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Beschlussvorlage (Anlage 0)

                                    
                                        Stadt Lahr L u

Beschlussvorlage
Datum: 02.09.2021

Amt: 622
Karl

Az.: 62/622-Ka

Drucksache Nr.: 207/2021

Abstimmung

Beratungsfolge

Termin'

Beratung

Kennung

Technischer Ausschuss

06.10.2021

beschließend

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Mitwirkung

61
in der Vorlagenkonferenz am 15.09.2021 behandelt

Eingangsvermerke
Oberbüraermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101
in der Vorlagenkonferenz am 15.09.2021 frei gegeben.

Kämmerei

Stabsstelle
Recht

Betreff:
Sanierungsgebiet „Roth-Händle-Areal“, Teilgebiet „Zeit-Areal“
Rahmenvereinbarung zwischen der Stadt Lahr und Eigentümer Wilhelm Projekt
GmbH, Achern über die Durchführung von Modernisierungs- und Instandsetzungs­
maßnahmen nach dem Baugesetzbuch -BauGB (Rahmenmodernisierungsvereinba­
rung)

Beschlussvorschlag:
Dem Abschluss der beiliegenden Rahmenvereinbarung und deren Inhalt werden zu­
stimmend zur Kenntnis genommen.

Anlage(n):
RahmenModV Zeitareal Lahr
Anlage 1 Bebauungsplan
Anlage 2 Aktuelle Planung
Anlage 3 Bebauungsplanentwurf o.M. zur Offenlagebeschluss
Anlage 4 Übersicht-Bauabschnitte
Anlage 5 Kosten der BA
Anlage 6 Satzung

BERATUNGSERGEBNIS
Sitzungstag:
□ Einstimmig □ It. Beschlussvorschlag □ abweichender Beschluss (s. Anlage)
□ mit Stimmenmehrheit

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Bearbeitungsvermerk
Datum
Handzeichen

Drucksache 207/2021

Seite - 2 -

Angaben über finanzielle und personelle Auswirkungen
E3

Die Maßnahme hat keine finanziellen und personellen (i.S.v. Personalmehrbedarf) Auswirkungen

□

Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen weniger als 50 T EUR und die dauerhaft entstehenden
Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich weniger als 20 T EUR

□

Die finanziellen/personellen Auswirkungen können aufgrund ihrer Komplexität nicht sinnvoll in der Ta­
belle dargestellt werden und sind daher in der Sachdarstellung enthalten oder als Anlage beigefügt '

-In diesen Fällen ist die Tabelle nicht auszufüllenFinanzielle und personelle Auswirkungen (Prognose)
K Investition

Nicht investive
□ Maßnahme oder
Projekt
Aufwand/ Einmalig
verminderter Ertrag
Ertrag / Einmalig ver­
minderter Aufwand
SALDO:
Überschuss (+) /
Fehlbetrag (-)

Investition/
Auszahlung
Zuschüsse/Drittmittel
(ohne Kredite)
SALDO: Finanzierungs­
bedarf:
Eigenmittel oder Kredite
Folgekosten p.a. /
Aufwendungen und Erträge
Aufwand (inklusive Personalmehrkosten, s.u.) /
Verminderung von Ertrag
Ertrag /
Verminderung von Aufwand

2020 -

2021

2022

2023

2024 ff.

in EUR

Jährlich ab Inbetriebnahme/
nach Abschluss der Maßnahme in EUR
'
•

SALDO: Überschuss (+) / Fehlbetrag (-)
Personalmehrbedarf (dauerhaft)
Entgeltgruppe/ Be­
Arbeitgeberaufwand p.a.
Stelle / Bezeichnung
soldungsgruppe
(Lohn- und Nebenkosten) in EUR
1
2.
3.
SUIUIME Personalmehrkosten (dauerhaft)
Ist die Maßnahme im Haushaltsplan berücksichtigt?
□Ja, mit den angegebenen Kosten OJa, mit abweichenden Kosten (Erläuterung in der Begründung)
DNein
Ist die Maßnahme in der mittelfristigen Planung berücksichtigt?
□Ja, mit den angegebenen Kosten DJa, mit abweichenden Kosten (Erläuterung in der Begründung)
DNein
.

Drucksache 207/2021

Seite - 3 -

Sachdarstellung:
1. Die Eigentümerin beabsichtigt, die Gebäude im Zeit-Areal, die aus städtebaulichen und ge­
schichtlichen sowie nicht zuletzt sich aus dem einzigartigen Charakter als Gebäudeensemble
ergebenden Gründen besonders erhaltenswert sind, für eine sinnvolle Nachnutzung umfassend
zu modernisieren. Dieser besonderen Bedeutung wurde bzw. wird seitens der Stadt durch die
Schaffung der planungsrechtlichen Grundlagen Bebauungsplan und durch die förmliche Fest­
setzung eines Sanierungsgebietes nach § 142 BauGB mit Sanierungssatzung vom 30.11.2019
Rechnung getragen.
2. Die Maßnahmen nach Abs. 1 dienen der Behebung der städtebaulichen und funktionalen Miss­
stände, die als Ergebnis der Vorbereitenden Untersuchungen (VU) aufgezeigt wurden, bzw. der
Erreichung der daraus abgeleiteten und vom Gemeinderat am 09.10.2019 beschlossenen Sa­
nierungsziele.
•
.
.
3. Zuschüsse aus einem Programm der Städtebauförderung erhält die Eigentümerin nicht. Stattdessen strebt dieser an, zur Finanzierung seines Projektes für sich bzw. künftige Erwerber von
Wohnungs-ZTeileigentum die Möglichkeit der erhöhten steuerlichen Absetzung für Flerstellungsbzw. Anschaffungskosten nach § 7h Einkommensteuergesetz (EStG) in Anspruch zu nehmen.
Voraussetzung dafür ist, dass sich die Eigentümerin zuvor zur Durchführung der relevanten
Maßnahmen verpflichtet hat - in Form von Modernisierungsvereinbarungen.
4. Für jeden der zeitlich gestaffelten Bauabschnitte sind zu gegebener Zeit noch einzelne Moder­
nisierungsvereinbarungen zwischen Stadt und Eigentümerin abzuschließen. Die konkret zum
Abschluss vorgesehene Rahmenvereinbarung soll die steuerliche Bescheinigungsfähigkeit von
bereits entstehenden Kosten sicherstellen und enthält schon wesentliche Eckpunkte und grund­
sätzliche Regelungen, die ihre Gültigkeit für die Einzelvereinbarungen behalten.
5. Die Verwaltung wurde bereits im Zuge der Beschlussfassung der Sanierungssatzung am
18.11.2019 vom Gemeinderat ermächtigt, mit den Eigentümern im Sanierungsgebiet die zur Er­
reichung der entsprechenden Ziele erforderlichen Sanierungsvereinbarungen abzuschließen.
Im Übrigen entstehen der Stadt Lahr aufgrund der konkreten Vereinbarung wie auch künftiger
Einzelvereinbarungen keine Kosten.
'
'

Tilman Retters

Ralph Brücker

Hinweis:
Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteiien.
Ein befangenes Mitglied hat in der öffentlichen Sitzung den Verhandlungstisch, in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu
verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1 -5 Gemeindeordnung zu entnehmen.