Beschlussvorlage (Anlage0)
18. Oktober 2021
Stadt Lahr L -i Beschlussvorlage Drucksache Nr.: 193/2021 Az.: 922.5316 Federführende Stelle: 202 Sachbearbeitung: Singler An der Vorlagenerstellung beteiligte Stellen Freigabe______________________________________________________________________________ Durch den Oberbürgermeister / Ersten Bürgermeister / Bürgermeister nach der Voriagenkonferenz am Beratungsfolge Termin Haupt- und Personalausschuss 04.10.2021 Gemeinderat 18.10.2021 Beratung Kennung Abstimmung nichtöffentlich beschließend öffentlich Betreff: Bewirtschaftungsvertrag mit der Industrie- und Gewerbezentrum Raum Lahr GmbH über das stadteigene Ostareal; Ergänzung zum Bewirtschaf tungsvertrag vom 26.02./05.03.2019 Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat beschließt die Ergänzung zum Bewirtschaftungsvertrag mit der Industrie- und Gewerbezentrum Raum Lahr GmbH über das stadteigene Ostareal gern, der beigefügten Anlage. Angaben über finanzielle und personelle Auswirkungen M Die Maßnahme hat keine finanziellen und personellen (i.S.v. Personalmehrbedarf) Auswirkungen □ Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen weniger als 50 T EUR und die dauerhaft entstehenden Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich weniger als 20 T EUR □ Die finanzielien/personellen Auswirkungen können aufgrund ihrer Komplexität nicht sinnvoll in der Ta belle dargestelit werden und sind daher in der Sachdarstellung enthalten oder als Anlage beigefügt -In diesen Fällen ist die Tabelle nicht auszufüllen- Drucksache 193/2021 Seite 2 Finanzielle und personelle Auswirkungen (Prognose) EE! Investition Nicht investive U Maßnahme oder Proiekt Aufwand/ Einmalig verminderter Ertrag Ertrag / Einmalig ver minderter Aufwand SALDO: Überschuss (+) / Fehl betrag (-) Investition/ Auszahlung Zuschüsse/Drittmittel (ohne Kredite) SALDO: Finanzierungs bedarf: Eigenmitte! oder Kredite Foigekosten p.a. / Aufwendungen und Erträge Aufwand {inklusive Personalmehrkosten, s.u.) / Verminderung von Ertrag Ertrag / Verminderung von Aufwand 2020 | 2021 | 2022 | 2023 | 2024 ff. fn EUR Jährlich ab Inbetriebnahme / nach Abschluss der Maßnahme in EUR SALDO: Überschuss (+) / Fehlbetrag (-) Personalmehrbedarf (dauerhaft) Entgeltgruppe/ Be Arbeitgeberaufwand p.a. Steile / Bezeichnung soldungsgruppe (Lohn- und Nebenkosten) in EUR 1. 2. 3. SUMME Personalmehrkosten (dauerhaft) ist die Maßnahme im Haushaltsplan berücksichtigt? □Ja, mit den angegebenen Kosten DJa, mit abweichenden Kosten (Erläuterung in der Begründung) DNein Ist die Maßnahme in der mittelfristigen Planung berücksichtigt? □Ja, mit den angegebenen Kosten DJa, mit abweichenden Kosten (Erläuterung in der Begründung) DNein Drucksache 193/2021 Seite 3 Sachdarstellung Die Stadt Lahr hat seit vielen Jahren mittels Bewirtschaftungsverträgen das stadteigene Ostareal an die Industrie- und Gewerbezentrum Raum Lahr GmbH (IGZ GmbH) zur Bewirtschaftung übergegeben. Die IGZ GmbH bewirtschaftet seither die Gebäude, un terhält diese, schließt Miet- und Pachtverträge und führt hieraus anteilig Mietentgelte an die Stadt Lahr ab. Im Jahr 2016 wurden Regelungen zu Gebäude A20 (Firmensitz der IGZ GmbH) durch Ergänzung in den Bewirtschaftungsvertrag aufgenommen, da auch für den Firmensitz Mietabführungen an die Stadt zu leisten sind und die IGZ GmbH mit sich selbst keinen Mietvertrag schließen kann. Deshalb wurde die analoge Anwendung der Regelungen für die übrigen Gebäude erstmals vertraglich geregelt. Am 26.02./05.03.2019 erfolgte letztmals eine Änderung des Bewirtschaftungsvertrages. Da mit wurden im Wesentlichen die Mietabführungsquoten und Zahlungsfristen neu gere gelt. Die IGZ GmbH ist kürzlich an die Stadt Lahr mit dem Vorschlag der Errichtung einer eigenfinanzierten PV-Anlage auf dem Dach des Firmensitzes herangetreten. Die bishe rigen Bewirtschaftungsverträge sehen jedoch nur Investitionen in die Bausubstanz zur Erhaltung der Vermietungsfähigkeit sowie den gewöhnlichen Bauunterhalt vor. Die be absichtigte Maßnahme ist nicht von den bestehenden Vertragsverhältnissen umfasst. Daher soll eine weitere Ergänzung des Bewirtschaftungsvertrages geschlossen werden. Die Ergänzung ist erforderlich um die Verhältnisse für einen potenziellen Verkauf des Gebäudes oder eine Kündigung des Bewirtschaftungsvertrages während der Dauer des Betriebs der Anlage schon vorab klar zu regeln. Markus Wurth Stadtkämmerer Anlaqe(n): Nachtragsvereinbarung Hinweis: Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befan genes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlas sen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu entnehmen.