Beschlussvorlage (Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereiches im Anna-Keller-Weg)
27. Oktober 2021
Beschlussvorlage Federführende Stelle: 302 Sachbearbeitung: Stuber Drucksache Nr.: 361/2020 Az.: 112.21/Stu An der Vorlagenerstellung beteiligte Stellen 61 605 Freigabe Durch den Oberbürgermeister / Ersten Bürgermeister / Bürgermeister nach der Vorlagenkonferenz am 21.04.2021 Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Beirat für Verkehrsangelegenheiten 27.10.2021 beschließend öffentlich Abstimmung Betreff: Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereiches im Anna-Keller-Weg Beschlussvorschlag: Der Beirat für Verkehrsangelegenheiten empfiehlt die Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereichs im Anna-Keller-Weg. Angaben über finanzielle und personelle Auswirkungen ☐ Die Maßnahme hat keine finanziellen und personellen (i.S.v. Personalmehrbedarf) Auswirkungen ☒ Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen weniger als 50 T EUR und die dauerhaft entstehenden Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich weniger als 20 T EUR ☐ Die finanziellen/personellen Auswirkungen können aufgrund ihrer Komplexität nicht sinnvoll in der Tabelle dargestellt werden und sind daher in der Sachdarstellung enthalten oder als Anlage beigefügt -In diesen Fällen ist die Tabelle nicht auszufüllenFinanzielle und personelle Auswirkungen (Prognose) ☒ Investition Nicht investive ☐ Maßnahme oder Projekt Aufwand/ Einmalig verminderter Ertrag Ertrag / Einmalig verminderter Aufwand SALDO: Überschuss (+) / Fehlbetrag (-) Investition/ Auszahlung Zuschüsse/Drittmittel (ohne Kredite) SALDO: Finanzierungsbedarf: Eigenmittel oder Kredite Folgekosten p.a. / Aufwendungen und Erträge Aufwand (inklusive Personalmehrkosten, s.u.) / Verminderung von Ertrag 2020 2021 2022 2023 in EUR Jährlich ab Inbetriebnahme / nach Abschluss der Maßnahme in EUR 2024 ff. Drucksache 361/ 2020 Seite 2 Ertrag / Verminderung von Aufwand SALDO: Überschuss (+) / Fehlbetrag (-) Personalmehrbedarf (dauerhaft) Entgeltgruppe/ BeStelle / Bezeichnung soldungsgruppe 1. 2. 3. SUMME Personalmehrkosten (dauerhaft) Ist die Maßnahme im Haushaltsplan berücksichtigt? Arbeitgeberaufwand p.a. (Lohn- und Nebenkosten) in EUR ☐Ja, mit den angegebenen Kosten ☐Ja, mit abweichenden Kosten (Erläuterung in der Begründung) Ist die Maßnahme in der mittelfristigen Planung berücksichtigt? ☐Nein ☐Ja, mit den angegebenen Kosten ☐Nein ☐Ja, mit abweichenden Kosten (Erläuterung in der Begründung) Drucksache 361/ 2020 Seite 3 Sachdarstellung Im Rahmen einer Verkehrsschau zusammen mit dem Polizeipräsidium Offenburg, dem Stadtplanungsamt, dem BGL und der Straßenverkehrsbehörde sollten Maßnahmen zur Sensibilisierung des Fahrzeugverkehrs für Fußgänger und spielende Kinder getroffen werden. Im Ergebnis wurde festgehalten, dass die Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereiches eine zielführende Lösung ist. Die Ausweisung als verkehrsberuhigter Bereich (Zeichen 325.1) kommt nach Auffassung der VwV-StVO nur für Bereiche mit überwiegender Aufenthaltsfunktion und sehr geringem Verkehr in Betracht. Der Anna-Keller-Weg erfüllt aufgrund seiner Lage und des Verlaufs überwiegend eine Erschließungsfunktion und weist nur ein sehr geringes Verkehrsaufkommen auf. Weiterhin muss die Straße nach der Verwaltungsvorschrift durch ihre besondere Gestaltung den Eindruck vermitteln, dass die Aufenthaltsfunktion überwiegt und der Fahrzeugverkehr eine untergeordnete Bedeutung hat. In der Regel ist ein niveaugleicher Ausbau für die ganze Straßenbreite erforderlich. Derzeit gilt die Regelgeschwindigkeit von 30 km/h in diesem Bereich. Die oben genannten Voraussetzungen können als erfüllt angesehen werden, deshalb schlägt die Verwaltung die Errichtung eines verkehrsberuhigten Bereiches vor. Guido Schöneboom Erster Bürgermeister Amt Mitwirkung 605 Lucia Vogt 61 erfolgt Anlage(n): Verkehrszeichenplan Hinw eis: Die Mitglieder des Gremiums w erden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu entnehmen.