Beschlussvorlage (Bebauungsplan ROTH-HÄNDLE-AREAL - Ergänzender Städtebaulicher Vertrag gemäß § 11 Baugesetzbuch (BauGB))
13. Dezember 2021
Beschlussvorlage Federführende Stelle: 61 Sachbearbeitung: Gauggel Drucksache Nr.: 251/2021 Az.: - 0691/Ga An der Vorlagenerstellung beteiligte Stellen ZS 02-Justiziariat Recht Freigabe Durch den Oberbürgermeister / Ersten Bürgermeister / Bürgermeister nach der Vorlagenkonferenz am 17.11.2021 Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Technischer Ausschuss 01.12.2021 vorberatend nichtöffentlich Einstimmig Gemeinderat 13.12.2021 beschließend öffentlich Betreff: Bebauungsplan ROTH-HÄNDLE-AREAL - Ergänzender Städtebaulicher Vertrag gemäß § 11 Baugesetzbuch (BauGB) Beschlussvorschlag: 1. Dem ergänzenden Städtebaulichen Vertrag wird zugestimmt. 2. Die Zustimmung gilt auch für eventuell bis zur Vertragsunterzeichnung noch notwendig werdende Änderungen, sofern diese nicht in die wesentlichen Grundzüge der Vertragskonditionen eingreifen. Zusammenfassende Begründung: Der ergänzende Städtebauliche Vertrag dient zur Sicherstellung der Schaffung von gefördertem Mietwohnraum auf einem Grundstück, das sich nicht im Eigentum der Verpflichteten befindet. Drucksache 251/2021 Seite 2 Sachdarstellung Zur Schaffung von gefördertem Mietwohnungsbau hat die Stadt mit der Wilhelm Projekt GmbH am 20.07.2021 den standardisierten Städtebaulichen Vertrag abgeschlossen. Eine Information darüber erfolgte in der Sitzung des Technischen Ausschusses am 7. Juli 2021. Dieser Vertrag bezieht sich auf die 6 Flurstücke, die sich im Eigentum der Wilhelm Projekt GmbH befinden. Die Projektträgerin hat sich dazu entschieden, den geförderten Mietwohnraum nicht in den Bestandsgebäuden, sondern in zwei Neubauten zu verwirklichen. Einer davon befindet sich auf einem Grundstück im Eigentum der Wilhelm Projekt GmbH. Da dieser nicht ausreicht, um die 20 % geförderten Mietwohnraum herzustellen, soll ein weiterer Neubau auf dem Flurstück Nr. 4668/75 an der Tramplerstraße entstehen. Dieses befindet sich innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans ROTH-HÄNDLE-AREAL, aber nicht im Eigentum der Wilhelm Projekt GmbH. Der Eigentümer des Flurstücks 4668/75 und die Projektträgerin haben sich darüber verständigt, dass der geplante Neubau auf diesem Grundstück als öffentlich geförderter Wohnungsbau entsprechend dem aktuellen Förderprogramm Wohnungsbau Baden-Württemberg herzustellen und zu nutzen ist. Um dies auch gegenüber der Stadt abzusichern, soll nun ein ergänzender Städtebaulicher Vertrag zwischen dem Eigentümer des Flurstücks 4668/75, der Projektträgerin und der Stadt abgeschlossen werden. Mit dem ergänzenden Städtebaulichen Vertrag verpflichtet sich der Eigentümer des Flurstücks 4668/75 gegenüber der Stadt und der Projektträgerin auf diesem Grundstück ein Mehrfamilienhaus (Haus 6) mit rund 1.400 m² Wohnfläche als öffentlich geförderten Wohnungsbau entsprechend dem aktuellen Förderprogramm Wohnungsbau Baden-Württemberg (Mietwohnraumförderung) mit mindestens 15jähriger Preisbindung herzustellen und entsprechend den Förderbedingungen zu nutzen und zu sichern. Zusammen mit dem Neubau (Haus 5) an der Werderstraße (Flurstück 4668/73) wird die Forderung nach 20 % geförderten Mietwohnraum erfüllt. Abweichend vom standardisierten Städtebaulichen Vertrag wird in diesem Vertrag die Frist zur Herstellung des Neubaus und somit des geförderten Mietwohnraums von 3 Jahre auf 5 Jahre ab Erteilung einer Baugenehmigung für die Neubebauung bzw. Umnutzung auf den Grundstücken der Wilhelm Projekt GmbH (4668/65, 4668/71, 4668/72, 4668/73, 4668/74, 4668/3) erhöht. Alle weiteren Verpflichtungen und Bestimmungen (z.B. Eintragung einer Grunddienstbarkeit) im ergänzenden städtebaulichen Vertag entsprechen dem standardisierten Mustervertrag zur Erzielung der Sozialwohnungsquote. Erwartete finanzielle und personelle Auswirkungen Die Maßnahme hat keine finanziellen und personellen Auswirkungen (i.S.v. Personalmehrbedarf) Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen weniger als 50.000 EUR und die dauerhaft entstehenden Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich weniger als 20.000 EUR Die finanziellen/personellen Auswirkungen können aufgrund ihrer Komplexität nicht sinnvoll als Tabelle dargestellt werden und sind daher in der Sachdarstellung enthalten oder als Anlage beigefügt Drucksache 251/2021 Seite 3 Begründung Durch den ergänzenden Städtebaulichen Vertrag wird die Schaffung von gefördertem Mietwohnraum gesichert. Anlage(n): - Anlage 0 - Ergänzender Städtebaulicher Vertrag Tilman Petters Sabine Fink Hinweis: Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu entnehmen.