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Beschlussvorlage (Einrichtung eines Fußgängerüberweges im Einmündungsbereich der Brudertalstraße)

                                    
                                        Beschlussvorlage
Federführende Stelle: 302
Sachbearbeitung: Stuber

Drucksache Nr.: 22/2021
Az.: 112.21/Stu

An der Vorlagenerstellung beteiligte Stellen
Amt 20

605

61

Freigabe
Durch den Oberbürgermeister freigegeben nach der Vorlagenkonferenz am 16.06.2021

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Ortschaftsrat Kuhbach

21.07.2020

vorberatend

öffentlich

8 ja, 2 Enth.

Beirat für Verkehrsangelegenheiten

27.10.2021

beschließend

öffentlich

Betreff:
Einrichtung eines Fußgängerüberweges im Einmündungsbereich der
Brudertalstraße

Beschlussvorschlag:
Der Ortschaftsrat Kuhbach und der Beirat für Verkehrsangelegenheiten empfehlen
die Einrichtung eines Fußgängerüberweges im Einmündungsbereich der Brudertalstraße.

Drucksache 22/2021

Seite 2

Angaben über finanzielle und personelle Auswirkungen
☐ Die Maßnahme hat keine finanziellen und personellen (i.S.v. Personalmehrbedarf) Auswirkungen
☒ Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen weniger als 50 T EUR und die dauerhaft entstehenden
Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich weniger als 20 T EUR
☐ Die finanziellen/personellen Auswirkungen können aufgrund ihrer Komplexität nicht sinnvoll in der Tabelle dargestellt werden und sind daher in der Sachdarstellung enthalten oder als Anlage beigefügt
-In diesen Fällen ist die Tabelle nicht auszufüllenFinanzielle und personelle Auswirkungen (Prognose)
☒ Investition
Investition/
Auszahlung
Zuschüsse/Drittmittel
(ohne Kredite)
SALDO: Finanzierungsbedarf:
Eigenmittel oder Kredite

Nicht investive
☐ Maßnahme oder
Projekt
Aufwand/ Einmalig
verminderter Ertrag
Ertrag / Einmalig verminderter Aufwand
SALDO:
Überschuss (+) /
Fehlbetrag (-)

Folgekosten p.a. /
Aufwendungen und Erträge

2020

2021

2022

2023

2024 ff.

in EUR

Jährlich ab Inbetriebnahme /
nach Abschluss der Maßnahme in EUR

Aufwand (inklusive Personalmehrkosten, s.u.) /
Verminderung von Ertrag
Ertrag /
Verminderung von Aufwand
SALDO: Überschuss (+) / Fehlbetrag (-)
Personalmehrbedarf (dauerhaft)
Stelle / Bezeichnung

Entgeltgruppe/ Besoldungsgruppe

Arbeitgeberaufwand p.a.
(Lohn- und Nebenkosten) in EUR

1.
2.
3.
SUMME Personalmehrkosten (dauerhaft)
Ist die Maßnahme im Haushaltsplan berücksichtigt?
☐Ja, mit den angegebenen Kosten

☐Ja, mit abweichenden Kosten (Erläuterung in der Begründung)

☐Nein

Ist die Maßnahme in der mittelfristigen Planung berücksichtigt?
☐Ja, mit den angegebenen Kosten ☐Ja, mit abweichenden Kosten (Erläuterung in der Begründung)

☐Nein

Drucksache 22/2021

Seite 3

Sachdarstellung
In der Brudertalstraße soll im Einmündungsbereich entlang der B 415 ein Fußgängerüberweg
(FGÜ) eingerichtet werden.
Grund hierfür ist die vorgesehene Einrichtung eines Elternhaltes im Bereich der Ortsverwaltung Kuhbach. Die Schülerinnen und Schüler sollen dort aussteigen und den restlichen Weg
zur Grundschule eigenständig zurücklegen.
Bei der Einrichtung von Elternhaltestellen handelt es sich um eine Empfehlung des ADAC, da
die Kinder so ein besseres Gespür für das Verkehrsgeschehen bekommen und sich vor dem
Unterricht bewegen. Ziel ist hauptsächlich, das Verkehrsaufkommen vor Schulen zu reduzi eren und so die Verkehrssicherheit effektiv zu verbessern.
Um die Akzeptanz der Elternhalte zu steigern, sollen sämtliche Querungsstellen gesichert
werden. Nur wenn Schulwege und ergänzende Angebote sicher sind, werden diese auch genutzt.
Die Einrichtung eines Fußgängerüberweges über die Brudertalstraße wurde gemeinsam mit
Vertretern der Abteilung Tiefbau, dem Stadtplanungsamt, der Straßenverkehrsbehörde und
dem E-Werk geprüft.
Die Kosten für die Markierung, Beschilderung, Beleuchtung und Gehwegabsenkung belaufen
sich auf 21.926.29 € und können von der Kostenstelle I54100020012 getragen werden.

Guido Schöneboom
Erster Bürgermeister

Lucia Vogt

Anlage(n):
Plan
Hinw eis:
Die Mitglieder des Gremiums w erden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein b efangenes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu entnehmen.