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Beschlussvorlage (Anlage 0)

                                    
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Stadt Lahr L >j

Beschlussvorlage
Amt: 502
Guth

Datum: 29.07.2021 Az.: 454.451

Drucksache Nr.: 81/2021 1. Ergänzung

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Haupt- und Personalausschuss

13.09.2021

vorberatend

nichtöffentlich

Gemeinderat

27.09.2021

beschließend

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Mitwirkung

603
erfolgt

20
erfolgt

Eingangsvermerke
Oberbürgefn^ister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt Kämmerei Stabsstelle
Recht
Abt. 10/101
Behandlung in der Vorlagenkonferenz am 25.08.2021, Freigabe durch den Oberbürgermeister

Betreff:

Weiterentwicklung der Kita an der Schütter - Ergänzung um zwei Krippengruppen
Beschlussvorschlag:
1. Die städtische Containeranlage für Krippengruppen wird vom Standort Sulz (Kita St. Eli­
sabeth) an den Standort Kita an der Schütter in Reichenbach umgesetzt.
Im Haushalt 2021 stehen bei Investitionsauftrag 13650601000 Mittel in Höhe von
142.000 Euro für die Umsetzung der Containeranlage bereit. Der Gemeinderat geneh­
migt im Rahmen der Maßnahme zusätzlich gemäß § 86 GemO außerplanmäßige Ver­
pflichtungsermächtigungen in einer erforderlichen Gesamthöhe von 224.000,- EUR.
Davon entfallen
- auf die Anpassung/Erweiterung der Containeranlage 113.000,- EUR
(Investitionsauftrag 13650601000)
auf die Herstellung der Außenanlage 61.000,- EUR
(Investitionsauftrag 136506030001)
auf die Ausstattung 50.000,- EUR
(Investitionsauftrag 13650610000)
Die Deckung der außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigungen erfolgt durch eine
nicht vollständig benötigte Verpflichtungsermächtigung bei Investitionsauftrag
121100010501 (Erweiterung der Friedrichschule) in entsprechender Höhe von
224.000,- EUR.
2.

Im Jahr 2022 werden zwei Krippengruppen in Betrieb genommen.

Anlagen:
Kostenschätzung
Verödung Container

BERATUNGSERGEBNIS

Bearbeitungsvermerk

Sitzungstag:

□ Einstimmig □ It. Beschlussvorschlag □ abweichender Beschluss (s. Anlage)
□ mit Stimmenmehrheit

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Seite - 2 -

Drucksache 81/2021 1. Ergänzung

Angaben über finanzielle und personeile Auswirkungen
□

Die Maßnahme hat keine finanziellen und personellen (i.S.v. Personalmehrbedarf) Auswirkungen

□

Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen weniger als 50 T EUR und die dauerhaft entstehenden
Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich weniger als 20 T EUR

□

Die finanzielien/personellen Auswirkungen können aufgrund ihrer Komplexität nicht sinnvoll in der Ta­
belle dargestelit werden und sind daher in der Sachdarstellung enthalten oder als Anlage beigefügt

-in diesen Fäiien ist die Tabelle nicht auszufüllenFinanzielle und personelle Auswirkungen (Prognose]
Investition

Nicht investive
□ Maßnahme oder
Projekt

2020

2022

2021

2023

2024 ff.

in EUR
50.000
(Ausstattung
der Räume)

Investition/
Auszahlung

Zuschüsse/Drittmittel
(ohne Kredite)

Aufwand/ Einmalig
verminderter Ertrag

142.000
(Umsetzen und
Anschließen der
Container)

61.000
(Gestaltung
Außenanlage)
44.000
(Antragstel­
lung Pro­
gramm
„Kinderbetreu­
ungsfinanzie­
rung)

Ertrag / Einmalig ver­
minderter Aufwand

SALDO:
SALDO: Finanzie­
Überschuss (+) /
rungsbedarf:
Eigenmittel oder Kredite Fehlbetrag (-)
Folgekosten p.a. 1
Aufwendungen und Erträge
Aufwand (inklusive Personaimehrkosten, s.u.) /
Verminderung von Ertrag
Ertrag /
Verminderung von, Aufwand
SALDO: Überschuss (+) / Fehlbetrag {-)

113.000
(Erweiterung
Containeran­
lagen,
Anpassungen,
Fassade)

142.000

180.000

Jährlich ab Inbetriebnahme /
nach Abschluss der Maßnahme in EUR
290.000 (Betriebskosten incl. Personal)
34.093 Kalkulatorische Kosten (Abschreibungen + kalk. Zinsen)
186.000 jährliche FAG-Zuweisungen ab 2023
44.000 Kita-Gebühren
2.933 Auflösung Investitiönszuschüsse
-60.000 Euro

Arbeitgeber«aufwami p.a.
Entgeltgruppe/ Be­
Personalmehrbedarf (dauerhaft)
soldungsgruppe
[Lohn- und Nebe n koste n) in EUR
Stelle / Bezeichnung
S8a
251.500
1. Pädagogische Fachkräfte (4,39)
2.
3.
SUMME Personalmehrkosten (dauerhaft) 251.500
Ist die Maßnahme im Haushaltsplan berücksichtigt?
□ Nein
□ Ja, mit den angegebenen Kosten DJa, mit abweichenden Kosten (Erläuterung in der Begründung)
Ist die Maßnahme in der mittelfristigen Planung berücksichtigt?
□ Nein
□Ja, mit den angegebenen Kosten DJa, mit abweichenden Kosten (Erläuterung in der Begründung)

Drucksache 81/2021 1. Ergänzung

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Sachdarstellung:
Um den U3 Bedarf im Stadtteil Sulz zu decken, wurden von der Stadt Lahr Container angeschafft,
die im Februar 2018 durch die Kita St. Elisabeth befristet bis Ende 2021(Ende Baugenehmigung)
in Betrieb genommen wurden. Durch die Weiterentwicklung der Kita St. Elisabeth und die Erweite­
rung der Räumlichkeiten im angrenzenden Schulgebäude für Ü3 Kinder können ausreichend Ka­
pazitäten für die Krippenkinder im Bestandsgebäude geschaffen werden, sodass der Bedarf in
Sulz zukünftig gedeckt ist.
Die sich im städtischen Eigentum befindenden Krippencontainer sind räumlich für einen Krippen­
betrieb mit 2 Gruppen ausgestattet. Sie beinhalten einen Sanitärbereich, ein Personal-WC, eine
Küche, einen Bewegungsraum, einen Schlafraum sowie entsprechende Gruppenräume und erfül­
len damit die Anforderungen des Kommunalverbandes für Jugend und Soziales (KVJS).
Für den Stadtteil Reichenbach ergibt sich auf der Basis der rechnerischen Bedarfsplanung und
unter Berücksichtigung der Vorverlegung des Einschulungsstichtages im Ü3 Bereich für das
kommende Kitajahr ein Fehlbedarf von 12 Plätzen und weiteren 4 Plätzen für das Kitajahr
2022/2023. Im Krippenbereich besteht rein rechnerisch aktuell ein ungedeckter Mehrbedarf von
17 Plätzen. Im angrenzenden Stadtteil Kuhbach ist der Mangel an Plätzen noch größer. Flier feh­
len aktuell im Ü3 Bereich 23 Plätze und im darauffolgenden Kitajahr 32 Plätze. Im U3 Bereich feh­
len derzeit 16 Plätze. Durch zu erwartende Neubaumaßnahmen im Stadtteil Kuhbach wird der
Bedarf perspektivisch noch ansteigen.
Das Fachamt empfiehlt daher, die Containeranlage vom Standort Sulz nach Reichenbach umzu­
setzen und in unmittelbarer Nähe zur Kita an der Schütter den Betrieb von zwei Krippengruppen
ab Februar 2022 aufzubauen. Eine Standortprüfung durch die Fachämter und die Kitaleitung hat
ergeben, dass das städtische Grundstück gegenüber dem heutigen Bestandsgebäude für die
Containeranlage und ein entsprechendes Außengelände ideal wäre. Vor dem Hintergrund, dass
die Situation im Bestandsgebäude im Personal- und Besprechungsraum sehr beengt ist, ist eine
Erweiterung der Containeranlage um einen Personal- und Besprechungsraum notwendig. In die­
sem könnten auch Gesamtteamsitzungen stattfinden.
In den Haushaltsmitteln 2021 sind insgesamt 142.000 Euro für das Umsetzen und Anschließen
der Containeranlagen berücksichtigt. Für die notwendige Erweiterung der Containeranlage um ei­
nen zusätzlichen Personal- und Besprechungsraum, die damit einhergehenden baulichen Anpas­
sungen inklusive der Gestaltung der Fassade (113.000 Euro), die Herstellung der Außenanlage
(61.000 Euro) und die Ausstattung der Containeranlage (50.000 Euro) werden zusätzliche Mittel
i.H.v. 224.000 Euro benötigt. Die Kosten der Ausstattung sollen zu einem Großteil durch einen
Zuschuss aus dem Bundesinvestitionsprogramm der Kinderbetreuungsfinanzierung gedeckt wer­
den (bis zu 44.000 Euro). Die Containeranlage wird langfristig als Kita-Erweiterung am Standort
Reichenbach genutzt. Daher soll die Fassadengestaltung (Begrünung und Holzverkleidung),im
Rahmen der Aufstellung und nicht erst zu einem späteren Zeitpunkt durchgeführt werden.
Die Umsetzung der Maßnahmen (Erweiterung mit Fassade, Außenaniage, Ausstattung) ist für das
Frühjahr 2022 vorgesehen. Für eine rechtzeitige Fertigstellung und Inbetriebnahme sollten die
entsprechenden Aufträge noch im Jahr 2021 vergeben werden. Daher ist eine außerplanmäßige
Verpflichtungsermächtigung i.H.v. insgesamt 224.000 Euro erforderlich. Außerplanmäßige Ver­
pflichtungsermächtigungen sind gemäß § 86 Abs. 5 GemO dann zulässig, wenn ein dringendes
Bedürfnis besteht und der in der Haushaltssatzung festgesetzte Gesamtbetrag der Verpflich­
tungsermächtigungen nicht überschritten wird. Die Deckung kann über eine nicht vollständig be­
nötigte Verpflichtungsermächtigung bei Investitionsauftrag 121100010501 (Erweiterung der Fried­
richschule) erfolgen. Diese Maßnahme muss dann im Rahmen der Haushaltsplanung 2022 neu
berücksichtigt werden

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Drucksache 81/2021 1. Ergänzung

Durch diese Weiterentwicklung könnten in der Kita an der Schütter weitere 15 Krippenplätze und
10 weitere Ü3 Plätze geschaffen werden. Die bestehende altersgemischte Gruppe würde in die­
sem Zuge aufgelöst werden. Eine Belegung der neu entstehenden Plätze zum Bemessungsstich­
tag 01.03.2022 ist erforderlich, um die beiden neuen Gruppen bei den FAG-Zuweisungen an die
Stadt Lahr ab dem Jahr 2023 zu berücksichtigen. Bei der Inbetriebnahme zu einem späteren
Zeitpunkt würden die Mittel erst ab dem Jahr 2024 fließen.
Rückmeldungen der Elternschaft aus der zentralen Vormerkung der Stadt Lahr zeigen, dass es
eine wachsende Nachfrage nach erweiterten Betreuungsangeboten gibt. Im Moment gibt es in der
Kita an der Schütter die Betreuungsformen Regelangebot und Verlängerte Öffnungszeiten (VÖ)
mit 6 Stunden täglich. Im Zusammenhang.mit der Erweiterung schlägt das Fachamt die Auswei­
tung der täglichen Betreuungszeiten auf 7 Stunden vor. Im Krippenbereich werden eine VÖGruppe mit 6 Stunden und eine VÖ-Gruppe mit 7 Stunden angeboten. Eine Erweiterung zum
Ganztagsangebot ist derzeit aufgrund der räumlichen Gegebenheiten im Bestandgebäude nicht
abbildbar.
Darüber hinaus bietet die sich in katholischer Trägerschaft befindende Kita St. Josef in Reichen­
bach zwei Ü3 Gruppen und eine Krippengruppe. Da sich das Gebäude in einem baulich sehr
schlechten Zustand befindet, wurde der dauerhafte Fortbestand dieser Einrichtung untersucht mit
dem Ergebnis, dass das Gebäude nicht mehr zu sanieren ist.
Vor diesem Hintergrund wurde in Zusammenarbeit mit dem Ortschaftsrat und dem kath. Träger
eine Lenkungsgruppe gebildet, welche die Gesamtsituation in Reichenbach erörtert und ein lang­
fristiges Konzept erarbeitet.

Cornelia Guth
Abteilungsleitung

1
Stadt Lahr L _J
Stadtbauamt
603 Gebäudemanagement
Stand: 03.08.2021
Kindergarten Reichenbach - Umzug der bestehenden Containeranlaqe von Sulz nach Reichenbach,
Erweiterung der Containeranlage und Gestaltung der Außenanlage

Kostenschätzung
Kostengruppe (KG) nach DIN 276 Kosten im Bauwesen - Teil 1 Hochbau

Kosten in € (brutto)

KG 200 (Erschließung)

Strom, Wasser, Abwasser

KG 300 (Bauwerk) + KG 400 (Technische Anlagen)

Demontage, Transport und Montage, Blitzschutz, Schließanlage, Baureinigung
Erweiterung der Containeranlage + Anpassungen + Fassade

KG 500 (Außenanlage)

Herrichten Außenanlage nach Umsetzen der Containeranlage
Gestaltung Außenanlage

45.000,00 €

64.000,00 €
113.000,00 €
29.000,00 €
61.000,00 €
50.000,00 €

KG 600 (Ausstattung)

4.000,00 €

KG 700 (Baunebenkosten)

Bereits in Haushalt 2021 berücksichtigt (Umzug der bestehenden Containeranlage)

Mittel zur Implementierung Containeranlage (Erweiterung Containeranlage+Anpassungen+Fassade, Gestaltung Außenanlage)

Gesamt

142.000,00 €
224.000,00 €

366.000,00 €

Seite 1 von 1

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■ T Stadtbauamt Lahr
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Kindorganon Roichonboch
Vorortuna Container
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uomm

03.08.2021

Entwurf

watisua

1:200 / DIN A1