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Beschlussvorlage (Reduzierung der Geschwindigkeit auf 30 km/h in einem Teilabschnitt der Dinglinger Hauptstraße)

                                    
                                        Beschlussvorlage
Federführende Stelle: 302
Sachbearbeitung: Stuber

Drucksache Nr.: 353/2020
Az.: 112.21/Stu

An der Vorlagenerstellung beteiligte Stellen
61

605

Freigabe
Durch den Oberbürgermeister nach der Vorlagenkonferenz am 21.04.2021

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Beirat für Verkehrsangelegenheiten

27.10.2021

beschließend

öffentlich

Abstimmung

Betreff:
Reduzierung der Geschwindigkeit auf 30 km/h in einem Teilabschnitt der Dinglinger
Hauptstraße

Beschlussvorschlag:
Der Beirat für Verkehrsangelegenheiten empfiehlt eine Geschwindigkeitsreduzi erung auf 30 km/h in der Dinglinger Hauptstraße im Bereich zwischen der Altmühlgasse und der Martin-Luther-Straße montags – freitags von 7:00 – 17:00 Uhr.

Angaben über finanzielle und personelle Auswirkungen
☐ Die Maßnahme hat keine finanziellen und personellen (i.S.v. Personalmehrbedarf) Auswirkungen
☒ Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen weniger als 50 T EUR und die dauerhaft entstehenden
Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich weniger als 20 T EUR
☐ Die finanziellen/personellen Auswirkungen können aufgrund ihrer Komplexität nicht sinnvoll in der Tabelle dargestellt werden und sind daher in der Sachdarstellung enthalten oder als Anlage beigefügt
-In diesen Fällen ist die Tabelle nicht auszufüllenFinanzielle und personelle Auswirkungen (Prognose)
☒ Investition
Investition/
Auszahlung
Zuschüsse/Drittmittel
(ohne Kredite)
SALDO: Finanzierungsbedarf:
Eigenmittel oder Kredite

Nicht investive
☐ Maßnahme oder
Projekt
Aufwand/ Einmalig
verminderter Ertrag
Ertrag / Einmalig verminderter Aufwand
SALDO:
Überschuss (+) /
Fehlbetrag (-)

2020

2021

2022
in EUR

2023

2024 ff.

Drucksache 353/ 2020

Seite 2

Folgekosten p.a. /
Aufwendungen und Erträge

Jährlich ab Inbetriebnahme /
nach Abschluss der Maßnahme in EUR

Aufwand (inklusive Personalmehrkosten, s.u.) /
Verminderung von Ertrag
Ertrag /
Verminderung von Aufwand
SALDO: Überschuss (+) / Fehlbetrag (-)
Personalmehrbedarf (dauerhaft)
Entgeltgruppe/ BeArbeitgeberaufwand p.a.
Stelle / Bezeichnung
soldungsgruppe
(Lohn- und Nebenkosten) in EUR
1.
2.
3.
SUMME Personalmehrkosten (dauerhaft)
Ist die Maßnahme im Haushaltsplan berücksichtigt?
☐Ja, mit den angegebenen Kosten ☐Ja, mit abweichenden Kosten (Erläuterung in der Begründung)
☐Nein
Ist die Maßnahme in der mittelfristigen Planung berücksichtigt?
☐Ja, mit den angegebenen Kosten

☐Ja, mit abweichenden Kosten (Erläuterung in der Begründung)

☐Nein

Drucksache 353/ 2020

Seite 3

Sachdarstellung
Innerhalb geschlossener Ortschaften ist die Geschwindigkeit im unmittelbaren Bereich von an
Straßen gelegenen Kinderbetreuungseinrichtungen und Schulen sowie sozialen
Einrichtungen auf 30 km/h zu beschränken, soweit die Einrichtungen über einen direkten
Zugang von der betroffenen Straße aus verfügen oder im Nahbereich der Einrichtung starker
Ziel- und Quellverkehr vorhanden ist.
Die streckenbezogene Anordnung ist auf den unmittelbaren Bereich der Einrichtung und
insgesamt auf höchstens 300 m Länge zu begrenzen und zeitlich an die Öffnungszeiten der
Einrichtung anzupassen.
In Lahr bestehen bereits Geschwindigkeitsreduzierungen auf 30 km/h vor Schulen und
Kindergärten, beispielsweise in der Otto-Hahn-Straße, im weiteren Verlauf der Dinglinger
Hauptstraße oder in der Werderstraße. Die Geschwindigkeitsreduzierungen gelten dort
ebenfalls montags bis freitags von 7:00 – 17:00 Uhr und stellen somit unter Berücksichtigung
des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit den geringeren Eingriff dar.
Grundsätzlich wird durch die zeitliche Einschränkung eine generell höhere Akzeptanz der
Geschwindigkeitsbeschränkung durch die Verkehrsteilnehmenden bewirkt, da ein
Zusammenhang zu den angrenzenden Einrichtungen hergestellt werden kann.
Es wird vorgeschlagen, den Zeitrahmen von montags bis freitags, 07:00 – 17:00 Uhr, auch
an der aktuellen Örtlichkeit gelten zu lassen, um für die Verkehrsteilnehmenden eine nachvollziehbare und schlüssige Verkehrsregelung an vergleichbaren Örtlichkeiten zu schaffen.

Guido Schöneboom
Erster Bürgermeister

Amt
Mitwirkung

605

Lucia Vogt

61
erfolgt

Anlage(n):
Verkehrszeichenplan
Hinw eis:
Die Mitglieder des Gremiums w erden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mit zuteilen. Ein befangenes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu entnehmen.