Navigation überspringen

Beschlussvorlage (Anlage 0)

                                    
                                        Stadt Lahr L

Beschlussvorlage
Amt: 605
Misic

Datum: 31.08.2021 Az.: 60/605
Lau/Mi

Drucksache Nr.; 205/2021

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Gemeinderat

27.09.2021

beschließend

öffentlich

Abstimmung

Beteiligungsvermerke
Amt
Mitwirkung

Abt. 10/102

Amt 20

Eingangsvermerke
Oberbü ■germeister
Erster Bürgermeister
Bürgermeister
Haupt- und Personalamt Kämmerei Stabsstelle
Abt. 10/101
Recht
\ ________
\
Behandlung in der Vorlagenkonferenz am 15.09.2021; Freigabe durch den Oberbürgermeister

A

Betreff:

Sanierung der Rad- und Gehwegbrücke Rosenweg
Vergabe der Bauleistungen

Beschlussvorschlag:
Die Firma Rendler aus Offenburg wird aufgrund ihres Angebots vom 25.08.2021;
beauftragt, die erforderlichen Sanierungsarbeiten im Zuge der Maßnahme „Sanierung
der Rad- und Gehwegbrücke Rosenweg“ durchzuführen.
Die Auftragssumme beträgt einschließlich 19% MwSt: 377.160,46 EUR

BERATUNGSERGEBNIS

Sitzungstag:

Bearbeitungsvermerk

□ Einstimmig □ It. Beschlussvorschlag □ abweichender Beschluss (s. Anlage)
O mit Stimmenmehrheit

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 205/2021

Seite - 2 -

Angaben über finanzielle und personelle Auswirkungen
□

Die Maßnahme hat keine finanziellen und personellen (i.S.v. Personalmehrbedarf) Auswirkungen

□

Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen weniger als 50 T EUR und die dauerhaft entstehenden
Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich weniger als 20 T EUR

[El

Die finanziellen/personellen Auswirkungen können aufgrund ihrer Komplexität nicht sinnvoll in der Ta­
belle dargestellt werden und sind daher in der Sachdarstellung enthalten oder als Anlage beigefügt

-In diesen Fällen Ist die Tabelle nicht auszufüllenFinanzielle und personelle Auswirkungen (Prognose)

□ Investition

Nicht investive
[ t Maßnahme oder
Projekt

Investition/
Auszahlung
Zuschüsse/Drittmittel
(ohne Kredite)
SALDO: Finanzierungs­
bedarf:
Eigenmittel oder Kredite

Aufwand/ Einmalig
verminderter Ertrag
Ertrag / Einmalig ver­
minderter Aufwand
SALDO:
Überschuss (+) /
Fehlbetrag (-)

Folgekosten p.a. /
Aufwendungen und Erträge

2020

2021

[

2022

2023

|

2024 ff.

in EUR

Jährlich ab Inbetriebnahme /
nach Abschluss der Maßnahme in EUR

Aufwand (inklusive Personalmehrkosten, s.u.) /
Verminderung von Ertrag
Ertrag /
Verminderung von Aufwand
SALDO: Überschuss (+) / Fehlbetrag (-)
Personalmehrbedarf (dauerhaft)
Stelle / Bezeichnung

Entgeltgruppe/ Besoldungsgruppe

Arbeitgeberaufwand p.a.
(Lohn- und Nebenkosten) in EUR

1.
2.
3.
SUMME Personalmehrkosten (dauerhaft)
Ist die Maßnahme im Haushaltsplan berücksichtigt?

ixUa, mit den angegebenen Kosten

DJa, mit abweichenden Kosten (Erläuterung in der Begründung)

DNein

Ist die Maßnahme in der mittelfristigen Planung berücksichtigt?

□Ja, mit den angegebenen Kosten

DJa, mit abweichenden Kosten (Erläuterung in der Begründung)

DNein

Drucksache 205/2021

Seite - 3 -

Sachdarstellung:
Information zur Beratungsfolge:

Die Vorlage kann im Technischen Ausschuss am 15.09.2021 leider nur mündlich vorgestellt werden.
Durch die etwas verspätete Freigabe des Haushaltes 2021 konnte die Maßnahme nicht früher veröf­
fentlicht werden und die Beratungsfolge (Vorberatung im Technischen Ausschuss) konnte aus zeitli­
chen Gründen nicht, wie in der Hauptsatzung vorgesehen, eingehalten werden. Gemäß Zuwendungsbewilligung vom 05.10.2020 (Eingang Stadt Lahr 20.10.2020) ist die Stadt Lahr verpflichtet in­
nerhalb eines Jahres, somit spätestens am 20.10.2021, mit der Maßnahme anzufangen (Datum der
Vergabe der Bauleistung / Beauftragung der ausführenden Firma).
Ausschreibung/ Submission:

Die Maßnahme war am 26.07.2021 beschränkt, ohne Teilnehmerwettbewerb, ausgeschrieben wor­
den. 7 Baufirmen wurden aufgefordert das Angebot abzugeben. Zum Submissionstermin am
25.08.2021 lagen 4 Angebote vor. Das Submissionsergebnis mit den nachgerechneten Angebots­
endsummen, nach der Prüfung und Wertung, ist in der nachfolgenden Tabelle dargestellt:
Rang

1
2
3
4

Bieter

Pendler Bau GmbH, Offenburg
Bieter Nr.2
Bieter Nr.4
Bieter Nr. 1

Angebotssumme, EUR inkl.
Mehrwertsteuer

377.160,46
388.092,90
525.228,17
578.578,00

Im Rahmen der formellen und der technischen Prüfung des Angebots wurde festgestellt, dass die
Firma Pendler Bau GmbH aus Offenburg das preisgünstigste und wirtschaftlichste Angebot abgege­
ben hat. Es wird demnach vorgeschlagen, der Firma Pendler Bau aus Offenburg, den Auftrag zu er­
teilen.
Die Auftragssumme beträgt brutto, einschließlich 19% MwSt: 377.160,46 EUR.

Kostenermittlung l Kostenverlauf:

Laut Kostenberechnung vom 11.09.2020 waren für die Maßnahme 303.898,63 vorgesehen.
Die Planungsgrundlagen der Kostenberechnung wurden, wesentlich durch die Forderungen der Un­
teren Wasserbehörde (Wasserrechtliche Erlaubnis vom 02.12.2020; Antrag vom 04.09.2020) und
durch die Planänderungen des Auftraggebers wie folgt geändert:
•

•
•
•
•

Die Untere Wasserbehörde verlangte, dass die Brücke um 20-25 cm erhöht wird, damit ein
Freibord von 50 cm bei HQ 100 vorhanden ist. Dies hatte zur Folge, dass die Betonmassen
erhöht wurden und die Angieichung der angrenzenden Wege umfangreicher gestaltet werden
musste.
Die Stützweite der Brücke musste um 50 cm erhöht werden. Somit musste die Stahlträgerkon­
struktion verlängert und die Fläche der Brücke erhöht werden.
Eine Fischbestandsbergung (Befischung) muss während der Maßnahme durchgeführt werden.
Die Stadt Lahr ordnete die Veränderung der Lage des neuen Brückengeländers an. Somit er­
folgte eine Verlängerung des Geländers um 10 m.
Nach der Endabstimmung mit Versorgungsträgern wurden insgesamt 8 Leerrohre (4 Stk.
mehr; teilweise auch größere Durchmesser) am neuen Bauwerk eingeplant.

Drucksache 205/2021

Seite - 4 -

Die, im Jahr 2020, geplante Ausschreibung der Maßnahme wurde auf Jahr 2021 verschoben, weil die
vorhandenen Haushaltsmittel nicht ausreichten und mussten neu beantragt werden.
Gemäß Kostenvoranschlag (Bepreiste Leistungsverzeichnis) vom 14.07.2021 sind für die Bauarbei­
ten 384.709,15 Euro inkl. 19% MwSt. vorgesehen. Das Ausschreibungsergebnis liegt 1,96% und so­
mit mit 7.548,69 Euro unter dem bepreisten Leistungsverzeichnis.

Mittelverfügung:

Für die Durchführung der Sanierungsarbeiten stehen die Mittel im Haushaltsjahr 2021 auf dem Inves­
titionsauftrag 1541 000 20013 „Verbreiterung der Radwegbrücke Rosenweg“ zur Verfügung. Gemäß
Projektdatenblatt stehen für die Realisierung des Bauvorhabens insgesamt Mittel i. H. v. 480.000,00
EUR im Haushalt 2021 zur Verfügung. Hiervon sind durch andere Verbindlichkeiten (Planung, Sons­
tiges) Mittel i. H. v. 94.790,06 EUR gebunden.

Zuwendung:

Die Anmeldung des Bauvorhabens zur Programmaufnahme nach VwV-LGVFG erfolgte am
26.09.2019.
Die Aufnahme in das Förderprogramm erfolgte mit dem Schreiben des Regierungspräsidiums Frei­
burg vom 29.04.2020 (Eingang Stadt Lahr am 06.05.2020). Daraufhin stellte die Stadt Lahr einen
Antrag auf die Zuwendung am 28.09.2020.
Auf der Grundlage des Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetztes - LGVFG wurde der Stadt
Lahr für diese Maßnahme ein Zuschuss i. H. v 187.200,00 EUR mit dem Bescheid (Zuwendungsbe­
willigung) vom 05.10.2020 gewährt. Am 13.01.2021 wurde die Erhöhung der zuwendungsfähigen
Kosten auf Grund der erhöhten Anforderungen aus wasserrechtlicher Sicht durch die Abteilung Tief­
bau beim Regierungspräsidium Freiburg angemeldet. Am 18.01.2021 wurde uns mitgeteilt, dass die
Fördergelder im Rahmen einer Festbetragsfinanzierung gewährt wurden und nach Bewilligung nicht
mehr geändert werden können.

Ausführungszeitraum:

Die Maßnahme soll in derzeit von 11.10.2021 bis Ende Mai 2022 durchgeführt werden.
Es wird gebeten, dem vorseitigen Beschlussvorschlag der Verwaltung zuzustimmen

Tilman Retters
Bürgermeister
Hinweis:
Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen.
Einbefangenes Mitglied hat in der öffentlichen Sitzung den Verhandlungstisch, in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen. Einzel­
heiten sind dem § 18 Abs. 1 - 5 Gemeindeordnung zu entnehmen.