Navigation überspringen

Beschlussvorlage (Anlage 0)

                                    
                                        1
Stadt Lahr L -J

Beschlussvorlage

Drucksache Nr.: 223/2021
Az.: 023.04

Federführende Stelle: 10/101
Sachbearbeitung: Bußhardt
An der Vorlagenerstellung beteilig te Stellen

Freigabe__________________________________________________________________________________

Durch den Oberbürgermeister / Ersten Bürgermeister / Bürgermeister nach der Vorlagenkonferenz am
06.10.2021.
//I y

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Gemeinderat

18.10.2021

beschließend

öffentlich

Abstimmung

Betreff:
Besetzung der beratenden Ausschüsse und sonstige Gremien mit sachkundigen
Einwohnern

Beschlussvorschlag:
Ein Beschlussvorschlag kann nicht unterbreitet werden, da es sich um eine Wahl
handelt.

Seite 2

Drucksache 223/2021

Sachdarstellung
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 22.07.2019 die Einrichtung von beratenden Ausschüssen
und sonstigen Gremien beschlossen. Diese sollten mit sachkundigen Einwohnerinnen und
Einwohnern besetzt werden. Daraufhin wurden verschiedene Personen und Organisationen gebeten,
VertreterZ-innen und StellvertreterZ-innen für die betreffende Gremien mitzuteilen.
Bislang wurde die Institution „Freundeskreis Flüchtlinge“ von Herrn Dr. Rahman (als Mitglied) und
Frau Dr. Kempchen (als Stellvertretung) im Interkulturellen Beirat vertreten. Da Herr Dr. Rahman aus
gesundheitlichen Gründen ausscheidet, soll die bisherige Stellvertretung Frau Dr. Kempchen
dauerhaft im Beirat mitwirken.
Deshalb wird Frau Dr. Kempchen als ständiges Mitglied und Frau Mirav Sido als ihre
Stellvertretung zur Wahl vorgeschlagen.
Interkultureller Beirat
Institution

Mitglied

Freundeskreis Flüchtlinge

bisher: Dr. Ali Rahman,
Zum Schützenhaus 7
77933 Lahr
Stellvertretung:
Dr. Stephanie Kempchen
Wasserklammstr. 4
77933 Lahr

Freundeskreis Flüchtlinge

neu: Dr. Stephanie Kempchen
Wasserklammstr. 4
77933 Lahr
Stellvertretung:
Mirav Sido
Im Münchtal 62
77933 Lahr

Seite 3

Drucksache 223/2021

Erwartete finanzielle und personelle Auswirkungen
M Die Maßnahme hat keine finanziellen und personellen Auswirkungen (i.S.v. Personalmehrbe­
darf)
□ Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen weniger als 50.000 EUR und die dauerhaft ent­
stehenden Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich weniger als 20.000
EUR
□ Die finanziellen/personellen Auswirkungen können aufgrund ihrer Komplexität nicht sinnvoll als
Tabelle dargestellt werden und sind daher in der Sachdarstellung enthalten oder als Anlage
beigefügt

Friederike Ohnemus
Oberbürgermeister

Hinweis:
Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befan­
genes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen.
Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu entnehmen.