Beschlussvorlage (Anlage 0)
22. November 2021
1 Stadt Lahr L Beschlussvorlage Federführende Stelle: St. Feuerw Sachbearbeitung: Becherer _j Drucksache Nr.: 169/2021 Az.: StFW/BVS 131.17.13 An der Vorlagenerstellung beteiligte Stellen Freigabe Durch den Oberbürgermeister nach der Vorlagenkonferenz am 20.10.2021. ______________________ z_______________ /j/ Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Gemeinderat 22.11.2021 beschließend öffentlich Abstimmung Betreff: Feuerwehr Stadt Lahr -Wahl des stellvertretenden Feuerwehrkommandanten der Feuerwehr Stadt Lahr -Zustimmung gern. § 8 Abs. 2 Feuerwehrgesetz für Baden-Württemberg (FwG) in Verbindung mit § 10 Abs. 4 der Feuerwehrsatzung der Stadt Lahr und Ernennung zum Ehrenbeamten Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat stimmt gern. § 8 Abs. 2 FwG in Verbindung mit § 10 Abs. 4 der Feuerwehrsatzung der Stadt Lahr/Schwarzwald der Wahl des Feuerwehrangehöri gen Ralf Wieseke zum stellvertretenden Feuerwehrkommandanten der Feuerwehr Stadt Lahr, zu. Er wird zum Ehrenbeamten ernannt. Die Bestellung zum stellvertretenden Kommandanten und die Ernennung zum Eh renbeamten wird ab 01.04.2022 wirksam. Drucksache 169/2021 Sachdarstellung Begründung: Nach der vom Gemeinderat beschlossenen Feuerwehrsatzung besteht die Feuerwehr Stadt Lahr unter anderen aus den Einsatzabteilungen der Kernstadt sowie der sieben Stadtteilen, Leiter der Feuerwehr ist der Feuerwehrkommandant. Er ist hauptamtlich Beschäftigter der Stadt Lahr. Der Stellvertreter des Feuerwehrkommandanten wird von den aktiven Angehörigen der Gemeindefeuerwehr auf die Dauer von fünf Jahren gewählt. Die Amtszeit des Herrn Ralf Wieseke als stellvertretender Kommandant läuft zum 31.03.2022 ab. Aus diesem Grunde fand im Rahmen der Jahreshauptversammlung der Feuerwehr Stadt Lahr, am 18.06.2021, die Wahl des stellvertretenden Feuerwehr kommandanten mit Wirkung ab 01.04.2022 statt. Zur Wahl stellte sich als einziger Bewerber der Feuerwehrangehörige Ralf Wieseke. Der ehrenamtlich tätige stellvertretende Feuerwehrkommandant der Feuerwehr Stadt Lahr wird gern. § 8 Abs. 2 FwG in Verbindung mit § 10 Abs. 1 der Feuerwehrsatzung der Stadt Lahr/Schwarzwald von den aktiven Feuerwehrangehörigen in geheimer Wahl für die Dauer von fünf Jahren gewählt. Von 282 aktiven, stimmberechtigten Feuerwehrangehörigen waren 161 bei der Feu erwehrjahreshauptversammlung anwesend und beteiligten sich an der Wahl. Wahlergebnis bei 157 gültigen Stimmen: Ralf Wieske 155 Stimmen andere Wahlvorschläge ohne fachliche Eignung 2 Stimmen Der neue ehrenamtlich tätige stellvertretende Feuerwehrkommandant der Feuerwehr Stadt Lahr, Herr Ralf Wieseke, wurde eindeutig mit 98 % der abgegebenen gültigen Stimmen gewählt. Die Wahl bedarf gern. § 8 Abs. 2 FwG in Verbindung mit § 10 Abs. 4 der Feuerwehr satzung der Stadt Lahr/Schwarzwald der Zustimmung des Gemeinderates. Er wird nach Zustimmung des Gemeinderats vom Oberbürgermeister bestellt und soll zum Ehrenbeamten ernannt werden. Nach § 8 Abs, 5 FwG in Verbindung mit § 10 Abs. 3 Ziff. 1 - 3 der Feuerwehrsatzung der Stadt Lahr darf der Gewählte nur bestellt werden, wenn er der Feuerwehr aktiv angehört, über die für dieses Amt erforderlichen Kennt nisse und Erfahrungen verfügt und die nach den Verwaltungsvorschriften des Innen ministeriums erforderlichen fachlichen und persönlichen Voraussetzungen erfüllt. Seite 2 Drucksache 169/2021 Der gewählte ehrenamtlich tätige stellvertretende Feuerwehrkommandant der Feuer wehr Stadt Lahr, Flerr Ralf Wieseke, erfüllt die gern. § 10 Abs. 3 Ziff. 1 - 3 der Feuer wehrsatzung der Stadt Lahr/Schwarzwald geforderten Voraussetzungen. Oberbürgermeister Seite 3 Stadt Lahr L NIEDERSCHRIFT über die Wahl des stellvertretenden Kommandanten der Feuerwehr Stadt Lahr am 18. Juni 2021 Wahlgang Nr. 1 . von ^Ra£^ Wahlvorschläge: 1. 2. i S>cßj^&L. t 3. Wahlausschuss : /i Ergebnis n Stimmen CxönrC 0 ö — .(J ü Ergebnis A Stimmen Ergebnis A Stimmen Vorsitzender: Beisitzer: Beisitzer: U£Z , r (je/ Schriftführer: Im Wählerverzeichnis waren stimmberechtigte Feuerwehrangehörige eingetragen: Abgegebene Stimmzettel: sf 6st Gültige Stimmen: A5 ¥ Ungültige Stimmen: ^ Enthaltungen: ^ Beurkundung der Wahlausschuss Lahr, den /!3Ä2°ZA Q • VAvTA^el^gcVv