0

44.082,98

55

10. Ergebnis nach Steuern

231.695,12

260

11. Sonstige Steuern

126.947,27

127

12. Jahresüberschuss

104.747,85

133

8. Zinsen und ähnliche Aufwendungen

9. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag

2.793,35

Anlage IV

Lagebericht für das Geschäftsjahr 2020
der
Industrie- und Gewerbezentrum Raum Lahr GmbH
Lahr/Schw.

I.

Darstellung des Geschäftsverlaufs
Die Industrie- und Gewerbezentrum Raum Lahr GmbH als Entwicklungs-A/ermarktungs- und Bewirtschaftungsgesellschaft für das startkLahr - Areal (Flächen­
eigentümer Stadt Lahr und Zweckverband „Industrie- und Gewerbepark Raum
Lahr") schließt das Berichtsjahr mit einem Gewinn von € 104,747,85 ab.
Im Berichtszeitraum kamen der Ertragssicherung unter Corona-Bedingungen, der
Umsetzung des Mobilitätsprojekts sowie der Betreuung von Infrastrukturmaßnah­
men eine besondere Bedeutung zu. Die Begleitung der Investoren- und Mietanfra­
gen stellte Pandemie-bedingt andere Anforderungen an den laufenden Betrieb und
grenzte den Handlungsspielraum teilweise ein. Dennoch konnten wichtige Infra­
strukturmaßnahmen zur Erschließung vereinzelter Restgrundstücke bzw. Erweite­
rungsflächen durch die IGZ begleitet werden.
Bei der Bewirtschaftung der zur Verwaltung übernommenen Gebäude und Liegen­
schaften steht nach wie vor stets das gesamtheitliche und wirtschaftliche Handeln
im Vordergrund.

II. Darstellung der wirtschaftlichen Lage
Das Umsatzvolumen aus Vermietung & Verpachtung fiel im Jahr 2020 mit insge­
samt € 3,05 Mio. um ca. T€ 43 niedriger aus als im Vorjahr (€ 3,09 Mio.). Die reinen
Grundmieten lagen T€ 29,4 unter dem Vorjahresniveau, was einem Rückgang von
1,10 % entspricht. Korrespondierend zu den Grundmieten reduzierten sich die Ein­
nahmen aus Nebenkostenweiterberechnungen um T€ 13,5. Mietrückgänge bei
den Bestandsgebäuden in Höhe von T€ 43,2 waren mit ca. T€ 17,5 pandemiebe­
dingt, Rückgänge bei den Abbruchgebäuden in Höhe von T€ 39 sind u.a. auf wei­
tere Abbruche und Entsiegelungen in der C-Traube im Westareal zurückzuführen.
Diese Rückgänge konnten durch eine gesteigerte Freiflächenvermietung teilweise
kompensiert werden.
Die IGZ Raum Lahr GmbH bewirtschaftete auf dem Areal (ohne Flugbetriebsflä­
chen) zum Bilanzstichtag 25 Bestandsgebäude (Vorjahr 25), 97 Abbruchgebäude
(Vorjahr 103) nebst Freiflächen und betreute 192 (Vorjahr 190) Mietverhältnisse.
Dazu kamen 27 (Vorjahr 24) Mietverhältnisse innerhalb der Fiugbetriebsflächen.
Hier wurden 23 bauliche Anlagen bewirtschaftet.
Die im Materialaufwand a) ausgewiesenen abgeführten Mietanteile an die Eigen­
tümer Stadt Lahr und Zweckverband konnten gegenläufig zu den leicht reduzierten
Gesamtmieteinnahmen mit insgesamt € 1.174.100 um ca. € 100.500 gegen über
Seite 1

Anlage IV

dem Vorjahr (€ 1.073.600) gesteigert werden. Während die Abführungen aus der
Bewirtschaftung des Ost- und Westareals aufgrund der Zusammensetzung der
vermieteten Flächen auf Vorjahresniveau gehalten werden konnte, legten die Ab­
führungen aus den Flugbetriebsflächen um € 100.000 zu.
Die Abführungen an den Zweckverband waren um € 9.400 rückläufig, an die Stadt
Lahr wurden € 10.000 mehr als im Vorjahr abgeführt. Die Mietabführungen an die
BlmA sind korrespondierend zu den Gesamtmieten der Abbruchgebäude um €
23.500 gesunken, und lagen mit € 371.600 um € 23.400 unter dem Niveau des
Vorjahres (€ 395.000).
Im Geschäftsjahr 2020 lagen die übrigen gesamten betrieblichen Aufwendungen
(ohne Personal-, Zinsaufwand, Abschreibungen und Ertragssteuern) mit
€ 1.022.600 € 64.200 unter dem Vorjahreswert (VJ € 1.086.800).
Die sonstigen Steuern sind mit ca. € 126.900 nahezu konstant geblieben (Vorjahr
€ 127.200). Bei den bezogenen Leistungen ist eine leichte Steigerung von € 24.500
zu verzeichnen; sie beliefen sich auf ca. € 405.000. Bereinigt um das im Rahmen
des GVT-Dienstleistungsvertrages verwalteten Budget für Fremdleistungen, die
der IGZ wieder vergütet und ebenfalls auf der Einnahmeseite verbucht werden,
konnten die bezogenen Leistungen mit € 365.100 nochmals gesenkt werden und
liegen € 12.300 unter Vorjahresniveau (Vorjahr € 377.400).
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind im Berichtsjahr deutlich gesunken
von € 579.000 im Vorjahr auf € 490.700 im Berichtsjahr. Im Wesentlichen ergibt
sich der Rückgang durch reduzierte Instandhaltungsmaßnahmen für die Flugbe­
triebsflächen (in der Folge hieraus ist die Abführung von Mietanteilen an die Stadt
Lahr als Eigentümer der Flugbetriebsffächen gestiegen). Die Vertriebsaufwendun­
gen blieben mit€ 117.200 in etwa auf Vorjahresniveau (Vorjahr € 116.700). Ver­
einzelt konnten eine Reihe von Vertriebsaktivitäten pandemiebedingt nicht wie ge­
wünscht durchgeführt werden. Die Umsetzung des Mobilitätsprojektes kompen­
sierte hier die nicht realisierbaren Aktivitäten, wie Messebesuche, etc. Die Verwal­
tungsaufwendungen lagen im Berichtsjahr mit € 174.500 über dem Niveau des
Vorjahres (€ 125.400). Die Steigerung ist im Wesentlichen durch den energetisch
erforderlichen Austausch der Außenfenster sowie der Erneuerung der teilweise
abgängigen Böden im IGZ-Verwaltungsgebäude bedingt.
Der Personalaufwand stieg im Berichtsjahr um € 39.700 auf € 781.700 (Vorjahr €
742.000). Hierbei ist jedoch zu beachten, dass die Personalkosten die vom Bund
geförderte Steile im Rahmen des Mobilitätsprojekts komplett beinhaltet, während
die Förderzuschüsse in Höhe von € 55.700 in den sonstigen betrieblichen Erträgen
enthalten sind. Bereinigt um die befristete Projektsteile ergibt sich ein Personalauf­
wand in Höhe von € 720.500, welcher somit€ 21.500 unter dem Vorjahresaufwand
liegt.

Seite 2

Anlage IV

III. Wesentliche Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung
Die Risiken der zukünftigen Entwicklung bestehen nach wie vor durch marktbe­
dingt schwankende Mieteinnahmen, einer geringeren Mietauslastung und nicht zu­
letzt durch eine weitere Reduzierung des Gebäudebestandes durch Abbruchmaß­
nahmen.
Die Mieteinnahmen waren zuletzt auf gleichbleibendem Niveau. Mittelfristig wird
die Reduzierung des Mietaufkommens bedingt durch weitere Ansiedlungserfoige
und den damit verbundenen Wegfall möglicher Mietflächen eintreten.
Die Auswirkungen der Pandemie waren 2020 auch im Vermietungsbereich zu spü­
ren. Sie waren jedoch auf wenige vertretene Branchen und damit auch in ihrer
Gesamtwirkung begrenzt. Zur Sicherung langjähriger zuverlässiger Mietverhäitnisse wurden 2020 bei Bestandsgebäuden Mietnachlässe von ca. T€ 17,5 ge­
währt. Bezogen auf das gesamte Mietvolumen von € 2,68 Mio. ergeben sich direkt
zuzuordnende und pandemiebedingte Mietausfälle von ca. 0,65 %.
Für das erste Halbjahr 2021 wurden bei 2 weiteren Mietern Nachlässe gewährt.
Somit könnte die Zahl im Gesamtjahr 2021 noch leicht steigen. Nach aktueller Ein­
schätzung erscheint die Wirkung aufgrund der vertretenen Branchen am Areal je­
doch eingrenzbar und dürfte weiterhin unter 1 % liegen.
Später eintretende bzw. bisher nicht gemeldete finanzielle Engpässe auch auf­
grund der ausgesetzten Insolvenzantragspflicht sind hierbei jedoch nicht berück­
sichtigt und eine Prognose hierzu kann derzeit auch nicht abgegeben werden.
Aus allgemeiner Sicht könnte durch eine Auflösung der bestehenden Bewirtschaf­
tungsverträge und des Dienstleistungsvertrages für das ZV-Areal ein zukünftiges
Risiko für die Gesellschaft erwachsen. Deren Anpassung ab dem Jahr 2019 hat
sich als wirkungsvoll erwiesen und die iGZ GmbH nach Verlusten in den Jahren
2017 und davor weiterhin finanziell stabilisiert. Die finanzielle Lage sichert damit
weiterhin die Handlungsfähigkeit der IGZ GmbH insbesondere auch bei der weite­
ren strategischen Entwicklung des Areals.
Wesentliche Chancen liegen dabei in der Attraktivitätssteigerung des Areals für
Unternehmen durch ein verstärktes Quartiersmanagement, eine nachhaltige und
zukunftsfähige Flächenentwicklung und Identifizierung von Zukunftsthemen. Im
Berichtsjahr wurde der Schlussbericht der Innovationspartnerschaft mit dem
Fraunhofer Institut IAO vorgeiegt. Hier finden sich weitere richtungsweisende
Handlungsansätze für die künftigen Entwicklungsaufgaben der IGZ GmbH.
Insgesamt nehmen die Themen Digitalisierung und Mobilität eine wichtige Rolle
bei dieser Entwicklung ein und werden deshalb auch im Fokus der IGZ GmbH ste­
hen. Entsprechende Entwicklungskonzepte wurden bereits im Rahmen der Per­
spektivplanung 2030 ausgearbeitet. Im geförderten Projekt startkLahr.Mobil wur­
den Maßnahmen für eine zukunftsgerichtete Mobilitätsentwicklung im Areal erar­
beitet.
Seite 3

Anlage IV

Darüber hinaus ist eine stärkere Nutzung des Flughafens und dessen längerfristig
gesicherte Nutzung ebenfalls von Bedeutung für eine wertschöpfende Entwicklung
am Areal. Dasselbe gilt für die verbesserte Verkehrsanbindung und Erreichbarkeit
an die verschiedenen Verkehrsträger.
Hinsichtlich des vorhandenen Gebäudebestandes ist auch verstärkt mit Blick auf
die zukünftige Flächenentwicklungen und die geschilderten Zukunftsthemen sorg­
fältig abzuwägen, welche Gebäude mit dem Ziel der Substanzerhaltung betreut,
welche Gebäude lediglich zur Vermietung erhalten werden und welche Gebäude
im Rahmen einer übergeordneten Planung vorrangig rückzubauen sind.
Die Altlastensanierung ist eine Grundlage für die konzeptionelle Fortentwicklung
des Areals. Bei zwei verbleibenden Flächen ist noch eine Sanierung vorhandener
Altlasten erforderlich. Eine weitere Fläche befindet sich in der Überwachungs­
phase nach erfolgter Sanierung. Im Zuge der Altlastenbearbeitung (AVL-Verfahren) waren zuletzt keine Entmietungen von Gebäuden mehr erforderlich.
Die Frist für den Rückbau der Abbruchgebäude endet am 31.12.2021. Danach be­
ginnt ein 4-jähriger Überziehungszeitraum. Perspektivisch werden sich also die
Mieterlöse deutlich reduzieren.
Bei voraussichtlich nur wenigen Änderungen in der Geschäftstätigkeit wird für das
laufende Geschäftsjahr mit einem positiven Ergebnis, jedoch unter dem Niveau
der beiden Vorjahre geplant.

Lahr, den 09. Juni 2021

Seite 4

Anlage III / 1

Anhang für das Geschäftsjahr 2020
der
Industrie- und Gewerbezentrum Raum Lahr GmbH
Sitz: Lahr
HRB Registergericht Amtsgericht Freiburg; Nr. 391205

1.

Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss der Industrie- und Gewerbezentrum Raum Lahr GmbH wurde auf
der Grundlage der Rechnungsiegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs und unter
Beachtung der ergänzenden Bestimmungen des GmbHG aufgestellt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Die Aufstellung des Jahresabschlusses ist nach dem Gesellschaftsvertrag entsprechend
den für große Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften vorzunehmen.

2.

Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Erworbene immaterielle Anlagenwerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und,
sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert.
Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um
planmäßige Abschreibungen angesetzt. Die Herstellungskosten der Sachanlagen werden
in Höhe der handelsrechtlichen Untergrenze bemessen. Einbeziehungswahlrechte
werden nicht ausgeübt. Auch Fremdkapitalzinsen werden nicht aktiviert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear vorgenommen.
Die Finanzaniagen wurden zu den Anschaffungskosten angesetzt und bewertet. Soweit
erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag vorliegende niedrigere Wert angesetzt.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert, ggf. zum
niedrigeren beizulegenden Wert, unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken,
bewertet.
Bei Forderungen werden erkennbare Einzelrisiken durch Wertberichtigungen
berücksichtigt. Dem allgemeinen Kreditrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen wird zusätzlich durch eine ausreichend bemessene Pauschalwertberichtigung
Rechnung getragen.
Die liquiden Mittel (Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten) wurden zu
Nominalwerten angesetzt.

Anlage fll / 2

Als Rechnungsabgrenzungsposten werden auf der Aktivseite Ausgaben vor dem
Abschlussstichtag ausgewiesen, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem
Bilanzstichtag
darstellen.
Insbesondere
wurden
von
der
IGZ
GmbH
Erhaltungsaufwendungen erbracht, die in Übereinstimmung mit der Stadt Lahr auf die
Miete der nächsten Jahre anzurechnen sind.
Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt.
Die Steuerrückstellungen beinhalten die das Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht
veranlagten Steuern.
Die sonstigen Rückstellungen werden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten
gebildet und in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrages passiviert. Dabei werden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten werden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.
Auf der Passivseite werden als Rechnungsabgrenzungsposten Einnahmen vor dem
Abschlussstichtag ausgewiesen, soweit sie Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem
Stichtag darsteilen.

2.2. Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Beim Jahresabschluss 2020 wurden die bisher angewandten Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden grundsätzlich übernommen.

3. Angaben zur Bilanz
3.1. Mitzugehörigkeitsvermerke

Einzelne Sachverhalte können im vorliegenden Gliederungsschema mehreren
Bilanzposten zugeordnet werden. Aus Gründen der Klarheit und Übersichtlichkeit wird
dazu folgende Erläuterung gegeben:
Die Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in Höhe von
EUR 11.136,00 bzw. EUR 173.535,80 sind jeweils solche aus Lieferungen und
Leistungen.

3.2. Anlagespiegel für einzelne Posten des Anlagevermögens

Die Geschäftsjahresabschreibung je Posten der Bilanz ist aus dem Anlagespiegel zu
entnehmen:

Anlage III / 3
ANLAGENSPIEGEL zum 31. Dezember 2020
Industrie- und GewerbezenUum Raum Lahr GmbH Lahr/Schwatzwald

Anschaffungs-,

Anschaffungs-,
Zugänge

Herstellungs­

Umbuchungen

Abgänge

kosten
01.01.2020
EUR

EUR

EUR

EUR

Herstellungs­
kosten
31.12.2020
EUR

kumulierte
Abschreibungen
01.01.2020
EUR

Abschreibungen

Abgänge

Geschäftsjahr
EUR

EUR

kumulierte
Abschreibungen
31.12.2020
EUR

Buchwert
31.12.2020
EUR

Buchwert
31.12.2019
EUR

A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstinde
entgeltlich erworbene
Konzessionen, gewerbliche
Schutzrechte und ähnliche
Rechte und Werte sowie
Lizenzen an solchen
Rechten und Werten

43.049,00

4.259,00

0,00

0,00

47.308,00

15.444,00

15.602,00

0,00

31.046,00

16.262,00

27.605,00

43.049,00

4.259,00

0,00

0,00

47308,00

15.444,00

15.602,00

0,00

31.046,00

16.262,00

27.605,00

63.467,09

0,00

0,00

0,00

63.467,09

63.458,09

0,00

0,00

63.458,09

9,00

9,00

482J344,S4

27.69731

11371,22

0,00

498.67133

404.740,54

32.444,91

11.861,22

425324,33

73347,00

78.104,00

546-311,73

27.697,91

11.871,22

0,00

562.138,42

468.198,73

32.444,91

11.261,22

488.782,42

73.356,00

78.113,00

_______ 300,00________________ 0^00________________ 0,00___________ OjOO_________________0i00_________ 300,00

300,00

Summe immaterielle
vermögensgegenstände
li. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgieiche Rechte und Bauten
einschließlich der Bauten
auf fremden Grundstücken
2. Andere Anlagen, Betriebs­
und Geschäftsausstattung
Summe Sachanlagen
III. Finanzanlagen

sonstige Ausleihungen
Summe Finanzanlagen

Summe Anlagevermögen

_____________ 300,00___________ 0,00___________ (^00___________ 0,00
300,00

589.660,73

.

0,00

0,00

0,00

300,00

0,00

0,00

0,00

0,00

300,00

300,00

31.956,91

11.871,22

0,00

509.746,42

483.642,73

48.046,91

11361,22

519328,42

89.918,00

106.018,00

Im Geschäftsjahr 2020 waren keine sonstigen Zugänge, Umbuchungen oder Zuschreibungen bei den Anschaffungs- und Herstellungskosten sowie bei den kumulierten Abschreibungen zu verzeichnen.

Anlage III / 4

3.3. Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten

Unter dem aktiven Rechnungsabgrenzungsposten wird die „Vorausbezahlte“ Miete der
IGZ GmbH in Höhe von EUR 25.300,19 ausgewiesen.
In diesem Posten "Vorausbezahlte Miete IGZ GmbH" sind die Aufwendungen für die
Renovierung der angemieteten Büroräume von ursprünglich EUR 82.118,05 eingestellt,
die auf künftige Mieten angerechnet werden. Der Rechnungsabgrenzungsposten wird
gleichmäßig auf 6 Jahre aufgelöst.

3.4. Angaben und Erläuterungen zu Rückstellungen

im Posten sonstige Rückstellungen sind die nachfolgenden, nicht unwesentlichen
Rückstellungsarten enthalten:

Überstunden
Urlaub
Berufsgenossenschaftsbeiträge
Aufbewahrungsverpflichtung
Grundsteuer FES
Instandhaltung Vermietungsobjekte
Grundsteuer Zehnder Group Grundstücksverw. GmbH
Erstellung und Prüfung Jahresabschluss

31.12.2020
EUR

31.12.2019
EUR

17.400,00
22.100,00
0,00
12.220,00
2.527,89
0,00
2.800,00
14.500,00
71.547,89

12.000,00
20.000,00
5.500,00
12.150,00
2.527,89
7.351,50
2.800,00
13.500,00
75.829,39

3.5. Angabe zu Restlaufzeitvermerken

Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt
EUR 625.857,42 (Vorjahr: EUR 455.002,89).

Anlage III / 5

3.6. Angabe zu Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern

Gegenüberden Gesellschaftern bestehen die nachfolgenden Verbindlichkeiten:
31.12.2020
EUR

31.12.2019
EUR

166.516,71
6.817,95
201,14
173.535,80

108.060,35
34.253,46
162,00
142.475,81

GesellschafterZ-in
Stadt Lahr
Zweckverband IGF
Gemeinde Friesenheim

3.7. Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Zum 31. Dezember 2020 bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen aus
Leasingverträgen für einen Kopierer und für das Dokumentenmanagement-System mit
monatlichen Leasingraten in Höhe von zusammen EUR 530,25 bzw. ab dem 1. Januar
2021 in Höhe von monatlich EUR 535,07. Der Gesamtbetrag der finanziellen
Verpflichtungen aus Leasingverträgen beträgt zum 31. Dezember 2020 EUR 9.902,34.
Ebenso besteht zum 31. Dezember 2020 unter Berücksichtigung des nächstmöglichen
Kündigungszeitpunktes eine sonstige finanzielle Verpflichtung aus dem Mietvertrag des
Bürogebäudes mit einer Höhe von EUR 15.755,11 p.a. Die finanzielle Verpflichtung
hieraus beträgt somit EUR 31.510,22.

4. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
4.1. Aufgliederung der Umsatzeriöse

Die Umsatzerlöse resultieren hauptsächlich aus Dienstleistungs- und Bewirtschaftungs­
verträgen bzgl. des ehemaligen Flughafenareals in Lahr.
Im Wesentlichen sind folgende Verträge aufzuführen:
- Bewirtschaftungsvertrag Ost - Vertragspartnerin Stadt Lahr
- Bewirtschaftungsvertrag Flugbetriebsflächen - Vertragspartnerin Stadt Lahr
- Kaufvertrag vom 30.12.1996 mit Nachtragsvereinbarung vom 13.12.2011
Vertragspartnerin Bundesanstalt für Immobilienaufgaben

-

- Bewirtschaftungsvertrag West - Vertragspartner Zweckverband Industrie - und
Gewerbepark Raum Lahr
- Dienstieistungsvertrag - Vertragspartner Zweckverband Industrie- und Gewerbepark
Raum Lahr
- Dienstleistungsvertrag Projekt Güterverkehrsterminal - Vertragspartner Stadt Lahr

Anlage III / 6

4.2. Zinsen und ähnliche Aufwendungen

Die Zinsen und ähnlichen Aufwendungen erfassen Verwahrentgelte (EUR 2.692,84),
Überziehungszinsen (EUR 0,12) und Verzugszinsen (EUR 100,39).

5.

Sonstige Angaben

5.1. Durchschnittliche
Arbeitnehmer

Zahl

der

während

des

Geschäftsjahres

beschäftigten

Die nachfolgenden Arbeitnehmergruppen waren während des Geschäftsjahres im
Unternehmen beschäftigt:
31.12.2020

Arbeiter
Angestellte
Die Gesamtzahl der durchschnittlich beschäftigten Arbeitnehmer
(ohne Geschäftsführer) beträgt damit

4,25
11,25
__________
15,50

5.2 Geschäftsführer

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens
durch
Herrn Daniel Peter Halter
geführt. Herr Halter war einzelvertretungsberechtigt.

Anlage III / 7

5.3. Vergütungen des Geschäftsführers

Auf die Angabe der Geschäftsführerbezüge wurde gemäß § 286 Abs. 4 HGB verzichtet.

5.4. Honorar des Abschlussprüfers

Das vom Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr berechnete Gesamthonorar beträgt netto
EUR 5.000,00 und betrifft ausschließlich Abschlussprüfungsleistungen.

5.5. Vorgänge von besonderer Bedeutung

Vorgänge von besonderer Bedeutung haben sich nach Schluss des Geschäftsjahres nicht
ergeben.

5.6. Vorschlag bzw. Beschluss zur Ergebnisverwendung

Die Geschäftsführung schlägt den Gesellschaftern die folgende Ergebnisverwendung vor:
Der Jahresüberschuss beträgt EUR 104.747,85,
Einschließlich des zu berücksichtigenden Gewinnvortrages mit EUR 1.163.202,01 ergibt
sich ein Betrag von EUR 1.267.949,86, der auf neue Rechnung vorgetragen werden soll.

Lahr/Schw., den 09. Juni 2021

Daniel Peter Halter
- Geschäftsführer-

MKG Treuhand GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Kippenheim
Anlage V
Seite 1

BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS
An die
Industrie- und Gewerbezentrum Raum Lahr GmbH
Lahr/Schwarzwald:

Prüfungsurteile
Wir haben den Jahresabschluss der Industrie- und Gewerbezentrum Raum Lahr GmbH,
Lahr/Schwarzwald - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2020 und der Gewinn- und Ver­
lustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 sowie dem Anhang,
einschließlich der Darstellung der Biianzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hin­
aus haben wir den Lagebericht der Industrie- und Gewerbezentrum Raum Lahr GmbH,
Lahr/Schwarzwald für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
•

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen,
für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Be­
achtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum
31. Dezember 2020 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum
31. Dezember 2020 und

•

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Ge­
sellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jah­
resabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen
und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen
die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile
Wr haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit
§ 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wrtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen
Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen
Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung
des Jahresabschlusses und des Lageberichts1' unseres Bestätigungsvermerks weitergehend be­
schrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen han­
delsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufs­
pflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die
von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere
Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

MKG Treuhand GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Kippenheim
Anlage V
Seite 2

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den
deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen
Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grund­
sätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Ver­
treter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen
Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung ei­
nes Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeab­
sichtigten - falschen Darstellungen ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die
Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren
haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unterneh­
menstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der
Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilan­
zieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der
insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie In allen wesentlichen
Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften ent­
spricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind
die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie
als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den
anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeig­
nete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als
Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist,
und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt
sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung ge­
wonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und
die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darsteflt, sowie einen Bestäfigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteiie zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhal­
tet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in
Übereinstimmung mit § 317'HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine
wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder
Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet
werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses
und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

MKG Treuhand GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Kippenheim
Anlage V
Seite 3

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grund­
haltung. Darüber hinaus
•

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter
-falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandiungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die aus­
reichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko,
dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als
bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte
Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen
beinhalten können.

•

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten inter­
nen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und
Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen ange­
messen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteii zur Wirksamkeit dieser Systeme der
Gesellschaft abzugeben.

•

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rech­
nungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern darge­
stellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

•

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern
angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit so­
wie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im
Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der
Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls
wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet,
im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebe­
richt aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges
Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der
bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Er­
eignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unterneh­
menstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

•

beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses ein­
schließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvor­
fälle und Ereignisse so darstelit, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen
Grijndsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechen­
des Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

•

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesent­
sprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens.

•

führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargesteliten zukunfts­
orientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnach­
weise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetz­
lichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachge­
rechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges
Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annah­
men geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Er­
eignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen,

MKG Treuhand GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Kippenheim
Anlage V
Seite 4

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang
und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger
Mängel (m internen Kontrolisystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Kippenheim, den 10. Juni 2021
WIKG Treuhand GmbH
Wirtschaftsprüfungsgeselfschaft

Eine Verwendung des vorstehend erteilten Bestätigungsvermerks außerhalb dieses Prüfberichts bedarf unserer vorherigen
Zustimmung. Bei Veröffentlichung oder Weitergabe des Jahresabschlusses und/oder des Lageberichts in einer von der be­
stätigten Fassung abweichenden Form bedarf es zuvor unserer erneuten Stellungnahme, sofern hierbei unser Bestätigungs­
vermerk zitiert oder auf unsere Prüfung hingewiesen wird; auf § 328 HGB wird verwiesen.