Beschlussvorlage (Ausbau von Betreuungsplätzen für unter 3jährige Kinder in evangelischen Kindertagesstätten)
Vorlage: Ausbau von Betreuungsplätzen für unter 3jährige Kinder in evangelischen Kindertagesstätten
14. Juli 2014
Beschlussvorlage (Ausbau von Betreuungsplätzen für unter 3jährige Kinder in evangelischen Kindertagesstätten)
Beschlussvorlage (1. Kindergartenbedarfsplanung für 3-6jährige Kinder, Stand März 2014)
Beschlussvorlage (2. Krippenbedarfsplanung für unter 3jährige Kinder, Stand März 2014)
Beschlussvorlage (3. Krippenbedarfsplanung nach der möglichen Einrichtung zusätzlicher Plättze für unter 3jährige Kinder)
14. Juli 2014
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Beschlussvorlage (Ausbau von Betreuungsplätzen für unter 3jährige Kinder in evangelischen Kindertagesstätten)
Beschlussvorlage (1. Kindergartenbedarfsplanung für 3-6jährige Kinder, Stand März 2014)Beschlussvorlage (2. Krippenbedarfsplanung für unter 3jährige Kinder, Stand März 2014)Beschlussvorlage (3. Krippenbedarfsplanung nach der möglichen Einrichtung zusätzlicher Plättze für unter 3jährige Kinder)
Beschlussvorlage Amt: 50 Evermann Datum: 02.06.2014 Az.: 460.023 Drucksache Nr.: 144/2014 Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Ausschuss für Soziales, Schulen und Sport 23.06.2014 vorberatend nichtöffentlich Haupt- und Personalausschuss 30.06.2014 vorberatend nichtöffentlich Gemeinderat 14.07.2014 beschließend öffentlich Beteiligungsvermerke Amt Handzeichen Eingangsvermerke Oberbürgermeister Erster Bürgermeister Bürgermeister Haupt- und Personalamt Abt. 10/101 Kämmerei Rechts- und Ordnungsamt Betreff: Ausbau von Betreuungsplätzen für unter 3jährige Kinder in evangelischen Kindertagesstätten Beschlussvorschlag: 1. Im evangelischen Martinskindergarten sind Umbaumaßnahmen vorzunehmen, um zusätzlich eine Krippengruppe für Kinder ab 1Jahr (10 Plätze) einzurichten sowie eine Krippengruppe für Kinder ab 2 Jahren mit 12 Plätzen. Die Kosten betragen ca. Euro 30.000. Der Gemeinderat bewilligt hierfür gemäß § 84 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg im laufenden Jahr bei der FiPo 1.8800.500200 (Unterhaltung des Martinskindergarten) überplanmäßige Ausgaben in Höhe von € 30.000. Die Deckung der Mehrausgaben erfolgt (vorläufig) letztendlich durch eine im Vergleich zum Planansatz 2014 um Euro 30.000 erhöhte Entnahme aus der allgemeinen Rücklage. 2. In unmittelbarer Nähe des Kindergartens Regenbogen sind im Gemeindezentrum der Melanchthongemeinde Umbaumaßnahmen vorzunehmen, um eine altersgemischte Gruppe (5 Plätze für Kinder ab 2, 15 Plätze für Kinder ab 3 Jahren) einrichten zu können. Die Umbaukosten betragen ca. Euro 70.000. 3. Im evangelischen Kindergarten Mietersheim sind Umbaumaßnahmen vorzunehmen, um eine Krippengruppe mit 10-12 Kindern ab 2 Jahren einrichten zu können. Die Umbaukosten betragen ca. Euro 180.000. 4. Bei allen drei Umbaumaßnahmen trägt die Stadt die Kosten zu 100%. 5. Die notwendigen Zuschussbedarfe zu den Betriebskosten für die oben geBERATUNGSERGEBNIS Einstimmig Sitzungstag: lt. Beschlussvorschlag mit Stimmenmehrheit Bearbeitungsvermerk abweichender Beschluss (s. Anlage) Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthalt. Datum Handzeichen Drucksache 144/2014 Seite - 2 - nannten Gruppen gehen zu 100% zu Lasten der Stadt, da die Evangelische Kirchengemeinde Lahr für die neu zu eröffnenden Gruppen keine Zuschüsse durch die Landeskirche erhält. 6. Die Finanzmittel zu den Punkten 2. u. 3. sind im Haushaltsplan 2015 vorzusehen. Anlage(n): 1. Kindergartenbedarfsplanung für 3-6jährige Kinder, Stand März 2014 2. Krippenbedarfsplanung für unter 3jährige Kinder, Stand März 2014 3. Krippenbedarfsplanung nach der möglichen Einrichtung zusätzlicher Plättze für unter 3jährige Kinder Drucksache 144/2014 Seite - 3 - Begründung: Aktuelle Bedarfsplanungen Die vom Amt für Soziales, Schulen und Sport jährlich zu erstellende Bedarfsplanung für die Betreuungsplätze für Kinder im Alter von 3-6 und unter 3 Jahren wurde in den letzten Monaten mehrfach aktualisiert. Die letzte Zwischenerhebung vom März 2014 für die Betreuung von Kindern unter 3 Jahren (Anlage 2) zeigt, dass derzeit im Schulbezirk Schutterlindenbergschule nur 15 Plätze für unter 3jährige Kinder zur Verfügung stehen, was einer Betreuungsquote von 7,94% entspricht. Unter der Annahme von 3 durchschnittlichen Jahrgängen fehlen im Schulbezirk 55 Plätze, um eine angestrebte Betreuungsquote von 37% zu erreichen. In den beiden benachbarten Schulbezirken Johann-Peter-Hebel-Schule und Eichrodtschule fehlen jeweils 19 Plätze. Die Betreuungsquote in der Kernstadt beträgt derzeit 26,67%, in der Gesamtstadt 27,98%. Im Stadtteil Mietersheim fehlen 16 Plätze für unter 3jährige Kinder. Die 10 zur Verfügung stehenden Plätze für unter 3jährige entsprechen einer Betreuungsquote von 14,49%. Diese neueste Erhebung zeigt, dass dringender Handlungsbedarf beim Ausbau weiterer Betreuungsplätze für Kinder unter 3 Jahren besteht. Die Kindergartenbedarfsplanung für 3-6jährige Kinder -Zwischenerhebung März 2014- (Anlage 1) zeigt, dass rein rechnerisch in der Kernstadt im Kindergartenjahr 2015/2016 noch 20 Plätze fehlen, bei angenommenen 3,83 Jahrgängen und einer Inanspruchnahme durch 95% der Kinder. Hier kann seit der Eröffnung der Kita Alleestraße annähernd von einer Bedarfsdeckung ausgegangen werden. Im Schulbezirk Schutterlindenbergschule gibt es im Jahr 2015/2016 rein rechnerisch einen Platzüberhang von 9 Plätzen. Gleichzeitig ist jedoch zu berücksichtigen, dass in den beiden Nachbarschulbezirken, Johann-Peter-Hebel-Schule und Eichrodtschule, immer noch 91 Plätze fehlen. Ein Teil der fehlenden Plätze im Schulbezirk Eichrodtschule wird durch den rechnerischen Platzüberhang im Bezirk Geroldseckerschule (durch die Kita Alleestraße) kompensiert. Dies gilt auch teilweise für fehlende Plätze im Schulbezirk Luisenschule. Im Stadtteil Mietersheim weist die Kindergartenbedarfsplanung für das Jahr 2015/2016 einen Fehlbestand von 8 Plätzen aus. Der Kindergarten in Mietersheim ist seit Jahren sehr gut ausgelastet. Er wird auch von Kindern aus dem Schulbezirk Luisenschule besucht, die insbesondere zwischen den Gewerblichen Schulen und dem Friedrich-Maurer-Park wohnen. Die Nachfrage nach Plätzen sowohl bei den 3-6jährigen als auch bei den unter 3jährigen Kindern ist seit Jahren höher als Plätze angeboten werden können. Schaffung von zusätzlichen Plätzen in vorhandenen Einrichtungen Das Amt 50 hat sich sowohl mit der Evangelischen Kirchengemeinde Lahr als auch mit der Verrechnungsstelle der katholischen Kindergärten in Offenburg in Verbindung gesetzt. Die katholische Kirche hat kein Interesse an einer weiteren Trägerschaft für eine neue Kindertagesstätte. Sie favorisiert aufgrund des schlechten Gebäudezustands des Kindergarten St. Raphael einen Neubau einer Kindertagesstätte mit einer zusätzlichen Krippengruppe. Die Verwaltung führt seit einigen Monaten mit der Katholischen Verrechnungsstelle Gespräche über diesen möglichen Neubau sowie über einen möglichen Standort. Nach Beendigung der Gespräche soll dem Gemeinderat ein entsprechender Vorschlag zwischen der katholischen Kirche und der Verwaltung als Beschlussempfehlung vorgelegt werden. Drucksache 144/2014 Seite - 4 - Der Evangelische Kirchengemeinderat sieht sich auf Grund knapper Finanzen nicht in der Lage, sich finanziell an Neu- bzw. Umbauten zu beteiligen. Auf Bitten der Verwaltung hat der Evangelische Kirchengemeinderat Lahr nochmals die mögliche Einrichtung zusätzlicher Gruppen in bestehenden Evangelischen Kindertagesstätten im Schulbezirk Schutterlindenbergschule und im Stadtteil Mietersheim überprüft. Für den Kindergarten Regenbogen wird in den Räumlichkeiten des Gemeindezentrums der Melanchthongemeinde der Ausbau einer altersgemischten Gruppe mit 5 Plätzen für Kinder ab 2 Jahren und 15 Plätze für Kinder ab 3 Jahren angeboten. Die Gesamtkosten für diese Maßnahme belaufen sich auf ca. Euro 70.000. Im Martinskindergarten könnten zusätzlich 2 Krippengruppen, davon 1 Gruppe für Kinder ab 1 Jahr und eine Gruppe für Kinder ab 2 Jahren mit insgesamt 20-22 Plätzen eingerichtet werden. Die Gesamtkosten belaufen sich auf ca. Euro 30.000. In der evangelischen Kindertagesstätte Mietersheim sieht die Evangelische Kirchengemeinde Lahr die Möglichkeit der Erweiterung um eine zusätzliche Krippengruppe für Kinder ab 2 Jahren. Die Gesamtausbaukosten würden sich hier auf Euro 180.000 belaufen. Insgesamt könnten hier 10, maximal 12 Plätze für 2jährige Kinder geschaffen werden. Da die Evangelische Kirchengemeinde keinen Investitionsanteil zur Finanzierung dieser Maßnahmen tragen kann, müsste die Stadt, entgegen den bisherigen Gepflogenheiten, die Baumaßnahmen zu 100%, statt wie üblich zu 70% finanzieren. Dies gilt auch für die Betriebskosten der möglichen neuen Gruppen, da diese neuen Gruppen keine Zuweisungen der Landeskirche erhalten. Unter der Berücksichtigung von zusätzlich 50 Plätzen für unter 3jährige Kinder im Schulbezirk Schutterlindenbergschule (einschließlich der 15 Plätze, die in der neuen Kindertagesstätte im zukünftigen Bürgerpark für unter 3jährige hinzukommen) würde somit im Schulbezirk nur ein geringer Fehlbedarf an Plätzen für unter 3jährige bestehen. Die Betreuungsquote würde 34,4% erreichen. In diesem Zusammenhang ist zu berücksichtigen, dass in den beiden Nachbarschulbezirken Eichrodtschule und Johann-Peter-Hebel-Schule insgesamt 38 Plätze für unter 3jährige Kinder fehlen, um dort eine Betreuungsquote von 37% sicherzustellen. Stellungnahme der Verwaltung: Auf Grund des weiterhin vorhandenen Bedarfs an zusätzlichen Plätzen für unter 3jährige Kinder in den Schulbezirken Schutterlindenbergschule, Johann-Peter-Hebel-Schule und Eichrodtschule sowie des ebenfalls noch bestehenden Bedarfs an Plätzen für 3-6jährige Kinder in den Schulbezirken Johann-Peter-Hebel-Schule und Eichrodtschule und unter Berücksichtigung des prognostizierten Wachstums der Bevölkerung, sieht die Verwaltung die Notwendigkeit des Ausbaus zusätzlicher Betreuungsplätze für unter 3jährige Kinder in allen drei evangelischen Kindertagesstätten. Trotz der Tatsache, dass die Evangelische Kirchengemeinde Lahr sich nicht an den Um- und Ausbaukosten mit 30% beteiligt, befürwortet die Verwaltung auf Grund des weiter anhaltenden Bedarfs und der relativ niedrigen Ausbaukosten die Übernahme der Investitionskosten zu 100% durch die Stadt Lahr. Berücksichtigt man die Tatsache, dass bei einem Neubau die Ausbaukosten für eine Krippengruppe bei ca. Euro 500.000 liegen, so sind aus Sicht der Verwaltung die angebotenen Umund Ausbaumaßnahmen in den evangelischen Kindertagesstätten für die Stadt Lahr letztendlich kostengünstiger. Die Verwaltung betrachtet die Übernahme der Investitionskosten zu 100% wegen den oben ausgeführten Gründen als Ausnahme. Weiterhin gilt bei Investitionen in trägereigene Gebäude die vom Drucksache 144/2014 Seite - 5 - Gemeinderat beschlossene Regelung der Aufteilung der Kosten von 70% (Anteil der Stadt) zu 30% (Anteil des Trägers der Kita). Da die Evangelische Landeskirche keine neuen Gruppen mehr bezuschusst, muss der Zuschussbedarf für diese neuen Gruppen zu 100% durch die Stadt getragen werden. Die Zuschüsse seitens der Landeskirche liegen pro mit finanzierter Gruppe bei ca. 8% der Betriebsausgaben. Auf Grund der zuvor beschriebenen Situation hinsichtlich zusätzlicher Betreuungsplätze für unter 3jährige, insbesondere in der Kernstadt (ca. 50 Kinder unter 3 Jahren warten derzeit auf eine Betreuungsmöglichkeit), befürwortet die Verwaltung den Ausbau dieser Plätzen in den evangelischen Kindertagesstätten. Die Deckung der Mehrausgaben bei der Gebäudeunterhaltung des Martinskindergartens in Höhe von Euro 30.000 kann (vorläufig) letztendlich durch eine im Vergleich zum Planansatz 2014 erhöhte Entnahme aus der allgemeinen Rücklage erfolgen. Im Haushaltsplan 2014 ist zum Ausgleich des Vermögenshaushalts eine Rücklagenentnahme in Höhe von Euro 490.000 veranschlagt. Guido Schöneboom Erster Bürgermeister Günter Evermann Amtsleiter