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Informationsvorlage (Überprüfung der verkehrsrechtlichen Vorgaben an bestehenden Fußgängerüberwegen)

                                    
                                        Informationsvorlage
Federführende Stelle: 302
Sachbearbeitung: Stuber

Drucksache Nr.: 28/2020
Az.: 112.21

An der Vorlagenerstellung beteiligte Stellen
61

605

Freigabe
Durch den Oberbürgermeister / Ersten Bürgermeister / Bürgermeister am 04.03.2020

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Beirat für Verkehrsangelegenheiten

27.10.2021

zur Kenntnis

öffentlich

Abstimmung

Betreff:
Überprüfung der verkehrsrechtlichen Vorgaben an bestehenden Fußgängerüberwegen

Mitteilung:
Der Beirat für Verkehrsangelegenheiten nimmt die Anpassungen an den bestehenden Fußgängerüberwegen zur Kenntnis.

Drucksache 28/2020

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Sachdarstellung
Fußgängerüberwege (FGÜ) sind aus verkehrspsychologischer Sicht umstritten. Der Vorrang
der vermeintlich schwächeren zu Fuß gehenden Verkehrsteilnehmer wird von den Fahrzeugführern oft unterbewusst nicht akzeptiert.
Umgekehrt fühlen sich die Fußgänger auf den Zebrastreifen meist sehr sicher. Bei einem Unfall hilft es allerdings wenig, formal „im Recht gewesen“ zu sein.
Um keine falsche Sicherheit zu suggerieren, sollen Fußgängerüberwege daher nur mit größter Vorsicht und unter besonders gründlicher Abwägung aller Vor- und Nachteile angeordnet
werden. Der falsche Einsatz eines Zebrastreifens kann die Sicherheit der Fußgänger auch
verschlechtern.
Das Polizeipräsidium Offenburg hat aus diesem Anlass eine Überprüfung der Unfallzahlen
mit Beteiligung des Fußverkehrs vorgenommen und vier Kategorien erstellt:
- Unfälle
- Unfälle
- Unfälle
- Unfälle

ohne Querungssicherung
im Bereich von Querungshilfen/ Mittelinseln
im Bereich von Fußgängerampeln
im Bereich von Fußgängerüberwegen

Die Übersicht ist in der Anlage beigefügt. Im Ergebnis kann festgehalten werden, dass an
Fußgängerüberwegen im Vergleich zu den Querungen an anderen Stellen mit Absicherungsmaßnahmen häufiger Unfälle vorkommen. Im Vergleich zu einer Abfrage im Jahr 2015
sind die Unfallzahlen nach Angaben des Polizeipräsidiums weitestgehend vergleichbar, der
prozentuale Anteil im Bereich der FGÜ ist dabei leicht gestiegen.
Die Straßenverkehrsbehörde hat die Auswertung zum Anlass genommen, die Sicherheit aller
Fußgängerüberwege in Lahr und deren Ortsteilen im Rahmen von zwei Nachtverkehrsschauen hinsichtlich ihrer Beleuchtung, Markierung, Beschilderung sowie der sonstigen Vorgaben, die sich durch die Richtlinien für die Anlage von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ) ergeben, zu überprüfen.
Hierbei wurden beim Großteil der Fußgängerüberwege Defizite festgestellt, die dringend behoben werden müssen. Einige Fußgängerüberwege weichen von den erforderlichen Standards so weit ab, dass der Entfall des Zebrastreifens unumgänglich ist. Eine Nachrüstung der
einzuhaltenden Voraussetzungen ist jeweils nicht möglich, oder die Grundlage für die Einrichtung des FGÜ ist zwischenzeitlich entfallen.
Hierbei handelt es sich um folgende Fußgängerüberwege:
1. Europastraße (Zufahrt Zehnder)
Der sich in einem schlechten Zustand befindende FGÜ verläuft entlang einer stillgelegten
Grundstückszufahrt. Der Zebrastreifen wird durch Fahrzeuge nicht mehr überfahren, eine gesicherte Querung ist deshalb nicht mehr erforderlich. Fußgänger werden durch den Entfall
nicht benachteiligt.

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2. Feuerwehrstraße/Schützenstraße
Der FGÜ muss aus Sicherheitsgründen entfernt werden. Mit einer Strecke von 12,5 Metern
ist dieser zu lang, der Fußgänger ist außerdem nicht erkennbar.
3. Schubertstraße
Die zu querende Strecke in der Schubertstraße ist kurz und übersichtlich, Fußgänger müssen
nur eine Fahrbeziehung im Blick behalten. Abbiegenden Radfahrern von der B 415 in die
Schubertstraße sind sie übergeordnet. Der FGÜ kann deshalb als entbehrlich angesehen
werden, Fußgänger werden durch den Entfall nicht benachteiligt.
4. Schützenstraße (Höhe Heidenburg-/ Moltkestraße)
Die Sichtbeziehungen zur Wartefläche sind unterbrochen, der Fußgänger wird nicht frühzeitig
erkannt. Beim Fußverkehrscheck 2016 wurde empfohlen, den Zebrastreifen durch eine Gehwegnase im Fahrbahnbereich zu ersetzen. Dieser Vorschlag soll nun umgesetzt werden.
5. Klostenstraße/Bottenbrunnenstraße
Beim FGÜ in der Klostenstraße ist keine der zwingend notwendigen Voraussetzungen erfüllt.
Die Fahrbahn ist mit 7,50 m zu breit für die Querung ohne Mittelinsel und zu schmal für eine
bauliche Lösung in der Fahrbahnmitte. Der Fußgänger wird nicht rechtzeitig erkannt. Da der
Linienbus die Klostenstraße befährt, wurde ein Fahrversuch durchgeführt, um alternative Lösungen in Erwägung ziehen zu können. Diese sind aufgrund der baulichen Gegebenheiten
gescheitert.

Während an diesen fünf Örtlichkeiten die zwingend notwendigen Voraussetzungen für den
Erhalt der FGÜ nicht geschaffen werden können, werden die übrigen Fußgängerüberwege im
Rahmen der Unterhaltungstätigkeiten wieder verkehrssicher hergestellt und entsprechend
nachgerüstet. Die Ergebnisse der Nachverkehrsschauen sind in beigefügter Maßnahmenliste
enthalten. Daraus resultieren auch die zu erledigenden Nacharbeiten, um die Fußgängerüberwege als gesicherte Querungen erhalten zu können.
Maßnahmen mit besonders hoher Dringlichkeit wurden bereits durch die Abteilung Tiefbau
beauftragt. Die Kosten betragen hierfür 21.259,63 brutto für neue Beleuchtungen (Investitionsnummer I54100020018) und für zu unterhaltende Beleuchtungen 11.963.21 € brutto
(Kostenstelle 54105010, Kostenart 42120000).
Die Kosten für die Verlegung des Fußgängerüberweges in der Tiergartenmühlasse würden
34.357.68 € brutto betragen und könnten von der der Kostenstelle 54105000 (Kostenart
42120000) übernommen werden
Aus straßenverkehrsrechtlicher Sicht könnte der Fußgängerüberweg entfallen.
Die Kosten für die übrigen Maßnahmen betragen 76.755 € brutto und werden als Unterhaltungsmaßnahme durch die Kostenstelle 54105010, Kostenart 42120000 gedeckt.
Die Gesamtkosten betragen 144.335,52 €. Nicht enthalten sind hierbei die Zebrastreifen an
den Kreisverkehren. Die Sichtbeziehungen wurden beim Bau der Kreisverkehre mitberücksichtigt. Die Beleuchtung und Markierungen werden im Rahmen der Unterhaltung regelmäßig
überprüft.

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Eine Abstimmung für die Durchführung dieser Maßnahmen durch den Beirat für Verkehrsangelegenheiten ist nicht möglich, da die Einzelentscheidungen auf Grundlage straßenverkehrsrechtlicher Vorgaben ohne Ermessensfreiheit zu treffen sind.

Guido Schöneboom
Erster Bürgermeister
Anlage(n):
Analyse Querungsunfälle 2019
Maßnahmenliste FGÜ

Mats Tilebein

Lucia Vogt