Beschlussvorlage (Anbindung der Feuerwache West ans Datennetzwerk der Stadtverwaltung Lahr)
18. Oktober 2021
Beschlussvorlage Federführende Stelle: 10/103 Sachbearbeitung: Seibel Drucksache Nr.: 224/2021 Az.: 048.73/02 An der Vorlagenerstellung beteiligte Stellen Amt 20 Fw Abt 603 Abt 605 OB Büro Freigabe Durch den Oberbürgermeister / Ersten Bürgermeister / Bürgermeister nach der Vorlagenkonferenz am 06.10.2021 Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Gemeinderat 18.10.2021 beschließend öffentlich Abstimmung Betreff: Anbindung der Feuerwache West ans Datennetzwerk der Stadtverwaltung Lahr Beschlussvorschlag: 1. Der Gemeinderat stimmt dem Abschluss eines Vertrages mit Breitband Ortenau GmbH & Co. KG zur Glasfaseranbindung der Feuerwache West an das Rathaus 1 im Jahr 2021 zu und verpflichtet sich im Wirtschaftsplan 2022 des Eigenbetriebs Bäderversorgung und Verkehr die erforderlichen Haushaltsmittel (44.000 € Vermögensplan / 10.117 € Erfolgsplan) bereitzustellen. 2. Der Gemeinderat stimmt für die Weiterverrechnung der Pachtentgelte für die Glasfaserinfrastruktur der Überlandwerk Mittelbaden GmbH & Co. KG dem Abschluss eines entsprechenden Vertrages mit der Breitband Ortenau GmbH & Co. KG zu. Drucksache 224/ 2021 Seite 2 Erwartete finanzielle und personelle Auswirkungen ☐ Die Maßnahme hat keine finanziellen und personellen Auswirkungen (i.S.v. Personalmehrbedarf) ☒ Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen weniger als 50.000 EUR und die dauerhaft entstehenden Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich weniger als 20.000 EUR ☐ Die finanziellen/personellen Auswirkungen können aufgrund ihrer Komplexität nicht sinnvoll als Tabelle dargestellt werden und sind daher in der Sachdarstellung enthalten oder als Anlage beigefügt -In diesen Fällen ist die Tabelle nicht auszufüllen und kann gelöscht werden2021 Einmalige (Investitions-)Kosten 2023 2024 2025 ff. in EUR Aufwand / Einmalig verminderter Ertrag / Investition / Auszahlung Ertrag / Einmalig verminderter Aufwand / Zuschüsse / Drittmittel (ohne Kredite) SALDO: Überschuss (+) / Fehlbetrag (-) 1 49.000 € 49.000 € Jährlich ab Inbetriebnahme / nach Abschluss der Maßnahme in EUR Jährliche Folgekosten Aufwand (ink l. dauerhafter Personalmehrk osten) / Verminderung von Ertrag Ertrag / Verminderung von Aufwand SALDO: Überschuss (+) / Fehlbetrag (-) 2022 10.117 € - 10.117 € Davon: Dauerhafter Personalmehrbedarf Stelle / Bezeichnung 1. 2. Entgeltgruppe/ Besoldungsgruppe Jährlicher Arbeitgeberaufwand (Lohn- und Nebenkosten) in EUR SUMME Finanzierung Ist die Maßnahme im Haushaltsplan berücksichtigt? ☐Ja, mit den angegebenen Kos☐Ja, mit abweichenden Kosten (Erläuterung in der Begründung) ten Ist die Maßnahme in der mittelfristigen Planung berücksichtigt? ☐Ja, mit den angegebenen Kos☐Ja, mit abweichenden Kosten (Erläuterung in der Begründung) ten ☐Nein ☐Nein Begründung 1 Bestehend aus 44.000 € Baukostenzuschuss (nicht investiv) und 5.000 € Investitionskosten für aktive Netzwerkkomp onenten Drucksache 224/ 2021 Seite 3 1. Ausgangslage Die Feuerwache West, die voraussichtlich im 4. Quartal 2022 ihren Betrieb aufnehmen wird, benötigt eine informations- und kommunikationstechnische Anbindung an das Netzwerk der Stadtverwaltung Lahr. Die Stabsstelle Feuerwehr und Bevölkerungsschutz hat mit Schreiben v. 05.07.2021 folgende Anbindungskriterien definiert: - Bei den zu übertragenden Daten handelt es sich insbesondere um informations- und kommunikationstechnische Daten (PC´s, Telefone, Drucker, Netzwerkkomponenten) sowie um Kommunikationsdaten der Gebäudetechnik (Signal-/ Steuerungsdaten, Audio-/ Videodaten). - An die Anbindungsverfügbarkeit werden sehr hohe Anforderungen gestellt. Das heißt, dass bei einem Ausfall der öffentlichen Strom- und Telekommunikationsversorgung die Anbindung der Feuerwache West weiterhin bestehen bleiben muss. - Die Anbindung muss den etablierten IT-Sicherheitsstandards der Stadtverwaltung Lahr entsprechen. Das heißt, dass insbesondere die Authentizität, Integrität und die Vertraulichkeit der Daten gewährleistet sein muss. In Anbetracht der definierten Anbindungsanforderungen kommen zwei technische Lösungen in Frage, deren Umsetzung in den vergangenen Monaten bereits näher geprüft wurde: Anbindung per Richtfunk Mittels Richtfunkantennen auf dem Feuerwehrturm (Rathausplatz 3) und auf der Feuerwehrwache West würde eine permanente Datenverbindung hergestellt werden. Da zwischen beiden Bauten keine Sichtverbindung besteht, diese für eine Richtfunkstrecke aber unerlässlich ist, wird zusätzlich eine Relaisstation mit einer weiteren Richtfunkantenne benötigt. Der Aufbau einer Relaisstation auf stadteigenen Gebäuden wurde geprüft: Aufgrund der Topografie, des Bewuchses und der Bebauung besteht aber keine Möglichkeit, auf stadteigenen Gebäuden eine Relaisstation aufzubauen. Die benötigte Relaisstation könnte allenfalls auf dem Fernmeldeturm des Schutterlindenberg realisiert werden, was aber zu zusätzlichen Folgekosten führt. Anbindung mittels gepachteter Glasfaserleitung Die Überlandwerk Mittelbaden GmbH & Co. KG kann der Stadtverwaltung Lahr, analog zum Schulnetzprojekt, eine exklusive Glasfaserleitung zwischen dem Rathaus 2 und der Feuerwache zur Verfügung stellen. Hierbei handelt es sich um eine Glasfaserstrecke von 6,54 km. Die Anbindung der Feuerwache West müsste auf den letzten 100 bis 200 m durch die Überlandwerk Mittelbaden GmbH & Co. KG mittels Tiefbaumaßnahmen hergestellt werden. Auf die Stadtverwaltung Lahr würde hierfür ein anteiliger Baukostenzuschuss entfallen. 2. Gegenüberstellung der Kosten und Ergebnis Richtfunkstrecke inkl. Relaisstation auf dem Fernmeldeturm Schutterlindenberg Drucksache 224/ 2021 - Seite 4 Investitionskosten (Masten, Antennen, Netzwerkkomponenten etc.): 49.000 Euro brutto Jährliche Folgekosten (Monitoring-Service, Wartung, Pacht Relaisstation): 17.800 Euro brutto Pacht einer Glasfaserleitung bei der Überlandwerk Mittelbaden GmbH & Co. KG - Einmaliger Baukostenzuschuss Endausbau Glasfaserstrecke: 44.000 Euro brutto Netzwerkkomponenten Feuerwache West und Rathaus 1: 5.000 Euro brutto Jährliche Leitungspacht: 10.117 Euro brutto Aus technischer Sicht decken beide Lösungen die definierten Mindestanforderungen ab. Die Glasfaserleitung bietet darüber hinaus eine höhere Bandbreitenperformanz im Vergleich zur Richtfunkstrecke und bietet daher mehr Sicherheit in Bezug auf zukünftig wachsende Bandbreitenanforderungen. Die einmaligen bzw. Investitionskosten liegen bei beiden Lösungen auf gleichem Niveau. Die jährlichen Folgekosten der Glasfaserleitung sind aber deutlich geringer als bei der Richtfunkanbindung. Im Ergebnis bietet die Glasfaserleitung das bessere Preis-/ Leistungsverhältnis. Die Verwaltung empfiehlt daher die informations- und kommunikationstechnische Anbindung der Feuerwache West ans Netzwerk der Stadtverwaltung Lahr mittels einer Glasfaserleitung der Überlandwerk Mittelbaden GmbH & Co. KG. 3. Ausschreibungserfordernis Zur Pacht der Glasfaserinfrastruktur der Überlandwerk Mittelbaden GmbH & Co. KG existieren keinerlei vergleichbare Alternativen. Eine Ausschreibung hierzu entfällt entsprechend. 4. Vertragliche und finanzielle Abwicklung Die vertragliche Abwicklung der Glasfaserpacht erfolgt zwischen der Breitband Ortenau GmbH und Co. KG (BOKG) und der Überlandwerk Mittelbaden GmbH & Co. KG. Damit sollen vergaberechtlichen und beihilferechtliche Fragestellungen durch die BOKG geklärt werden. Die Weitergabe des Baukostenzuschusses und der jährlichen Pachtkosten erfolgt mittels einer gesonderten vertraglichen Regelung zwischen der BOKG und der Stadtverwaltung Lahr. Die städtische Beteiligung an der BOKG wird vom Eigenbetrieb Bäder, Versorgung und Verkehr Lahr gehalten. Die aus der Anbindung der Feuerwache West erwachsenden laufenden Aufwendungen für die Anpachtung der bestehenden Glasfaserleitung werden daher vom Eigenbetrieb getragen. Im Wirtschaftsplan 2021 des Eigenbetriebs Bäder, Versorgung und Verkehr Lahr wurden für die Glasfaseranbindung der Feuerwache West keine Mittel eingeplant. Um die Anbindung im Jahr 2022 gewährleisten zu können, ist die Beauftragung der BOKG bereits in 2021 erforderlich. Zahlungen für den Baukostenzuschuss in Höhe von 44.000 €, welcher im Vermögensplan aufzunehmen ist und das jährliche Pachtentgelt in Höhe von 10.117 €, das über den Erfolgsplan abzuwickeln ist, fallen erst im Jahr 2022 an. Wenn Drucksache 224/ 2021 Seite 5 bereits 2021 eine vertragliche Verpflichtung eingegangen werden soll, ist hierfür eine Selbstbindung für den Wirtschaftsplan 2022 erforderlich. 5. Begründung der Eilbedürftigkeit Aufgrund der drängenden zeitlichen Notwendigkeit, das Überlandwerk Mittelb aden GmbH & Co. KG mit den vorbereitenden Arbeiten zu beauftragen, erfolgt keine formelle Vorberatung im HPA. Die Verwaltung empfiehlt die Beschlussfassung. Markus Ibert Oberbürgermeister Peter Kees Abteilungsleiter Markus Wurth Stadtkämmerer Hinw eis: Die Mitglieder des Gremiums w erden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mit zuteilen. Ein befangenes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verla ssen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu entnehmen.