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Beschlussvorlage (Vergabe von Rahmenverträgen für Postdienstleistungen)

                                    
                                        Beschlussvorlage
Federführende Stelle: 10/101
Sachbearbeitung: Rappenecker

Drucksache Nr.: 204/2021
Az.: 046.101

An der Vorlagenerstellung beteiligte Stellen

Freigabe
Durch den Ersten Bürgermeister nach der Vorlagenkonferenz am 22.09.2021

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Haupt- und Personalausschuss

04.10.2021

vorberatend

nichtöffentlich

Einstimmig

Gemeinderat

18.10.2021

beschließend

öffentlich

Betreff:
Vergabe von Rahmenverträgen für Postdienstleistungen

Beschlussvorschlag:
Die Firma Arriva GmbH wird aufgrund des Angebotes vom 23.09.2021 mit den
Briefdienstleistungen der Stadt Lahr im Zeitraum 01.01.2022 bis 31.12.2023 beauftragt

Drucksache 204/ 2021

Seite 2

Angaben über finanzielle und personelle Auswirkungen
☐ Die Maßnahme hat keine finanziellen und personellen (i.S.v. Personalmehrbedarf) Auswirkungen
☐ Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen weniger als 50 T EUR und die dauerhaft entstehenden
Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich weniger als 20 T EUR
☐ Die finanziellen/personellen Auswirkungen können aufgrund ihrer Komplexität nicht sinnvoll in der Tabelle dargestellt werden und sind daher in der Sachdarstellung enthalten oder als Anlage beigefügt
-In diesen Fällen ist die Tabelle nicht auszufüllenFinanzielle und personelle Auswirkungen (Prognose)
☐ Investition
Investition/
Auszahlung
Zuschüsse/Drittmittel
(ohne Kredite)
SALDO: Finanzierungsbedarf:
Eigenmittel oder Kredite

Nicht investive
☐ Maßnahme oder
Projekt
Aufwand/ Einmalig
verminderter Ertrag
Ertrag / Einmalig verminderter Aufwand
SALDO:
Überschuss (+) /
Fehlbetrag (-)

Folgekosten p.a. /
Aufwendungen und Erträge

2020

2021

2022

2023

2024 ff.

in EUR

Jährlich ab Inbetriebnahme /
nach Abschluss der Maßnahme in EUR

Aufwand (inklusive Personalmehrkosten, s.u.) /
Verminderung von Ertrag
Ertrag /
Verminderung von Aufwand

ca. 85.000

SALDO: Überschuss (+) / Fehlbetrag (-)
Personalmehrbedarf (dauerhaft)
Stelle / Bezeichnung

Entgeltgruppe/ Besoldungsgruppe

Arbeitgeberaufwand p.a.
(Lohn- und Nebenkosten) in EUR

1.
2.
3.
SUMME Personalmehrkosten (dauerhaft)
Ist die Maßnahme im Haushaltsplan berücksichtigt?
☐Ja, mit den angegebenen Kosten

☐Ja, mit abweichenden Kosten (Erläuterung in der Begründung)

☐Nein

Ist die Maßnahme in der mittelfristigen Planung berücksichtigt?
☐Ja, mit den angegebenen Kosten ☐Ja, mit abweichenden Kosten (Erläuterung in der Begründung)

☐Nein

Drucksache 204/ 2021

Seite 3

Sachdarstellung
Die Stadt Lahr/Schwarzwald (Auftraggeber) vergibt nach einer europaweiten Ausschreibung
nach VGV die Postdienstleistungen auf Basis eines Rahmenvertrages. Leistungsgegenstand
ist die Erbringung von Postdienstleistungen. Postdienstleistungen im Sinne dieser Ausschreibung sind die Beförderung und Zustellung von Briefsendungen auf Grundlage der Vorgaben
der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (Bundesnetzagentur) gemäß § 5
Abs. 1 und § 6 Postgesetz (PostG) sowie ihrer Abholung und Frankierung als zusätzliche
Dienstleistungen.
Das Sendungsvolumen beläuft sich im Jahr auf durchschnittlich 110 Tsd. Briefsendungen
und 1,8 Tsd. Postzustellungsaufträge.
Die Vergabe der Gesamtleistung erfolgt in zwei Losen:
Los 1 Briefdienstleistungen
Los 2 Postzustellungsaufträge
Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgte zu 50 Prozent nach dem wirtschaftlichsten Preis und zu 50 Prozent nach der Qualität der eingereichten Konzepte. Nach rechnerischer Prüfung und Wertung der Angebote ergaben sich folgende Endsummen:
Los 1
Bieter 1

Arriva GmbH

Das Angebot der Firma Arriva GmbH entspricht sowohl formell als auch inhaltlich allen Vorgaben der Ausschreibung. Die Stadtverwaltung schlägt nach rechnerischer und fachlicher
Prüfung vor, den Auftrag an die Firma Arriva GmbH zu vergeben.
Los 2
Für Los 2 ist kein Angebot eingegangen. Die Ausschreibung wird aufgehoben.

____________________
Markus Ibert
Oberbürgermeister

_____________________
Friederike Ohnemus

Anlage(n):
Anlage 0
Hinw eis:
Die Mitglieder des Gremiums w erden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu entnehmen.