Beschlussvorlage (Einrichtung eines zusätzlichen Fußgängerüberweges in der Turmstraße)
27. Oktober 2021
Beschlussvorlage Federführende Stelle: 302 Sachbearbeitung: Stuber Drucksache Nr.: 31/2020 Az.: 112.21 An der Vorlagenerstellung beteiligte Stellen 61 605 Freigabe Durch den Oberbürgermeister / Ersten Bürgermeister / Bürgermeister am 04.03.2020 Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Beirat für Verkehrsangelegenheiten 27.10.2021 beschließend öffentlich Abstimmung Betreff: Einrichtung eines zusätzlichen Fußgängerüberweges in der Turmstraße Beschlussvorschlag: Der Beirat für Verkehrsangelegenheiten empfiehlt die Einrichtung eines Fußgängerüberweges in der Turmstraße Zusammenfassende Begründung: [Begründung der inhaltlichen Notwendigkeit und des Ziels] Begründung für eine nichtöffentliche Beschlussfassung im Gemeinderat: [nur sofern tatsächlich im Gemeinderat nichtöffentlich Beschluss gefasst wird – andernfalls löschen] Drucksache 31/2020 Seite 2 Sachdarstellung In einer Sitzung des Beirates für die Belange von Menschen mit Behinderung wurde der Wunsch geäußert, eine sichere Fußwegeverbindung im Bereich der Gerichtsstraße zum Amtsgericht herzustellen, die ohne große Umwege erreichbar ist. Auf Straßen mit einer erlaubten Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h sind Fußgängerüberwege gemäß den Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen in der Regel entbehrlich. Im vorliegenden Fall fehlt jedoch die Möglichkeit, ohne größeren Umweg zwischen dem Gericht und der gegenüberliegenden Gerichtsstraße queren zu können. Vor allem wegen der dort befindlichen Finanzverwaltung und des Amtsgerichtes ergibt sich hier eine besonders hoch frequentierte Bündelung der Fußgänger. Der Turmstraße wird durch die Funktion der Innenstadtumfahrung eine besonders hohe Verkehrsbedeutung zuteil, die vom gesamten Fußverkehr aus dem nördlichen Stadtgebiet gequert werden muss um die Innenstadt zu erreichen. Aus diesem Grund wurden bereits drei Fußgängerüberwege in der Turmstraße eingerichtet, um die Liebenstein-, Dinglinger-Tor-, und Brestenbergstraße auf der gegenüberliegenden Seite sicher erreichen zu können. Die Gerichtsstraße ist derzeit noch die einzige ungesicherte Verbindung zum nördlichen Stadtteil. Wegen dieser besonderen Gründe konnte ein vierter FGÜ auf Höhe des Finanzamtes/ Amtsgericht nach gründlicher Abwägung aller Belange durch die Verkehrsschaukommission befürwortet werden. Die genaue Position des Fußgängerüberweges müsste vor Ort festgelegt werden, um die erforderlichen Sichtverhältnisse von 50 Meter auf den Fußgängerüberweg und von 30 m auf die Warteflächen einhalten zu können. Die Kosten für die Markierung, Beschilderung, Beleuchtung und Gehwegabsenkung belaufen sich auf etwa 18.000 € brutto und können von der Investitionsnummer I54100020012 getragen werden. Die Verwaltung schlägt vor, den Fußgängerüberweg einzurichten. Guido Schöneboom Erster Bürgermeister Amt Handzeichen Anlage(n): Plan 61 Mats Tilebein 605 Lucia Vogt Drucksache 31/2020 Seite 3 Hinw eis: Die Mitglieder des Gremiums w erden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu entnehmen.