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Beschlussvorlage (Eigenbetrieb Bau- und Gartenbetrieb Lahr (BGL) Kauf eines Geräteträgers Reform Muli T10X Hybridshift)

                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: BGL
Schneider

Datum: 30.06.2021 Az.:

Drucksache Nr.: 152/2021

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Gemeinderat

19.07.2021

beschließend öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Mitwirkung

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Stabsstelle
Recht

Betreff:

Eigenbetrieb Bau- und Gartenbetrieb Lahr (BGL)
Kauf eines Geräteträgers Reform Muli T10X Hybridshift

Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat stimmt dem Kauf eines Geräteträgers Reform Muli T10X
Hybridshift zum Preis von 159.490.- € netto der Firma Spinner GmbH Appenweier zu.

Anlage(n):
Anlage 0

BERATUNGSERGEBNIS

Sitzungstag:

 Einstimmig  lt. Beschlussvorschlag
 mit Stimmenmehrheit

Bearbeitungsvermerk

 abweichender Beschluss (s. Anlage)

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 152/2021

Seite - 2 -

Angaben über finanzielle und personelle Auswirkungen
☐ Die Maßnahme hat keine finanziellen und personellen (i.S.v. Personalmehrbedarf) Auswirkungen
☐ Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen weniger als 50 T EUR und die dauerhaft entstehenden
Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich weniger als 20 T EUR
☒ Die finanziellen/personellen Auswirkungen können aufgrund ihrer Komplexität nicht sinnvoll in der Tabelle dargestellt werden und sind daher in der Sachdarstellung enthalten oder als Anlage beigefügt
-In diesen Fällen ist die Tabelle nicht auszufüllenFinanzielle und personelle Auswirkungen (Prognose)
☒ Investition

Nicht investive
☐ Maßnahme oder
Projekt
Aufwand/ Einmalig
verminderter Ertrag
Ertrag / Einmalig verminderter Aufwand
SALDO:
Überschuss (+) /
Fehlbetrag (-)

Investition/
Auszahlung
Zuschüsse/Drittmittel
(ohne Kredite)
SALDO: Finanzierungsbedarf:
Eigenmittel oder Kredite
Folgekosten p.a. /
Aufwendungen und Erträge
Aufwand (inklusive Personalmehrkosten, s.u.) /
Verminderung von Ertrag
Ertrag /
Verminderung von Aufwand

2020

2021

2022

2023

2024 ff.

in EUR
159.490

Jährlich ab Inbetriebnahme /
nach Abschluss der Maßnahme in EUR

SALDO: Überschuss (+) / Fehlbetrag (-)
Personalmehrbedarf (dauerhaft)
Entgeltgruppe/ BeStelle / Bezeichnung
soldungsgruppe
1.
2.
3.
SUMME Personalmehrkosten (dauerhaft)
Ist die Maßnahme im Haushaltsplan berücksichtigt?

Arbeitgeberaufwand p.a.
(Lohn- und Nebenkosten) in EUR

☐Ja, mit den angegebenen Kosten ☐Ja, mit abweichenden Kosten (Erläuterung in der Begründung)
Ist die Maßnahme in der mittelfristigen Planung berücksichtigt?

☐Nein

☐Ja, mit den angegebenen Kosten

☐Nein

☐Ja, mit abweichenden Kosten (Erläuterung in der Begründung)

Drucksache 152/2021

Seite - 3 -

Sachdarstellung:
Aufgrund der stetig wachsenden Anforderungen an Multifunktionsfahrzeugen können die
vorhandenen Fahrzeuge den Bedarf nicht mehr abdecken. Deshalb hat der BGL im
Wirtschaftsplan 2021 die Beschaffung eines Geräteträgers mit 180.000,- € eingeplant.
Nach Aufstellung eines Lastenhefts (Flexibler Aufbau, Anbaugeräte, Winterdienst, kompakte
Baumasse, Geländegängig etc.) und einer Markterkundung stellte sich heraus, dass lediglich zwei
Anbieter in diesem Sektor zur Verfügung stehen bzw. in Frage kommen. Nach Test und Vergleich der
beiden Anbieter (siehe Begründung unten) zeigt sich, daß nur das Fahrzeug Multi T10X Hybridshift
der Firma Spinner GmbH die Vorgaben des BGL erfüllen kann.
Da es derzeit auf dem Markt keine vergleichbaren Fahrzeuge gibt bzw. nur das oben genannte
Fahrzeug in Betracht kommt, ist gemäß § 8 Abs. 4 Nr. 10 Unterschwellenvergabeordnung (UVgO)
eine Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb möglich. Aufgrund des Gebietsschutzes des
Herstellers kommt hierfür lediglich die Fa. Spinner aus Appenweier in Frage.
Die Firma Spinner verfügt derzeit über ein Vorführfahrzeug Bj.2021 (ca. 80 Betriebsstunden) welches
dem BGL 9% günstiger für 159.490,- € (Netto) angeboten wird.
Das vorliegende Angebot der Fa. Spinner stellt eine vorteilhafte Gelegenheit gemäß
§ 8 Abs. 4 Nr. 14 UVgO dar. Die Preisersparnis zu einem Neufahrzeug (175.139,80 € Netto) liegt hier
bei 15.649,80 € Netto.
Der Auftrag wird deshalb im Rahmen einer Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb an die
Fa. Spinner aus Appenweier vergeben. Dieses Vorgehen wurde im Vorfeld vom RPA geprüft und mit
der Vergabestelle abgesprochen.
Begründung:
Das Fahrzeug verfügt als einziger Anbieter über ein Hybridgetriebe mit zwei wählbaren Fahrmodi.
Das Fahrzeug soll in der Zeit von April bis Oktober (Ausserhalb Winterdienst) vor allem im Bereich
der Baukollone zum Transport von Material genutzt werden. Hierbei kommt vor allem der
mechanische Fahrantrieb zum Einsatz. Dieser hat keinen Leistungsverlust, gesplittete Schaltgruppen
und dadurch ein idealles Fahrverhalten bei geringerem Kraftststoffverbrauch. Hinzu kommt ein sehr
gutes Fahrverhalten auch im schweren Gelände durch die Portalachsen. In den Wintermonaten wird
das Fahrzeug im Winterdienst auf den Bergstrecken ( Reichenbach, Langenhard) eingesetzt und
kann dazu im hydrostatischen Antrieb betrieben werden. Dies ermöglicht einen stufenlosen
Fahrantrieb mit 4 Laststufen. Für den Fahrer bedeutet dies eine Entlastung, es schont die Kupplung
und verbessert das Rangierverhalten vor allem in engen Situationen, dem Anhängerbetrieb und im
Baustellenbereich. Auch bei der Verwendung von Anbaugeräten wie z.B. Wildgrasbesen, kommen
die Vorteile des Fahrantriebs zur Geltung. Die Fahrantriebe können während der Fahrt umgeschaltet
werden, ein Anhalten ist nicht erforderlich.
Zusätzlich soll durch das Fahrzeug auch der 2020 angeschaffte Buschhacker betrieben werden. Das
Gerät hat ein Gewicht von 1,5 t und wird durch die Zapfwelle angetrieben. Der Betrieb erfolgt derzeit
über einen Unimog der hierbei allerdings im Grenzbereich der Zuladung eingesetzt ist.
Das Fahrzeug der Firma Reform besitzt einen Zapfwellenantriebe der direkt vom Getriebe
angetrieben wird und über ein Rohr in Rohrsystem zum Heck geführt wird. Somit entsteht kein
Kraftverlust. Der zweite Anbieter kann nach eigener Auskunft nicht zusagen, dass der Buschhacker
an seinem Fahrzeug betrieben werden kann.

Drucksache 152/2021

Seite - 4 -

Aufgrund des zeitlich sehr engen Rahmens hinsichtlich der Sitzungstermine vor der Sommerpause,
konnte die Entscheidung nicht im Haupt- und Personalausschuss vorberaten werden.

Markus Ibert
Oberbürgermeister

Herbert Schneider
Betriebsleiter