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Beschlussvorlage (Bestellung von ehrenamtlichen Gutachtern für den Gemeinsamen Gutachterausschuss Lahr; Hier: Neubestellung der ehrenamtlichen Gutachter für die Gemeinden Friesenheim und Schuttertal)

                                    
                                        Beschlussvorlage
Federführende Stelle: GGA
Sachbearbeitung: Köchel

Drucksache Nr.: 210/2021
Az.:

An der Vorlagenerstellung beteiligte Stellen

Freigabe
Durch den Oberbürgermeister nach der Vorlagenkonferenz am 15.09.2021

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Gemeinderat

27.09.2021

beschließend

öffentlich

Abstimmung

Betreff:

Bestellung von ehrenamtlichen Gutachtern für den Gemeinsamen Gutachterausschuss Lahr;
Hier: Neubestellung der ehrenamtlichen Gutachter für die Gemeinden Friesenheim
und Schuttertal

Beschlussvorschlag:

Für den Gemeinsamen Gutachterausschuss Lahr zur Ermittlung von Grundstückswerten und für sonstige Wertermittlungen im Sinne des § 192 Abs. 1 Baugesetzbuch
(BauGB) werden rückwirkend ab dem 03.07.2021 bis zum Ablauf der verbleibenden
Amtsperiode, somit bis zum 29.02.2024 nachstehende Personen bestellt:
Vertreter für die Gemeinde Schuttertal:
Eugen Göppert, 77978 Schuttertal (Schweighausen)
Peter Klimsch, 77978 Schuttertal
Vertreter für die Gemeinde Friesenheim:
Roland Herzog, 77948 Friesenheim
Michael Vergin, 77948 Friesenheim
Eckhard Schreiber, 77963 Schwanau
Markus Reinbold, 79348 Freiamt

Drucksache 210/ 2021

Seite 2

Angaben über finanzielle und personelle Auswirkungen
☒ Die Maßnahme hat keine finanziellen und personellen (i.S.v. Personalmehrbedarf) Auswirkungen
☐ Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen weniger als 50 T EUR und die dauerhaft entstehenden
Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich weniger als 20 T EUR
☐ Die finanziellen/personellen Auswirkungen können aufgrund ihrer Komplexität nicht sinnvoll in der Tabelle dargestellt werden und sind daher in der Sachdarstellung enthalten oder als Anlage beigefügt
-In diesen Fällen ist die Tabelle nicht auszufüllenFinanzielle und personelle Auswirkungen (Prognose)
☒ Investition
Investition/
Auszahlung
Zuschüsse/Drittmittel
(ohne Kredite)
SALDO: Finanzierungsbedarf:
Eigenmittel oder Kredite

Nicht investive
☐ Maßnahme oder
Projekt
Aufwand/ Einmalig
verminderter Ertrag
Ertrag / Einmalig verminderter Aufwand
SALDO:
Überschuss (+) /
Fehlbetrag (-)

Folgekosten p.a. /
Aufwendungen und Erträge

2020

2021

2022

2023

2024 ff.

in EUR

Jährlich ab Inbetriebnahme /
nach Abschluss der Maßnahme in EUR

Aufwand (inklusive Personalmehrkosten, s.u.) /
Verminderung von Ertrag
Ertrag /
Verminderung von Aufwand
SALDO: Überschuss (+) / Fehlbetrag (-)
Personalmehrbedarf (dauerhaft)
Stelle / Bezeichnung

Entgeltgruppe/ Besoldungsgruppe

Arbeitgeberaufwand p.a.
(Lohn- und Nebenkosten) in EUR

1.
2.
3.
SUMME Personalmehrkosten (dauerhaft)
Ist die Maßnahme im Haushaltsplan berücksichtigt?
☐Ja, mit den angegebenen Kosten ☐Ja, mit abweichenden Kosten (Erläuterung in der Begründung)
Ist die Maßnahme in der mittelfristigen Planung berücksichtigt?

☐Nein

☐Ja, mit den angegebenen Kosten

☐Nein

☐Ja, mit abweichenden Kosten (Erläuterung in der Begründung)

Drucksache 210/ 2021

Seite 3

Sachdarstellung
Der Gemeinderat Lahr hat die schrittweise Bildung eines gemeinsamen Gutachterausschusses mit
den benachbarten Gemeinden des ehemaligen Landkreises Lahr am 30.09.2019 (Vorlage 223/2019)
beschlossen.
Während zwischen der Stadt Lahr und der Gemeinde Seelbach bereits im vergangenen Jahr 2020
ein Gemeinsamer Gutachterausschuss Lahr gebildet werden konnte, wurde nun am 19.05.2021 die
öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen der Stadt Lahr und den Gemeinden Seelbach, Friesenheim und Schuttertal durch Herrn Oberbürgermeister Markus Ibert und Herrn Bürgermeister Thomas
Schäfer, Herrn Bürgermeister Erik Weide und Herrn Bürgermeister Matthias Litterst unterzeichnet.
Am 03.07.2021 ist die öffentlich-rechtliche Vereinbarung in Kraft getreten. Der Zusammenschluss mit
weiteren Gemeinden folgt im Jahr 2022. Die Mitgliedsgemeinden können in eigener Verantwortung
entsprechend einem Einwohnerschlüssel Mitglieder in den Gemeinsamen Gutachterausschuss Lahr
vorschlagen.
Vom Gemeinderat Schuttertal wurden am 27.07.2020 (Beschlussvorlage 7/2021) Eugen Göppert und
Herr Peter Klimsch als Vertreter der Gemeinde Schuttertal im gemeinsamen Gutachterausschuss
Lahr vorgeschlagen.
Vom Gemeinderat Friesenheim wurden am 19.07.2021 (Drucksache 82/2021) Roland Herzog, Michael Vergin, Eckhard Schreiber und Markus Reinbold als Vertreter der Gemeinde Friesenheim im
Gemeinsamen Gutachterausschuss Lahr vorgeschlagen.

________________
Markus Ibert

__________________
Tilman Petters

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Friederike Ohnemus

Hinw eis:
Die Mitglieder des Gremiums w erden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mit zuteilen. Ein befangenes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verla ssen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu entnehmen.