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Beschlussvorlage (Bewirtschaftungsvertrag mit der Industrie- und Gewerbezentrum Raum Lahr GmbH über das stadteigene Ostareal; Ergänzung zum Bewirtschaftungsvertrag vom 26.02./05.03.2019)

                                    
                                        Beschlussvorlage
Federführende Stelle: 202
Sachbearbeitung: Singler

Drucksache Nr.: 193/2021
Az.: 922.5316

An der Vorlagenerstellung beteiligte Stellen

Freigabe
Durch den Oberbürgermeister / Ersten Bürgermeister / Bürgermeister nach der Vorlagenkonferenz am

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Haupt- und Personalausschuss

04.10.2021

vorberatend

nichtöffentlich

Einstimmig

Gemeinderat

18.10.2021

beschließend

öffentlich

Betreff:
Bewirtschaftungsvertrag mit der Industrie- und Gewerbezentrum Raum
Lahr GmbH über das stadteigene Ostareal; Ergänzung zum Bewirtschaftungsvertrag vom 26.02./05.03.2019

Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat beschließt die Ergänzung zum Bewirtschaftungsvertrag mit
der Industrie- und Gewerbezentrum Raum Lahr GmbH über das stadteigene
Ostareal gem. der beigefügten Anlage.

Drucksache 193/ 2021

Seite 2

Angaben über finanzielle und personelle Auswirkungen
☒ Die Maßnahme hat keine finanziellen und personellen (i.S.v. Personalmehrbedarf) Auswirkungen
☐ Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen weniger als 50 T EUR und die dauerhaft entstehenden
Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich weniger als 20 T EUR
☐ Die finanziellen/personellen Auswirkungen können aufgrund ihrer Komplexität nicht sinnvoll in der Tabelle dargestellt werden und sind daher in der Sachdarstellung enthalten oder als Anlage beigefügt
-In diesen Fällen ist die Tabelle nicht auszufüllen-

Finanzielle und personelle Auswirkungen (Prognose)
☒ Investition

Nicht investive
☐ Maßnahme oder
Projekt
Aufwand/ Einmalig
verminderter Ertrag
Ertrag / Einmalig verminderter Aufwand
SALDO:
Überschuss (+) /
Fehlbetrag (-)

Investition/
Auszahlung
Zuschüsse/Drittmittel
(ohne Kredite)
SALDO: Finanzierungsbedarf:
Eigenmittel oder Kredite
Folgekosten p.a. /
Aufwendungen und Erträge
Aufwand (inklusive Personalmehrkosten, s.u.) /
Verminderung von Ertrag
Ertrag /
Verminderung von Aufwand

2020

2021

2022

2023

2024 ff.

in EUR

Jährlich ab Inbetriebnahme /
nach Abschluss der Maßnahme in EUR

SALDO: Überschuss (+) / Fehlbetrag (-)
Personalmehrbedarf (dauerhaft)
Entgeltgruppe/ BeStelle / Bezeichnung
soldungsgruppe
1.
2.
3.
SUMME Personalmehrkosten (dauerhaft)
Ist die Maßnahme im Haushaltsplan berücksichtigt?

Arbeitgeberaufwand p.a.
(Lohn- und Nebenkosten) in EUR

☐Ja, mit den angegebenen Kosten ☐Ja, mit abweichenden Kosten (Erläuterung in der Begründung)
Ist die Maßnahme in der mittelfristigen Planung berücksichtigt?

☐Nein

☐Ja, mit den angegebenen Kosten

☐Nein

☐Ja, mit abweichenden Kosten (Erläuterung in der Begründung)

Drucksache 193/ 2021

Seite 3

Sachdarstellung
Die Stadt Lahr hat seit vielen Jahren mittels Bewirtschaftungsverträgen das stadteigene
Ostareal an die Industrie- und Gewerbezentrum Raum Lahr GmbH (IGZ GmbH) zur
Bewirtschaftung übergegeben. Die IGZ GmbH bewirtschaftet seither die Gebäude, unterhält diese, schließt Miet- und Pachtverträge und führt hieraus anteilig Mietentgelte an
die Stadt Lahr ab. Im Jahr 2016 wurden Regelungen zu Gebäude A20 (Firmensitz der
IGZ GmbH) durch Ergänzung in den Bewirtschaftungsvertrag aufgenommen, da auch
für den Firmensitz Mietabführungen an die Stadt zu leisten sind und die IGZ GmbH mit
sich selbst keinen Mietvertrag schließen kann. Deshalb wurde die analoge Anwendung
der Regelungen für die übrigen Gebäude erstmals vertraglich geregelt. Am
26.02./05.03.2019 erfolgte letztmals eine Änderung des Bewirtschaftungsvertrages.
Damit wurden im Wesentlichen die Mietabführungsquoten und Zahlungsfristen neu geregelt.
Die IGZ GmbH ist kürzlich an die Stadt Lahr mit dem Vorschlag der Errichtung einer eigenfinanzierten PV-Anlage auf dem Dach des Firmensitzes herangetreten. Die bisherigen Bewirtschaftungsverträge sehen jedoch nur Investitionen in die Bausubstanz zur
Erhaltung der Vermietungsfähigkeit sowie den gewöhnlichen Bauunterhalt vor. Die beabsichtigte Maßnahme ist nicht von den bestehenden Vertragsverhältnissen umfasst.
Daher soll eine weitere Ergänzung des Bewirtschaftungsvertrages geschlossen werden.
Die Ergänzung ist erforderlich um die Verhältnisse für einen potenziellen Verkauf des
Gebäudes oder eine Kündigung des Bewirtschaftungsvertrages während der Dauer des
Betriebs der Anlage schon vorab klar zu regeln.
Die Verwaltung empfiehlt den Vertragsschluss.

Markus Ibert
Oberbürgermeister

Markus Wurth
Stadtkämmerer

Anlage(n):
Nachtragsvereinbarung
Anlage0
Hinw eis:
Die Mitglieder des Gremiums w erden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mit zuteilen. Ein befangenes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu entnehmen.