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Beschlussvorlage (Bebauungsplan ROTH-HÄNDLE-AREAL - Ergänzender Städtebaulicher Vertrag gemäß § 11 Baugesetzbuch (BauGB))

                                    
                                        Beschlussvorlage
Federführende Stelle: 61
Sachbearbeitung: Gauggel

Drucksache Nr.: 251/2021
Az.: - 0691/Ga

An der Vorlagenerstellung beteiligte Stellen
ZS 02-Justiziariat
Recht

Freigabe
Durch den Oberbürgermeister / Ersten Bürgermeister / Bürgermeister nach der Vorlagenkonferenz am
17.11.2021

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Technischer Ausschuss

01.12.2021

vorberatend

nichtöffentlich

Einstimmig

Gemeinderat

13.12.2021

beschließend

öffentlich

Betreff:
Bebauungsplan ROTH-HÄNDLE-AREAL
- Ergänzender Städtebaulicher Vertrag gemäß § 11 Baugesetzbuch (BauGB)

Beschlussvorschlag:
1. Dem ergänzenden Städtebaulichen Vertrag wird zugestimmt.
2. Die Zustimmung gilt auch für eventuell bis zur Vertragsunterzeichnung noch
notwendig werdende Änderungen, sofern diese nicht in die wesentlichen Grundzüge der Vertragskonditionen eingreifen.

Zusammenfassende Begründung:
Der ergänzende Städtebauliche Vertrag dient zur Sicherstellung der Schaffung von
gefördertem Mietwohnraum auf einem Grundstück, das sich nicht im Eigentum der Verpflichteten befindet.

Drucksache 251/2021

Seite 2

Sachdarstellung
Zur Schaffung von gefördertem Mietwohnungsbau hat die Stadt mit der Wilhelm Projekt GmbH am
20.07.2021 den standardisierten Städtebaulichen Vertrag abgeschlossen. Eine Information darüber erfolgte in der Sitzung des Technischen Ausschusses am 7. Juli 2021. Dieser Vertrag bezieht sich auf
die 6 Flurstücke, die sich im Eigentum der Wilhelm Projekt GmbH befinden. Die Projektträgerin hat sich
dazu entschieden, den geförderten Mietwohnraum nicht in den Bestandsgebäuden, sondern in zwei
Neubauten zu verwirklichen. Einer davon befindet sich auf einem Grundstück im Eigentum der Wilhelm
Projekt GmbH. Da dieser nicht ausreicht, um die 20 % geförderten Mietwohnraum herzustellen, soll ein
weiterer Neubau auf dem Flurstück Nr. 4668/75 an der Tramplerstraße entstehen. Dieses befindet sich
innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans ROTH-HÄNDLE-AREAL, aber nicht im Eigentum der Wilhelm Projekt GmbH.
Der Eigentümer des Flurstücks 4668/75 und die Projektträgerin haben sich darüber verständigt, dass
der geplante Neubau auf diesem Grundstück als öffentlich geförderter Wohnungsbau entsprechend
dem aktuellen Förderprogramm Wohnungsbau Baden-Württemberg herzustellen und zu nutzen ist.
Um dies auch gegenüber der Stadt abzusichern, soll nun ein ergänzender Städtebaulicher Vertrag
zwischen dem Eigentümer des Flurstücks 4668/75, der Projektträgerin und der Stadt abgeschlossen
werden.
Mit dem ergänzenden Städtebaulichen Vertrag verpflichtet sich der Eigentümer des Flurstücks 4668/75
gegenüber der Stadt und der Projektträgerin auf diesem Grundstück ein Mehrfamilienhaus (Haus 6)
mit rund 1.400 m² Wohnfläche als öffentlich geförderten Wohnungsbau entsprechend dem aktuellen
Förderprogramm Wohnungsbau Baden-Württemberg (Mietwohnraumförderung) mit mindestens 15jähriger Preisbindung herzustellen und entsprechend den Förderbedingungen zu nutzen und zu sichern. Zusammen mit dem Neubau (Haus 5) an der Werderstraße (Flurstück 4668/73) wird die Forderung nach 20 % geförderten Mietwohnraum erfüllt.
Abweichend vom standardisierten Städtebaulichen Vertrag wird in diesem Vertrag die Frist zur Herstellung des Neubaus und somit des geförderten Mietwohnraums von 3 Jahre auf 5 Jahre ab Erteilung
einer Baugenehmigung für die Neubebauung bzw. Umnutzung auf den Grundstücken der Wilhelm Projekt GmbH (4668/65, 4668/71, 4668/72, 4668/73, 4668/74, 4668/3) erhöht.
Alle weiteren Verpflichtungen und Bestimmungen (z.B. Eintragung einer Grunddienstbarkeit) im ergänzenden städtebaulichen Vertag entsprechen dem standardisierten Mustervertrag zur Erzielung der Sozialwohnungsquote.
Erwartete finanzielle und personelle Auswirkungen
Die Maßnahme hat keine finanziellen und personellen Auswirkungen (i.S.v. Personalmehrbedarf)
Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen weniger als 50.000 EUR und die dauerhaft entstehenden Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich weniger als 20.000
EUR
Die finanziellen/personellen Auswirkungen können aufgrund ihrer Komplexität nicht sinnvoll als
Tabelle dargestellt werden und sind daher in der Sachdarstellung enthalten oder als Anlage
beigefügt

Drucksache 251/2021

Seite 3

Begründung
Durch den ergänzenden Städtebaulichen Vertrag wird die Schaffung von gefördertem Mietwohnraum
gesichert.
Anlage(n):
- Anlage 0
- Ergänzender Städtebaulicher Vertrag

Tilman Petters

Sabine Fink

Hinweis:
Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen.
Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu entnehmen.