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Beschlussvorlage (Anlage0)

                                    
                                        Stadt Lahr L -i

Beschlussvorlage

Drucksache Nr.: 193/2021
Az.: 922.5316

Federführende Stelle: 202
Sachbearbeitung: Singler
An der Vorlagenerstellung beteiligte Stellen

Freigabe______________________________________________________________________________
Durch den Oberbürgermeister / Ersten Bürgermeister / Bürgermeister nach der Voriagenkonferenz am

Beratungsfolge

Termin

Haupt- und Personalausschuss

04.10.2021

Gemeinderat

18.10.2021

Beratung

Kennung

Abstimmung

nichtöffentlich
beschließend

öffentlich

Betreff:

Bewirtschaftungsvertrag mit der Industrie- und Gewerbezentrum Raum
Lahr GmbH über das stadteigene Ostareal; Ergänzung zum Bewirtschaf­
tungsvertrag vom 26.02./05.03.2019

Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat beschließt die Ergänzung zum Bewirtschaftungsvertrag mit
der Industrie- und Gewerbezentrum Raum Lahr GmbH über das stadteigene
Ostareal gern, der beigefügten Anlage.

Angaben über finanzielle und personelle Auswirkungen
M

Die Maßnahme hat keine finanziellen und personellen (i.S.v. Personalmehrbedarf) Auswirkungen

□

Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen weniger als 50 T EUR und die dauerhaft entstehenden
Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich weniger als 20 T EUR

□

Die finanzielien/personellen Auswirkungen können aufgrund ihrer Komplexität nicht sinnvoll in der Ta­
belle dargestelit werden und sind daher in der Sachdarstellung enthalten oder als Anlage beigefügt

-In diesen Fällen ist die Tabelle nicht auszufüllen-

Drucksache 193/2021

Seite 2

Finanzielle und personelle Auswirkungen (Prognose)
EE! Investition

Nicht investive
U Maßnahme oder
Proiekt
Aufwand/ Einmalig
verminderter Ertrag
Ertrag / Einmalig ver­
minderter Aufwand
SALDO:
Überschuss (+) / Fehl­
betrag (-)

Investition/
Auszahlung
Zuschüsse/Drittmittel
(ohne Kredite)
SALDO: Finanzierungs­
bedarf:
Eigenmitte! oder Kredite
Foigekosten p.a. /
Aufwendungen und Erträge
Aufwand {inklusive Personalmehrkosten, s.u.) /
Verminderung von Ertrag
Ertrag /
Verminderung von Aufwand

2020

|

2021

|

2022

|

2023

|

2024 ff.

fn EUR

Jährlich ab Inbetriebnahme /
nach Abschluss der Maßnahme in EUR

SALDO: Überschuss (+) / Fehlbetrag (-)
Personalmehrbedarf (dauerhaft)
Entgeltgruppe/ Be­
Arbeitgeberaufwand p.a.
Steile / Bezeichnung
soldungsgruppe
(Lohn- und Nebenkosten) in EUR
1.
2.
3.
SUMME Personalmehrkosten (dauerhaft)
ist die Maßnahme im Haushaltsplan berücksichtigt?
□Ja, mit den angegebenen Kosten DJa, mit abweichenden Kosten (Erläuterung in der Begründung)
DNein
Ist die Maßnahme in der mittelfristigen Planung berücksichtigt?
□Ja, mit den angegebenen Kosten DJa, mit abweichenden Kosten (Erläuterung in der Begründung)
DNein

Drucksache 193/2021

Seite 3

Sachdarstellung
Die Stadt Lahr hat seit vielen Jahren mittels Bewirtschaftungsverträgen das stadteigene
Ostareal an die Industrie- und Gewerbezentrum Raum Lahr GmbH (IGZ GmbH) zur
Bewirtschaftung übergegeben. Die IGZ GmbH bewirtschaftet seither die Gebäude, un­
terhält diese, schließt Miet- und Pachtverträge und führt hieraus anteilig Mietentgelte an
die Stadt Lahr ab. Im Jahr 2016 wurden Regelungen zu Gebäude A20 (Firmensitz der
IGZ GmbH) durch Ergänzung in den Bewirtschaftungsvertrag aufgenommen, da auch
für den Firmensitz Mietabführungen an die Stadt zu leisten sind und die IGZ GmbH mit
sich selbst keinen Mietvertrag schließen kann. Deshalb wurde die analoge Anwendung
der Regelungen für die übrigen Gebäude erstmals vertraglich geregelt. Am
26.02./05.03.2019 erfolgte letztmals eine Änderung des Bewirtschaftungsvertrages. Da­
mit wurden im Wesentlichen die Mietabführungsquoten und Zahlungsfristen neu gere­
gelt.
Die IGZ GmbH ist kürzlich an die Stadt Lahr mit dem Vorschlag der Errichtung einer
eigenfinanzierten PV-Anlage auf dem Dach des Firmensitzes herangetreten. Die bishe­
rigen Bewirtschaftungsverträge sehen jedoch nur Investitionen in die Bausubstanz zur
Erhaltung der Vermietungsfähigkeit sowie den gewöhnlichen Bauunterhalt vor. Die be­
absichtigte Maßnahme ist nicht von den bestehenden Vertragsverhältnissen umfasst.
Daher soll eine weitere Ergänzung des Bewirtschaftungsvertrages geschlossen werden.
Die Ergänzung ist erforderlich um die Verhältnisse für einen potenziellen Verkauf des
Gebäudes oder eine Kündigung des Bewirtschaftungsvertrages während der Dauer des
Betriebs der Anlage schon vorab klar zu regeln.

Markus Wurth
Stadtkämmerer

Anlaqe(n):
Nachtragsvereinbarung
Hinweis:
Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befan­
genes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlas­
sen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu entnehmen.