Beschlussvorlage (Einrichtung neuer verkehrsberuhigter Bereiche im Stadtgebiet Lahr)
27. Oktober 2021
Beschlussvorlage Federführende Stelle: 302 Sachbearbeitung: Stuber Drucksache Nr.: 32/2020 Az.: 112.21 An der Vorlagenerstellung beteiligte Stellen 61 605 Freigabe Durch den Oberbürgermeister / Ersten Bürgermeister / Bürgermeister am 04.03.2020 Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Beirat für Verkehrsangelegenheiten 27.10.2021 beschließend öffentlich Abstimmung Betreff: Einrichtung neuer verkehrsberuhigter Bereiche im Stadtgebiet Lahr Beschlussvorschlag: Der Beirat für Verkehrsangelegenheiten empfiehlt die Einrichtung mehrerer verkehrsberuhigter Bereiche in Lahr in folgenden Straßen: - Emma-Brauer-Straße - Gustav-Stresemann-Ring - Aristide-Briande-Straße - Pearson-Lester-Straße - Burghardstraße - Rosenweg (Teilabschnitt) Angaben über finanzielle und personelle Auswirkungen ☐ Die Maßnahme hat keine finanziellen und personellen (i.S.v. Personalmehrbedarf) Auswirkungen ☐ Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen weniger als 50 T EUR und die dauerhaft entstehenden Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich weniger als 20 T EUR ☐ Die finanziellen/personellen Auswirkungen können aufgrund ihrer Komplexität nicht sinnvoll in der Tabelle dargestellt werden und sind daher in der Sachdarstellung enthalten oder als Anlage beigefügt -In diesen Fällen ist die Tabelle nicht auszufüllenFinanzielle und personelle Auswirkungen (Prognose) ☒ Investition Investition/ Auszahlung Zuschüsse/Drittmittel (ohne Kredite) Nicht investive ☐ Maßnahme oder Projekt Aufwand/ Einmalig verminderter Ertrag Ertrag / Einmalig verminderter Aufwand 2020 2021 2022 in EUR 2023 2024 ff. Drucksache 32/2020 SALDO: Finanzierungsbedarf: Eigenmittel oder Kredite Seite 2 SALDO: Überschuss (+) / Fehlbetrag (-) Folgekosten p.a. / Aufwendungen und Erträge Jährlich ab Inbetriebnahme / nach Abschluss der Maßnahme in EUR Aufwand (inklusive Personalmehrkosten, s.u.) / Verminderung von Ertrag Ertrag / Verminderung von Aufwand SALDO: Überschuss (+) / Fehlbetrag (-) Personalmehrbedarf (dauerhaft) Stelle / Bezeichnung Entgeltgruppe/ Besoldungsgruppe Arbeitgeberaufwand p.a. (Lohn- und Nebenkosten) in EUR 1. 2. 3. SUMME Personalmehrkosten (dauerhaft) Ist die Maßnahme im Haushaltsplan berücksichtigt? ☐Ja, mit den angegebenen Kosten ☐Ja, mit abweichenden Kosten (Erläuterung in der Begründung) ☐Nein Ist die Maßnahme in der mittelfristigen Planung berücksichtigt? ☐Ja, mit den angegebenen Kosten ☐Ja, mit abweichenden Kosten (Erläuterung in der Begründung) ☐Nein Drucksache 32/2020 Seite 3 Sachdarstellung Die Ausweisung von Streckenabschnitten als verkehrsberuhigte Bereiche kommt nach den Vorgaben der Straßenverkehrsordnung nur für Gebiete mit überwiegender Aufenthaltsfunktion und sehr geringem Verkehr in Betracht. Die Straßen müssen durch ihre besondere Gestaltung den Eindruck vermitteln, dass die Aufenthaltsfunktion überwiegt und der Fahrzeugverkehr eine untergeordnete Bedeutung hat. In der Regel ist ein niveaugleicher Ausbau für die ganze Straßenbreite erforderlich. Mit Ausnahme der Burghardstraße können diese Voraussetzungen für alle aufgeführten Straßen als gegeben angesehen werden. Mit der Beschilderung des verkehrsberuhigten B ereiches würde eine Regelung umgesetzt werden, die bislang durch den baulichen Eindruck bereits vermittelt wurde. In der Burghardstraße sind zwar bauliche Gehwege vorhanden, das Verkehrsaufkommen beschränkt sich wegen der Sackgasse allerdings auf die Anlieger. Um die Fußgänger zu schützen und den Parkraum weitestgehend zu erhalten, ist die Ausweisung als verkehrsberuhigter Bereich mit Schrittgeschwindigkeit auch dort vertretbar. Bei allen verkehrsberuhigten Bereichen kann festgehalten werden, dass sich außer der reduzierten Geschwindigkeit keine Veränderungen für die derzeitigen Verkehrssituationen ergeben. Das Parken wird weiterhin an vertretbaren Stellen zugelassen. Dem Fußgänger wird eine höhere Bedeutung zuteil, da der Aufenthaltscharakter gestärkt wird und er sich auf der gesamten Fläche frei bewegen kann. Guido Schöneboom Erster Bürgermeister Amt Handzeichen 61 Mats Tilebein Lucia Vogt 605 Anlage(n): Übersichtsplan südlich der B 415 Plan Burghardstraße Plan Emma-Brauer-Straße Hinw eis: Die Mitglieder des Gremiums w erden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mit zuteilen. Ein befangenes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verla ssen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu entnehmen.