Beschlussvorlage (Bewirtschaftungsvertrag mit der Industrie- und Gewerbezentrum Raum Lahr GmbH über das stadteigene Ostareal; Ergänzung zum Bewirtschaftungsvertrag vom 26.02./05.03.2019)
18. Oktober 2021
Beschlussvorlage Federführende Stelle: 202 Sachbearbeitung: Singler Drucksache Nr.: 193/2021 Az.: 922.5316 An der Vorlagenerstellung beteiligte Stellen Freigabe Durch den Oberbürgermeister / Ersten Bürgermeister / Bürgermeister nach der Vorlagenkonferenz am Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Haupt- und Personalausschuss 04.10.2021 vorberatend nichtöffentlich Einstimmig Gemeinderat 18.10.2021 beschließend öffentlich Betreff: Bewirtschaftungsvertrag mit der Industrie- und Gewerbezentrum Raum Lahr GmbH über das stadteigene Ostareal; Ergänzung zum Bewirtschaftungsvertrag vom 26.02./05.03.2019 Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat beschließt die Ergänzung zum Bewirtschaftungsvertrag mit der Industrie- und Gewerbezentrum Raum Lahr GmbH über das stadteigene Ostareal gem. der beigefügten Anlage. Drucksache 193/ 2021 Seite 2 Angaben über finanzielle und personelle Auswirkungen ☒ Die Maßnahme hat keine finanziellen und personellen (i.S.v. Personalmehrbedarf) Auswirkungen ☐ Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen weniger als 50 T EUR und die dauerhaft entstehenden Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich weniger als 20 T EUR ☐ Die finanziellen/personellen Auswirkungen können aufgrund ihrer Komplexität nicht sinnvoll in der Tabelle dargestellt werden und sind daher in der Sachdarstellung enthalten oder als Anlage beigefügt -In diesen Fällen ist die Tabelle nicht auszufüllen- Finanzielle und personelle Auswirkungen (Prognose) ☒ Investition Nicht investive ☐ Maßnahme oder Projekt Aufwand/ Einmalig verminderter Ertrag Ertrag / Einmalig verminderter Aufwand SALDO: Überschuss (+) / Fehlbetrag (-) Investition/ Auszahlung Zuschüsse/Drittmittel (ohne Kredite) SALDO: Finanzierungsbedarf: Eigenmittel oder Kredite Folgekosten p.a. / Aufwendungen und Erträge Aufwand (inklusive Personalmehrkosten, s.u.) / Verminderung von Ertrag Ertrag / Verminderung von Aufwand 2020 2021 2022 2023 2024 ff. in EUR Jährlich ab Inbetriebnahme / nach Abschluss der Maßnahme in EUR SALDO: Überschuss (+) / Fehlbetrag (-) Personalmehrbedarf (dauerhaft) Entgeltgruppe/ BeStelle / Bezeichnung soldungsgruppe 1. 2. 3. SUMME Personalmehrkosten (dauerhaft) Ist die Maßnahme im Haushaltsplan berücksichtigt? Arbeitgeberaufwand p.a. (Lohn- und Nebenkosten) in EUR ☐Ja, mit den angegebenen Kosten ☐Ja, mit abweichenden Kosten (Erläuterung in der Begründung) Ist die Maßnahme in der mittelfristigen Planung berücksichtigt? ☐Nein ☐Ja, mit den angegebenen Kosten ☐Nein ☐Ja, mit abweichenden Kosten (Erläuterung in der Begründung) Drucksache 193/ 2021 Seite 3 Sachdarstellung Die Stadt Lahr hat seit vielen Jahren mittels Bewirtschaftungsverträgen das stadteigene Ostareal an die Industrie- und Gewerbezentrum Raum Lahr GmbH (IGZ GmbH) zur Bewirtschaftung übergegeben. Die IGZ GmbH bewirtschaftet seither die Gebäude, unterhält diese, schließt Miet- und Pachtverträge und führt hieraus anteilig Mietentgelte an die Stadt Lahr ab. Im Jahr 2016 wurden Regelungen zu Gebäude A20 (Firmensitz der IGZ GmbH) durch Ergänzung in den Bewirtschaftungsvertrag aufgenommen, da auch für den Firmensitz Mietabführungen an die Stadt zu leisten sind und die IGZ GmbH mit sich selbst keinen Mietvertrag schließen kann. Deshalb wurde die analoge Anwendung der Regelungen für die übrigen Gebäude erstmals vertraglich geregelt. Am 26.02./05.03.2019 erfolgte letztmals eine Änderung des Bewirtschaftungsvertrages. Damit wurden im Wesentlichen die Mietabführungsquoten und Zahlungsfristen neu geregelt. Die IGZ GmbH ist kürzlich an die Stadt Lahr mit dem Vorschlag der Errichtung einer eigenfinanzierten PV-Anlage auf dem Dach des Firmensitzes herangetreten. Die bisherigen Bewirtschaftungsverträge sehen jedoch nur Investitionen in die Bausubstanz zur Erhaltung der Vermietungsfähigkeit sowie den gewöhnlichen Bauunterhalt vor. Die beabsichtigte Maßnahme ist nicht von den bestehenden Vertragsverhältnissen umfasst. Daher soll eine weitere Ergänzung des Bewirtschaftungsvertrages geschlossen werden. Die Ergänzung ist erforderlich um die Verhältnisse für einen potenziellen Verkauf des Gebäudes oder eine Kündigung des Bewirtschaftungsvertrages während der Dauer des Betriebs der Anlage schon vorab klar zu regeln. Die Verwaltung empfiehlt den Vertragsschluss. Markus Ibert Oberbürgermeister Markus Wurth Stadtkämmerer Anlage(n): Nachtragsvereinbarung Anlage0 Hinw eis: Die Mitglieder des Gremiums w erden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mit zuteilen. Ein befangenes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu entnehmen.