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Beschlussvorlage (Fußgängerüberweg in der Tiergartenmühlgasse/ Lotzbeckstraße)

                                    
                                        Beschlussvorlage
Federführende Stelle: 302
Sachbearbeitung: Stuber

Drucksache Nr.: 30/2020
Az.: 112.21

An der Vorlagenerstellung beteiligte Stellen
61

605

Freigabe
Durch den Oberbürgermeister / Ersten Bürgermeister / Bürgermeister am 04.03.2020

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Beirat für Verkehrsangelegenheiten

27.10.2021

beschließend

öffentlich

Abstimmung

Betreff:
Fußgängerüberweg in der Tiergartenmühlgasse/ Lotzbeckstraße

Beschlussvorschlag:
Der Verkehrsbeirat empfiehlt die Verlegung des Fußgängerüberweges in der
Tiergartenmühlgasse/ Lotzbeckstraße.

Zusammenfassende Begründung:
[Begründung der inhaltlichen Notwendigkeit und des Ziels]
Begründung für eine nichtöffentliche Beschlussfassung im Gemeinderat:
[nur sofern tatsächlich im Gemeinderat nichtöffentlich Beschluss gefasst wird – andernfalls löschen]

Drucksache 30/2020

Seite 2

Sachdarstellung
Im Rahmen einer Nachtverkehrsschau wurde die Verkehrssicherheit des Fußgängerüberweges in der Tiergartenmühlgasse überprüft.
Dabei wurde festgestellt, dass der Fußgängerüberweg im derzeitigen Zustand nicht erhalten
bleiben kann. Die Querungsstrecke ist mit 7,5 Metern zu lang. Die maximale Querungsstrecke mittels Zebrastreifen darf 6,5 Meter betragen, ansonsten ist eine bauliche Mittelinsel ab
8,5 Meter Fahrbahnbreite erforderlich. Für den Bereich zwischen 6,5 und 8,5 Meter sind die
Aufstellflächen mittels Gehwegnasen in die Fahrbahn vorzuziehen. Damit wäre die Einfahrt
aus Richtung Stadtmitte in die Tiergartenmühlgasse für größere Fahrzeuge nicht mehr möglich.
Die Abteilung Tiefbau hat einen Alternativvorschlag erarbeitet, um den Fußgängerüberweg
erhalten zu können. Hierfür ist die Verlegung des Zebrastreifens und die bauliche Einengung
der Fahrbahn zwingend erforderlich, um die Querungsstrecke auf die erforderlichen 6,5 Meter
zu kürzen und die Sichtbeziehungen zu verbessern. Die Maßnahme bringt eine vollständige
De- und Neumarkierung mit sich, ebenso die Nachrüstung einer ausreichenden Beleuchtung,
die Absenkung der Bordsteine und der Einrichtung von Schutzelementen, um die Akzeptanz
des neuen Zebrastreifens zu stärken und zu verhindern, dass weiterhin im
Einmündungsbereich gequert werden kann.
Die Kosten für die Gesamtmaßnahme würden 34.357.68 € brutto betragen und könnten von
der der Kostenstelle 54105000 (Kostenart 42120000) übernommen werden
Um insbesondere die Verkehrssicherheit der Schülerinnen und Schüler der Musikschule und
der Grundschule Eichrodtschule zu erhöhen, empfiehlt die Verwaltung die Verlegung des
Fußgängerüberweges.

Guido Schöneboom
Erster Bürgermeister

Amt
Handzeichen

61

Mats Tilebein

Lucia Vogt

605

Anlage(n):
_Planung Fußgängerüberweg
Hinw eis:
Die Mitglieder des Gremiums w erden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mit zuteilen. Ein befangenes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöf fentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu entnehmen.