Navigation überspringen

Beschlussvorlage (Bewirtschaftungsvertrag mit der Industrie- und Gewerbezentrum Raum Lahr GmbH (IGZ GmbH) für das Ostareal -Renovierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen durch die IGZ GmbH im Jahr 2014)

                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: 202
Singler

Datum: 10.02.2014 Az.: 922.5315

Beratungsfolge

Termin

Technischer Ausschuss

09.04.2014

Drucksache Nr.: 31/2014

Beratung

Kennung

Abstimmung

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Rechts- und
Ordnungsamt

Betreff:

Bewirtschaftungsvertrag mit der Industrie- und Gewerbezentrum Raum
Lahr GmbH (IGZ GmbH) für das Ostareal
-Renovierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen durch die IGZ GmbH
im Jahr 2014

Beschlussvorschlag:

Der Technische Ausschuss nimmt Kenntnis von den für das Jahr 2014 von
der Industrie- und Gewerbezentrum Raum Lahr GmbH angemeldeten Renovierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen.

BERATUNGSERGEBNIS
Einstimmig

Sitzungstag:

lt. Beschlussvorschlag

mit Stimmenmehrheit

Bearbeitungsvermerk

abweichender Beschluss (s. Anlage)

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 31/2014

Seite - 2 -

Begründung:
Nach dem Bewirtschaftungsvertrag zwischen der Stadt Lahr und der Industrieund Gewerbezentrum Raum Lahr GmbH (IGZ GmbH) für das Ostareal übernimmt
die Gesellschaft die ordnungsgemäße Instandhaltung von Bestandsgebäuden. Erhaltungsaufwendungen sowie Reparaturen werden von der IGZ GmbH nach eigenem Ermessen durchgeführt bzw. an externe Unternehmen vergeben. Bei Maßnahmen mit einem Auftragsvolumen von mehr als € 25.000 hat die Entwicklungsgesellschaft entsprechend den Regelungen im geltenden Bewirtschaftungsvertrag
die vorherige schriftliche Zustimmung der Stadt Lahr als Grundstückseigentümer
einzuholen.
Für die jeweilige Zustimmung ist formal der Oberbürgermeister zuständig, weshalb
lediglich ein Kenntnisnahmebeschluss erfolgt.
Die IGZ GmbH hat eine Bedarfsanmeldung für das Jahr 2014 bei der Stadt mit einem Gesamtvolumen von rd. € 105.000 eingereicht. Darin enthalten sind das
Streichen des Firmensitzes der IGZ GmbH (Geb. A 20). Daneben soll in Geb. B 21
die Heizungsanlage erneuert werden falls diese kurzfristig ausfällt und in Geb. B
93 aus energetischen Gründen der Dachboden gedämmt werden. Des Weiteren
ist der Instandhaltungsrücklage der Teileigentümergemeinschaft A70 ein Betrag
von € 24.064,95 zuzuführen.
Im Haushaltsplan 2014 wurden für das Ost-Areal Mittel in Höhe von € 100.000 für
die Gebäudeinstandsetzung eingesetzt. Daneben stünden aus Vorjahren noch
verwendbare Haushaltsreste in Höhe von weiteren € 163.000 zur Verfügung. Die
Mittelübertragung ist zur Beschlussfassung am 31.03.2014 vorgesehen. Die Übertragung der gesamten Haushaltsmittel ist aus Sicht der Verwaltung gerechtfertigt,
da aufgrund des Alters der Gebäude unvorhersehbare und ungeplante Gebäudeinstandsetzungen nicht auszuschließen sind. Sollten die Mittel übertragen werden, stünden für Gebäudeinstandsetzungen insgesamt € 263.000 zur Verfügung.
Die Verwaltung vertritt die Auffassung, dass die von der IGZ GmbH angemeldeten
Einzelvorhaben durchgeführt werden sollten.

Dr. Wolfgang G. Müller
Oberbürgermeister

Jürgen Trampert
Stadtkämmerer